Funktionsstellen Beratungsrektor/in Systembetreuung an Volksschulen

Die derzeit bestehenden bzw. bisher geschaffenen Stellen für Beratungsrektoren Systembetreuung an Volksschulen erfüllen weder den Bedarf an den Schulen, noch können damit alle geeigneten Bewerbungen berücksichtigt werden.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Was sind die generellen Voraussetzungen der Bewerber für die Ernennung zum Beratungsrektor Systembetreuung? (U.a. Anzahl der PCs, Bewertungsnote)

2. Wie viele Anrechnungsstunden beinhaltet die Funktion Beratungsrektor Systembetreuung?

3. Wie viele Beratungsrektoren Systembetreuung an Volksschulen gibt es in Bayern, aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken?

4. Wie viele solche Stellen wurden in diesem Jahr geschaffen, an welchen Schulen und in welchen Regierungsbezirken befinden sich diese Stellen?

5. Welche Voraussetzungen hatten diese Schulen (Anzahl PCs) bzw. Lehrer (Bewertungsnote)?

6. Haben alle diese Schulen bzw. Lehrer die generellen Voraussetzungen erfüllt oder wurden in einzelnen Regierungsbezirken, z. B. wegen zu wenigen geeigneten Bewerbungen auch Schulen bzw. Lehrer berücksichtigt, die die Voraussetzungen nicht erfüllt haben?

7. a) Konnten Schulen bzw. Lehrer nicht berücksichtigt werden, weil für ihren Regierungsbezirk bereits alle Stellen ausgeschöpft waren, obwohl sie alle Voraussetzungen erfüllten?

b) Falls ja, welche Schulen waren davon betroffen?

8. a) Wie viele Bewerbungen von Schulen bzw. Lehrern gab es, die nicht berücksichtigt werden konnten, obwohl sie die Voraussetzungen erfüllt haben?

b) Gibt es für diese Bewerber, die alle Voraussetzungen erfüllt haben, eine Warteliste, um die Bewerber zu einem späteren Zeitpunkt noch zu berücksichtigen?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 22.12.

Durch Art. 11 Nr. 2 b des Haushaltsgesetzes 2003/2004 vom 24.12.2002 (GVBl. S. 937) ist für Systembetreuer an Volksschulen erstmals ein Beförderungsamt geschaffen worden.

Die Besoldungsordnung A wurde dahingehend geändert, dass in Besoldungsgruppe A 13 beim Amt Beratungsrektor/Beratungsrektorin die Funktionsbeschreibung als Systembetreuer an Volksschulen angefügt wurde. Ferner wurde eine Fußnote (Nr. 12) angefügt, wonach höchstens 68

Stellen für Beratungsrektoren als Systembetreuer an Volksschulen in Besoldungsgruppe A 13 ausgebracht werden, denen die Betreuung von mindestens 60 Computerarbeitsplätzen obliegt.

Auf dieser Grundlage beantworte ich die Fragen des Herrn Abgeordneten Hans-Ulrich Pfaffmann wie folgt:

Zu 1.: Die Ernennung zum Beratungsrektor als Systembetreuer an Volksschulen setzt die Betreuung von mindestens 60 Computerarbeitsplätzen voraus (vgl. Fußnote 12 zur A 13

Zu 2.: Systembetreuer an Hauptschulen erhalten für die Betreuung von 11­ 25 PC-Arbeitsplätzen eine Anrechnungsstunde und für die Betreuung von mehr als 25 PC-Arbeitsplätzen zwei Anrechnungsstunden.

Zu 3. und 4.: Im Haushalt für 2003/2004 wurden insgesamt 68 Stellen für Beratungsrektoren als Systembetreuer geschaffen (also die nach Fußnote 12 zur A 13 höchstmögliche Zahl), von denen 34 zum 1. September 2003 und 34 zum 1. September 2004 besetzbar waren.01.

Zu 5. bis 8.: Voraussetzung der Ernennung von Systembetreuern zu Beratungsrektoren ist die Betreuung von mindestens 60 Computerarbeitsplätzen. Da die Anzahl der Schulen mit mindestens 60 Computerarbeitsplätzen mit rund 260 Schulen um ein Mehrfaches größer ist als die Zahl der Beförderungsstellen (68), konnte nur ein Teil der Systembetreuer zu Beratungsrektoren ernannt werden. Die Auswahl unter den Systembetreuern hatte nach dem Leistungsprinzip zu erfolgen, wobei der dienstlichen Beurteilung in der Regel die ausschlaggebende Bedeutung zukam. Eine Mindestpunktzahl in der letzten dienstlichen Beurteilung war nicht vorgeschrieben. Die geltenden Beförderungsrichtlinien vom 15.01.2001 (KWMBl I S. 34) enthalten naturgemäß keine Regelungen über die Beförderung in das erst mit dem Haushaltsgesetz 2003/2004 geschaffene neue Beförderungsamt.

Die Stellen wurden von den Regierungen vergeben. Details über die Stellenbesetzungen im Einzelnen liegen dem Staatsministerium nicht vor. Eine Warteliste für die nicht berücksichtigten Bewerber gibt es nicht. Frei werdende Stellen für Beratungsrektoren als Systembetreuer werden ausgeschrieben, so dass sich jeder in Betracht kommende Systembetreuer darauf bewerben kann.