Welche Auswirkung auf die Baukosten haben PRPlast SAsphalte im Vergleich zu herkömmlichen

2. Welche Zusammensetzung hat das Asphaltadditiv?

3. Sind diese Additive in Deutschland zugelassen?

4. Welche Auswirkung auf die Baukosten haben PR-Plast S-Asphalte im Vergleich zu herkömmlichen Asphalten?

5. Welche Kosten könnten durch den Einsatz der genannten Straßenasphaltadditive beim Straßenunterhalt eingespart werden?

6. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, beispielsweise in Ausschreibungen für Straßenbaumaßnahmen spurrinnenresistentere Asphalte festzuschreiben?

Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 12.08.

Zu 1.: Der Staatsregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse über Straßenbauasphaltadditive der Marke PR-Plast S vor.

Im Rahmen eines Forschungsprojektes werden Additive seit dem Jahr 2000 durch den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen NRW) auf einem Teilstück der A 1 nahe Euskirchen getestet. Die Beobachtung, an der neben der Abteilung Bautechnik der Straßen NRW auch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und das Institut für technische Analytik (IFTA) in Essen beteiligt sind, läuft zunächst bis zum Ablauf der Gewährleistung Ende des Jahres und schließt mit einem Abschlussbericht der am Versuch Beteiligten ab.

Zu 2.: Die Zusammensetzung des Asphaltadditivs ist nicht bekannt.

Zu 3.: Die bauvertraglichen Anforderungen an das Bindemittel für Oberbauschichten aus Asphalt bei Verkehrswegebauarbeiten werden bei allen öffentlichen Aufträgen mit der DIN 18317 im Teil C der VOB geregelt. Danach muss das Bindemittel der DIN EN 12591 Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel-Anforderungen an Straßenbaubitumen, Deutsche Fassung EN 12591: 1999, entsprechen. Geeignete Zusätze und Naturasphalt dürfen zugegeben werden. Aus diesem Grund wurden die Anforderungen an Bitumen mit polymeren Zusätzen, die für besonders standfeste Asphaltschichten verwendet werden, in den Technischen Lieferbedingungen für gebrauchsfertige polymermodifizierte Bitumen nochmals gesondert zusammengestellt. Grundsätzlich kann jedoch jedes der DIN EN 12591 und der DIN 18317 entsprechende Bindemittel eingesetzt werden.

Zu 4.: Laut einem im Internet veröffentlichten Sachstandsbericht der Straßen NRW vom 06.07.2004 weist ein Asphalt aus Straßenbaubitumen 50/70 mit Zugabe von 9 % PR-Plast S eine vergleichbare Spurrinnentiefe wie ein Asphalt unter Verwendung von 45 A auf. Dabei liegt der Quadratmeterpreis eines Mischgutes mit PR-Plast S um 10 Cent höher als bei der Verwendung eines den entsprechenden 45 A. Die Verwendung von PR-Plast S-Asphalten würde somit bei gleichem Ergebnis zu einer Erhöhung der Baukosten führen.

Zu 5.: Wie unter 4 erläutert, weisen nach den vorliegenden Informationen Asphalte unter Verwendung von 45 A und Asphalte mit PR-Plast S vergleichbare Spurrinnentiefen auf.

Die Verwendung von PR-Plast S-Asphalten würde daher bei der Straßenunterhaltung zu keiner Kosteneinsparung führen.

Zu 6.: Bei Deckenbaumaßnahmen an hoch belasteten Straßen, wie sie z. B. alle Autobahnstrecken darstellen, werden bereits jetzt von der Straßenbauverwaltung nur besonders standfeste Asphaltschichten ausgeschrieben.

Sofern ein Bieter eine neue Entwicklung oder einen Asphalt, der nicht die ausgeschriebene Bindemittelsorte enthält, anbieten will, kann er ein diesbezügliches Nebenangebot abgeben.