Verbraucherschutz

A. Die Aufnahmen datieren von Januar-März dieses Jahres. Sie tragen nach den uns vorliegenden Informationen detaillierte Orts- und Zeitnachweise und belegen anhand von Stalleinrichtung, Firmenakten, Stallnummern, Palettennummern und aktuellen Tageszeitungen im Videobild, die Herkunft der Bilddokumente.

Die Videoaufnahmen zeigen zahlreiche tote Hühner in den Käfigen, verweste und skelettierte Hühner zwischen verfaulten Eiern, verletzte und kranke Tiere, verschmutzte und mit Kot gefüllte Käfige, Kannibalismus, kaputte, verfaulte Eier in Käfigen und am Boden, massive Überbelegung der Käfige, massenweise Schnabelkürzung, Ratten, Fliegen und Parasitenbefall, mit Milben bedeckte Eier, Fehlen von Kadavertonnen zur Entsorgung (in Rohrdorf).

Die Legebatterien beliefern unseren Informationen nach über die Packstelle der Rodinger Frischei in Roding bayrische Supermärkte und sogar Supermärkte in anderen Bundesländern.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Entspricht es den Tatsachen, dass die Hauptabnehmer der Legebatterie Eier aus Ginghofen und Rohrdorf die Supermärkte E., T., K. sind?

a) An welche sonstigen Supermärkte werden die Eier sonst noch geliefert?

b) Wie oft wurden in den letzten Monaten bei Eiern der Fa. R. der G. Lebensmittelkontrollen (mikrobielle Belastung) durchgeführt und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

2. Entspricht es den Tatsachen, dass die Eier unter Gut und Frisch, Gutshof Ei, M. EI ­ Das Ei mit Herkunft, Natura Warenhandels Eier aus Käfighaltung, gefärbte Ostereier vermarktet werden und unter welchen anderen Labels außer unter?

3. Welche und wie häufige Kontrollen werden durch den Tiergesundheitsdienst Bayern e.V durchgeführt?

a) Welche Betriebe wurden im Einzelnen kontrolliert?

b) Welche Beanstandungen wurden jeweils festgestellt?

4. Entspricht es den Tatsachen, dass im Zeitraum der von Report Mainz erstellten Dokumentation und Recherchen Lebensmittel- und Veterinärkontrollen stattfanden.

a) Bei welchen Betrieben fanden diese Kontrollen jeweils statt?

b) Was genau wurde jeweils kontrolliert?

5. Wie erklärt es sich die Staatsregierung, dass die dort dokumentierten Zustände nicht beanstandet wurden?

6. Wurden jeweils Überbelegungen mit bis zu 7 Hennen pro Käfig festgestellt?

a) Gab es in allen Betrieben die erforderlichen Genehmigungen zum Schnäbelkürzen (§ 6 Erlaubnisvorbehalt nach Abs. 3) durch die zuständige Behörde.

b) Wenn ja, mit welcher vorgelegten Begründung?

7. Entspricht es den Tatsachen, dass aus der Hühnerfarm in Rohrdorf braune Eier verkauft werden, obwohl dort nur weiße Hennen gehalten werden und umgekehrt in Ginghofen?

a) Wenn ja, wie erklärt die Staatsregierung diesen Sachverhalt?

b) Entspricht es den Tatsachen, dass Herr G., Eigentümer der Fa. G. sowie R. bereits vor Jahren in massive Falschetikettierung von Eiern aus Käfighaltung verwickelt waren?

8. Entspricht es den Tatsachen, dass der Fa. R. die Zertifizierung durch KAT aufgrund der Aufdeckung entzogen wurde?

a) Wie viele Kontrollen wurden im letzten Jahr in der Bodenhaltungsanlage in Nittenau bei Bruck Oberpfalz durchgeführt und mit welchem Ergebnis?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 23.05.

Die schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten wie folgt: Zunächst möchte ich zu der Vorbemerkung der schriftlichen Anfrage Folgendes richtig stellen:

Nur in den Orten Rohrdorf und Gingkofen gibt es Legebatterien. In Altenkreit befindet sich keine Geflügelfarm, lediglich eine Packstelle für Eier (R.). Die Geflügelfarm in Gingkofen ist nicht für 100.000 Legehennen ausgelegt, sondern für 46.800. Zum Zeitpunkt der anonymen Videoaufnahmen waren dort nur ca. 23.000 Tiere eingestallt.

Die in den anonymen Videoaufnahmen gezeigten Zustände konnten weder bei den amtstierärztlichen Routinekontrollen noch bei der Hausdurchsuchung durch die Kriminalpolizei Straubing am 18.3.05 bestätigt werden. Auch in den Aufzeichnungen der beiden Betriebe über die Tierverluste während der Legeperiode finden sich keine Hinweise auf einen erhöhten Anfall toter oder kranker Tiere.

Zur Zuständigkeit der verschiedenen Kontrollorgane ist anzumerken, dass die Tierhaltungen sowie die Hygiene und Unbedenklichkeit der Lebensmittel tierischer Herkunft von den Kreisverwaltungsbehörden überwacht werden, während die Vermarktungsnormen von der bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft überwacht werden.

Zu 1.: a) Eier, die über den Lebensmitteleinzelhandel in den Verkehr gebracht werden, müssen den EU-Vermarktungsnormen entsprechen. Aus diesem Grund werden die Eier vom Erzeuger, soweit er keine eigene registrierte Packstelle hat, an registrierte Packstellen geliefert. Diese sortieren, kennzeichnen und verpacken die Eier. Die in der Anfrage genannten Geflügelfarmen sind nicht Inhaber einer Packstelle und können somit nicht direkt an den Einzelhandel liefern.

Die Packstelle R. bezieht u. a. Eier von den Geflügelfarmen Gingkofen und Rohrdorf. Im Rahmen der Überprüfung der EU-Vermarktungsnormen werden Aufzeichnungen über Liefermengen und Anschrift der Käufer nicht festgehalten. Eine Nennung der Hauptabnehmer ist deshalb nicht möglich.

b) Am 8.12.2004 wurden in der Geflügelfarm in Gingkofen Eier durch die Lebensmittelüberwachung des Landkreises Straubing-Bogen entnommen und am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auf Dioxine und polychlorierte Biphenyle untersucht.

Die Eier waren nicht zu beanstanden.

Vom 9.3.05 bis 16.3.05 wurden von den Lebensmittelüberwachungsbeamten in den Landkreisen Fürth und Hof u. a. fünf Proben entnommen, die aus der Packstelle R. stammten. Sie wurden im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auf Salmonellen und Frischekriterien untersucht. Dabei ergaben sich keine Beanstandungen.

In der Packstelle R. wurden vom Landratsamt Cham in den letzten drei Monaten dreimal Eierproben entnommen und an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eingesandt. Die mikrobiologische Untersuchung ergab jeweils keine Beanstandung.

Zu 2.: Die Packstelle R. verpackt für ihre Kunden die Eier unter deren Handelsmarken. Der Umfang und die Namen der einzelnen Handelsmarken werden, soweit sie im Rahmen der EUVermarktungsnormen keine irreführenden Angaben oder Angaben zur Legehennenfütterung enthalten, nicht erfasst.

Zu 3.: Der Tiergesundheitsdienst Bayern e. V. (TGD) führt im Auftrag der Staatsregierung keine Kontrollen durch. Die früher im Rahmen des Programms Offene Stalltür durchgeführten Kontrollen wurden Anfang 2003 eingestellt.

Der TGD untersucht auf privatrechtlicher Basis für ein Nahrungsmittelunternehmen Eier aus dessen Lieferbetrieben.

Die in der Anfrage genannten Betriebe sind unter mehreren anderen Lieferanten dieses Unternehmens. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Produktkontrolle, die zusätzlich zu den amtlichen Kontrollen durchgeführt wird. Produktions- und Haltungskontrollen sind nicht Gegenstand der privatrechtlichen Untersuchungen, zu denen der Staatsregierung im Übrigen keine Ergebnisse vorliegen.

Zu 4.: In der Geflügelfarm in Gingkofen wurden am 15.11.04 die Größe und Besatzdichte der Käfige und die Aufzeichnungen über den Tierbestand (Ergebnisse der täglichen Kontrollen, Behandlungen, Zahl der toten Tiere) und die Arzneimittelabgabebelege überprüft. Am 8.12.04 wurden durch einen Lebensmittelüberwachungsbeamten Eier entnommen und zur Untersuchung an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit geschickt. Am 7.3.05 wurden der bauliche Zustand der Käfige (Käfiggröße, Ausstattung mit Nippeltränken, Neigungswinkel der Käfigböden, Vorrichtungen zum Krallenabrieb) und die Aufzeichnungen über den Tierbestand überprüft.

In der Geflügelfarm in Rohrdorf wurden am 18.03.05 die Größe und die Besatzdichte der Käfige, die Beleuchtung, der Anfall an toten Tieren und die allgemeine Hygiene überprüft.

Zu 5.: Die Aufnahmen wurden laut Report Mainz von Tierfilmern gedreht, die illegal in die Betriebe eingedrungen waren. Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft, ob die tierschutzrelevanten Aufnahmen tatsächlich in den Betrieben in Rohrdorf und Gingkofen gedreht wurden. Bei einem ähnlich gelagerten Fall (Fernsehbericht über Putenmastbetriebe in Höhenrain) hat sich herausgestellt, dass die für den Bericht verwendeten Aufnahmen manipuliert waren. Da bei keiner der behördlichen Kontrollen Anzeichen für gravierende Missstände in den bayerischen Legehennenbetrieben gefunden wurden, liegt nahe, dass die von Report Mainz gezeigten Aufnahmen von Legebatterien nicht in den Betrieben in Rohrdorf und Gingkofen entstanden sind.

Zu 6.: Von den 5.980 Käfigen in Gingkofen waren 6 Käfige mit 7

Hühnern belegt, während andere nur mit zwei oder drei Hennen besetzt waren. Insgesamt waren im Betrieb nicht mehr Tiere eingestallt, als nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zulässig ist. Der Besatz der Käfige wurde auf Anweisung des Landratsamtes hin umgehend ausgeglichen.

Im Betrieb in Rohrdorf waren in einzelnen Käfigen fünf anstelle von vier Tieren. Der Überbesatz wurde sofort durch Umsortierung der Hennen beseitigt.

Der Betrieb, aus dem die Junghennen stammten, besitzt derzeit eine Erlaubnis zum Schnabelkürzen. Im Aufzuchtbetrieb, wo die Schnäbel in den ersten Lebenstagen der Küken gekürzt werden, steht vielfach noch nicht fest, welche Tiere an welche Betriebe geliefert werden. Bei kurzfristigem Ausfall eines Abnehmers für alternative Haltungsformen kann es im Einzelfall vorkommen, dass Hennen mit gekürzten Schnäbeln an Abnehmer mit Käfighaltung abgegeben werden.

Zu 7.: Die Überprüfung der EU-Vermarktungsnormen in den Packstellen bezieht sich ausschließlich auf die Güte und Gewichtsklasse sowie die Kennzeichnung der Eier. Die Eierfarbe oder die Farbe der Hühner in den Stallungen sind nicht Bestandteil der Kontrollen.

Herr G. wurde vom Amtsgericht Cham 1993 wegen vorsätzlichem Inverkehrbringen von Lebensmitteln unter irreführender Bezeichnung zu einer Geldstrafe verurteilt. Auf das Verwertungsverbot des Urteils nach § 51 des Bundeszentralregistergesetzes wird hingewiesen.

Zu 8.: Die Firma R. ist der Gütegemeinschaft E. angeschlossen, die die Qualität von Eiern aus Käfighaltung kontrolliert. Die Packstelle R. darf dieses Markenzeichen verwenden.

KAT führt Kontrollen im Bereich der alternativen Haltung durch. Hier gab es bei der Fa. R. keine Beanstandungen.

Zu 8. a): Die Firma H. in Nittenau wurde von März 2004 bis März 2005 zweimal überprüft. Dabei konnten keine gravierenden Mängel festgestellt werden. Teilweise war die Luftqualität zu beanstanden.