EU-Fördermittel in Mittelfranken

Der Freistaat Bayern erhält in großem Umfang Europäische Strukturgelder aus verschiedenen Programmen.

Die schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Naaß umfasst insgesamt sechs EU-Programme. Die Federführung für diese Programme liegt beim Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (für das Ziel-2-Programm Bayern 2000-2006, welches Ziel-2-Gebiete und Phasing-out-Gebiete umfasst, und die Gemeinschaftsinitiative INTERREG IIIA), beim Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (für das Ziel-3-Programm und die Gemeinschaftsinitiative EQUAL) und beim Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten (für das Programm zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes und die Gemeinschaftsinitiative LEADER+). Bitte erlauben Sie mir, in diesem Zusammenhang auf § 71 Abs. 1 Satz 4 der Geschäftsordnung des Landtags hinzuweisen.

In Abstimmung mit den genannten Ressorts beantworte ich die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Naaß wie folgt:

Zu 1.: Das Ziel-2-Programm Bayern 2000­2006 dient der Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung der Gebiete mit strukturellen Schwierigkeiten. Es hat nach erfolgreicher Zuteilung der Leistungsreserve in Höhe von 4% der ursprünglichen Programmmittel nunmehr ein Gesamtvolumen von 560 Mio. Euro. Diese teilen sich auf in ca. 299 Mio. Euro für die Ziel-2-Fördergebiete im eigentlichen Sinne (d.h. Grenzstreifen zur tschechischen Republik, Teile des Landkreises Kronach und städtische Problemgebiete in der Nürnberger Südstadt, der Fürther Innenstadt und Schweinfurt) und ca. 261 Mio. Euro für die so genannten Phasingout-Gebiete, d.h. ländliche Regionen, die ehemals Ziel-5b Gebiet waren und nicht aktuell Ziel-2-Gebiet sind.

Am Ziel-2-Programm sind zwei Fonds beteiligt, nämlich der Europäische Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) und der Europäische Sozialfonds (ESF). Der ESF ist beschränkt auf die Ziel-2-Fördergebiete i.e.S. und macht dort 20% der Finanzmittel aus. Die Förderung in den Phasing-out-Gebieten erfolgt dagegen zu 100% aus dem EFRE.

Zum Stand 31.12.2003 wurden von den im bayerischen Ziel2-Programm zur Verfügung stehenden EU-Mitteln 245,9 Mio. Euro gebunden, davon 102,9 Mio. Euro im Ziel-2-Gebiet und 143,0 Mio. Euro im Phasing-out-Gebiet.

Die EU-Strukturfondsmittel im Ziel-2-Programm werden nicht vorab für einzelne Regierungsbezirke festgelegt. Sie werden bedarfs- und situationsgerecht unter Einbeziehung der arbeitsmarktlichen Probleme und der regionalspezifischen Situation entsprechend dem Bedarf und der Eignung bzw. der Förderfähigkeit der vorgelegten Konzepte eingesetzt. Eine allgemeine regionale Ausgewogenheit wird angestrebt.

Die Aufteilung der gebundenen Strukturfondsmittel per 31.12.2003 auf die einzelnen Regierungsbezirke ist folgender Tabelle zu entnehmen.

Ziel-2-Programm Bayern 2000-2006 gebundene EU-Mittel zum 31.12.2003 in Mio.Ziel-2-Jahresbericht 2003 enthalten sein, der voraussichtlich Ende Juni 2004 vom Ziel-2-Begleitausschuss beschlossen und anschließend im Internet auf der bayerischen EFRE-Website zum Ziel-2 02.07.

Programm Bayern http://www.stmwivt.bayern.de/EFRE/ veröffentlicht werden wird.

Die Gemeinschaftsinitiative INTERREG III dient in ihrer Ausrichtung A1 der Förderung der unmittelbaren grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und umfasst die Teilprogramme INTERREG III A Bayern-Österreich mit einem Gesamtvolumen von 53,12 Mio. Euro (davon 26,56 Mio. Euro EFRE-Mittel) und INTERREG III A Bayern-Tschechien mit einem Gesamtvolumen von 135,6 Mio. Euro (davon 67,8 Mio. Euro EFRE-Mittel). Beide INTERREG-III-A-Programme werden ausschließlich aus dem EFRE finanziert (so genannte Monofondsprogramme).

Zum Stand 31.12.2003 waren in INTERREG III A BayernÖsterreich ca. 15 Mio. Euro bewilligt, in INTERREG III A Bayern-Tschechien waren es 33,8 Mio. Euro.

Es gibt in dieser Gemeinschaftsinitiative keine festen Quoten für die am Programm beteiligten Regierungsbezirke. Mittelfranken ist aufgrund der Ausrichtung auf grenzüberschreitende Projekte ebenso wie Unterfranken nicht Teil des Fördergebiets. Die zum 31.12.2003 gebundenen EFRE-Mittel teilen sich auf die Regierungsbezirke wie folgt auf:

Die Förderung nach Ziel 3 (Unterstützung der Anpassung und Modernisierung der Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungspolitiken und -systeme) ist vorrangig auf die Bekämpfung und Verhinderung von Arbeitslosigkeit sowie auf die Förderung von Humanressourcen ausgerichtet. Auf der Grundlage des für den Bund und die westlichen Bundesländer gemeinsam geltenden Einheitlichen Programmplanungsdokuments zur Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Humanressourcen für das Ziel 3 in Deutschland sind für den Freistaat Bayern nach aktuellem Stand ohne Berücksichtigung des von der EU noch nicht genehmigten Programmänderungsantrages und der Leistungsreserve für den Förderzeitraum 2000 bis 2006 derzeit insgesamt Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von 261 Mio. Euro vorgesehen. Der maximale Beteiligungssatz des ESF im Rahmen von Ziel 3 liegt bei 45 %.

Von den für das Ziel-3-Programm in Bayern zur Verfügung stehenden EU-Mitteln wurden bis 31.12.2003 rund 144,3 Mio. Euro gebunden.

Für die ESF-Förderung im Rahmen von Ziel 3 bestehen keine vorab festgelegten Förderquoten oder Kontingente für die einzelnen Regierungsbezirke in Bayern.

Die INTERREG-Ausrichtungen B und C sind für die vorliegende Anfrage nicht relevant, da ihre Mittelansätze nicht regionalisierbar sind.

Situation und einer ausgewogenen Verteilung entsprechend dem Bedarf und der Eignung bzw. der Förderfähigkeit der vorgelegten Konzepte eingesetzt. Auf diese Weise kann eine hohe Wirksamkeit erreicht werden.

Informationen über die momentane Aufgliederung der gebunden ESF-Mittel nach Ziel 3 zum Stand 31.12.2003 auf die Regierungsbezirke gehen aus der nachstehenden Tabelle hervor: Ziel 3-Programm in Bayern gebundene EU-Mittel zum 31.12.2003 in Mio. Es handelt sich um ein Monofondsprogramm, das ausschließlich aus dem ESF finanziert wird.

Feste Finanzvolumina für einzelne Länder und damit auch für Bayern sind nicht vorgesehen. Für die Bundesrepublik Deutschland stehen ohne Leistungsreserve für 2000 bis 2006

ESF-Mittel in Höhe von rund 514,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Verantwortlich für die Implementierung und die Umsetzung der Gemeinschaftsinitiative EQUAL ist bundesweit das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, dem auch die Durchführung und Abwicklung der Förderungen aus EQUAL obliegt.

Der Bund hat in einer ersten Förderrunde zunächst insgesamt rd. 14,9 Mio. Euro aus dem ESF für acht in Bayern ansässige Entwicklungspartnerschaften bewilligt. Dabei handelt es sich um eine sektorale und sieben regionale Entwicklungspartnerschaften. Die Frist für die Einreichung von Interessenbekundungen für die zweite Förderrunde beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat zum 30.04. geendet und das entsprechende Auswahlverfahren ist somit gerade angelaufen.

Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit als zentraler Verwaltungsbehörde für die EQUAL-Entwicklungspartnerschaften bewilligten ESF-Mittel verteilen sich in Bayern zum 31.12.2003 wie folgt auf die Regierungsbezirke:

Gemeinschaftsinitiative EQUAL in Bayern gebundene EU-Mittel zum 31.12.2003 in Mio. Zum Stand 31.12.2003 waren EU-Mittel in Höhe von 968,1 Mio. Euro gebunden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufteilung auf Regierungsbezirke beim Programm zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums mit vertretbarem Aufwand nicht für alle Einzelmaßnahmen des Programms abzurufen ist. Daher wurden für dieses Programm nur die finanziell bedeutendsten Maßnahmen Ausgleichszulage (AGZ) und Kulturlandschaftsprogramm ­ Teil A (KULAP Teil A) in der nachfolgenden Tabelle auf Regierungsbezirksebene aufgeschlüsselt: Programm zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums gebundene EU-Mittel zum 31.12. Die jährlichen Schwankungen sind vergleichsweise gering.

Die Gemeinschaftsinitiative LEADER+ hat ein Gesamtvolumen von 113,64 Mio. Euro. Davon werden 56,82 Mio. Euro aus dem EAGFL-Ausrichtung (Europäischer Ausrichtungsund Garantiefonds für die Landwirtschaft ­ Abteilung Ausrichtung) finanziert.

Zum Stand 31.12.2003 waren EU-Mittel in Höhe von 8,36 Mio. Euro gebunden. Dies wäre mit unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand verbunden und würde zudem den Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage sprengen.

Im Ziel-2-Programm Bayern 2000­2006 wurden in Mittelfranken zum 31.12.2003 insgesamt 77 regional zuordenbare Projekte gefördert, davon 65 aus dem EFRE und 12 aus dem ESF. Die Aufteilung der gebundenen EU-Mittel für diese Projekte auf die inhaltlichen Schwerpunkte des Programms sind der folgenden Aufstellung zu entnehmen: Ziel-2-Programm Bayern 2000-2006 in Mittelfranken gebundene EU-Mittel zum 31.12.

Im Phasing-out-Gebiet Mittelfrankens treten das Fremdenverkehrszentrum in Muhr am See und die Stadtbücherei in Feuchtwangen besonders hervor.

Aus dem ausschließlich im Ziel-2-Gebiet einsetzbaren ESF wurde unter anderem in der Südstadt Nürnberg ein niederschwelliges job-center gefördert, mit dem die Ausgleichsprozesse auf den regionalen Teilarbeitsmärkten verbessert und offene Stellen schneller besetzt werden sollen, um die strukturellen Ungleichgewichte zu verringern. Weiteres Beispiel ist das Projekt QUAPO ­ Qualibegleitende Hilfen und Ausbildungsplatzoffensive für Jugendliche, mit dem die Chancen von Jugendlichen ­ vor allem von ausländischen Jugendlichen ­ für eine Berufsausbildung nachhaltig verbessert werden.

In der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III A wird, wie bereits in Zusammenhang mit Frage 1 erläutert, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Bayern und Tschechien bzw. Bayern und Österreich gefördert. Daher können in Mittelfranken generell keine Projekte aus INTERREG III A gefördert werden.

Wie oben dargestellt, konzentriert sich die Ziel-3-Förderung auf direkt wirksame Arbeitsmarktmaßnahmen in ganz Bayern zur unmittelbaren Integration in Arbeitsplätze sowie zur Förderung von Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit.

Einen zentralen Schwerpunkt bildet dabei die Förderung von unternehmens- und technologieorientierten Weiterbildungen und Anpassungsfortbildungen für Erwerbstätige, um die Beschäftigten fit zu machen für die Arbeitswelt von morgen.

Wichtige weitere horizontale Themenstellungen sind auch die Wissens- und Mediengesellschaft, die Informations- und Kommunikationstechnologien, der Übergang Schule-Beruf, lebenslanges Lernen sowie die Flexibilisierung der Arbeitsmärkte und der Unternehmergeist. Eine Priorität bilden darüber hinaus Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsstellensituation in Bayern und Projekte zu Gunsten der Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie Förderungen zur beruflichen Qualifizierung und Integration von arbeitsmarktlichen Zielgruppen, wie beispielsweise Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger, Berufsrückkehrerinnen, benachteiligte Jugendliche, Migranten oder Aussiedler.

Aus Ziel 3 wurden für entsprechende Maßnahmen im Regierungsbezirk Mittelfranken bis 31.12.2003 rund 25,8 Mio. Euro an ESF-Mitteln bewilligt. Mit diesen ESF-Geldern konnte die Durchführung von 187 Arbeitsmarktprojekten in ganz Mittelfranken ermöglicht werden. Als Beispiele für entsprechende Maßnahmen sind unter anderem spezielle berufliche Qualifizierungen für Frauen, Frau und Beruf in Ansbach, Erlangen, Fürth und Nürnberg, eine modulare und arbeitsplatznahe Schlüsselqualifizierung für Beschäftigte in kleinen und mittelständischen Betrieben in Nürnberg, eine arbeitsplatznahe Weiterbildung für Berufsrückkehrerinnen aus Pflege und Sozialberufen in Ansbach sowie Praxisklassen für Jugendliche in Erlangen zu nennen. Eine Aufgliederung der ESF-Förderung nach Ziel 3 in Mittelfranken auf Schwerpunkte ergibt sich aus nachstehender Tabelle: Ziel-3-Programm in Mittelfranken gebundene EU-Mittel zum 31.12. in Mio. Euro Schwerpunkte Aktive und präventive Arbeitsmarktpolitik 6,9

Gesellschaft ohne Ausgrenzung 5,5

Berufliche und allgemeine Bildung, lebenslanges Lernen 3,3

Anpassungsfähigkeit und Unternehmergeist 5,7

Chancengleichheit von Frauen und Männern 4,4

Lokales Kapital für soziale Zwecke nur bayernweit Gesamt 25,8

Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative EQUAL wird in Mittelfranken die Entwicklungspartnerschaft FAIR (Förderung des Arbeitsmarktes mit Innovativen Regionalprojekten in der Region Nürnberg) mit ESF-Mitteln von rund 2,3 Mio. Euro gefördert. Die Projekte innerhalb der Entwicklungspartnerschaft zielen in erster Linie auf die Verbesserung der Beschäftigungssituation und der Qualifikationsstruktur der Arbeitskräfte sowie auf die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Unternehmen ab.

Die indikative Aufteilung der EU-Mittel beim Programm zur Förderung der Entwicklung des Ländlichen Raums auf die Förderschwerpunkte erfolgt grundsätzlich nur bayernweit. Dabei entfallen etwa 90% der EAGFL-Mittel auf den Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten und etwa 10% auf das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (Vertragsnaturschutz, Hochwasserschutz, Landschaftspflege). Eine Zuordnung auf Regierungsbezirksebene erfolgt generell nicht. Eine exakte Erstellung der EU-Fördermittel über alle Bereiche der Programmplanung wäre auch nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand möglich.

Dasselbe gilt für die Gemeinschaftsinitiative LEADER+.

Die indikative Aufteilung erfolgt auch hier bayernweit.