Anhaltende Verluste bei der GRB ­ Sammelstelle Bayern für radioaktive Stoffe

Die GRB ­ Sammelstelle Bayern für radioaktive Stoffe weist seit dem Jahr 2000 negative Jahresergebnisse aus. Nach dem jüngsten Beteiligungsbericht der Staatsregierung ist weiterhin von einem negativen Betriebsergebnis auszugehen. Die GRB ist das einzige Unternehmen in Bayern, das nach der Strahlenschutzverordnung zur Annahme von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen berechtigt ist.

Darüber hinaus betreibt die GRB die EVU-Lagerhalle in Mitterteich eigenverantwortlich im Auftrag der GZA (Gesellschaft zur Zwischenlagerung schwach- und mittelaktiver Abfälle die mehrheitlich im Besitz der E.ON Kernkraft ist.

1. a) Wie hoch waren jeweils die Umsätze im originären Bereich der Landessammelstelle in den vergangenen 10 Jahren?

b) Wie hoch waren jeweils die Umsätze durch den Betrieb der EVU-Lagerhalle in den vergangenen Jahren?

2. a) Wie hoch waren jeweils die Gesamtkosten (aufgegliedert nach wesentlichen Kostenblöcken) im originären Bereich der Landessammelstelle in den vergangenen 10 Jahren?

b) Wie hoch waren jeweils die Gesamtkosten (aufgegliedert nach wesentlichen Kostenblöcken) beim Betrieb der EVU-Lagerhalle in den vergangenen 10 Jahren?

3. a) Wie hoch waren jeweils die Gewinne/Verluste im originären Bereich der Landessammelstelle in den vergangenen 10 Jahren?

b) Wie hoch waren jeweils die Gewinne/Verluste durch den Betrieb der EVU-Lagerhalle in den vergangenen Jahren?

4. Wann wurden in den vergangenen 10 Jahren Preiserhöhungen für die Übernahme der radioaktiven Abfälle vorgenommen?

5. a) Was waren die Ursachen für die negativen Betriebsergebnisse der vergangenen 5 Jahre?

b) Welche konkreten Maßnahmen wurden in den vergangenen Jahren ergriffen, um die Lage der GRB zu verbessern?

c) Welche Auswirkungen hatten diese Maßnahmen?

6. Welche Maßnahmen sind aktuell vorgesehen, um die Betriebsergebnisse in den einzelnen Bereichen zu verbessern?

7. Welche zusätzlichen Kosten fallen durch die längere Zwischenlagerdauer an, die in den Beteiligungsberichten der letzten Jahre immer wieder als Ursache für die negativen Jahresergebnisse genannt werden?

8. Welche Kosten fallen im Zusammenhang mit dem Bürgerbeirat an?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 05.04.

Die schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen wie folgt:

Nach § 9a Abs. 3 haben die Länder Landessammelstellen für die Zwischenlagerung der in ihrem Gebiet anfallenden radioaktiven Abfälle einzurichten. Sie können sich zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritter bedienen. Die GRB ­ Sammelstelle Bayern für radioaktive Stoffe wurde vertraglich verpflichtet, alle auf dem Gebiet des Freistaats Bayern anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus Forschung, Medizin und Industrie anzunehmen, zu behandeln und bis zur Endlagerung durch die Bundesrepublik Deutschland zwischenzulagern. Zu diesem Zweck unterhält die Gesellschaft in Mitterteich die Landessammelstelle Bayern (LBA). Mitte der 80er Jahre wurde in Mitterteich eine EVU-Lagerhalle (EVU = Energieversorgungsunternehmen) zur Zwischenlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle aus dem Betrieb bayerischer Kernkraftwerke errichtet.

Die Zusammenarbeit mit der hierzu gegründeten Gesellschaft zur Zwischenlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle (GZA) ­ seit 01.01.2005 mit der E.ON Kernkraft Hannover verschmolzen ­ ist vertraglich geregelt.

Nach § 76 Abs. 36 haben die Landessammelstellen die bei ihnen zwischengelagerten radioaktiven Abfälle grundsätzlich an eine Anlage des Bundes zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle abzuführen. Hierzu plant der Bund bereits seit 1982 das Bundesendlager Konrad in Niedersachsen. Das Niedersächsische Umweltministerium hat zwar im Jahr 2002 den Planfeststellungsbeschluss für Konrad erteilt. Gegen die Genehmigung sind jedoch Klagen eingereicht worden. Diese Klagen haben aufschiebende Wirkung, nachdem der Antrag auf Sofortvollzug entsprechend der Vereinbarung vom 11.06.2001 zwischen der Bundesre09.05. gierung und den Energieversorgungsunternehmen vom Bundesamt für Strahlenschutz zurückgenommen wurde.

Bis Ende der 90er-Jahre gingen die Landessammelstellen von einer Zwischenlagerzeit von 5 bis 10 Jahren aus. Nach dem von der Bundesregierung verfolgten Konzept muss aktuell damit gerechnet werden, dass erst ab 2030 ein Bundesendlager für die Einlagerung radioaktiver Abfälle zur Verfügung steht. Dies hat für die Landessammelstellen wesentlich längere Zwischenlagerzeiten mit erheblich höheren Kosten zur Folge.

Zu den in der o.a. schriftlichen Anfrage konkret gestellten Fragen ist anzumerken:

Zu 1. a), b):

Die Umsätze aus dem Betrieb der Landessammelstelle Bayern und dem Betrieb der EVU-Lagerhalle sind aus beiliegender Tabelle (Anlage 1) zu entnehmen.

Zu 2. a):

Aus den beiliegenden Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 1994 bis 2003 (Anlage 2a bis 2j) können die Gesamtkosten der GRB aufgeschlüsselt werden nach:

- Materialaufwand

- Personalaufwand

- Abschreibungen

- sonstige betriebliche Aufwendungen.

Zu 2. b):

Die GZA erstattet der GRB sämtliche Aufwendungen, die dieser aus dem Betrieb der EVU-Lagerhalle erwachsen. Die Erstattungsleistungen der GZA decken die Gesamtkosten (siehe Anlage 1) beim Betrieb der EVU-Lagerhalle zuzüglich eines 4%igen Verwaltungskostenzuschlags zu Gunsten der GRB.

Zu 3. a):

Die Gewinne / Verluste der Landessammelstelle (LBA) entsprechen den Gewinnen der GRB. Hierzu wird auf Anlage 2a bis 2j verwiesen.

Zu 3. b):

Die GZA erstattet der GRB alle durch den Betrieb der EVULagerhalle entstandenen Kosten zzgl. eines Verwaltungskostenaufschlags (s. Frage 2b). Der Betrieb der EVU-Lagerhalle ist somit für die GRB kostendeckend.

Zu 4.: Im Vertrag mit dem Freistaat Bayern hat sich die GRB verpflichtet, die Geschäfte nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu führen, insbesondere kostendeckende Entgelte anzustreben. Die Gesellschaft sah sich in den vergangenen 10 Jahren gezwungen, sieben Mal Preiserhöhungen vorzunehmen (Vergleiche Anlage 3). Hauptursache hierfür waren höhere Energie- und Konditionierungskosten sowie die stark gestiegenen Endlagerkosten des Bundes.

Zu 5. a): Zwischen 1996 und 1999 weist die Gesellschaft vier Jahre hintereinander Gewinne aus. Die negativen Betriebsergebnisse der vergangenen 5 Jahre sind im Wesentlichen auf folgende Faktoren zurückzuführen:

­ das stagnierende und z. T. rückläufige Anliefervolumen,

­ gesunkene sonstige Erlöse aufgrund niedrigerer Zinserträge und eines gesunkenen Bankguthabens (als Folge der vollständigen Rückzahlung eines Darlehens von über 5 Mio. DM an den Freistaat Bayern),

­ Belastung mit Gutachterkosten (z.B. TÜV), bedingt durch die erforderliche langfristige Zwischenlagerung aufgrund der Nichterfüllung der Verpflichtung der Bundesregierung zur Errichtung eines Bundesendlagers,

­ Als Folge des Steuerentlastungsgesetzes musste der bilanzielle Sonderposten aus der Abzinsung der langfristigen Rückstellungen seit 1998 steuerlich erfolgswirksam aufgelöst werden. Hierdurch ergaben sich für die Gesellschaft ­ unabhängig vom Geschäftsverlauf ­ erhebliche finanzielle Belastungen.

Zu 5. b), c):

Aufgrund des hohen Umwelt- und Sicherheitsstandards weist die GRB eine hohe Fixkostenstruktur auf. Durch die Preiserhöhungen und Kostensenkungen u.a. bei den Personalaufwendungen konnte das Betriebsergebnis zwar verbessert werden, andererseits sind die in den Wirtschaftsplänen der GRB zum Verlustausgleich veranschlagten Erstattungsleistungen des Bundes nach Art. 104 a Abs. 2 GG mit Ausnahme eines relativ geringen Betrags von 11 TDM (5,6 TEUR) aber ausgeblieben. Mit einem Kostendeckungsgrad von 96,5 % im Jahr 2003 ist die Landessammelstelle Bayern die wirtschaftlich am besten geführte Landessammelstelle unter allen Landessammelstellen in Deutschland, die teilweise nur einen Kostendeckungsgrad von 50 % aufweisen.

Zu 6.: Um den gestiegenen Kosten auch in Bezug auf die Langzeitzwischenlagerung Rechnung zu tragen, hat sich der Aufsichtsrat der GRB im Dezember 2004 den Ausführungen der Geschäftsführung angeschlossen und beschlossen, die Entgelte der Gesellschaft im Frühjahr 2005 erneut maßvoll anzuheben.

Zu 7.: Eine Konzeptstudie des TÜV Süddeutschland zur längerfristigen Zwischenlagerung in Mitterteich hat neben administrativen Maßnahmen und zusätzlicher Begutachtung der eingelagerten Fässer eine Reihe technischer Maßnahmen, u.a. zur Klimatisierung der Lagerhallen, gefordert. Neben den Investitionskosten für die Luftentfeuchtungsgeräte in Höhe von 136 T fallen dadurch zusätzliche Kosten für Betrieb, Wartung und Reparaturen der Anlagen an.

Zu 8.: Der Bürgerbeirat der Sammelstelle Mitterteich besteht aus dem 1. Bürgermeister der Stadt Mitterteich (Vorsitzender), dem Landrat des Landkreises Tirschenreuth sowie zwei Stadt- und Kreisräten aus Mitterteich. Für die jährlich einbis zweimal stattfindenden Sitzungen erhalten die Mitglieder des Bürgerbeirats keine Aufwandsentschädigungen. Somit fallen hier nur vernachlässigbare Bewirtungskosten an.