Zu welchem Zweck wird der befestigte Rückeweg. Im Laich gebaut nachdem dort keine erntereifen Wälder vorhanden

Welches ist die verträglichste Technik ­ Seilbahnbringung, Schleppwege, Rücke-Pferde?

3. Welche Nachteile bergen die einzelnen Bringtechniken für hoch sensible Gebiete?

4. Zu welchem Zweck wird der befestigte Rückeweg Im Laich gebaut, nachdem dort keine erntereifen Wälder vorhanden sind?

5. Wie viele Kilometer Waldwege wurden in den letzten Jahren im schwäbischen Teil des Ammergebirges gebaut?

6. Welche Kosten entstanden durch den o. g. Wegebau und aus welchen Haushaltstiteln wurden diese bezahlt?

7. Wie viele qm wertvoller Waldboden wurden dabei zerstört?

Antwort des Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten vom 29.03.

Zu 1.: Mit Ausnahme einer kleinen Parzelle Privatwald im Bereich des Hennenkopfs erfolgt die Bewirtschaftung im Naturschutzgebiet Ammergebirge sowohl im Staatswald als auch im Wald der Waldkörperschaft Buching-Trauchgau nach Vorgabe von Forstwirtschaftsplänen. Das Operat für die Waldflächen der Waldkörperschaft war Voraussetzung für die vertragliche Übernahme der Betriebsleitung und -ausführung durch das Forstamt Füssen und wurde unter Beteiligung der Forstbehörden erstellt.

Die Operate wurden insbesondere auch unter Berücksichtigung der Schutzgebietsverordnung angefertigt. Daneben wurde im Rahmen des Gesamtwegekonzepts Ammergebirge vereinbart, insbesondere angrenzend an derzeitige Auerhahn-Habitate mit darauf ausgerichteten Durchforstungsmaßnahmen weitere, für Auerwild geeignete Lebensräume zu schaffen.

Zu 2.: Welche Bringungstechnik die jeweils verträglichste ist, wird in hohem Maße von der naturräumlichen Ausgangssituation sowie von der Art und Dimension des Hiebsanfalls bestimmt. Eine Grunderschließung mit LKW-Wegen ist aber Voraussetzung für den Einsatz aller genannten Techniken.

Bei dem im Rahmen des Gesamtwegekonzepts für das Naturschutzgebiet Ammergebirge eingebrachten Wegenetz wird die derzeit vorhandene Erschließungssituation vervollständigt und in vielen Fällen erst der Einsatz eines Seilkrans oder auch anderer Rücketechniken ermöglicht.

Zu 3.: Pferde können aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit in aller Regel für das Vorliefern von schwachem bis mittelstarkem Holz über kurze Strecken ­ aus dem Bestand an die Rückegasse ­ im flachen bis schwach geneigten Gelände auf stabilem Untergrund eingesetzt werden. Im Naturschutzgebiet Ammergebirge scheitert der Einsatz von Rückepferden regelmäßig am steilen Gelände sowie den instabilen Weichböden.

Seilbringung ist im Alpenraum vielfach erforderlich und praktikabel. Aufgrund des hohen Zeitaufwands und damit hohen Fixkosten für die Kranaufstellung ist die Seilbringung nur bei höherem Massenanfall betriebswirtschaftlich und technisch sinnvoll. Dies birgt vor allem in hoch sensiblen Schutzwaldbereichen auf instabilem Untergrund die Gefahr von zu umfangreichen Hieben. Auch entstehen durch den Trassenaufhieb geradlinige Schneisen in Falllinie. Beides kann zur Destabilisierung der Bestände führen. Darüber hinaus benötigt diese Technik aufgrund des hohen organisatorischen Aufwands relativ lange Vorlaufzeiten. Die Seilbringung ist daher nicht dazu geeignet, kurzfristig auf zufällige Ereignisse zu reagieren (z. B. Borkenkäferbefall, Windwurf).

Die Erfahrung zeigt, dass Schlepperwege bzw. auf instabilem Untergrund auch befestigte Schlepperwege nur bis zu einer Länge von rund 200 Metern zweckmäßig sind. Längere Schlepperwege erschließen zwar größere Waldflächen, womit im Falle einer Hiebsmaßnahme die darüber transportierte Holzmenge und damit die Anzahl notwendiger Überfahrten steigt. Die Befahrbarkeit nimmt jedoch mit zunehmender Anzahl von Überfahrten rapide ab.

Zu 4.: Um die sowohl durch das Waldgesetz für Bayern als auch von der Schutzgebietsverordnung geforderte Entwicklung hin zu naturnahen und stabilen Bergmischwäldern zu ermöglichen, sind vielfach Pflege- und Durchforstungseingriffe 19.04. durchzuführen. Um das dabei anfallende Holz einer sinnvollen Verwertung zuzuführen, soll es über den betreffenden Rückeweg an die nächste Waldstraße transportiert werden.

Dies dient gleichzeitig der Vorsorge von Borkenkäferbefall.

Zu 5.: Im Staatswald wurden in den letzten Jahren keine LKW-Wege mehr gebaut, da die Grunderschließung weitgehend abgeschlossen ist. Im Rahmen der Feinerschließung wurden in den letzten Jahren befestigte Rückewege mit einer Gesamtlänge von 1.200 Metern gebaut.

Mit Bauträgerschaft der Gemeinde Halblech wurden im Bereich der Waldkörperschaft Buching-Trauchgau in den Jahren 1998 bis 2004 drei Wegebauprojekte (Gfäll-Stichweg, Bleickweg, Schwarzer Graben) mit einer Gesamtlänge von 4,90 km realisiert.

Zu 6.: Die Gesamtkosten der im Staatswald gebauten Rückewege betrugen rund 6.000, die aus dem laufenden Haushalt der Staatsforstverwaltung finanziert wurden.

Für die Wegebauten im Wald der Waldkörperschaft Buching-Trauchgau entstanden Baukosten in Höhe von 435.000. Hierfür wurden aus dem Titel 09 03 TG 97 Zuschüsse aus Landesfördermitteln von insgesamt 306.000 ausgereicht.

Zu 7.: Für den Bau der Wege wurden und werden zum großen Teil bereits vorhandene Wegtrassen ­ alte Erdwege, (befestigte) Rückewege ­ verwendet. Deshalb und auch aufgrund der unterschiedlichen Aufhiebsbreiten je nach Geländeneigung lassen sich keine genauen Zahlen für die Inanspruchnahme unbeeinflussten Waldbodens festlegen.

Grundsätzlich werden gesetzlich geschützte Flächen sowie naturschutzfachlich wertvolle Bereiche beim Wegebau gemieden.

Insgesamt, aber in besonderem Maße im Privatwald, wird durch geordnete Erschließung der Waldboden geschont, da hierdurch die ansonsten vorkommende flächige Befahrung der Bestände vermieden wird.