Auflösung der Oberforstdirektion in Bayreuth

Nach der Auflösung der Forstdirektion Ober- und Mittelfranken in Bayreuth frage ich:

1. Wie wird eine sozial verträgliche Umsetzung der Auflösung der Forstdirektion Ober- und Mittelfranken in Bayreuth bis zum 01.07.2005 durchgeführt?

2. Wann erfahren die Beschäftigten, wo sie nach dem 01. Juli 2005 eingesetzt werden?

3. Wird eine ortsnahe Beschäftigung insbesondere in sozial schwierigen Fällen gewährleistet und werden z. B. ggf. ortsnah genügend KW-Stellen geschaffen?

4. Wie kann erreicht werden, dass vor allem Beschäftigte mit Kindern einen ortsnahen Arbeitsplatz bekommen und nicht umziehen müssen, da ein Umzug häufig auch einen Schulwechsel bedeuten würde?

Antwort des Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten vom 03.06.

Zu 1. und 4.:

Bei den im Zuge der Auflösung der Forstdirektion Oberfranken-Mittelfranken in Bayreuth anstehenden Personalentscheidungen werden die von der Staatsregierung mit der Bekanntmachung vom 31. Januar 2005 festgelegten Grundsätze für personalrechtliche Maßnahmen sowie die am 1. Februar 2005 zwischen dem Hauptpersonalrat bei der Bayerischen Staatsforstverwaltung und dem Staatsminister für Landwirtschaft und Forsten abgeschlossene Dienstvereinbarung zur sozialverträglichen Umsetzung der Reform der Bayerischen Staatsforstverwaltung berücksichtigt.

Die Zahl der in Bayreuth verfügbaren Dienstposten wird erheblich reduziert, neue Dienstposten an den umliegenden Ämtern für Landwirtschaft und Forsten sowie Forstbetrieben des Unternehmens Bayerische Staatsforsten organisiert.

Mit den Beschäftigten werden in intensiven Gesprächen Lösungen gesucht, welche einerseits eine Erledigung der übertragenen Aufgaben, anderseits eine möglichst umfassende Berücksichtigung der persönlichen, familiären und sozialen Verhältnisse gewährleisten. Es darf aber nicht verkannt werden, dass trotz aller Bemühungen seitens der personalverwaltenden Stellen von allen betroffenen Beschäftigten eine erhebliche Flexibilität eingefordert wird, welche auch mit zusätzlichen Belastungen und Erschwernissen verbunden ist.

Zu 2.: Die neu organisierten Dienstposten wurden im April 2005 ausgeschrieben und allen Beschäftigten bekannt gegeben.

Der weit überwiegenden Zahl der Mitarbeiter wurde bis Anfang Juni mitgeteilt, wo sie künftig verwendet werden sollen.

In allen übrigen Fällen ist vorgesehen, die Zuteilung bis Ende Juni 2005 festzulegen und den Mitarbeitern mitzuteilen.

Zu 3.: Wie bereits in der Antwort zur ersten Frage dargelegt, werden die sozialen Belange in die Personalentscheidungen einbezogen. Für die Abwicklungsarbeiten im Zuge der Auflösung der Forstdirektion Bayreuth wird für eine gewisse Zeit über den 30. Juni 2005 hinaus Personal vor Ort benötigt. Im Rahmen der gemäß Stellenplan verfügbaren Stellen können hierzu in bemessenem Umfang kw-Dienstposten ausgebracht werden. Die Funktionsfähigkeit der künftigen Forstbehörden muss dabei gewährleistet werden.