Asylbewerber

2. In welchen Einrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sind die Mitarbeiter der ZRS Nord- und Südbayern tätig und mit welchen Aufgaben sind sie dort betraut?

3. Für welche Aufgaben und mit welchen Kosten werden von den ZRS Dienstleistungen zugekauft?

4. Wie hoch sind die Gesamt- und Einzelkosten der ZRS aufgeschlüsselt nach Personalkosten und Sachleistungen im Jahr 2003 gewesen und wie werden sie sich im Jahr 2004 wahrscheinlich entwickeln?

Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 09.07.

Zu 1. und 2.: Zentrale Rückführungsstellen (ZRS) sind bei den Regierungen von Oberbayern und Mittelfranken eingerichtet worden.

Gemeinsam obliegt ihnen die zentrale Wahrnehmung von Aufgaben auf dem Gebiet der Rückführung nicht ausreisewilliger Ausreisepflichtiger, der Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit von nicht mitwirkungsbereiten Ausländern, sowie der Aufenthaltsbeendigung von sonstigen Personen, von denen Gefahren für die innere Sicherheit ausgehen. Dazu zählt auch die Beratung der örtlichen Ausländerbehörden. Die zentralen Rückführungsstellen Südbayern und Nordbayern weisen dabei unterschiedliche Tätigkeitsschwerpunkte auf:

­ Die ZRS Nordbayern ist in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Zirndorf und Würzburg, in den Gemeinschaftsunterkünften in Hormersdorf und Nürnberg, Silberstraße sowie in der Ausreiseeinrichtung in Fürth tätig. Sie nimmt dort umfassend die Aufgaben einer Ausländerbehörde wahr. Bei den Aufnahmeeinrichtungen in Zirndorf und Würzburg wurden zu diesem Zweck die Mitarbeiter der früher hier tätigen Außenstellen der örtlichen Ausländerbehörden übernommen.

­ Der ZRS Südbayern obliegt als Sonderaufgabe die Beschaffung von Heimreisedokumenten bei den Vertretungen ihrer tatsächlichen oder vermuteten Herkunftsstaaten für die bayerischen Ausländerbehörden. Sie hat als Passbeschaffung Bayern die Aufgaben der früheren Zentralstelle Rückführung übernommen. Sie unterhält zusätzlich in der Erstaufnahmeeinrichtung in München eine Außenstelle.

Zu den besonderen Aufgaben der Zentralen Rückführungsstellen in den Unterbringungseinrichtungen gehört es,

­ die Identität und Staatsangehörigkeit von Asylbewerbern oder Ausreisepflichtigen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu klären, wenn Identitätsnachweise pflichtwidrig nicht vorgelegt werden,

­ auf die Einhaltung von Mitwirkungspflichten u.a. in Bezug auf die Erteilung von Auskünften, die Vorlage von Identitätsnachweisen, die Vorlage, Aushändigung und Überlassung von Pässen oder Passersatzpapieren oder sonstiger Urkunden oder die Beschaffung von Nationalpässen hinzuwirken,

­ vorhandene Identitätsnachweise zu sichern und bei Personen ohne Identitätsnachweise eigene Nachforschungen hinsichtlich ihrer Herkunft und Identität anzustellen,

­ Asylsuchende realitätsnah über die tatsächlichen Perspektiven eines weiteren Aufenthalts im Bundesgebiet aufzuklären, sowie frühzeitig über Programme zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr zu informieren und entsprechende Rückkehrhilfen zu vermitteln,

­ die Verteilung und Unterbringung unter Rückführungsgesichtspunkten zu steuern,

­ insb. in der Ausreiseeinrichtung Ausreisepflichtige durch konsequente Anwendung des Ausländerrechts zur Erfüllung von Mitwirkungspflichten anzuhalten. 192.000 jährlich für Bewachungsaufgaben angefallen.

Zu 4.: Es ist unklar, was mit Gesamt- und Einzelkosten gemeint ist.

Bei der Zentralen Rückführungsstelle Nordbayern fielen im Jahr 2003 jedenfalls Personalkosten in Höhe von insgesamt 09.08. ca. 655.000 und ca. 99.000 für den sonstigen, getrennt nachgewiesenen Geschäftsbedarf an, bei der Zentralen Rückführungsstelle Südbayern ca. 590.000 bzw. ca. 110.000. Eine Aussage zur Entwicklung der Kosten im Jahr 2004 ist derzeit wegen möglicher Einsparvorgaben und Haushaltssperren nicht möglich. Wegen der Übernahme der Zuständigkeit für die Erstaufnahmeeinrichtung in Würzburg ist mit Zusatzkosten zu rechnen, im Gegenzug entfällt jedoch die Kostenerstattung für die Außenstelle der örtlichen Ausländerbehörde in der Aufnahmeeinrichtung.