Zustimmung zum Vertragswerk sowie Zustimmung zur Übertragung der Grundstücke durch den Hessischen Landtag

Der in 1952 gegründete Landesbetrieb Hessische Staatsbäder umfasste zunächst fünf Einzelbäder, unter anderem auch das Staatsbad Schlangenbad. Bad Hersfeld kam 1963 im Rahmen der Zonenrandförderung als sechstes Staatsbad hinzu.

Im Zuge der Zielsetzung der Hessischen Landesregierung, das staatliche Handeln auf die Kernbereiche zu konzentrieren, hat das Kabinett am 14. Dezember 1999 beschlossen, die Hessischen Staatsbäder zu privatisieren oder zu kommunalisieren.

Nach der Privatisierung des Staatsbades Bad Hersfeld in 1997, mit Ausnahme der Klinik am Hainberg, und Übertragung auf eine private Investorengemeinschaft folgte die Übertragung der Fachklinik "Der Fürstenhof" zum 31. Dezember 2001 auf die Asklepios-Kliniken-Gruppe und die Kommunalisierung des Staatsbades Bad Wildungen mit Wirkung zum 1. Januar 2002. Im Vorgriff auf die im Jahr 2005 geplante Kommunalisierung des Staatsbades Bad Nauheim wurde das Parkhotel zum 15. Mai 2002 an die Dolce-International-Hotelgruppe, das Wasserwerk zum 31. Dezember 2002 an die OVAG und das Heizwerk zum 1. Februar 2003 an EAM verkauft. Das Staatsbad Bad Salzhausen wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2003 von der Stadt Nidda übernommen. Das Staatsbad Bad Schwalbach wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2004 und das Staatsbad Schlangenbad zum 1. April 2004 kommunalisiert. Das RheumaZentrum Schlangenbad war Betriebsteil des bis zum 31. März 2004 zum Landesbetrieb gehörenden Staatsbades Schlangenbad.

Spätestens Ende der 70er-Jahre zeichnete sich ein tief greifender bundesweiter Strukturwandel im Bereich der Sozialversicherungskuren, insbesondere bei ambulanten Kurmitteln.

1981 mehrere Bundesgesetze zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen verabschiedet wurden.

Die mit dem Trägerwechsel einhergehende Neupositionierung der Klinik stellt eine Chance für die wirtschaftliche Zukunft der Kerngemeinde Schlangenbad dar und ist geeignet, den mit der Kommunalisierung des Staatsbades Schlangenbad zum 1. April 2004 eingeleiteten Sanierungsprozess weiterzuführen. Der Erfolg des Rheumazentrums in der künftigen Trägerschaft wird darüber hinaus wesentlich dazu beitragen, ob und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen der Verkauf des Parkhotels in Schlangenbad gelingt.

2. Kommunalisierung/Privatisierung:

Nach langwierigen Verhandlungen mit unterschiedlichen potenziellen Klinikbetreibern und eingehenden Verhandlungen mit der HSKGruppe als letzter verbleibenden Interessentin konnte eine Vereinbarung getroffen werden, die folgende Eckpunkte beinhaltet:

Das Rheuma-Zentrum Schlangenbad mit den Kliniken I und II geht rückwirkend zum 31. Dezember 2004 mit dem gesamten Anlage- und Umlaufvermögen auf die HSK Klinik Schlangenbad GmbH über.

Für die Übertragung der beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgüter mit einem Restbuchwert des übergehenden Grundvermögens (Grund und Boden und Gebäude) von 11,02 Mio. wird von der HSK Klinik Schlangenbad GmbH ein Kaufpreis von 1 gezahlt.

Die Übernehmerin führt den Betrieb des Rheuma-Zentrums ab 31. Dezember 2004 auf eigenes Risiko weiter und wird den bestehenden erheblichen Investitions- und Modernisierungsstau auf eigene Kosten beseitigen. Allein im Jahr 2005 sollen nach der derzeitigen Planung von der HSK Klinik Schlangenbad GmbH Investitionen in die Sanierung und Modernisierung der Gebäude von 9 Mio. vorgenommen werden. Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt voraussichtlich 12 Mio..

Zum Ausgleich der nach der Übernahme durch die HSK Klinik Schlangenbad GmbH zu erwartenden anfänglichen betrieblichen Verluste und zur Abgeltung des eingetretenen Modernisierungs- und Instandhaltungsrückstaus wird ein Betrag von insgesamt 18,5 Mio. an die Landeshauptstadt Wiesbaden als mittelbarer Alleingesellschafterin der HSK im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung gezahlt. Daraus ergeben sich folgende Zahlungsverpflichtungen des Landes:

Die Zahlungen werden in jeweils halbjährlichen Teilbeträgen am 15. März und 1. Juni 2005, danach am 15. Januar und 1. Juni eines jeden Jahres bis zum 30. Juni 2008 geleistet.

Die Zahlung an die Stadt erfolgt aus steuerlichen Gründen, da bei unmittelbarer Zahlung an die HSK Klinik Schlangenbad GmbH der Gesamtbetrag von 18,5 Mio. im ersten Jahr nach Übertragung des Rheumazentrums ertragswirksam als Forderung in der Bilanz der HSK zu erfassen wäre.

Im Falle einer Schließung des Rheumazentrums innerhalb eines Zeitraums von 5 Geschäftsjahren der HSK Klinik Schlangenbad GmbH sind die vom Land bis dahin an die Stadt geleisteten Zahlungen von dieser zurückzugewähren, soweit diese nicht für das in der gesonder ten Vereinbarung beschriebene Ziel der Fortführung des Rheumazentrums eingesetzt worden sind. Entsprechendes gilt für einen gegebenenfalls erzielten handelsrechtlichen Liquidationserlös.

Der Übergang von insgesamt 141 Mitarbeitern des Rheuma-Zentrums erfolgt im Rahmen des Veräußerungsvorganges auf der Grundlage des § 613a BGB mit Wirkung zum 1. März 2005 und ist durch einen Personalüberleitungsvertrag inhaltlich ausgestaltet.

Die Übernehmerin hatte ursprünglich beabsichtigt, lediglich den rheumatologischen sowie psychosomatischen Akutbereich selbst zu führen und den rheumatologischen Reha-Bereich an einen externen Kooperationspartner zu übertragen. Diese Überlegungen konnten jedoch bisher nicht realisiert werden. Um die geplante Trennung dieses Bereiches jedoch später unproblematisch umsetzen zu können, wird die Betriebsführung des Reha-Bereiches bereits im Rahmen des Trägerwechsels auf die HSK Reha-Klinik Schlangenbad GmbH, ebenfalls eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der HSK Rhein-Main GmbH, übertragen. Von dieser Personalüberleitung sind 47 Mitarbeiter betroffen, sodass 94 Mitarbeiter im Akutbereich der HSK Klinik Schlangenbad GmbH eingesetzt werden. Durch einen gemeinsamen Personalüberleitungsvertrag ist im Einzelnen sichergestellt, dass beide Gesellschaften bis zum 28. Februar 2010 von betriebsbedingten Kündigungen abzusehen haben.Eine betriebsbedingte Kündigung im vorgenannten Sinne liegt nicht vor, wenn ein Mitarbeiter, dessen Arbeitsplatz in dem Fünf-JahresZeitraum wegfällt, das schriftliche Angebot eines gleichwertigen oder zumutbaren Ersatzarbeitsplatzes in einer zur HSK-Gruppe gehörenden Gesellschaft nicht innerhalb einer Erklärungsfrist von 4 Wochen angenommen hat.

Der allgemeine Kündigungsschutz bleibt hiervon unberührt.

Bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes innerhalb der HSK-Gruppe handelt es sich nicht um ein neues Arbeitsverhältnis, sodass unter Berücksichtigung der bereits in dem Zentrum für Rheumatologie Schlangenbad zurückgelegten Beschäftigungszeit der hierdurch eingetretene tarifliche Besitzstand in vollem Umfang gewahrt bleibt.

Für den Anteil der Altersversorgungsansprüche gegenüber der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), der den von diesem Vertrag erfassten Arbeitnehmern bis zum Zeitpunkt der Übernahme entstanden ist, haften die HSK Klinik Schlangenbad GmbH und die HSK Reha-Klinik Schlangenbad GmbH nicht. Beide gewähren aber den übernommenen Mitarbeitern für die Dauer der Beschäftigung nach dem Zeitpunkt der Übernahme eine Altersvorsorge bei der ZVK Wiesbaden, die dem Versorgungsniveau der bisherigen auf dem Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) basierenden Zusatzversorgung entspricht (gleichwertige Versorgung). Die Altansprüche gegenüber der VBL bleiben erhalten.

14 Mitarbeiter, die sich im Zeitpunkt des Trägerwechsels bereits in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden oder bis 2007 in diese eintreten, verbleiben beim Land Hessen. Hieraus resultiert ein Betrag von 1.169.757, den das Land an diese Mitarbeiter bis zum Eintritt in den Ruhestand zu zahlen hat (ohne tarifliche Gehaltssteigerungen). Für die 8 Mitarbeiter, die erst in den Jahren 2005 bis 2007 in die Freistellungsphase eintreten, übernimmt aber die HSK Klinik Schlangenbad GmbH bzw. die HSK-Reha-Klinik Schlangenbad GmbH im Rahmen der Personalgestellung die Personalkosten für die Zeit der Arbeitsphase. Hierdurch reduzieren sich die vom Land zu zahlenden Löhne um 152.989 auf 1.016.767, die in den Jahren 2005 bis 2012 zu zahlen sind.

Der Verbleib dieser Mitarbeiter beim Land rechtfertigt sich aus der Struktur des angewandten Altersteilzeit-Blockmodells. Dieses sieht für die betreffenden Mitarbeiter in der so genannten "Arbeitsphase" zunächst eine ungekürzte Arbeitsleistung für ein auf 83 v.H. reduziertes Arbeitsentgelt vor, während die Mitarbeiter sodann im Gegenzuge in der so genannten "Freistellungsphase" diese Arbeitsentgelt ohne die Erbringung von Arbeitsleitung bis zum Eintritt in die Rente erhalten. Da die Mitarbeiter bei diesem Modell somit "vorgearbeitet" haben, wäre die für den Arbeitgeber wirtschaftlich nachteilige Freistellungsphase im wesentlichen HSK angelastet worden, ohne dass ihr zugleich die Vorteile der "Arbeitsphase" zugekommen wären. Der gewählte Weg (Verbleib beim

Land mit Personalgestellung bis zum Eintritt in die Freistellungsphase) stellt einen angemessenen Interessenausgleich dar.

Zwei weitere Mitarbeiter verbleiben ebenfalls beim Land, da sich einer von ihnen bis zum Renteneintritt im Sonderurlaub ohne Zahlung von Bezügen befindet und der andere seit Jahren ausschließlich als Mitarbeiter im Parkhotel eingesetzt ist und dort benötigt wird.

Da die Bundesanstalt für Angestellte gegenwärtig wegen drastisch zurückgegangener Anträge auf Rehabilitation und der damit einhergehenden größeren Auswahl zwischen baulich besser ausgestatteten und preisgünstigeren Kliniken das Rheuma-Zentrum Schlangenbad (Klinik I) nur noch geringfügig belegt, musste für 119 der 141 übergehenden Mitarbeiter eine Kurzarbeit ab dem 1. Februar 2005 bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Diesbezüglich wurde mit dem örtlichen Personalrat eine Dienstvereinbarung über die bis zu einem Jahr andauernde Kurzarbeit geschlossen. Die Anordnung von Kurzarbeit ist auf maximal 60 v.H. der Arbeitszeit begrenzt. Diese Begrenzung bezieht sich zum einen auf den Durchschnittswert aller Arbeitsverhältnisse. Zum anderen wird jeder Arbeitnehmer während der Laufzeit der genehmigten Kurzarbeit im Durchschnitt maximal 60 v.H. Kurzarbeit leisten. Hiervon abweichend hat die Betriebsleitung das Recht, höchstens 10 Arbeitnehmer, von denen maximal 5 der gleichen Berufsgruppe angehören dürfen, während der Laufzeit der genehmigten Kurzarbeit im Durchschnitt mit maximal 70 v.H. Kurzarbeit einzusetzen.

Die Bundesagentur für Arbeit hat mündlich bereits eine positive Entscheidung in Hinblick auf die beantragte Kurzarbeit getroffen.

Die Gemeinde Schlangenbad erbringt durch die im Zuge der Kommunalisierung auf sie übergegangene Mitarbeiter Serviceleistungen gegenüber der HSK Klinik Schlangenbad GmbH für das Rheumazentrum. Im Gegenzug erbringen Mitarbeiter der HSK Klinik Schlangenbad GmbH für das auf die Gemeinde übergegangene Thermalhallenbad Reparatur-, Instandhaltungs- und Wartungsleistungen.

Die HSK Klinik Schlangenbad GmbH verpflichtet sich unter Androhung einer Vertragsstrafe von 500.000, die Physikalische Therapie in einem Umfang fortzuführen, wie er jeweils zum Erhalt des Prädikats "Heilbad" für die Gemeinde Schlangenbad erforderlich ist. Diese Verpflichtung gilt auch für einen eventuellen Rechtsnachfolger.

Sowohl der Krankenhausübertragungsvertrag als auch die gesonderte Zahlungsvereinbarung mit der Stadt Wiesbaden stehen unter dem Vorbehalt, dass die Zustimmung des Haushaltsausschusses des Hessischen Landtages erteilt wird.

Die Kosten für die notarielle Beurkundung des Privatisierungsvertrages sowie die Durchführung des Vertrages tragen Land und die HSK Klinik Schlangenbad GmbH je zur Hälfte.

Die im Zusammenhang mit der Übertragung der Grundstücke anfallende Grunderwerbsteuer trägt die HSK Klinik Schlangenbad GmbH.

Das Land trägt die Kosten der nach dem Kommunalisierungsvertrag durchzuführenden Vermessungen sowie die im Zusammenhang mit dem Personalüberleitungsvertrag entstehenden Anwaltskosten der Personalvertretung.

3. Der im Jahre 2005 zu zahlende Betrag von 5 Mio. wird aus den im Haushaltsplan 2005 vorgesehenen Zuschüssen für Kommunalisierungen und Privatisierungen sowie aus Veräußerungserlösen finanziert.

Die für die Raten 2006 ff. benötigten Verpflichtungsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2005 zur Verfügung.