Studiengang

1 ten erreicht werden. Nicht alle Wünsche aller Fachbereiche konnten dabei berücksichtigt werden. Eine verbesserte Ausstattung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät entsprechend dem Evaluierungsbericht gehört aber nach wie vor zu den erklärten Zielvorstellungen der Hochschule.

Seit der Veröffentlichung des Evaluierungsberichts wurden sämtliche frei gewordenen Professuren in der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät wieder besetzt. Die Wiederbesetzung des Lehrstuhls für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Internationale Makroökonomie, ist in Gang gesetzt, ein entsprechender Ruf ist schon erteilt.

3. Elitestudiengang Altertumswissenschaften Richtig ist, dass die Universität Würzburg, neben zahlreichen weiteren Anträgen, auch einen Antrag auf Einrichtung eines Elitestudiengangs im Bereich der Altertumswissenschaften (nicht: Archäologie) gestellt hat. Ihn hat die Gutachterkommission in einer ersten Begutachtung positiv bewertet. Ob der Studiengang tatsächlich eingerichtet wird, wird sich frühestens im kommenden Jahr, nach einer weiteren Evaluierung, entscheiden. Der Studiengang wird von dem an der Universität neu eingerichteten Zentrum für Altertumswissenschaften im Rahmen der vorhandenen Mittel und des vorhandenen Personals getragen.

Eike Hallitzky (GRÜNE): Wie lassen sich die Vorschläge der Kommission für Strukturfragen an der Universität Passau zur schärferen Profilbildung, vor allem zur verstärkten Internationalisierung, mit der geplanten Mittelkürzung von 10 Prozent vereinbaren, wie soll in diesem Zusammenhang die künftig verpflichtende fachspezifische Fremdsprachenausbildung für rund 2000

Jura-Studenten bei jetzt schon heilloser Überfüllung der Sprachkurse gewährleistet werden und welche Bedeutung wird der Tatsache beigemessen, dass durch das jetzt schon ausgedünnte Angebot in Deutsch als Fremdsprache das Image der Uni Passau bei ausländischen Studierenden leidet?

Antwort der Staatsregierung: Für die Bayerische Staatsregierung zählen auch unter dem Zwang notwendiger Einsparungen als Reaktion auf die desolate Lage der Staatsfinanzen in Deutschland die Bildung, Wissenschaft und Forschung zu den besonders zu fördernden Schwerpunktbereichen mit herausragender politischer Priorität. Die in der Regierungserklärung des Herrn Ministerpräsidenten angekündigte Kürzung der Etats für alle Ressorts ist deshalb für die Hochschulen mit der Chance verbunden, durch Umbau und Neuorganisation im Sinne einer konsequenten eigenständigen Profilbildung sowie durch eine noch stärkere internationale Ausrichtung gezielte Mittelrückflüsse in die Schwerpunktbereiche der Hochschulen zu erhalten. Deshalb greift eine einseitig nur auf Mittelkürzung ausgerichtete Argumentation deutlich zu kurz.

Die Universität Passau hat als eine ihrer vier Säulen im Sinne der von ihr verfolgten strategischen Ziele den Schwerpunktbereich Sprachenerwerb und Internationalisierung definiert. Hinzukommen muss die notwendige inneruniversitäre Diskussion über Bereiche, die für das künftige Profil nicht oder ungleich weniger bestimmend sein werden und deshalb in das Blickfeld für einen erforderlichen Umbauprozess zu rücken haben. Diese Diskussion ist noch im Gange, so dass Aussagen zu möglichen konkreten Auswirkungen einer wie auch immer gearteten Kürzung an bestimmten Stellen, hier zu verstehen als erster Schritt für einen Umbau zu Gunsten einer Stärkung der Schwerpunktbereiche, noch nicht getroffen werden können.

Außer Frage steht, dass sich unsere Universitäten insgesamt durch die stark angestiegenen Studentenzahlen in einer schwierigen Überlastsituation befinden, von der besonders die so genannten Massenfächer betroffen sind.

Barbara Rütting (GRÜNE): Wie hoch sind die Kosten des Zentrums für experimentelle molekulare Medizin (ZEMM), das zur Zeit in Würzburg gebaut wird. entspricht es den Tatsachen, dass hier Tierversuche zur Entstehung und Verhütung von Krebserkrankungen durchgeführt werden sollen, obwohl das englische Krebsforschungsinstitut National Cancer Research inzwischen keine Tierversuche mehr durchführt, da das Tierversuchsmodell in der Krebsforschung nicht weiterführend sei, und in welchem Rahmen wird am ZEMM wissenschaftliche Forschung für alternative Methoden zu Tierversuchen ­ insbesondere in der Krebsforschung

­ stattfinden.

Antwort der Staatsregierung: Das Zentrum für Experimentelle Molekulare Medizin (ZEMM) wird voraussichtlich im Herbst 2004 bezogen. Die Baukosten betragen 31,2 Mio. e (Anlage S; Kap. 15 17 Tit. 743 55-8). Von der Gesamtfläche sind ca. 60% für Büro- und Laborflächen vorgesehen, der Rest für Tierversuche (Mäuse und Ratten). In dem Zentrum sollen u. a. Tierversuche zur Krebsforschung durchgeführt werden. Beabsichtigt ist z.

B., die Krebsentstehung zu untersuchen. Dabei geht es um die Frage, wie sich Zellen differenzieren und welche Prozesse zur spontanen Tumorentstehung, im Gegensatz zur Tumorentstehung durch Umwelteinflüsse führen. Untersucht werden sollen auch Turmorvakzine, d. h. die Verhinderung von Prozessen, die zur Tumorentstehung führen (Impfung).

Daneben wird einer der Forschungsschwerpunkte des Zentrums die Analyse der Funktion von Genen sein.

Nachgegangen werden soll der Frage, wie Rezeptoren funktionieren und welche Prozesse zur Entstehung von Erbkrankheiten führen.

Die generelle Behauptung, dass Tierversuche in der Krebsforschung nicht weiterführend sind, entspricht nicht den Tatsachen. Vielmehr werden weltweit unter einer Vielzahl von Forschungsansätzen auch Tierversuche in der Krebsforschung eingesetzt. Bekannt ist allerdings, dass in England ein bestimmter Ansatz zur Krebsforschung, bei dem sog. Nacktmäuse benutzt wurden, hinterfragt wurde. Diese Tiere werden in Würzburg nicht eingesetzt.

Verantwortungsvolle Forschung verzichtet aus Respekt vor der Schöpfung und auch im Hinblick auf die hohen Plenarprotokoll 15/6 v. 27.11.2003 Bayerischer Landtag · 15.Wahlperiode 165

Kosten ­ wo immer möglich ­ auf Tierversuche und benutzt u. a. alternativ Zellkulturexperimente. Der hohe Anteil an Laborflächen zeigt, dass auch in Würzburg Tierversuche auf das unbedingt Notwendige beschränkt werden.

Franz Schindler (SPD): Wie beurteilt die Staatsregierung die Äußerungen des früheren Staatsministers der Justiz, Dr. Manfred Weiß, zur Problematik der Eingliederung von Zweigstellen der Amtsgerichte in die Hauptgerichte, dass die Anordnung des Kabinetts falsch ist, dass jeder, der jetzt rede, vom Thema weniger Ahnung habe als er und dass man, wenn Geld das Argument ist, die Zusammenlegungen sein lassen müsse Cham, 22. 11. 2003)? Antwort der Staatsregierung: Es ist nicht Aufgabe der Staatsregierung, die in Zeitungen wiedergegebenen Äußerungen von Abgeordneten zu kommentieren, zumal ihr nicht bekannt ist, inwieweit die abgedruckten Ausführungen authentisch sind. Ungeachtet dessen ist zur Integration amtsgerichtlicher Zweigstellen in die jeweiligen Hauptgerichte Folgendes zu bemerken:

Die von der rot-grünen Koalition in Berlin zu verantwortende äußerst schwierige Lage der öffentlichen Haushalte zwingt die Bayerische Staatsregierung dazu, alle nur erdenklichen Möglichkeiten zur Einsparung von Haushaltsmitteln zu ergreifen. Dazu gehört auch eine umfassende Verwaltungsstrukturreform, zu der auch die bayerische Justiz im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Beitrag leisten wird. Im Vollzug der Regierungserklärung prüft das Staatsministerium der Justiz daher derzeit, welche amtsgerichtlichen Zweigstellen in welcher Zeit und mit welchen Kosten aufgelöst und in die Hauptgerichte integriert werden können. Dem Staatsministerium der Justiz liegen bereits Signale aus der gerichtlichen Praxis vor, aus denen zu entnehmen ist, dass die Eingliederung amtsgerichtlicher Zweigstellen in die Hauptgerichte wegen der zu erwartenden organisatorischen und personellen Erleichterungen begrüßt wird.

Susann Biedefeld (SPD): Wie viele Anträge mit welchem Gesamtvolumen wurden von den Schulaufwandsträgern in Bayern für das 500-Millionen-Euro-Programm des Bundes zum Ausbau der Ganztagsschulen gestellt?

Antwort der Staatsregierung: Die Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern und dem Bund wurde am 12. Mai 2003 unterzeichnet. Nach intensiven Gesprächen mit den Kommunalen Spitzenverbänden konnten die Förderrichtlinien im Amtsblatt vom 1. September 2003 veröffentlicht werden.

Die gesamte Fördersumme in Höhe von rund 595 Millionen Euro im Zeitraum bis 2007 steht ausschließlich für Bau- und Ausstattungsinvestitionen zur Verfügung. Die kommunalen Schulaufwandsträger sind verpflichtet, einen Eigenanteil von 10 Prozent zu übernehmen. Die Bereitstellung dieser Eigenleistung erfordert entsprechende Beschlüsse in den kommunalen Entscheidungsgremien.

Es ist zu begrüßen, dass durch die kommunalen oder privaten Schulaufwandsträger über die Verwendung der Fördermittel nicht hektisch, sondern verantwortungsvoll entschieden wird. Die Gefahr, dass die Mittel aufgrund des Jahreswechsels nicht mehr zur Verfügung stehen, ist nicht gegeben, da eine Übertragung ins nächste Haushaltsjahr möglich ist.

Derzeit liegen den Regierungen insgesamt 57 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 43 Mio Euro zur Überprüfung vor, wobei berücksichtigt werden muss, dass sich die Realisierung einzelner Vorhaben über einen längeren Zeitraum erstreckt. Das Förderverfahren wird zügig abgewickelt. Mit der Zuwendung an die Maßnahmeträger ist teilweise noch in 2003 zu rechnen.

Für eine bereits abgeschlossene Baumaßnahme wurden 990.000 Euro bei der Bundeskasse angefordert.

Karin Pranghofer (SPD): Kann die Region Bayerischer Untermain davon ausgehen, dass die (einjährige) Staatliche Berufsschule für IT-Berufe an der Staatlichen Berufsschule II in Aschaffenburg über das Jahr 2004 hinaus Bestand haben wird und wird dies auch für andere Berufsfachschulen in Bayern mit der gleichen Ausbildungsrichtung der Fall sein?

Antwort der Staatsregierung: Die Staatliche Berufsfachschule für informations- und telekommunikationstechnische Berufe in Aschaffenburg ist eine der im Rahmen des Beschäftigungspakts Bayern zur Linderung der angespannten Ausbildungsstellensituation errichteten Schulen. Die Laufzeit aller dieser 22 Schulen ist derzeit so begrenzt, dass zum laufenden Schuljahr letztmals Aufnahmen stattfinden konnten. Wir haben für die vergangenen drei Schuljahre statistische Daten zum Erfolg der Schulen und zum Verbleib der Schüler erhoben. Die letzte Erhebung wird derzeit ausgewertet. Erst nach Vorliegen dieser Ergebnisse können wir entscheiden, welche Schulen fortgeführt werden können.

Dr. Simone Strohmayr (SPD): Ich frage die Bayerische Staatsregierung: Ist es zutreffend, dass durch die schleppende Bearbeitung der Ländlichen Entwicklungsgruppe Schwaben-Nord am Landwirtschaftsamt Krumbach, Bearbeitungsstelle für LEADER-Projekte, die Fördermittel der EU, die dem Landkreis Aichach-Friedberg zur Verfügung gestellt und bereits abgerufen wurden bzw. noch zur Verfügung stehen, somit ggf. verfallen?

Antwort der Staatsregierung: Es trifft nicht zu, dass durch die schleppende Bearbeitung der Ländlichen Entwicklungsgruppe Schwaben-Nord am Landwirtschaftsamt Krumbach-Friedberg die Verzögerung eingetreten ist. Vielmehr wurden sämtliche Anträge unvollständig, d. h. mit fehlenden Kostenvoranschlägen, fehlenden LEON-Ausdrucken und fehlenden Kofinanzierungsnachweisen eingereicht. Die ständige Nachforderung von Unterlagen hat das Verfahren erheblich verzögert. Inzwischen wurde vereinbart, dass in Schwaben-Nord, genauso wie bisher schon in Schwaben-Süd üblich, nur noch vollständige LEADER-Anträge mit allen Unterlagen 1 vom LEADER-Manager der Regierung von Schwaben entgegengenommen werden.

Im Übrigen sind von den 17 eingereichten LEADER-Förderanträgen bis zum 24. 11. 2003 bereits 13 mit einer förderungsfähigen Investitionssumme von 1,107 Mio. e bewilligt worden. Von den restlichen noch vorliegenden 4

Anträgen werden im Lauf dieser Woche voraussichtlich 3 bewilligt werden. Der 4. Antrag ist nach derzeitigem Sachstand zum größten Teil nicht förderfähig.

Die im Sachgebiet 3.3 des Landwirtschaftsamts Krumbach in den vergangenen Monaten bestehenden personellen Engpässe haben alle an LEADER+ in beteiligten Beamten in engem Zusammenwirken versucht zu überbrücken.