Sanierungsbedarf an der Universität Regensburg

Von verschiedenen Seiten wurde in den letzten Jahren immer wieder auf den schlechten Zustand der Bausubstanz der Universität Regensburg aufmerksam gemacht. So müssen derzeit Teile der Fassade wegen akuter Einsturzgefahr mit Bauzäunen abgesperrt werden. Wasserrohrbrüche sind an der Tagesordnung. An mehreren Stellen drang und dringt Regenwasser in die Gebäude ein. In der Süddeutschen Zeitung war im Zusammenhang mit der Universität Regensburg am 04.11.2004 von Bayerns größter Bruchbude die Rede.

Der Kanzler der Universität Regensburg Dr. Christian Blomeyer (Süddeutsche Zeitung vom 04.11.2004) geht von einem jährlichen Bedarf für die Bestandserhaltung in Höhe von 12 Millionen Euro aus.

Gleichzeitig hat die Staatsregierung mehrfach, der Ministerpräsident u.a. in seiner Regierungserklärung vom 6. November 2003, festgestellt, Bayern investiere in exzellente Bildung auf internationalem Niveau und die bayerischen Hochschulen müssten international in der ersten Liga spielen.

Ich frage die Staatsregierung

1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Staatsregierung der bis zum Haushaltsjahr 2004 aufgelaufene Sanierungsbedarf für die Gebäude und Liegenschaften der Universität Regensburg (ohne Klinikum)?

2. Teilt die Staatsregierung die Auffassung des Kanzlers der Universität Regensburg Dr. Christian Blomeyer (Süddeutsche Zeitung vom 04.11.2004), wonach für die Bestandserhaltung an den Gebäuden und Liegenschaften der Universität Regensburg jährlich zwölf Millionen Euro erforderlich sind?

3. Teilt die Staatsregierung die Auffassung, dass unbeschadet haushaltspolitischer Erwägungen eigentlich eine Generalsanierung der Bausubstanz der Universität Regensburg angezeigt wäre, und kann die Staatsregierung den in der öffentlichen Debatte für eine solche Generalsanierung genannten Bedarf von bis zu 400 Mio. Euro bestätigen?

4. Welche Baumaßnahmen sind im Doppelhaushalt 2005/2006 für die Universität Regensburg vorgesehen, und welche weiteren notwendigen Teilschritte (Bauabschnitte), die besonders dringlich sind, um den Sanierungsbedarf abzubauen, kann die Staatsregierung benennen?

5. Teilt die Staatsregierung die Auffassung, dass der schlechte Zustand der Bausubstanz an der Universität Regensburg derzeit nicht geeignet ist, Spitzenwissenschaftler von einer Tätigkeit an der Universität Regensburg zu überzeugen?

6. Kann die Staatsregierung bestätigen, dass die schlechte Bausubstanz an der Universität Regensburg inzwischen zum Gegenstand von Berufungs- und Rufabwehrverhandlungen geworden ist?

7. Teilt die Staatsregierung die Auffassung, dass angesichts der Tatsache, dass die Universität Regensburg für 11.

Studierende konzipiert wurde, im Wintersemester 2004/05 aber mehr als 17.500 Studierende eingeschrieben und Kapazitätsprobleme an der Tagesordnung sind, eigentlich nicht nur die Bestandserhaltung, sondern auch eine Bestandserweiterung angezeigt ist?

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 27.12.

Zu 1.: Belastbare Aussagen zum aktuellen Gesamtsanierungsbedarf und die zur Deckung notwendigen Mittel für Gebäude und Liegenschaften der Universität Regensburg (ohne Klinikum) könnten nur auf der Grundlage von Haushaltsunterlagen-Bau erfolgen, die noch nicht vorliegen.

In einer ersten, sehr groben, überschlägigen und an pauschalen Richtwerten orientierten Kostennäherung des Universitätsbauamts Regensburg aus dem Jahre 2001 werden Gesamtsanierungskosten in der Größenordnung von rund 360 Mio. Euro genannt.

Zu 2.: Bei Heranziehung eines pauschalen Prozentsatzes vom fiktiven Gebäudeneuwert ergäbe sich bei abstrakter Betrachtung an der Universität Regensburg (ohne Klinikum) ein optimaler Baubedarf zur Substanzerhaltung in einer Größenordnung von bis zu 10 Mio. pro Jahr. Konkret wird der Baubedarf nach der Systematik des Staatshaushalts durch sog. große Baumaßnahmen (vgl. auch unten zu Frage 4), sog. kleine Baumaßnahmen und Maßnahmen des Bauunterhalts gedeckt. Die Finanzierung großer Baumaßnahmen erfolgt unter Berücksichtigung der Mitfinanzierung des Bundes nach dem Hochschulbauförderungsgesetz regelmäßig nach den Bedürfnissen des Baufortschritts.

Zu 3.: Das Stammgelände der Universität Regensburg (ohne Klinikum) wurde in den Jahren 1966 bis 1978 bebaut. Durchgehend wurden Stahlskelettbauten mit Betonfertigteilen und Flachdächern errichtet. Mittlerweile ist ein nach Prioritäten abgestufter genereller Sanierungsbedarf festzustellen. Diese Sanierung ist mit Rücksicht auf den weiter laufenden Hochschulbetrieb schrittweise durchzuführen. Zu den Sanierungskosten wird auf die Antworten zu Fragen 1 und 4 verwiesen.

Zu 4.: Bereits seit Mitte der 90er Jahre laufen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen in den Gebäuden der Naturwissenschaftlichen Fakultäten zur Anpassung an geänderte Sicherheitsbestimmungen. Dafür wurden vom Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags bislang Gesamtkosten in Höhe von rund 19,3 Mio. genehmigt (vgl. Kap. 1521 Tit. 747 01).

Die Sanierung der Cafeteria im Sammelgebäude mit festgesetzten Kosten in Höhe von rund 1,5 Mio. (vgl. Kap. 1521 Tit. 746 15) sowie Sanierungsmaßnahmen in den Gebäuden Zentralbibliothek, Philosophie/Theologie und Studentenhaus im Zusammenhang mit Asbestentsorgung mit festgesetzten Kosten in Höhe von rund 6,8 Mio. (vgl. Kap. 1521 Tit. 748 66) sind abgeschlossen.

Entsprechend der von der Universität Regensburg vorgenommenen Prioritätensetzung sind für die Maßnahmen Sanierung der Mensa (überschlägig geschätzte Kosten rund 20,0 Mio. ; vgl. Kap. 1521 Tit. 745 20) sowie Erschließung Stammgelände (geschätzte Sanierungskosten rund 20,5 Mio. ; vgl. Kap. 1521 Tit. 745 45) bereits im Haushalt 2003/2004 Planungstitel ausgewiesen. Die Haushaltsunterlagen-Bau sollen baldmöglichst erstellt werden.

Für die Maßnahme Sanierung des Gebäudekomplexes Biologie und Vorklinikum, 1. Bauabschnitt: Sofortmaßnahmen Dächer und Fassaden mit überschlägig geschätzten Kosten von rund 5,0 Mio. soll vorbehaltlich der abschließenden Beschlussfassung des Bayerischen Landtags über das Haushaltsgesetz 2005/2006 ein neuer Planungstitel ausgewiesen werden. Die Universität Regensburg bereitet dazu einen Bauantrag vor.

Weitere neue Sanierungstitel sind in den künftigen Haushalten vorzusehen. Die konkrete Veranschlagung wird sich auch an den von der Universität Regensburg im Rahmen der jeweiligen Haushaltsanmeldungen vorzunehmenden Prioritätensetzungen zu orientieren haben. Insbesondere wird auf zusätzliche Sofortmaßnahmen an Fassaden und Dächern ein vorrangiges Hauptaugenmerk zu richten sein.

Zu 5. und 6.: Für die Universität Regensburg ist nach wie vor eine erfolgreiche Bilanz bei Neuberufungen oder Bleibeverhandlungen festzustellen, weil in der Gesamtschau im Rahmen von Berufungs- und Bleibeverhandlungen attraktive und konkurrenzfähige Angebote unterbreitet werden können. Dazu trägt beispielsweise in den Naturwissenschaften das von der Staatsregierung seit Jahren aufgelegte Lehrstuhlerneuerungsprogramm bei, mit dem die Arbeitsmöglichkeiten hochrangiger Wissenschaftler im konkreten Lehrstuhlbereich gezielt verbessert werden können. Derartige Anliegen stehen bei Berufungs- und Bleibeverhandlungen regelmäßig im Vordergrund.

Zu 7.: Räumliche Probleme mit der sog. Überlast sind einer Vielzahl von Universitäten in Deutschland geläufig. An den bayerischen Universitäten konnte diesen Schwierigkeiten bislang insbesondere durch Verbesserungen beim Raummanagement und bei der Organisation von Lehrveranstaltungen in einem alles in allem vertretbaren Rahmen in der Regel entgegengewirkt werden. Flächenerweiterungen würden die Qualität der Lehre zwar steigern, sind jedoch im Hinblick auf die bekannte Finanzsituation bei Bund (Kürzung der Mittel für den Hochschulbau!) und Ländern derzeit nicht realisierbar.