Raumbedarf/Nachmittagsunterricht/Mittagsbetreuung

Ich frage die Staatsregierung:

1. Wie viele Schülerinnen und Schüler werden sich über Mittag und am Nachmittag pro Schule im Schulgebäude aufhalten (Nachmittagsunterricht G 8, Wahlpflichtfächer, Schulmusik etc.) und an welchen Tagen?

a) Wie viel Nachmittagsunterricht ist aufgrund der gültigen Stundentafel zurzeit an den Gymnasien in der Regel in den einzelnen Klassenstufen notwendig?

b) Wie wird sich der Umfang des Nachmittagsunterrichts bei Einführung des G 8 in den einzelnen Klassenstufen ausweiten?

c) An wie vielen Nachmittagen wird am G 8 Regelunterricht stattfinden?

2. Welchen Zeitanteil am Nachmittagsunterricht haben dabei die Pflichtfächer, die Intensivierungsstunden, die Wahlfächer, AGs, etc. in der Woche, wenn man von einem Unterrichtsende 15.30 Uhr / 16.00 Uhr ausgeht?

3. Mit welchem zusätzlichen Raumbedarf ist an den Schulen bei der Einführung der G 8 zu rechnen?

a) Ist der zusätzliche Raumbedarf erhoben, der aufgrund der Klassenteilungen bei Durchführung der Intensivierungsstunden notwendig wird?

b) Ist der zusätzliche Raumbedarf erhoben, der erforderlich ist aufgrund der höheren Anzahl der Nachmittagsklassen?

c) Ist der Raumbedarf erhoben, der erforderlich ist für Mensabereiche, zusätzliche Aufenthaltsflächen, Ruhebereiche, Freizeitbereiche etc.?

Dazu nehme ich wie folgt Stellung:

Zu 1.: Die folgenden Tabellen geben Aufschluss über den geplanten Umfang des Unterrichts bzw. des Nachmittagsunterrichts am achtjährigen Gymnasium.

Zahl der Nachmittage mit Pflichtunterricht für Schüler:

Bei einer Wochenstundenzahl von mehr als 30 ergibt sich, wenn man nicht den Samstagsunterricht wieder einführt, zwangsläufig Nachmittagsunterricht (bei 33 Wochenstunden i.d.R. In den letzten beiden Jahrgangsstufen ändert sich hinsichtlich des Umfangs des Wahlunterrichts nichts.

Die Fragen nach den Wochentagen, an denen Nachmittagsunterricht stattfindet, und nach der Schulmusik gehen offenbar von der Annahme aus, das Staatsministerium würde den Schulen vorschreiben, wie sie ihren Stundenplan zu gestalten und welchen Wahlunterricht sie anzubieten haben. Dies ist aber, wie eigentlich bekannt sein sollte, nicht der Fall. Insofern kann die Frage nicht exakt beantwortet werden. Da die Schulen ihren Nachmit-tagsunterricht unterschiedlich organisieren werden, machen sie unterschiedliche Angaben zur Zahl der Schüler, die am Nachmittag in der Schule sind.

Zu 2.: Auch hierzu ist festzustellen, dass die Schulen frei in der Stundenplangestaltung sind. Es bleibt ihnen überlassen, wie sie den Schulalltag gestalten und durch entsprechende Verteilung von Pflichtunterricht in eher kognitiv ausgerichteten Fächern, von Pflichtunterricht in musischen oder experimentellen Fächern, von Sport und von Intensivierungsstunden die einzelnen Schultage pädagogisch sinnvoll rhythmisieren.

Ausgehend von den Stundenzahlen laut Stundentafel könnte der Nachmittagsunterricht in der Unterstufe ausschließlich, in der Mittelstufe weitgehend auf Intensivierungsstunden oder Sport beschränkt sein. Im Sinne der Rhythmisierung ist es jedoch besser, solche Stunden teilweise auch in den Vormittag einzubinden und stattdessen auch Pflichtunterricht in anderen Fächern auf den Nachmittag zu legen. Wie viel zusätzlich an Wahlunterricht anfällt, hängt von der Entscheidung des Schülers ab.

­ Schulen, die mit den nach der Schulbauverordnung vorgesehenen Klassen- und Fachräumen ausgestattet sind, können die Stundentafel des achtjährigen Gymnasiums ohne Erweiterungs- oder Umbaumaßnahmen einführen.

Denn in diesem Fall stehen auch am Vormittag genügend freie Räume für die Gruppenbildung zur Verfügung, da immer eine Reihe von Klassen in Fachräumen unterrichtet wird.

­ Der Nachmittagsunterricht führt zu keinem erhöhten Raumbedarf. Im Gegenteil: Durch diese Ausweitung der Belegungszeiten der Klassenzimmer und Fachräume erhöht sich deren Kapazität. Da die Klassen nicht täglich Nachmittagsunterricht haben, ist hier eine Gruppenbildung in den Intensivierungsstunden oder im Fach Natur und Technik noch leichter möglich als am Vormittag.

­ Der Raumbedarf für die Mittagsverpflegung und die Aufenthaltsräume kann nicht generell beziffert werden. Er hängt ab von der Gestaltung der Stundenpläne und damit der Zahl der Schüler, die an den Nachmittagen jeweils in der Schule sind, sowie von den bereits vorhandenen Räumlichkeiten.