Die Fachberatung für Landespflege und Gartenkultur ist eine Pflichtaufgabe der Landkreise

Ich frage die Staatsregierung:

1. Welche Aufgaben erledigen die Fachberatungen für Gartenkultur und Landespflege in den Landkreisen?

2. Welcher Anteil davon wird jeweils für die landkreisinternen Aufgaben, für die Beratung der Kommunen und für die Fachberatung der Obst- und Gartenbauvereine verwandt?

3. Welcher Nutzen ergibt sich für die Landkreise und Kommunen aus dieser Fachberatung?

4. Lässt sich dieser Nutzen finanziell bewerten? Wenn ja, wie hoch ist der finanzielle Nutzen?

5. Wie sind die Fachberatungen an den Landkreisen personell ausgestattet?

6. Welche Bewertung nimmt die Staatsregierung vor, bzw. welche Änderungen sind in diesem Bereich geplant?

Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 17.09.

Die schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten wie folgt:

Zu 1.: Die Aufgaben der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege sind gesetzlich nicht festgelegt; die Landkreise handeln insoweit im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Ich darf aber auf den beiliegenden Aufgabenrahmen hinweisen, den Präsidium und Landesausschuss des Bayerischen Landkreistages am 04.05.1993 beschlossen haben.

Zu 2.: Über die Anteile der landkreisinternen Aufgaben, der Beratung der Gemeinden sowie der Fachberatung der Obst- und Gartenbauvereine liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Die Schwerpunkte werden nach den örtlichen Verhältnissen vom jeweiligen Landkreis im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung situationsbezogen unterschiedlich gebildet.

Zu 3.: Die Kreisfachberater nehmen planerische, beratende oder prüfende Aufgaben für den Landkreis oder die Gemeinden sowie Vortragstätigkeiten wahr. Sie wirken bei der Ausschreibung und der Vergabe von Leistungen zur Gestaltung von Außenanlagen und Grünflächen mit. Neben den finanziell bewertbaren Leistungen der Kreisfachberater ist auf deren Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung des wohnungsnahen, vielfältig nutzbaren und ökologisch wirksamen Grüns und auf deren Bedeutung im Zusammenhang mit der Förderung des ehrenamtlichen Engagements der Bürger bei der Gestaltung ihres heimatlichen Lebensraumes hinzuweisen. Als sichtbares Zeichen ist hierbei der Wettbewerb Unser Dorf soll schöner werden ­- unser Dorf hat Zukunft zu nennen, dessen Grundlage die Obst- und Gartenbauvereine unter der Regie der Kreisfachberater bilden. Im Rahmen dieses Wettbewerbes wurde eine nicht quantifizierbare Verbesserung der Grünsituation der Dörfer erreicht und der Zusammenhalt der ländlichen Bevölkerung gesteigert.

Zu 4.: Über die Höhe des finanziellen Nutzens liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Eine finanzielle Bewertung könnte wegen der unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse und Schwerpunktsetzungen nur für jeden Landkreis und für die jeweils wahrgenommene Aufgabe gesondert erfolgen.

Sie könnte nur mittels einer fiktiven Honorarermittlung vergleichbar der Honorarordnung für Architekten (HOAI) oder den Honorarforderungen freiberuflich tätiger Gartenbauingenieure erfolgen.

Zu 5.: Die personelle Ausstattung der Landkreise mit Kreisfachberaterinnen und Kreisfachberatern ist unterschiedlich. Mit Stand Mai 2004 sind in Bayern insgesamt 108 Kreisfachberater an den 71 Landratsämtern tätig. Sie sind nach Mitteilung des Bayerischen Landkreistages regelmäßig als Beamte in der Besoldungsgruppe A11 oder A12 sowie als Angestellte in der Vergütungsstufe BAT Vb oder BAT Va eingruppiert.

Zu 6.: Die Staatsregierung erkennt die wertvolle Arbeit der Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege an den Landratsämtern an, die mit großem Engagement auch die ehrenamtliche Arbeit in unseren Gartenbauvereinen exzellent begleiten. Die etwaige Umwandlung in eine freiwillige Aufgabe bedeutet nicht, dass die Landkreise in diesem Bereich künftig nicht mehr tätig sein dürfen. Sie sollen vielmehr im Sinne des Subsidiaritätsgedankens und im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung entscheiden können.

Im Rahmen der 331 Vorschläge zum Abbau kommunaler Standards wurde von kommunaler Seite u.a. vorgeschlagen, Gartenkultur und Landespflege in eine freiwillige Aufgabe der Landkreise umzuwandeln. In seinen Beschlüssen für Eckpunkte eines Pakts für die Kommunen und zum Abbau kommunaler Standards hat der Ministerrat das Bayerische Staatsministerium des Innern beauftragt, nach Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden das Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Im Anhörungsverfahren hat der Bayerische Städtetag auf die ausschließliche Betroffenheit der Landkreise verwiesen, während der Bayerische Landkreistag und nunmehr auch der Bayerische Gemeindetag die Abschaffung der Pflichtaufgabe Gartenkultur ablehnen. Die Vorschläge zum Abbau kommunaler Standards sind zunächst zu bewerten und das Anhörungsverfahren auszuwerten, bevor eine Festlegung über den Fortgang des Verfahrens getroffen werden kann. Im Übrigen obliegt es dem Bayerischen Landtag im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens, über einen eventuellen Vorschlag zur Änderung der Landkreisordnung zu entscheiden.