Zusammenlegung der Zweigstellen Rotthalmünster und Vilshofen mit dem Hauptgericht Passau

Nachdem die entsprechende Entscheidung jetzt gefallen ist, bitte ich um Beantwortung der offen stehenden Fragen:

1. Reicht das Platzangebot für die Aufnahme der Beschäftigten der Zweigstellen in Passau aus?

2. Können ihnen dort entsprechende Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden?

3. Gibt es im Hauptgericht Passau die Möglichkeit, die Unterlagen der Zweigstellen, insbesonders Akten und Register, dort funktionsgerecht unterzubringen?

4. Wie sieht die Staatsregierung die Lösung des vermehrten Parkplatzbedarfes für die Beschäftigten bei einer Zusammenlegung der Zweigstellen?

5. Wird die beabsichtigte Einsparung nicht durch höhere Kosten für Reisekosten der Zeugen, Sachverständigen, Betreuer und Rechtsanwälte wieder aufgezehrt?

6. Welche Kosten verursacht der Anspruch auf Trennungsgeld bei einer Zusammenlegung?

7. Wie beurteilt die Staatsregierung die zusätzliche zeitliche Belastung der Teilzeitbeschäftigten ­ insbesondere Mütter?

8. Kommt es nach einer Zusammenlegung durch die enorme Ausdehnung des versorgten Gebietes nicht zu einem eklatanten Verlust an Bürgernähe?

Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 24.11.

Zu 1.: Das Platzangebot beim Amtsgericht Passau reicht aus, um die Beschäftigten der Zweigstelle Vilshofen unterzubringen.

Die Mitarbeiter der Zweigstelle Rotthalmünster können dann aufgenommen werden, wenn die Bewährungshelfer beim Landgericht Passau aus dem Gebäude des Amtsgerichts ausgelagert und in Mieträumen untergebracht werden.

Zu 2.: Die erforderlichen Arbeitsplätze werden zur Verfügung stehen.

Zu 3.: Die Unterlagen der Zweigstellen, insbesondere Akten und Register, können in den Justizgebäuden in Passau funktionsgerecht untergebracht werden.

Zu 4.: Die Zusammenlegung der Zweigstellen Vilshofen und Rotthalmünster mit dem Amtsgericht Passau wird zu einem höheren Bedarf an Parkplätzen für die Bediensteten in Passau führen. Der Präsident des Landgerichts Passau hat hierzu berichtet, dass die vorhandenen 50 Parkplätze der Passauer Justizbehörden nach den Kriterien Entfernung, besondere persönliche oder dienstliche Gründe, Bildung von Fahrgemeinschaften vergeben worden seien. Im Rahmen der Zusammenlegung mit den Zweigstellen werde die Vergabe nochmals überprüft. Im Bereich des Parkhauses Güterbahnhof stünden ca. 50 Dauerparkplätze zur privaten Anmietung zur Verfügung. Von dort verkehre der Citybus, der in unmittelbarer Nähe der Justizgebäude halte, in einer Taktfolge von 10 Minuten. Der Park&Ride-Parkplatz Kohlbruck könne kostenlos benutzt werden.

Zu 5.: Die genannten Kosten sind Auslagen in Rechtssachen, die als Verfahrens- und Prozesskosten den Verfahrensbeteiligten in Rechnung gestellt werden. Ob sich diese Kosten nach einer Zusammenlegung der Zweigstellen mit den Amtsgerichten erhöhen oder nicht, kann generell nicht gesagt werden, weil es bei der Berechnung der Kosten auf den Reiseweg der Beteiligten ankommt. Dieser mag nach der Zusammenlegung im Einzelfall länger, in anderen Fällen aber auch kürzer sein.

Zu 6.: Der Präsident des Landgerichts Passau schätzt die Ansprüche der Mitarbeiter auf Trennungsgeld nach erfolgter Zusammenlegung der Zweigstellen mit dem Hauptgericht auf etwa 1.600.­ EUR monatlich.

Zu 7.: Wie sich die Zusammenlegung der Zweigstellen mit dem Hauptgericht im Einzelfall auf teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auswirkt, wird bei der Erstellung des Umsetzungskonzepts geprüft werden. Dabei werden sozialverträgliche Lösungen ­- insbesondere für Mütter mit kleinen Kindern ­ angestrebt.

Zu 8.: Bürgernähe kann nicht allein als Ortsnähe definiert werden.

Unter Bürgernähe ist insbesondere ein leistungsstarkes Angebot der Justiz in allen justiziellen Angelegenheiten und während der normalen Dienstzeiten zu verstehen. Ein solches Angebot kann aber von den Zweigstellen, insbesondere in Zeiten knapper werdender personeller Ressourcen, nur noch sehr eingeschränkt gewährleistet werden. Die Zusammenlegung der Zweigstellen mit den Amtsgerichten wird deshalb auch zu einer Verbesserung der Dienstleistungsangebote der Justiz für die Bürgerinnen und Bürger führen.