Wiederansiedlung des Lachses in Oberfranken

Zwischen Bamberg und Lichtenfels sind im Main durch Renaturierungsmaßnahmen Gewässerstrukturen entstanden, die als Laichplätze für Wanderfische geeignet sind.

Ich frage daher die Staatsregierung:

1. 1. Wie wird die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und vor allem ihr Ziel der Durchgängigkeit der Fließgewässer in Bayern umgesetzt?

Bei welchen oberfänkischen Flüssen sind kurz-, mittelund langfristig Maßnahmen vorgesehen, um sie von der Quelle bis zur Mündung für Wanderfische passierbar zu machen?

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um das oberfränkische Gewässernetz an Main, Rhein, Elbe und damit ans Meer durchlässig anzuschließen?

Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um die Wiederansiedelung heimischer Fischarten in Oberfranken zu fördern?

Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um insbesondere die Wiederansiedelung des Lachses in Oberfranken zu fördern?

Wie können die Wehre für Fische und insbesondere für Lachse durchgängiger gemacht werden?

Gibt es hierbei Schwierigkeiten mit den Betreibern der Wehre?

Wenn ja, wie werden diese Schwierigkeiten behoben?

Wieso kommt dem Wehr Viereth hinsichtlich der Wiederansiedelung oberfränkischer Fischarten eine Schlüsselrolle zu?

Welche Chancen hat eine Umgehungsrinne am Wehr Viereth?

Wie kann mit E.ON Bayern als Betriebsführer dieses Wehres eine Einigung erzielt werden, um die Durchlässigkeit zu erreichen?

Antwort des Staatsminiseriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 10.05.

Zur schriftlichen Anfrage nehme ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten wie folgt Stellung:

Zu 1.: Die Wasserrahmenrichtlinie wird in Bayern 1:1 umgesetzt werden, ohne nationale Verschärfung der Anforderungen und in einer möglichst schlanken Ausführung, die einen geringen Verwaltungsaufwand erfordert.

Zur Zeit läuft die Bestandsaufnahme als zweiter Umsetzungsschritt, nachdem 2003 die Umsetzung in nationales Recht erfolgte. Die Bestandsaufnahme ist die Grundlage für die weiteren Planungsschritte und umfasst eine Charakterisierung der Gewässer sowie eine Beschreibung ihrer Belastungen und ihrer wirtschaftlichen Nutzungen. Ziel der Bestandsaufnahme ist eine erste Einschätzung der Defizite der Gewässer gegenüber dem guten Zustand sowie eine Beurteilung, an welchen Gewässern das Risiko besteht, die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie bis 2015 zu verfehlen.

Bei dieser Bestandsaufnahme werden bis Ende 2004 auch die Wanderhindernisse für Wanderfische erfasst.

Ein dritter Umsetzungsschritt besteht in der Einrichtung einer Gewässerüberwachung bis Ende 2006. Es sind Überwachungsnetze einzurichten, um den Zustand der Gewässer gemäß den Qualitätskriterien der Wasserrahmenrichtlinie zu erheben. Allerdings bestehen in Bayern umfangreiche Messnetze zur Überwachung der Gewässer, so dass nur mit örtlichen Ergänzungen des Bestandes an Messeinrichtungen zu rechnen ist.

Im vierten Umsetzungsschritt werden bis Ende 2009 jeweils für gesamte Flussgebiete wie Donau, Rhein oder Elbe Bewirtschaftungspläne aufgestellt. Das Kernstück eines Bewirtschaftungsplans ist das Maßnahmenprogramm zur Erreichung des guten Zustandes der Gewässer. Einer der Maßnahmenbereiche wird die Herstellung der Durchgängigkeit der Fließgewässer in Bayern beinhalten. Dafür wird neben den Kenntnissen aus der Bestandsaufnahme sowie aus der Gewässerüberwachung auch eine ökonomische Analyse erforderlich werden. Wann welche Gewässerbereiche schließlich durchgängig sein werden, hängt somit von den genannten Vorarbeiten ab, um Schritt für Schritt dort zuerst Maßnahmen durchzuführen, wo mit möglichst geringem finanziellem Aufwand möglichst große ökologische Erfolge erzielt werden können.

Zur Wiedereinbürgerung der Wanderfische ist es wichtig, die Gewässersysteme flussaufwärts so durchgängig zu gestalten, dass Wanderfische ihre Laichplätze in den Oberläufen erreichen können. Die Querbauwerke an den oberfränkischen Gewässern wurden im Auftrag des Bezirksfischereiverbandes kartiert; diese Arbeit wurde veröffentlicht.

Ziel der staatlichen Wasserwirtschaft ist, im Rahmen der Gewässerentwicklung, bei der die Herstellung der Durchgängigkeit eine zentrale Stellung einnimmt, an den Gewässern 1. Ordnung die Durchgängigkeit an den vorhandenen Querbauwerken herzustellen. Voraussetzung dafür sind jedoch die wasserrechtlichen Gegebenheiten sowie die technische und finanzielle Realisierbarkeit.

Dies gilt in Oberfranken für Main, Regnitz, Wiesent, Itz, Rodach, Weisser Main, Roter Main, Sächsische Saale und Eger gleichermaßen.

Zu 2.2: Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Passierbarkeit der Querbauwerke nicht nur den Fernwanderfischen (Lachs, Aal im Rhein-/Maingebiet, Aal im Elbegebiet) dient, sondern allen Fischarten, die geringere Strecken im Verlauf ihres Lebenszyklus durchwandern.

Wie unter Ziff. 2.1 bereits ausgeführt, werden, wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, Querbauwerke für die Passierbarkeit der Fische umgebaut. So ist der Main vom Wehr Viereth aufwärts über das Wehr Oberwallenstadt hinaus auf einer Länge von mehr als 40 km passierbar. An Main, Rodach und Regnitz samt ihren Nebenflüssen wurden bisher 14 Umgehungsgerinnen angelegt. Die im Einzugsgebiet des Mains ausgeführten Renaturierungs- und Gewässerentwicklungsmaßnahmen begünstigen die fischereiliche Situation.

An der Eger wird derzeit unter der Trägerschaft des Bezirks Oberfranken im Rahmen des Interreg-III-A-Programms ein Projekt umgesetzt, das an Eger, Röslau und Kösseine die Passierbarkeit an 41 Wehren herstellen soll.

Insgesamt wurden in Oberfranken 44 Querbauwerke durchgängig umgebaut.

Zu 3.1: Seit mehreren Jahren laufen beim Bezirksfischereiverband Oberfranken Wiedereinbürgerungsprogramme, die mit der Fachberatung für Fischerei abgestimmt werden. Die Wiedereinbürgerungsprogramme betreffen den Lachs, den Edelkrebs und die Nase. Diese Maßnahmen werden über die Fischereiabgabe gefördert, ansonsten von den Fischereiberechtigten finanziert. Umfangreiche Schutzmaßnahmen laufen auch für die Perlmuschel und die Bachmuschel. Diese Maßnahmen werden aus verschiedenen staatlichen und EU-Programmen finanziert. In den vergangenen Jahren wurden Wiedereinbürgerungsprogramme über den Einsatz von Glochidien tragenden Bachforellenbrütlingen über die Fischereiabgabe finanziert.

Zu 3.2: Erstmals wurden im Jahr 1994 Wiedereinbürgerungsmaßnahmen für den Lachs durchgeführt. Damals wurden in den Main bei Maineck 40.000 vorgestreckte Lachsbrütlinge ausgesetzt. In den folgenden Jahren wurde der Main (als einziger bayerischer Lachsfluss) in das Programm Lachs 2000 aufgenommen. Außerdem wurde die Arge Main zur Wiedereinbürgerung des Lachses im Main gegründet. Im oberfränkischen Raum wurden in Zusammenarbeit mit der Arge Main eine Vielzahl von Besatzmaßnahmen durchgeführt.

Dabei wurden 1998, 1999, 2000, 2001 und 2003 jeweils 30.000, im Jahr 2002 25.000 vorgestreckte Brütlinge in Main und Rodach eingesetzt.

Im Herbst 2003 wurde zwischen den Fischereibehörden von Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen, und Bayern die Wiedereinbürgerung für den Lachs koordiniert. Es werden nur noch Lachse der Herkunft Ätran (Fluss in Schweden) benutzt.

Derzeit sind 60.000 Lachsbrütlinge in der Lehranstalt für Fischerei Aufseß vorhanden, die am 13. Mai 2004 in Main und Rodach ausgesetzt werden. Die umfangreichen Renaturierungsmaßnahmen am Main durch das Wasserwirtschaftsamt Bamberg sichern das Aufwachsen dieser Junglachse zu einem Prozentsatz, wie er in der Natur üblich ist.

Zu 4.1: Vom Wasserwirtschaftsamt Bamberg wurden bisher ausschließlich Umgehungsbäche (zurzeit 14 Stück) angelegt, die eine Durchgängigkeit in beiden Richtungen gewährleisten und auch Kleinlebewesen die Überwindung der Wehranlagen ermöglichen. Im Bereich der Eger arbeitet das Wasserwirtschaftsamt Bayreuth an den relativ kleinen Wehrstufen vorrangig mit Blocksteinrampen, die an bestehende Wehrbauten angebaut werden. Durch entsprechende Oberflächengestaltung wird die Rampe fischpassierbar. Dabei steht im Bereich des Oberlaufs der Eger und ihrer Nebenflüsse sicher nicht der Lachs im Vordergrund. Wichtig ist die richtige Anlage des Einmündungsbereichs der Rampe bzw. des Umgehungsgerinnes, damit sich eine gute Lockströmung an beiden Enden ausbildet, sowie eine ausreichende Ausleitungswassermenge, die eine der Zielfauna entsprechende Gestaltung ermöglicht.

Zu 4.2: Das zum Betrieb eines Umgehungsbachs benötigte Wasser geht dem Triebwerksbetreiber zur Wasserkraftnutzung verloren. Er hat damit einen unmittelbaren, wirtschaftlichen Nachteil zu tragen. Damit ergeben sich folgende Probleme:

· In vielen Fällen besitzen die Triebwerksbetreiber Altrechte, in die erst auf der Grundlage eines Maßnahmenprogramms und damit erst 2009 eingegriffen werden kann.

· Soweit wasserrechtliche Gestattungen befristet sind und auslaufen, wird bei einer Neuerteilung Restwasser für den Betrieb eines Umgehungsbachs gefordert. Die Festlegung basiert auf dem Restwasserleitfaden.

Zu 4.3: Außerhalb der Neuerteilung einer wasserrechtlichen Gestattung versucht die Wasserwirtschaftsverwaltung, die Triebwerksbesitzer von der Notwendigkeit, Restwasser abzugeben, zu überzeugen. Bei den bisher verwirklichten Umgehungsgerinnen ist dies in den überwiegenden Fällen gelungen.

Zu 5.1: Das Wehr in Viereth ist das letzte Wehr vor dem Beginn der frei fließenden Obermainstrecke, die als potentielles Laichgebiet einen besonderen ökologischen Wert besitzt. Die Stauanlage ist, obwohl sie eine technische Fischtreppe besitzt, nicht für Fische durchgängig. Sogar Aale überwinden diese Fischwanderhilfe nicht.

Zu 5.2: Für einen Umgehungsbach bei Viereth wird eine Wasserführung von rund 1 m3/s benötigt. Es ist zur Zeit nicht zu erkennen, dass der Kraftwerksbetreiber diese Wassermenge freiwillig abgeben würde. Ohne die Sicherstellung einer entsprechenden Restwassermenge machen aber weitere Schritte keinen Sinn.

Die Schaffung einer Fischwanderhilfe am Wehr Viereth wird auch im Zuge des wasserstraßenrechtlichen Verfahrens für den Fahrrinnenausbau im Main vom Bezirksfischereiverband Oberfranken und der Fachberatung für Fischerei gefordert. Leider konnte auch auf diesem Wege bisher kein positives Ergebnis erreicht werden. Der wesentliche Einwand des Wasserstraßenneubauamtes ist der, dass die Fahrrinnenvertiefung an der Wehrsituation nichts ändert und sie deshalb zu keiner Ausgleichsmaßnahme verpflichtet werden könne.

Zu 5.3 Für E.ON Bayern ist die Frage nach der entschädigungsfreien Bereitstellung von Restwasser vor dem Hintergrund der Wasserrahmenrichtlinie eine Grundsatzfrage, die letztlich höchstrichterlich zu klären ist. Erst nach Vorliegen einer solchen gerichtlichen Entscheidung ist voraussichtlich mit einem kooperativen Verhalten zu rechnen. Gleichwohl wird die Regierung von Oberfranken die Verhandlungen mit der E.ON aufnehmen.

Derzeit läuft ein Verfahren zur entschädigungsfreien Restwasserabgabe für ein Umgehungsgerinne am Kraftwerk Randersacker. Der Ausgang ist noch ungewiss.