Wie oft wurde die mobile Reserve in den einzelnen Klassen der jeweiligen Schule

Ich frage die Staatsregierung:

1. Wie oft fiel an der Grundschule in der Bergmannstraße sowie in der Grundschule Guldeinstraße der Unterricht aufgrund von Lehrermangel in den einzelnen Klassen (aufgelistet nach Klassen) aus?

2. Wie oft wurde die mobile Reserve in den einzelnen Klassen der jeweiligen Schule benötigt?

3. Wie oft konnte die mobile Reserve das Personaldefizit an den genannten Schulen nicht decken?

4. Wie häufig kamen Eltern als Aushilfen an den jeweiligen Schulen zum Einsatz?

5. Wie hoch ist der Ausfall von Unterrichtsstunden pro Klasse im Schuljahr 2003/2004 (aufgeschlüsselt nach Schulen)?

6. Worauf beruht der Unterrichtsausfall an den einzelnen Schulen?

7. Wurde von den Schulleitern rechtzeitig Lehrerbedarf bzw. Lehrerreserven angefordert und konnte dieser gedeckt werden, wenn nein, warum nicht?

8. Was gedenkt die Staatsregierung gegen die Unterrichtsausfälle zu unternehmen, um nicht bereits an der Grundschule Lerndefizite zu erzeugen?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 27.09.

Zu 1.: An beiden Volksschulen wurde Unterrichtsausfall durch das Aufteilen der betroffenen Schülerinnen und Schüler auf weitere Klassen vermieden.

An der Volksschule an der Guldeinstraße entfielen im Notfall Förder-, Intensiv- oder LRS-Kurse, um die dort unterrichtenden Lehrkräfte in zu versorgenden Klassen einsetzen zu können.

Zu 2.: An der Volksschule an der Guldeinstraße hat die Schulleitung im Schuljahr 2003/04 insgesamt 13-mal eine Vertretungslehrkraft angefordert, an der Volksschule an der Bergmannstraße 9-mal.

Zu 3.: An der Volksschule an der Guldeinstraße konnte bei 13 Anforderungen fünfmal keine Mobile Reserve zugewiesen werden. Davon waren vier Vertretungsfälle fortbildungsbedingt und von vorneherein zeitlich befristet. Die Vertretung konnte somit jeweils langfristig durch schulhausinterne Maßnahmen geplant werden. An der Volksschule an der Bergmannstraße konnte bei neun Anforderungen dreimal keine Mobile Reserve zugewiesen werden.

Zu 4.: Eltern werden grundsätzlich nicht als Aushilfen eingesetzt, sondern in Absprache mit dem Elternbeirat von der Schulleitung für Beaufsichtigungen in Notfällen in die Schule gebeten. Diese Maßnahme ist Ergebnis einer von Eltern und Schulen gewünschten engeren Kooperation zwischen Schule und Erziehungsberechtigten.

An der Volksschule an der Guldeinstraße wurde diese Möglichkeit der Kooperation im Schuljahr 2003/04 nicht genutzt.

Die Volksschule an der Bergmannstraße setzte insgesamt drei Eltern zur Beaufsichtigung der Klasse 3b und der Klasse 4b an sieben Tagen im Schuljahr 2003/04 ein.

Zu 5.: Statistisches Datenmaterial zum Unterrichtsausfall wird seitens des Staatsministeriums und seitens der Regierungen nicht erhoben, da eine derartige Datenerhebung zu einem enormen zusätzlichen Verwaltungsaufwand führen würde.

Im Schuljahr 1999/2000 fand jedoch an den Schulen in Bayern eine exemplarische Untersuchung des Unterrichtsausfalls statt. Auf ganz Bayern bezogen ergab sich, dass bei 238

Klassen die angeforderte Lehrkraft nicht zugewiesen werden konnte. Unter den 238 nicht vertretenen Klassen befanden sich 190 Klassen (80 %), in denen eine Lehrkraft nur kurzfristig fehlte (1­2 Wochen). Bezieht man diese Zahlen auf die Gesamtzahl von ca. 36.000 Klassen, so ergibt sich ein Wert von 0,7 %.

Zu 6.: Auch zu dieser Frage werden keine Einzelerhebungen getätigt. Generell ist der Vertretungsbedarf durch Krankheit, dienstliche Veranstaltungen außerhalb der Schule oder Fortbildung bedingt.

Zu 7.: Zahlenmäßig sah die Situation der Mobilen Reserve im Schuljahr 2003/04 wie folgt aus: Zum Schuljahresbeginn wurden 2000 Lehrerplanstellen und 255 Fachlehrerplanstellen für die Mobile Reserve bereitgestellt. Zusätzlich wurden 837 Lehrerplanstellen und 133 Fachlehrerplanstellen für die Vertretung von Lehrkräften, die sich nicht ganzjährig in Erziehungsurlaub befinden, zur Verfügung gestellt. Die Schulleitungen fordern jeweils den entsprechenden Vertretungsbedarf beim Staatlichen Schulamt an. Allerdings könnte auch bei einer Erhöhung der Mobilen Reserven nicht erreicht werden, dass jeder Ausfall von Lehrkräften durch eine Vertretungslehrkraft kompensiert wird. Eine stets hundertprozentige Erfüllung des Stundenplans an jeder Schule ist leider nicht erreichbar, weil für kurzfristiges, oft nur stundenweises oder tageweises Fehlen eines Lehrers keine Ersatzkraft gestellt werden kann. Die Schulleiter zeigen den Vertretungsbedarf sobald als möglich dem Staatlichen Schulamt an. Dieses entscheidet im Rahmen der frei einsetzbaren Vertretungslehrkräfte. In den meisten Fällen kann bei Vertretungen, die länger als eine Woche dauern, auch eine Mobile Reserve zugewiesen werden.

Zu 8.: Im Schuljahr 2004/05 mussten ­ bei leicht rückgängiger Klassenzahl ­ die Mobilen Reserven etwas gekürzt werden.

Die Zahl der Mobilen Reserve kann sich immer nur am durchschnittlichen Aushilfsbedarf orientieren. Daher wird es immer wieder Zeiten geben, in denen auch andere Maßnahmen zur Unterrichtsversorgung wie Klassenzusammenlegungen oder Parallelführung ergriffen werden müssen. Die Schulleitungen vor Ort sind gehalten, alle Maßnahmen auszuschöpfen, um Unterrichtsausfall zu vermeiden, bzw. zu minimieren und einen sinnvollen Vertretungsunterricht zu bewirken.