Schulsozialarbeit

Das Bayerische Kabinett hat am 19.03.02 ein Regelförderprogramm zur Jugendsozialarbeit an Schulen beschlossen.

Die Eckpunkte des Beschlusses sehen vor, dass ab 2003 ­ nach Maßgabe des Haushalts ­ in einem Zeitraum von 10 Jahren das Förderprogramm ausgebaut wird. Insgesamt sollen in einem Zeitraum von 10 Jahren bis zu 350 Stellen an bis zu 500 Schulen, bzw. jährlich je 32 Stellen zusätzlich etabliert und gefördert werden.

Hierzu stelle ich folgende Anfrage:

1. An welchen bayerischen Schulen werden die für das Jahr 2004 nach dem o.g. Regelförderprogramm vorgesehenen Schulsozialarbeiter zum Einsatz kommen?

2. Für welche Schulen wurden für 2004 Förderanträge gestellt und welche Kriterien wurden bei der Entscheidung des Sozialministeriums, welche Stellen zum Zuge kommen, zugrunde gelegt?

3. Welche Berücksichtigung fand bei den Entscheidungen des Sozialministeriums das Kriterium des Eckpunktepapiers (Ziff. II.4. Anträge ab 2003), nach dem bestehende und in der Existenz gefährdeten Projekte gegenüber neuen Projekten vorrangig behandelt werden?

4. Welche Projekte, die bei fehlender (beantragter) Förderung in ihrer Existenz gefährdet sind, werden nicht in den für 2004 geplanten 32 geförderten Stellen enthalten sein?

Zu 1.: Der Beschluss der Bayerischen Staatsregierung zum Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen sieht vor, dass ausgehend von im Jahr 2002 bereits bestehenden 33 Stellen ­ im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ­ beginnend mit 2003 jährlich 32 Stellen zusätzlich etabliert werden sollen. Über die tatsächlich realisierbare Ausbaugeschwindigkeit wird deshalb im Zuge der jeweiligen Haushaltsverhandlungen entschieden. Für 2004 bedeutet dies, dass die bereits staatlich geförderten Projekte von Kürzungen ausgenommen werden. Auch der Ausbau wird im Rahmen des finanziell Machbaren vorangetrieben: 2004 können insgesamt 16,25 Stellen neu in die Förderung aufgenommen werden.

Die für 2004 neu berücksichtigten Stellen (Voll- bzw. Teilzeit) kommen bei folgenden Trägern bzw. an folgenden Schulen zum Einsatz: 10.05.

Soweit Unterlagen noch nicht vollständig vorlagen, wurde Trägern der als grundsätzlich für förderfähig erachteten Projekte jedoch bislang noch keine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt.

Zu 2.: Für 2004 wurden folgende Anträge auf eine staatliche Förderung im Rahmen der Jugendsozialarbeit an Schulen gestellt:

Regierungsbezirk Träger Schulen Oberbayern Stadt Dachau Hauptschule Dachau-Ost Landkreis Fürstenfeldbruck Förderzentren Fürstenfeldbruck / Germering Kreisjugendring München Hauptschule an der Wiesentfelser Straße Landkreis Traunstein Hauptschule Traunreut Niederbayern Stadt Landshut Hauptschule St. Nikola Landkreis Landshut Hauptschule Rottenburg a. d. Laaber Oberpfalz Stadt Regensburg Hans-Hermann-Hauptschule, Regensburg Oberfranken Diakonisches Werk Hauptschule Rückertschule, Coburg Stadt Bayreuth Albert-Schweizer-Hauptschule Bayreuth Mittelfranken Stadt Fürth Hauptschule Fürth Landkreis Nürnberger Land Sonderpädagogisches Förderzentrum Lauf Landkreis Nürnberger Land Geschwister-Scholl-Hauptschule Röthenbach Stadt Erlangen Förderzentrum II Erlangen Unterfranken Landkreis Rhön-Grabfeld Hauptschule Bad Neustadt an der Saale Stadt Würzburg Gustav-Walle-Hauptschule Schwaben Landkreis Lindau Hauptschule Weiler Kath. Jugendfürsorge Kapellenschule (Hauptschule) Augsburg St. Gregor Augsburg St. Georg Volksschule Augsburg Sozialdienst Kath. Männer Hauptschulen Babenhausen / Türkheim Kath. Jugendfürsorge Hauptschulen Donauwörth / Nördlingen Regierungsbezirk Träger Schulen Oberbayern Gemeinde Ainring Hauptschule Ainring Stadt Dachau Hauptschule Dachau Brücke e.V. Hauptschule Dorfen Gemeinde Eichenau Hauptschule Eichenau Brücke Erding e.V. Hauptschule Finsing Landkreis Berchtesgadener Land Berufsschule Freilassing Landkreis Fürstenfeldbruck Förderzentrum FFB Landkreis Fürstenfeldbruck Förderzentrum Germering Landkreis Miesbach Hauptschule Miesbach Landkreis Pfaffenhofen Hauptschule Manching Kinder- und Mutterschutz e.V. Hauptschule Weilerstraße, München KJR München-Stadt Hauptschule Wiesentfelser Straße, München AWO Kreisverband München Hauptschule Oberschleißheim Kath. Jugendfürsorge Augsburg Hauptschule Peißenberg Gemeinde Taufkirchen / M. Hauptschule Taufkirchen Brücke e.V. Hauptschule Taufkirchen / Vils Landkreis Traunstein Hauptschule Traunreut Landkreis Traunstein Berufsschulen (3) Traunstein AWO Hauptschule Unterschleißheim Niederbayern Stadt Landshut Hauptschule St. Nikola, Landshut Landkreis Landshut Hauptschule Rottenburg a.d. Laaber Oberpfalz Stadt Regensburg Hans-Herrmann-Schule, Regensburg

Die Projektauswahl erfolgt durch die Regierungen im Einvernehmen mit dem Sozialministerium. Soweit innerhalb eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt mehrere Anträge gestellt wurden und diese zum Teil berücksichtigt werden konnten, erfolgte ergänzend eine Abstimmung und Prioritätensetzung mit dem jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Grundsätzlich wurde auf eine regionale Ausgewogenheit geachtet. Innerhalb der einzelnen Regierungsbezirke sind die Regierungen gehalten, eine fachliche Prioritätensetzung nach folgenden Kriterien vorzunehmen:

· Hoher Handlungsbedarf: Dieser muss durch das örtliche Jugendamt in Abstimmung mit dem Schulamt anhand sog. sozialer Belastungsfaktoren (z.B. Arbeitslosen- und Sozialhilfequote, Trennungs- und Scheidungsrate, Anteil Alleinerziehender, Anteil der Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache, Häufigkeit erzieherischer Hilfen, Maßnahmen nach dem Jugendgerichtshilfegesetz) belegt werden.

· Konzeptqualität entsprechend den fachlichen Anforderungen der Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen

· Grundsätzlich zielt das Förderprogramm auf die Einrichtung neuer Stellen ab. Im Einzelfall werden bestehende Projekte bei Existenzgefährdung vorrangig berücksichtigt, sofern ein hoher Handlungsbedarf gegeben ist und eine konzeptionelle Anpassung entsprechend der Jugendsozialarbeit an Schulen vorgenommen wurde.

Zu 3.: Ein bestehendes Projekt kann lediglich dann in das staatliche Förderprogramm aufgenommen werden, wenn dessen Existenz gefährdet ist und auch die sonstigen Voraussetzungen der Jugendsozialarbeit an Schulen erfüllt werden. In erster Linie kommt eine Existenzgefährdung in den Fällen in Betracht, in denen die Arbeitsverwaltung im Zuge der neuen Prioritätensetzungen aus der Finanzierung ausgestiegen ist.

Fakt ist, dass die Arbeitsverwaltung im Rahmen der von der Bundesregierung 1998 ad hoc aufgelegten Sonderprogramme Schulsozialarbeit an zahlreichen Schulen förderte, z. T. ohne die kommunalpolitisch Verantwortlichen im Vorfeld einzubeziehen. Aufgrund der bisherigen Vollfinanzierung der Arbeitsverwaltung im Rahmen der Freien Förderung (§ 10 SGB III a. F.) mussten hier gänzlich neue Finanzierungslösungen entwickelt werden. Der Freistaat Bayern will und kann jedoch nicht die Ausfallbürgschaft für 15/754 Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Seite 3

Oberfranken Diakonisches Werk e.V. Rückertschule (HS), Coburg Stadt Bayreuth Albert-Schweizer-Schule, Bayreuth Mittelfranken Stadt Fürth Hauptschule Schwabacher Straße Landkreis Nürnberger Land Geschwister-Scholl-Hauptschule Röthenbach Landkreis Nürnberger Land Berufsschule Lauf Landkreis Nürnberger Land Sonderpädagogisches Förderzentrum Lauf Stadt Erlangen Förderzentrum II Erlangen Unterfranken Landkreis Rhön-Grabfeld Hauptschule Bad Neustadt a. d. Saale Landkreis Aschaffenburg Pestalozzischule zur Lernförderung Hösbach Landkreis Aschaffenburg Hahnenkammschule z. Lernförderung Alzenau Stadt Würzburg Gustav-Walle-Schule Würzburg Schwaben AWO Bezirksverband Schwaben Hauptschulen Aeschach / Reutin Landkreis Aichach-Friedberg Förderzentrum Aichach St. Gregor, Augsburg St. Georg-Volksschule Augsburg Kath. Jugendfürsorge Martinschule (FS) Augsburg Kath. Jugendfürsorge Pankratiusschule (FS) Augsburg Kath. Jugendfürsorge Ulrichschule (FS) Augsburg Kath. Jugendfürsorge Kapellenschule (HS) Augsburg Kath. Jugendfürsorge Hauptschulen Donauwörth / Nördlingen Stadt Kempten Agnes-Wyssach-Förderzentrum Kempten Stadt Kempten Robert-Schumann-Volksschule St. Mang Kath. Jugendfürsorge Förderschule Königsbrunn (Aufstockung der bereits geförderten Teilzeitstelle) Kath. Jugendfürsorge Hauptschule Königsbrunn Kath. Jugendfürsorge Hauptschule Gersthofen SKM Memmingen Linden-/Bismarckschule Memmingen Kath. Jugendfürsorge Hauptschule Marktoberdorf / Berufsschule Ostallgäu in Marktoberdorf Arbeiter-Samariter-Bund Neu-Ulm Förderzentren im LK Neu-Ulm Kath. Jugendfürsorge Hauptschule Thannhausen Landkreis Unterallgäu Hauptschulen im Landkreis Unterallgäu (3 Stellen) Marktgemeinde Weiler-Simmer- Volksschule Weiler berg tel übernehmen. Bei sonstigen bereits bestehenden Projekten (z.B. kommunale Finanzierung) muss grundsätzlich im Einzelfall sehr sorgfältig geprüft werden, ob eine Existenzgefährdung tatsächlich begründet ist.

Grundsätzlich konnte das Kriterium der Existenzgefährdung auch nur dann berücksichtigt werden, wenn die Anträge hierzu eindeutige, konkrete Aussagen beinhalteten.

Mehrheitlich handelt es sich bei den für 2004 gestellten Anträgen um die Einrichtung neuer Stellen. Im Wesentlichen konzentrieren sich die tatsächlich als existenzgefährdet anzusehenden Stellen nach wie vor auf den Raum Augsburg.

Im Regierungsbezirk Schwaben konnten insgesamt 3,5 Stellen neu einbezogen werden. Für die Stadt Augsburg wurde eine existenzgefährdete Stelle verteilt auf zwei Schulen in die staatliche Förderung übernommen.

Zu 4.: Für 2004 wurden insgesamt 16,25 Stellen neu in die Förderung einbezogen (vgl. Frage 1).

Eine Existenzgefährdung besteht grundsätzlich in der Stadt Memmingen an den Hauptschulen Bismarckschule und Lindenschule. Dort ist die Arbeitsverwaltung aus der Förderung einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme ausgestiegen. Kommunen wissen zwar bei ABM von Anbeginn, dass sie sich auf eine zeitlich begrenzte Förderung einlassen. Das Sozialministerium anerkennt aber den hohen Handlungsbedarf und hat daher bereits Bereitschaft signalisiert, dem Projekt für 2005 hohe Priorität einzuräumen, sofern im Zuge der Haushaltsverhandlungen die entsprechenden Finanzmittel bereitgestellt werden.

Darüber hinaus handelt es sich bei den Anträgen für folgende Schulen der Stadt Augsburg sowie des Landkreises Augsburg um Stellen, bei denen die Förderung der Arbeitsverwaltung Ende 2002 eingestellt wurde:

· Pankratiusschule Augsburg

· Ulrichschule Augsburg

· Hauptschule Königsbrunn

· Hauptschule Gersthofen

Ein Verschiebebahnhof der Arbeitsämter in Richtung Freistaat und Kommunen ist nicht akzeptabel. Soweit die Stadt Augsburg bzw. der Landkreis Augsburg seit 2003 in die finanzielle Absicherung dieser Stellen eingetreten sind, liegt es an den Kommunen selbst, die Prioritäten innerhalb der Haushalte so zu setzen, damit die Stellen weiter finanziert werden können. Das Sozialministerium ist dem Raum Augsburg durch die Absicherung einer weiteren Stelle so weit als möglich entgegengekommen.