Wie lauten die Verbundquoten in den Bundesländern?

Wir fragen die Staatsregierung:

1. Verbundquoten

Wie lauten die Verbundquoten in den Bundesländern?

Wie hoch ist jeweils Verbundmasse und Schlüsselmasse in den Bundesländern?

Falls sich Verbundmasse und Schlüsselmasse unterscheiden, welche Gründe gibt es dafür (Vorwegentnahmen, Umschichtungen etc.)?

2. Schlüsselzuweisungen

Wie hoch sind die Schlüsselzuweisungen gerechnet je Einwohner in den Bundesländern?

Welche wesentlichen systematischen Unterschiede gibt es dabei zwischen den Bundesländern?

3. Investitionszuweisungen

Wie hoch sind die staatlichen Zuweisungen für Investitionen an die Kommunen gerechnet je Einwohner in den Bundesländern?

Welche wesentlichen systematischen Unterschiede gibt es dabei zwischen den Bundesländern?

4. Finanzausgleich

Wie hoch sind die staatlichen Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs an die Kommunen gerechnet je Einwohner in den Bundesländern?

Welche wesentlichen systematischen Unterschiede gibt es dabei zwischen den Bundesländern?

5. Staatliche Zuweisungen außerhalb des Finanzausgleichs

Wie hoch sind die staatlichen Zuweisungen außerhalb des Finanzausgleichs an die Kommunen gerechnet je Einwohner in den Bundesländern?

Welche wesentlichen systematischen Unterschiede gibt es dabei zwischen den Bundesländern?

6. Staatliche Zuweisungen im Rahmen und außerhalb des Finanzausgleichs insgesamt

Wie hoch sind die staatlichen Zuweisungen an die Kommunen insgesamt gerechnet je Einwohner in den Bundesländern?

Müssen hinsichtlich der Aussagekraft der Zahlen bei diesem Ländervergleich weitere Sachverhalte berücksichtigt werden?

7. Kommunalschulden

Wie hoch sind die Kommunalschulden gerechnet in den Bundesländern?

Wie sind Kommunalschulden hier definiert?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen vom 05.12.

Die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Helga und Jürgen Dupper vom 27.09.2004 betreffend Bayerische Kommunalfinanzen im Ländervergleich beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern wie folgt:

Zu 1.: Verbundquoten

Beim Vergleich der Verbundquoten ist zu berücksichtigen, dass es in Bayern neben dem allgemeinen Steuerverbund noch weitere Steuerverbünde (Grunderwerbsteuerverbund, Kraftfahrzeugsteuerverbund) gibt und ergänzend allgemeine Haushaltsmittel für Zuweisungen bereitgestellt werden, die in anderen Ländern im Rahmen des allgemeinen Steuerverbunds erbracht werden.

Die Verbundquote beträgt nach Angaben der Finanzministerien der Länder beim allgemeinen Steuerverbund im Jahr 2004 in Baden-Württemberg 23 %, in Bayern 11,54 %, in Hessen 23 %, in Niedersachsen 16,09 %, in Nordrhein-Westfalen 23 %, in Rheinland-Pfalz 21 %, in Saarland 20 % und in Schleswig-Holstein 19,79 %.

Angaben für das Jahr 2004 zu Nordrhein-Westfalen beruhen hier und im Folgenden auf dem Entwurf des 2. Nachtragshaushalts 2004.

Die unterschiedliche Höhe der Anteilmassen am allgemeinen Steuerverbund ist nicht nur auf unterschiedliche Verbundquoten, sondern auch auf unterschiedliche Verbundgrundlagen zurückzuführen. So fließt beispielsweise eine von den Kommunen abzuführende Finanzausgleichsumlage in den Ländern Baden-Württemberg (87,53 %), Niedersachsen (100 %) und (100 %) in die Anteilmasse ein.

Die Schlüsselmasse der Kommunen beträgt im Jahr 2004 in Baden-Württemberg 2.426 Mio., in Bayern 2.059 Mio., in Hessen 1.248 Mio., in Niedersachsen 1.665 Mio., in Nordrhein-Westfalen 6.017 Mio. in Rheinland-Pfalz 790 Mio., im Saarland 309 Mio. und in Schleswig-Holstein 685 Mio.. Quelle sind Angaben der Finanzministerien der Länder (Sollzahlen).

Aus dem allgemeinen Steuerverbund werden in allen Ländern neben den Schlüsselzuweisungen auch andere Zuweisungen an die Kommunen finanziert oder verstärkt. Deshalb ist die Schlüsselmasse niedriger als die Anteilmasse am allgemeinen Steuerverbund.

Zu 2.: Schlüsselzuweisungen

Vergleicht man die Schlüsselzuweisungen in den einzelnen Ländern, so muss man sich darüber im Klaren sein, dass man damit jeweils nur eine Leistung aus der breiten Palette der Finanzausgleichsleistungen vergleicht, und dass diese Palette in jedem Land von der Art und der finanziellen Gewichtung der einzelnen Leistungen sehr unterschiedlich zusammengesetzt ist.

Aus einem Vergleich lediglich der Schlüsselzuweisungen in den verschiedenen Ländern kann man daher nicht auf eine gute oder schlechte Finanzausstattung der Kommunen insgesamt schließen; auch lässt sich daraus nicht ersehen, inwieweit sich die staatlichen Leistungen an die Kommunen insgesamt aus pauschalen Leistungen oder aus speziellen zweckgebundenen Zuweisungen zusammensetzen.

Die Schlüsselzuweisungen pro Kopf in den westlichen Flächenländern für das Jahr 20032 betrugen in 239, in Bayern 166, in Hessen 251 in Niedersachsen 199, in Nordrhein-Westfalen, in Rheinland-Pfalz 190, im Saarland 306 und in Schleswig-Holstein 249 (Quelle: Statistisches Bundesamt, Vierteljährliche Kassenergebnisse der kommunalen Haushalte).

Wesentliche systematische Unterschiede werden nachfolgend am Beispiel Nordrhein-Westfalens dargestellt:

­ So gibt es z. B. in Nordrhein-Westfalen nur einen großen Steuerverbund, aus dem u. a. die Schlüsselzuweisungen bezahlt werden. In Bayern gibt es neben dem allgemeinen Steuerverbund weitere Steuerverbünde (Grunderwerbsteuerverbund, Kfz-Steuerverbund), deren Kommunalanteile über andere Finanzausgleichsleistungen verteilt werden.

­ In Nordrhein-Westfalen erhalten z. B. auch die Landschaftsverbände Schlüsselzuweisungen, während das bayerische Pendant, die Bezirke, keine Schlüsselzuweisungen, sondern stattdessen Sozialhilfeausgleich außerhalb der Schlüsselmasse erhalten.

­ In Nordrhein-Westfalen werden z. B. Schülerbeförderungslasten durch einen Schüleransatz im Rahmen der Schlüsselzuweisungen abgegolten, während die bayerischen Kommunen pauschale Zuweisungen zu den Kosten der Schülerbeförderung außerhalb der Schlüsselzuweisungen erhalten.

­ In Nordrhein-Westfalen gelten die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises und die Kosten für die untere Staatsbehörde als mit den Schlüsselzuweisungen abgegolten, während die bayerischen Kommunen hierfür ­ finanzkraftunabhängig ­ pauschale Zuweisungen erhalten (und für die Landratsämter außerdem ein Teil des Personals vom Staat gestellt wird). Rechnet man ­ zur Erhöhung der Vergleichbarkeit ­ die genannten Leistungen zu den bayerischen Schlüsselzuweisungen hinzu, so ergibt sich für das Jahr 2003 ein Wert von 323 pro Einwohner. Dies zeigt die Problematik eines isolierten Vergleichs von Schlüsselzuweisungen.

Zu 3.: Investitionszuweisungen

Für das Jahr 2003 ergeben sich die folgenden Kopfbeträge an Zuweisungen der Länder für die Kommunen für Investitionen: Baden-Württemberg 63, Bayern, Hessen 49, Niedersachsen 62, Nordrhein-Westfalen 75, Rheinland-Pfalz 83, Saarland 41 und Schleswig-Holstein 58 (Quelle: Statistisches Bundesamt, Vierteljährliche Kassenergebnisse der kommunalen Haushalte).

Der bayerische Spitzenplatz bei den Investitionszuweisungen spiegelt sich auch bei den Investitionsquoten (Jahr 2003) der Kommunen im Ländervergleich wider: Baden-Württemberg 16,64 %, Bayern 17,99 %, Hessen 12,76 %, Niedersachsen 11,85 %, Nordrhein-Westfalen 8,94 %, Rheinland-Pfalz 16,81 %, Saarland 9,30 % und Schleswig-Holstein 13,16 %.

Die Angaben zur Investitionsquote basieren auf der Fachserie 14 Reihe 2 des Statistischen Bundesamtes Finanzen und Steuern, Vierteljährliche Kassenergebnisse der öffentlichen Haushalte.

Jedes Land hat eine unterschiedliche Mischung aus pauschalen und projektbezogenen Investitionsfördermitteln.