Produktion von Roheisen durch die Lech-Stahlwerke

Die Lech-Stahlwerke planen die Produktion von Roheisen aus Eisenerz. Zur Eisenherstellung soll Holzkohle genutzt werden, die vor Ort produziert werden soll. Für die Erweiterung der Produktion sollen 17 Hektar Bannwald gerodet werden.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Welche objektiven betrieblichen Gründe sind dafür ausschlaggebend, dass die Erweiterung der Produktion in den südlich gelegenen Bannwald und nicht in das nördlich des Betriebes gelegene bereits ausgewiesene Industriegebiet für die Roheisenproduktion, für die Schrottplatzerweiterung, für ein Schlackenbeet und ein Schlackenlager erfolgt und wo soll die jeweilige Ersatzaufforstung für den Bannwald erfolgen?

2. Welche Gründe sind ausschlaggebend, dass für die Produktion Tiefenwasser verwendet werden soll, obwohl nur wenige Meter vom Werk entfernt der Lechkanal als Brauchwasserquelle zur Verfügung stünde und in welcher Menge wird derzeit und in welcher Menge würde nach der geplanten Produktionsausweitung Tiefenwasser entnommen?

3. Welche zusätzlichen Belastungen durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen werden bei der Erweiterung der Produktion prognostiziert?

a) Wie soll der Massengütertransport erfolgen und inwieweit gibt es vertragliche Festlegungen zu Gunsten eines Bahntransportes?

b) Welche Verpflichtungen gehen die Lech-Stahlwerke ein, vorwiegend heimisches Holz oder heimische Sägespäne zu nutzen?

4. Welche Besonderheiten aus Sicht des Immissionsschutzes sind bei der Verhüttung von Eisenerz mit Holzkohle zu erwarten, welche Belastungen bestehen derzeit und welche sind nach der Produktionserweiterung zu erwarten?

5. Welche Besonderheiten hinsichtlich der entstehenden Schlacken und Filterstäube sind bei der Verhüttung von Eisenerz mit Holzkohle zu erwarten, inwiefern können diese Stoffe einer Wiederverwertung zugeführt werden und wie wird die Entsorgungssicherheit für die unterschiedlichen Schlacken, Filterstäube und Hüttenmineralstoffe hergestellt?

6. Wie sieht das Abgasverhalten von Holzkohlemeilern aus, welche Emissions-Grenzwerte sind einzuhalten und inwieweit wird die Filteranlage für den bestehenden Produktionszweig nachgerüstet?

7. Von welcher zukünftigen Produktionsmenge ist in der Stahlerzeugung und -verarbeitung mit den derzeitigen in den Lechstahlwerken angewandten Verfahren auszugehen, von welcher Maximalmenge an Roheisen bei der neuen Eisenverhüttung und ab wann lag dem Landratsamt der Antrag für eine Änderung der genehmigten Kapazität vor?

8. Werden im Rahmen der Produktion anderweitig CO2 Emissionsrechte beantragt, werden sie für diese Produktionsweise benötigt und in welchem Umfang entstehen aus dem CO2-Emissionshandel durch diese Produktionsweise finanzielle Vorteile?

Nach den Erkenntnissen des Landratsamtes Augsburg wurde von der Firma Lech-Stahlwerke (LSW) die Süderweiterung als einzig realisierbare Variante zur Werkserweiterung gewählt, da der gesamte Materialzufluss auf der Südseite der Werkshalle über die vorhandenen Gleisanlagen erfolgen muss. Ein anderer Materialfluss wäre mit aufwändigeren Umbaumaßnahmen verbunden.

Die Planungen der Firma Lech-Stahlwerke sehen vor, dass die entfallenden Bannwaldflächen durch forstwirtschaftliche Maßnahmen ausgeglichen werden. Als Ausgleichsmaßnahme soll der bestehende Bannwald nach Süden und Westen erweitert werden.

Zu 2.: Von der Firma LSW wurde bisher argumentiert, dass die Nutzung von Lechwasser wegen der darin enthaltenen Feinteile nicht möglich sei.

Die der Fa. LSW erteilte wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser (sowohl aus dem Quartär als auch dem Tertiär) ist bis 31.12.2005 befristet. Erlaubt ist die Entnahme von insgesamt 850.000 m3/a (tatsächliche Grundwasserentnahme im Jahr 2004: insgesamt 828.748 m3

; der Anteil aus dem Tiefbrunnen belief sich dabei auf 405.140 m3).

Ein neuer Antrag für die Zeit ab 01.01.2006 liegt noch nicht 27.06.2005 vor, deshalb kann gegenwärtig weder über den konkreten künftigen Bedarf noch dazu eine Aussage gemacht werden, wie der Wasserbedarf im Detail gedeckt werden soll.

Durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth wird seit Jahren versucht, die Tiefengrundwasserentnahme in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Augsburg und den Lechstahlwerken zu reduzieren. Hierzu sind bereits mehrere Alternativen untersucht worden. Im Rahmen bisher geführter Abstimmungsgespräche hat das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth gemeinsam mit dem Landratsamt (LRA) Augsburg gemäß der Vorgaben durch den Beschluss des Bayerischen Landtags vom 01.07.1994 (Drs. 12/16495) sowie des Landesentwicklungsprogramms Bayern verschiedene Möglichkeiten zur Reduzierung und zum Verzicht auf Tiefengrundwasserentnahmen aufgezeigt (z.B. Entnahme aus Flachbrunnen oder Uferfiltrat). Die LSW arbeiten weiter an der Umsetzung der Vorschläge.

Zu 3. a): Südlich, parallel zur bestehenden Gleisanlage soll ein zusätzliches Betriebsgleis errichtet werden. Nach den uns vorliegenden Informationen soll Stückerz aus Brasilien über den Schiffsweg bis nach Nürnberg geliefert werden und von dort aus im Anschluss auf dem Schienenweg zur Firma LSW verbracht werden.

Informationen über zusätzliche Belastung durch Verkehrsaufkommen und vertragliche Festlegungen liegen nicht vor.

Zu 3. b):

Für den geplanten Betrieb der Hochofenanlage werden rund 100.000 Tonnen stückige Holzkohle benötigt. Zur Herstellung der Holzkohle werden ca. 500.000 Jahrestonnen Holz eingesetzt. Das Holz soll aus einem Umkreis von ca. 200 km angeliefert und hauptsächlich über die Schiene transportiert werden. Vertragliche Verpflichtungen der Firma LSW, die vorsehen, dass vorwiegend heimisches Holz oder heimische Sägespäne verwendet werden, sind nicht bekannt.

Zu 4.: Gegenwärtig kann keine Aussage darüber getroffen werden, welche konkreten Belastungen durch die Verhüttung von Eisenerz mit Holzkohle zu erwarten sind, da bisher noch keine konkreten Antragsunterlagen vorliegen.

Dem Konzeptpapier der Firma LSW ist zu entnehmen, dass die Anforderungen der TA Luft 2002 Berücksichtigung finden. Außerdem werden zur Ermittlung der bestehenden Schadstoffbelastung der Luft Vorbelastungsmessungen durchgeführt, die dann im nachfolgenden konkreten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren Berücksichtigung finden.

Zu 5.: Auch hier fehlt derzeit eine detaillierte Verfahrensbeschreibung, deshalb kann noch nicht abgeschätzt werden, welche Inhaltsstoffe in den entstehenden Schlacken und Filterstäuben enthalten bzw. zu erwarten sind. Auch die Frage der Wiederverwertung bzw. der Entsorgungssicherheit beurteilt sich nach den Inhaltsstoffen der entstehenden Schlacken und Filterstäube.

Von der Firma Lech-Stahlwerke wurden diesbezüglich keine Aussagen getroffen und vergleichbare Filterstaub- und Schlackenanalysen bisher nicht vorgelegt.

Zu 6.: Beim momentanen Verfahrensstand ist eine Aussage über das Emissionsverhalten nicht möglich.

Nach dem bisher bekannten Planungskonzept beabsichtigt die Firma LSW, vorhandene diffuse Staubemissionen über eine neu zu errichtende Filteranlage 4 in eine geführte Emission definierter Quantität und Qualität zu überführen, um dadurch die gesamte Staubsituation des Stahlwerkes deutlich verbessern zu können. Die Anforderungen an die bestehenden Anlagen und an die hinzukommenden Anlagen (Erweiterung) sollen den Vorgaben der TA Luft entsprechen.

Zu 7.: Mit Bescheid des Landratsamtes Augsburg vom 01.06. wurde der Firma LSW eine Rohstahlproduktion von 1,1 Millionen Tonnen Flüssigstahl pro Jahr genehmigt. Die geplante Süderweiterung zur Herstellung von Roheisen hat nach den derzeit vorgelegten Unterlagen eine Jahreskapazität von 180.000 Tonnen Roheisen. Laut Angabe der Firma werden diese 180.000 Tonnen Roheisen ausschließlich zur Produktion von Qualitätsstahl eingesetzt.

Welche Gesamtmenge an Qualitätsstahl aus der Verarbeitung von Roheisen insgesamt erzielt wird, ist bisher nicht mitgeteilt worden.

Ein Genehmigungsantrag für die Änderung der genehmigten Kapazität liegt dem Landratsamt bisher nicht vor.

Zu 8.: Die Emissionshandelspflichtigkeit von Neuanlagen wird gemäß § 4 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) bei Gelegenheit des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens festgestellt.

Laut § 2 i. V. mit Anhang 1 Nr. IX TEHG werden Anlagen zur Herstellung von Roheisen vom Anwendungsbereich des TEHG erfasst. Für solche Anlagen kann bei der Deutschen Emissionshandelsstelle die Zuteilung von Emissionsberechtigungen beantragt werden. In welchem Umfang dem Unternehmen aus einer Teilnahme der Anlage am EU-weiten Emissionsrechtehandel Vorteile entstehen, lässt sich erst beurteilen, wenn eine Zuteilung erfolgt ist.