Eine Schule wird mit einem Kredit mit einer Laufzeit von 30 Jahren finanziert

Allerdings werden späteren Haushalten Lasten aufgebürdet, insbesondere wenn die Kreditlaufzeiten die Lebensdauer der Investitionsgüter überschreiten (mangelnde Kreditkongruenz).

Ein Beispiel: Eine Schule wird mit einem Kredit mit einer Laufzeit von 30 Jahren finanziert. Nach zwanzig Jahren wird ein weiterer Kredit aufgenommen, um die Schule komplett zu sanieren. Zu der Zins- und Tilgungslast des neuen Kredits addiert sich während der ersten zehn Jahre die Restschuld des alten Kredits. Zins- und Tilgungslasten werden für ein Objekt gezahlt, das nicht mehr genutzt werden kann. Sind die Kreditlaufzeiten regelmäßig höher als die Lebensdauer der Investitionsgüter, entsteht ein Kumulationseffekt.

Weder die Hessische Gemeindeordnung noch Verwaltungsvorschriften enthalten Bestimmungen zu den Kreditlaufzeiten. Es reicht nicht aus, die Verschuldungsfähigkeit an der Freien Spitze oder anderen Größen des Verwaltungshaushalts, wie der Zinsausgabenquote, zu messen. Eine Strategie mangelnder Kreditkongruenz würde belohnt.

Die ordentliche Tilgung eines jeden Jahres wurde in Relation zum Gesamtbetrag der Schulden gesetzt. So ergibt sich die Zahl der Jahre, die durch die gegenwärtige Tilgung rechnerisch zum Abbau der Schulden benötigt würde. Als Warngrenze für die so berechnete Kreditlaufzeit wurden unter Würdigung der mittleren Nutzungsdauer kommunalen Vermögens 20 Jahre festgelegt.

Darmstadt, Offenbach am Main und Wiesbaden hatten im Betrachtungszeitraum steigende rechnerische Kreditlaufzeiten, die meist oberhalb der Warngrenze von 20 Jahren lagen. Frankfurt am Main konnte die rechnerische Kreditlaufzeit nach zwei Jahren in 2002 wieder unter die Warngrenze senken. Als Maßstab für Planungsrisiken wurde die Treffsicherheit früherer Planungen herangezogen.

Die Finanzplanung kann frühzeitig auf drohende Haushaltsschieflagen aufmerksam machen und somit als Frühwarninstrument genutzt werden. Voraussetzung ist, dass die Finanzplanung als eigenständiges Planungsinstrument eingesetzt wird und nicht nur Vergangenheitswerte fortgeschrieben werden.

Einnahmen sollten grundsätzlich wirklichkeitsnah, aber vorsichtig, das heißt am unteren Rand des zu erwartenden Korridors geplant werden.

Zusätzlich kann die Finanzplanung als Steuerungsinstrument für die Ausgaben eingesetzt werden, wenn beeinflussbare Ausgaben mit niedrigen Steigerungen geplant werden. So kann die Planung der Personalausgaben ein Entwicklungsziel für die nächsten Jahre vorgeben.

In dieser Untersuchung wurden wichtige Einnahme- und Ausgabepositionen der Finanzplanungen den tatsächlichen Entwicklungen gegenübergestellt. Beispielhaft werden die Gewerbesteuer und die Personalausgaben betrachtet.

Folgende Finanzplanungen fehlten:

· Darmstadt: Finanzplanung 200122

· Frankfurt am Main: Finanzplanung 2003

· Kassel: Finanzplanungen für das zweite Jahr der Doppelhaushalte23

· Offenbach am Main: Finanzplanung 1999

· Wiesbaden: Finanzplanungen 2002 und 2003

Gewerbesteuer Ansicht 21 bis Ansicht 25 stellen die Planung der Gewerbesteuereinnahmen und die tatsächlichen Gewerbesteuereinnahmen in den fünf Städten gegenüber.

In Darmstadt und Wiesbaden waren die Finanzplanungen für die Gewerbesteuereinnahmen zu optimistisch. In Darmstadt (Ansicht 21) wurden die Einnahmerückgänge weder vorausgesehen noch in den folgenden Planungen berücksichtigt. Mit der Finanzplanung 2003 wurde die Gewerbesteuer auf einem niedrigeren Einnahmeniveau gegenüber 2002 veranschlagt. (Ansicht 23) wurde die Finanzplanung nicht an den hohen Gewerbesteuereinnahmen der Jahre 1998 bis 2000 orientiert, sondern auf einem niedrigeren Niveau abgebildet. In den Finanzplanungen der Jahre 2000 und 2001 wurden die Einnahmeausfälle nicht vorhergesehen. In 2002 wurden die Planwerte nach unten korrigiert.

Planung der Gewerbesteuer in Frankfurt, Kassel und Offenbach.