Verschlechterung der Trinkwasserqualität im Großraum Augsburg im Falle einer zivilen Mitbenutzung des Militärflughafens Lagerlechfeld

Ich frage die Staatsregierung:

1. a) Welche Behörde bzw. welche beauftragten internen oder externen Sachverständigen kontrollieren den Zustand des Grundwassers im Bereich des Militärflughafens Lagerlechfeld und ist geplant, diese Kontrollen im Falle einer zivilen Mitnutzung zu erweitern?

b) Wie viele Messstellen zur Grundwasserüberwachung gibt es, wo befinden sich diese, in welchen Abständen wird das Grundwasser überprüft und auf welche Messgrößen bzw. Parameter hin wird es untersucht und welche Ergebnisse hatten die Untersuchungen in den letzten 5 Jahren?

2. Ist eine den üblichen Umweltstandards entsprechende Nachrüstung der Startbahn mit einer Ringkanalisationsanlage und eine Kanalisation der Flugzeugenteisungsflächen geplant?

3. Wäre diese bei einer zivilen Mitnutzung, die ja in erheblichem Umfang den Flugverkehr erhöht, a) wünschenswert und b) erforderlich?

4. In welchem Umfang ist mit zusätzlichem Einsatz von Enteisungsmitteln für die Enteisung der Flugzeuge wie der Startbahnen bei einer zivilen Mitnutzung des Flughafens Lagerlechfeld zu rechnen, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass das Militär seinen Übungsbetrieb ­ soweit militärisch vertretbar ­ bei extremen Schlechtwetterperioden unterbricht, um Umweltbelastungen zu minimieren, was im Linien- oder Charterflugbetrieb nicht möglich sein wird?

5. Wird bei Schadensfällen, Treibstoffleckagen oder Fehlern bei Betankungsvorgängen im selben Umfang ein Schadensfallmanagement im zivilen Bereich sichergestellt und wirksam werden, wie dies derzeit im militärischen Bereich erfolgt?

6. Können zusätzliche Belastungen des direkt vom Flughafengebiet in die Augsburger und Königsbrunner Trinkwasserschutzgebiete einströmenden Grundwassers ausgeschlossen werden?

7. Kommt es aufgrund der zivilen Mitnutzung des Flughafens Lagerlechfeld sowie aufgrund einer möglichen Ansiedlung flughafenaffinen Gewerbes am Rande des Flughafens zu einer weiteren Belastung der Abwasserkläranlage und des Vorfluters Lech?

Allgemein:

Mit dem vom Bundesverteidigungsministerium im März 2004 eröffneten Angebot, Konzepte für eine zivile Mitbenutzung des Militärflugplatzes Lechfeld zu prüfen, ergibt sich für Schwaben die Chance, die Luftverkehrsinfrastruktur grundlegend neu zu gestalten. In einer in den letzten Monaten durchgeführten fachlichen Untersuchung wurde die Machbarkeit einer zivilen Mitbenutzung des Lechfelds im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie eingehend von der Flughafen München (FMG) untersucht.

Im Ergebnis wird die zivile Mitbenutzung des Flughafens Lechfeld in der Untersuchung als generell machbar eingestuft. Diese Grundsatzaussage steht unter dem Vorbehalt einiger noch offener Punkte, die zur Klärung ausstehen. Insbesondere steht eine Prüfung der Bundeswehr selbst zur zivilen Mitbenutzung des Flughafens auf der Grundlage der Machbarkeitsuntersuchung an, für die einen Zeitraum von rund zwei Monaten veranschlagt wird.

Eine endgültige Entscheidung für den Standort Lechfeld ist bisher nicht erfolgt. Demzufolge liegen auch keine konkreten Pläne oder belastbare Aussagen zum zukünftigen Ausbau und Betrieb des bestehenden Militärstandorts vor. Eine detaillierte Beantwortung einiger der gestellten Fragen ist auf dieser Grundlage nicht möglich.

28.09.

Wasserwirtschaftliche Belange

Der Flughafen Lagerlechfeld (Landebahnen) liegt außerhalb festgesetzter oder künftig geplanter Wasserschutzgebiete der Trinkwasserversorgung der Städte Augsburg und Königsbrunn, allerdings im Grundwassereinzugsgebiet der Trinkwasserfassungen. Wie derzeit schon bei der militärischen Nutzung praktiziert, werden deshalb auch bei einer zivilen Mitnutzung die Belange des Grund- und Trinkwasserschutzes bei der weiteren Entscheidungsfindung zu berücksichtigen sein. Eine mögliche Erhöhung des Gefahrenpotenzials oder zusätzliche Gefahren aus einer zivilen Mitnutzung sind durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Ob solche Gefahren bestehen und wie sie auszuschließen sind, wird bei der Konkretisierung der Planung aufzuzeigen sein. Für den Fall einer Realisierung hat der zukünftige Träger ein behördliches luftrechtliches Genehmigungsverfahren zu beantragen, das mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird. In diesem Verfahren sind besonders auch die Belange der Wasserwirtschaft und des Gewässerschutzes zu berücksichtigen und ggfs. Schutzauflagen festzusetzen.

Auf wasserwirtschaftliche Belange (u. a. Grund- und Trinkwasserschutz, Enteisung) wurde in der Machbarkeitsuntersuchung eingegangen. Diesbezüglich gab es Kontakte der FMG zum örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt Donauwörth (WWA).

2. Einzelfragen

Zu 1. a):

Das Grundwasser im Bereich des Flugplatzes Lechfeld wird bisher auf der Grundlage der Bescheide des Landratsamtes Augsburg (LRA) zum Einleiten/Versickern von Enteisungsmitteln (letzter Bescheid vom 09.10.2003) von einem durch die Standortverwaltung beauftragten Labor untersucht. Die Ergebnisse werden in einem Jahresbericht dem LRA/ WWA vorgelegt. Außerdem wird das Grundwasser sowohl im Bereich des Bundeswehrgeländes als auch im Trinkwasserschutzgebiet und im übrigen Grundwassereinzugsgebiet von der Stadtwerke Augsburg Wasser untersucht.

Über die Notwendigkeit, die Kontrollen zu erweitern, kann erst anhand konkreter Planungen entschieden werden.

Zu 1. b):

Das beauftragte Labor untersucht das Grundwasser an acht Messstellen, die seitlich sowie im Grundwasserzu- und -abstrom der Start- und Landebahnen liegen. Untersucht werden Sauerstoff, Temperatur, elektrische Leitfähigkeit sowie die chemischen Parameter Chlorid, Nitrat, Sulfat, Säurekapazität, Ammonium, Calcium, Kalium, Magnesium, Natrium, DOC, Acetat und Formiat. Die Häufigkeit der Untersuchung ist abhängig von der Verwendung der Enteisungsmittel. Bisher war eine Untersuchung pro Jahr ausreichend.

Die diesbezüglichen Untersuchungsergebnisse der letzten 5 Jahre zeigen keine auf die Enteisungsvorgänge zurückzuführenden Grundwasserbelastungen.

Die Stadtwerke Augsburg Wasser untersucht sechsmal jährlich neun Grundwassermessstellen auf die Parameter Sauerstoff, Temperatur, und elektrische Leitfähigkeit sowie zusätzlich auf leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW), aromatisierte Kohlenwasserstoffe, den Kraftstoffzusatz MTBE und Nitrat. Laut Auskunft der Stadtwerke Augsburg Wasser wurden dabei bisher LHKW-Gehalte bis zur Höhe des halben Trinkwassergrenzwertes gemessen.

Zu 2.: Eine Enteisung findet bisher nur in begründeten Einzelfällen und damit äußerst selten statt. Diesbezügliche Nachrüstungsmaßnahmen für die militärische Nutzung sind daher nicht vorgesehen.

Zu 3.: Die Anforderungen an die Entwässerungseinrichtungen können erst nach Vorlage konkreter Planungen und Angaben zum Nutzungsumfang abgeleitet werden. Grundsätzlich sind die Anforderungen des Grundwasserschutzes einzuhalten.

Nach dem Ergebnis der Machbarkeitsuntersuchung für eine zivile Mitbenutzung Lechfelds wird der Grundwasserschutz durch bauliche Maßnahmen (u. a. Ableitung Niederschlagswasser, Auffangrinnen und Auffangbecken für Enteisungswasser der Betriebsflächen einschließlich Start- und Landebahn) sichergestellt. Die hierfür anfallenden hohen Kosten sind im Investitionsbedarf für die zivilen Flugplatzeinrichtungen enthalten.

Zu 4.: Der voraussichtliche Umfang des zukünftigen Enteisungsmitteleinsatzes kann erst nach Vorlage konkreter Angaben zum vorgesehenen Nutzungsumfang abgeschätzt werden.

Zu 5.: Ein entsprechendes Schadensfallmanagement wird auch für die zivile Nutzung für erforderlich gehalten.

Zu 6.: Bei Einhaltung der entsprechenden Vorsorgemaßnahmen (siehe auch Fragen zur Enteisung und zum Schadensfallmanagement) sind zusätzliche Belastungen nicht zu erwarten.

Inwieweit das Gefahrenpotential durch die zivile Nutzung erhöht wird, hängt letztendlich von den konkreten Planungen, der Intensität des Flugbetriebes und dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ab.

Zu 7.: Die Kläranlage des Abwasserzweckverbandes der Lechfeldgemeinden verfügt derzeit über wasserrechtlich genehmigte Reserven. Ob diese Reserven auch im Falle zusätzlicher Abwasserbelastungen im Hinblick auf die Wasserqualität des Lechs ausreichend sind oder ergänzende Maßnahmen zu ergreifen sind, kann erst nach Vorliegen konkreter Angaben zum vorgesehenen Nutzungsumfang beurteilt werden.

Zu 8.: Von einer Verschlechterung der Wasserqualität des Lochbaches ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht auszugehen.

3. Fazit:

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine Verschlechterung der Trinkwasserqualität durch eine zivile Mitnutzung des Militärflughafens Lechfeld erwarten lassen. Für den Fall einer endgültigen Entscheidung zugunsten einer zivilen Mitbenutzung Lechfelds sind die Belange der Wasserwirtschaft und des Gewässerschutzes in einem luftrechtlichen Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen.