Bleibelastung bayerischer Gewässer infolge von Fischen mit Bleigewichten

Ich frage die Staatsregierung:

1. Welche Mengen Blei gelangen pro Jahr in Bayern durch Fischen in bayerische Gewässer?

2. Welchen Anteil hat Fischen an der gesamten Bleibelastung bayerischer Gewässer?

3. Welche Folgen hat dieser Bleieintrag für Tiere, Pflanzen und Menschen?

4. a) Wie oft werden Gewässer hinsichtlich ihrer Bleibelastung untersucht?

b) Wie hat sich der Bleigehalt in den vergangenen zehn Jahren verändert?

c) An welchen Gewässern oder Gewässerabschnitten wurden die höchsten Werte gemessen?

5. Welche Alternativen zum Senkblei gibt es, und wie sind diese Alternativen zu beurteilen?

6. Gibt es nach Kenntnis der Staatsregierung Länder, in denen die Verwendung von Blei zum Fischen verboten ist, wenn ja, welche, und wie steht die Staatsregierung zu einem solchen Verbot?

7. Welche anderen Quellen haben welchen Anteil an der Gesamtbleibelastung bayerischer Gewässer?

8. Welche Schritte hat die Bayerische Staatsregierung bisher unternommen, um diese Belastungen zu reduzieren, welchen Erfolg hatten diese Bemühungen?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 15.06.

Die schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten wie folgt:

Zu 1.: Exakte Zahlen liegen nicht vor, da in Bayern hierzu keine Erhebung erfolgt. Diese ist auch aufgrund des immensen Aufwands nicht vertretbar.

Zu 2.: Bleigewichte sind vielfach mit einer Schutzschicht überzogen, die einen Bleiabtrag beim Umgang mit den Gewichten verhindern soll. Um unbehandelte Bleigewichte bilden sich im Wasser unlösliche Schichten. Das Blei aus Bleigewichten trägt daher nur zu einem äußerst geringen Anteil am gelösten und sorbierten Blei in Gewässern bei. Dementsprechend spielt die Fischerei als Quelle einer möglichen Bleibelastung insgesamt für die bayerischen Gewässer eine vernachlässigbar geringe Rolle (zu den anderen Bleiemissionen vgl. Frage 7).

Zu 3.: Durch die geringe Löslichkeit ist davon auszugehen, dass der Eintrag von Blei über die Wasserphase keinen messbaren Effekt auf Gewässerorganismen oder den Menschen hat. Allenfalls können Bleigewichte von Wasservögeln oral aufgenommen werden.

Zu 4. a), b) und c):

Im Rahmen des Landesmessnetzes Fließgewässer werden in Bayern folgende Untersuchungen auf Blei durchgeführt: 14-täglich an 25 Messstellen bayerischer Fließgewässer (Gesamtgehalte im Wasser), zweimal jährlich im schwebstoffbürtigen Sediment (sorbiertes Blei) sowie im Muskelfleisch von Fischen.

Nach den bisherigen Messungen liegen die Messwerte in Schwebstoffen in der Oberpfalz (Naab, Vils) am höchsten (zwischen 120 und 160 mg/kg). In der Wasserphase werden im bayernweiten Vergleich an Regnitz, Main, Sächsischer Saale und der Salzach höhere Werte nachgewiesen (90 Perzentilwerte ca. 5 bis 10 µg/l, Maxima bei 20 µg/l). Die Gehalte sind im Wesentlichen auf diffuse Einträge und die geogene Grundbelastung zurückzuführen (vgl. Frage 7).

In den letzten Jahren haben die Bleikonzentrationen insbesondere in Schwebstoffen abgenommen (deutlich im Bereich der Regnitz und im Bereich des Elbe-Einzugsgebietes in Röslau, Eger, Sächsische Saale). Auch in der Wasserphase zeichnet sich an vielen Messstellen ein Rückgang ab.

Die Bleibelastung in Fischen wurde von der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung unter dem Gesichtspunkt des Vorsorgeprinzips aufgrund empirischer Daten nach 4 Klassen bewertet: gering, mäßig, stark und sehr stark.

Danach ist die Belastung der Fische in Bayern mit Ausnahme von zwei Messpunkten in den Untersuchungsperioden 2002/2003 und 2003/2004 gering bis mäßig. Bei geringer Belastung ist der Median kleiner als 0,006 (Schwelle gering zu mäßig), bei einer mäßigen Belastung kleiner 0,03 mg/kg Frischsubstanz der untersuchten Fische (Schwelle mäßig zu stark). Die lebensmittelrechtlichen Höchstwerte liegen für Fische bei 0,2 mg/kg Frischsubstanz (FS) bzw. für Aale wegen des höheren Fettgehaltes bei 0,4 mg/kg FS. Diese Höchstwerte werden in Bayern nicht annähernd erreicht. Sie würden nach dem Bewertungsschema in die höchste Belastungsklasse (sehr stark) fallen.

Zu 5.: Alternativ zu Bleigewichten können Gewichte aus Zinn, Stahl, rostfreiem Stahl, Wolfram, Glas, Ton, Wachs bzw. Kitt und speziellen Kunststoffen benutzt werden. Nach vorliegenden Erkenntnissen wurden schon vor etwa 10 Jahren Alternativen auf dem Markt für Angel- und Fischereizubehör angeboten. Es handelt sich z. B. um Bleilegierungen mit geringem Bleigehalt, lackierte oder mit Plastik ummantelte Bleigewichte, um verchromte Pilker bzw. solche aus einer Zink-Aluminium-Legierung oder um sogenanntes Tungsten (Wolfram im englischen und skandinavischen Sprachgebrauch). Diese Produkte können Blei bzw. ungeschütztes Blei teilweise ersetzen. Blei wird vor allem wegen seines hohen spezifischen Gewichts, seiner Verfügbarkeit und seines günstigen Preises verwendet. Bleiersatzstoffe sind im Durchschnitt 30 ­ 40 % teurer als Blei. Weitere Vorteile von Blei sind hohe Plastizität, leichtere Handhabung und eine geringere Schädigung der Angelschnüre. Aus diesen Gründen konnten sich viele Alternativen im Handel nicht bewähren und werden z.T. nur noch selten angeboten.

Zu 6.: Eine Umfrage bei den obersten Fischereibehörden Deutschlands ergab, dass in keinem Bundesland ein Verbot für die Verwendung von Blei beim Fischen besteht. Wie aus den Antworten zu den Fragen 2 und 3 hervorgeht, ist das Belastungspotenztial durch die Verwendung von Blei beim Fischen marginal bzw. nicht feststellbar. Ebenso gering wäre dann der Effekt eines Verbotes ausschließlich für die Fischerei. Ein Verbot allein für das Bundesland Bayern wäre kaum plausibel und machbar. Da die Angler anderer Bundesländer auch hier fischen und bayerische Angler dort, würde dies zu ungleichen Verhältnissen führen, die darüber hinaus nur schwer kontrollierbar wären.

Zu 7.: Nach einer Untersuchung im Auftrag des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2002 sind die Quellen für Bleiemissionen (auch als Eintragsweg in Gewässer) vor allem im diffusen Bereich und hier hauptsächlich in städtischen Regenabwässern (Abschwemmungen von Straßen und Dächern) zu suchen. Des Weiteren tragen Erosion, die geogene Grundbelastung, industrielle Einleitungen, Kläranlagen sowie Emissionen aus dem Bergbau zur Belastung bei.

Zu 8.: Die Staatsregierung hat den Gewässerschutz vorangetrieben und die Anforderungen nach § 7 a WHG bei allen einschlägigen Einleitern umgesetzt. Im Hinblick auf die Bleibelastung durch die Fischerei wurde und wird kein Anlass für weitere Regelungen gesehen.