Die Lasten der Deutschen Einheit werden seit der Wiedervereinigung solidarisch vom Bund den Ländern und den Kommunen getragen

(Susann Biedefeld (SPD): Siehe Nachtragshaushalt!)

Wir sollten uns aber immer wieder den Hintergrund sowohl für das Fördergefälle zu den neuen Ländern als auch für die Solidarumlage vor Augen führen. Die Deutsche Einheit hat ein langjähriges Unrecht beseitigt. Es kann nicht hoch genug eingeschätzt werden, dass dies auf friedlichem Wege erreicht werden konnte. Auch so sind die Folgen der über 40 Jahre andauernden Teilung schwer genug. Wir sind uns wohl alle darin einig, dass Hilfen für die neuen Länder notwendig sind. Die Kollegin Erika Görlitz hat bereits klar darauf hingewiesen.

Die Lasten der Deutschen Einheit werden seit der Wiedervereinigung solidarisch vom Bund, den Ländern und den Kommunen getragen. Die seinerzeit gefundene Aufteilung auf Land und Kommunen wurde auch von den Vertretern der Kommunen als sachgerecht, fair und ausgewogen bezeichnet.

Der kommunale Mitfinanzierungsanteil an den Lasten der Deutschen Einheit wird in Bayern im Wesentlichen über die Solidarumlage erbracht. Er ist zwar Teil des kommunalen Finanzausgleichs, kann aber nicht isoliert von bundesrechtlichen Regelungen und Vorgaben gesehen werden.

Diese bilden nämlich die Grundlage für die kommunale Mitfinanzierung der Lasten der Deutschen Einheit. Bundesgesetzlich festgeschrieben ist in den alten Ländern die finanzielle Beteiligung der Kommunen an der Finanzierung der Lasten der Deutschen Einheit bis Ende des Jahres 2019. Nach der Bundesregelung soll etwa die Hälfte des kommunalen Mitfinanzierungsanteils über eine erhöhte Gewerbesteuerumlage erbracht werden. Die Frage, wie die Kommunen den Restbetrag aufbringen, und der Feinausgleich zwischen den Kommunen sollen in den kommunalen Finanzausgleichssystemen der Länder geregelt werden. Diese Vorgabe hat Bayern mit der Solidarumlage umgesetzt. Die Solidarumlage wurde in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufen und 1995 eingeführt. Ich erinnere an die damalige Diskussion auch hier im Parlament.

Die Solidarumlage hat zwei Funktionen: Sie ist einerseits ein Finanzierungsinstrument zur Erhebung des Kommunalanteils, andererseits bewirkt sie eine gerechte Verteilung der Lasten auf die Gemeinden. Die Solidarumlage wird von den einzelnen Gemeinden nach ihrer Umlagekraft aufgebracht. Maßstab ist also die individuelle Leistungsfähigkeit der Gemeinden. Das heißt, dass finanziell schwächere Gemeinden weniger Solidarumlage zahlen als finanziell stärkere Gemeinden. Die von den Gemeinden gezahlte erhöhte Gewerbesteuerumlage und die direkte Verbundauswirkung werden im Übrigen auf die Solidarumlage angerechnet. Gäbe es die Solidarumlage nicht, müssten die Gemeinden diese beiden Beiträge zur Deutschen Einheit automatisch weiter leisten. Solange die Lasten aus der Deutschen Einheit fortbestehen, gibt es keine Möglichkeit, die Kommunen aus dieser solidarischen Mitfinanzierung zu entlassen. Dies ist bundesrechtlich bis zum Jahr 2019 geregelt. Wir sind uns sicher einig, dass jedes Land überfordert wäre, wenn der Mitfinanzierungsbeitrag der Kommunen entfallen würde.

Zusammenfassend möchte ich feststellen, dass die Solidarumlage in sich stimmig ist. Derzeit kann auf dieses Finanzierungs- und vor allem Ausgleichsinstrument nicht verzichtet werden. Frau Kollegin Görlitz hat gerade die Verantwortung eindrucksvoll dargestellt, die wir insgesamt für unser deutsches Vaterland haben.

(Beifall bei der CSU) Präsident Alois Glück: Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann ist die Aussprache zu diesem Antrag geschlossen. Da namentliche Abstimmung beantragt ist, können wir nicht gleich abstimmen; sondern beginnen mit dem nächsten Tagesordnungspunkt.

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung auf: Tagesordnungspunkt 10

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ruth Paulig und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Keine Blockade des Gentechnikgesetzes (Drucksache 15/787) Antrag der Abgeordneten Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote, Eike Hallitzky und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gentechnikfreies Bayern (Drucksache 15/80)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erste Wortmeldung: Frau Kollegin Paulig.

Ruth Paulig (GRÜNE): Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! In unserem Dringlichkeitsantrag geht es um die Regelungen zur Gentechnik, über die derzeit auf Bundesebene debattiert wird, aber auch um den Antrag, den wir zur Unterstützung eines gentechnikfreien Bayerns gestellt haben. Es erfordert leider eine gewisse Aufmerksamkeit, nachdem hier verschiedene Gesetzesvorhaben betroffen sind. Vielleicht gelingt es hier trotz des manchem fehlenden Kaffees, das Thema aufmerksam wahrzunehmen.

Am 18. April sind europaweit zwei Verordnungen der Europäischen Union in Kraft getreten: eine Verordnung zur Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln und eine zweite Verordnung zur Rückverfolgbarkeit gentechnisch eingesetzter Organismen oder Bestandteile. Das heißt, von denjenigen, die diese Stoffe in Verkehr bringen, ist eine Rückverfolgbarkeit von fünf Jahren zu gewährleisten.

Das Ganze war im Bundesrat am 2. April im Zusammenhang mit dem Gentechnikgesetz Gegenstand der Debatte. Als nun am 18. April diese Verordnung in Kraft trat, haben wir vonseiten der CSU großen Jubel gehört, endlich könne der Verbraucher mitbestimmen, die Kennzeichnungsverordnung werde begrüßt. Auch wir begrüßen diese Verordnung, auch wenn wir weitergehende Kennzeichnungen fordern. Aber einerseits diese Verordnung zu begrüßen und andererseits in der Sitzung des Bundesrates das Gesetz, das genau die Sanktionsmöglichkeiten zu Bayerischer Landtag · 15. 15/14 v. 22.04.2004 965 dieser Verordnung festlegt, in den Vermittlungsausschuss zurückzuverweisen, ist scheinheilig ­ das muss man erst einmal nachmachen. Einerseits sagen Sie, die Kennzeichnungsverordnung sei wunderbar. Aber wenn es darum geht, Sanktionen umzusetzen und die Kennzeichnung mit Konsequenzen einzufordern, sagen Sie, das wollen wir nicht, das geben wir in den Vermittlungsausschuss. Wir fordern Sie auf, hier und jetzt und in den nächsten Sitzungen des Bundesrates und des Vermittlungsausschusses das scheinheilige Doppelspiel zu beenden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Neben diesen beiden Verordnungen über die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit ging es um eine dritte Verordnung, die die Umsetzung des Cartagena-Protokolls in Bezug auf die grenzüberschreitende Verbringung von gentechnischen Organismen betrifft. Diese Verordnung gilt es ebenfalls mit Sanktionen zu versehen. Ich fordere Sie auf, dieses auf Bundesebene endlich mitzutragen. Es geht zum Beispiel darum, Zuständigkeiten zu regeln sowie Regelungen zu Freiheitsstrafen und Bußgeldvorschriften umzusetzen, etwa bei schwerwiegenden Verstößen Freiheitsstreifen von bis zu fünf Jahren und Bußgelder bis zu 50 000 Euro festzusetzen. Dieses Gesetz zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gentechnik haben Sie mit fadenscheinigen Argumenten in den Vermittlungsausschuss verschoben. Wir fordern Sie auf, das Gesetz in Verantwortung umzusetzen; denn wir können die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht täuschen. Einerseits begrüßen Sie die Kennzeichnung, andererseits lehnen Sie Sanktionen ab. Das ist scheinheilig, und dieses Spiel sollten Sie beenden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Außerdem ging es um das Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechtes, das heißt, um die Umsetzung der Freisetzungsrichtlinie. Bundesministerin Künast hat diesen Gesetzentwurf vorgelegt. Hierzu gab es eine sehr interessante Debatte. Zu diesem Thema haben Christian Wulff aus Niedersachsen, aber auch Umweltminister Dr. Schnappauf gesprochen. Ich kann es mir nicht verkneifen, auf ein paar Argumente einzugehen. Zur Aussage von Herrn Dr. Schnappauf, es sei ein deutscher Sonderweg mit Überregulierungen, muss ich sagen: Es sind die mindestens notwendigen Regelungen, die wir brauchen, um den gentechnikfreien Anbau zu sichern. Sie sagen beispielsweise, der Sektor der Gentechnik wachse weltweit rasant, daher müsse Bayern mitmachen. Das ist Unsinn, denn gentechnischer Anbau findet weltweit zu 99 % in vier Ländern statt: Kanada, USA, Argentinien und China. Alle anderen Länder bauen nur auf kleinen Teilflächen gentechnisch veränderte Pflanzen an oder gar nicht. Wir haben sehr wohl Chancen, der Gentechnikfreiheit zur Verbreitung zu verhelfen.

(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRÜNE))

Was die Lebensmittel betrifft, gibt es Untersuchungen durch das eigene Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, also vom bayerischen Umweltministerium. Die Produkte, die aller Voraussicht nach belastet sein könnten, zum Beispiel soja- und maishaltige Produkte, sind zu 12 % mit Spuren verunreinigt. Etwa 1 % dieser Produktbelastung ist am künftigen Kennzeichnungsgrenzwert anzusiedeln. Das heißt, 1 % der Produkte, die Soja und Mais enthalten, sind künftig voraussichtlich zu kennzeichnen. Sie können nicht sagen, der Anbau gentechnisch veränderter Organismen wachse rasant, man könne nichts dagegen tun. Wir haben es derzeit in der Hand, auf diesem Gebiet effiziente Regelungen umzusetzen.

Noch ein anderes Argument wurde in der Debatte des Bundesrates vonseiten des bayerischen Umweltministers angeführt. Er meinte, wir müssten zur Lösung des Entschädigungsproblems einen Ausgleichsfonds einrichten.

Zur Finanzierung allerdings kam kein Wort von den Ländern, auch kein Wort von Herrn Wulff aus Niedersachsen und kein Wort aus Bayern. Wie soll denn dieser Entschädigungsfonds finanziert werden? Das ist die entscheidende Frage. Der Bund hat ganz klar gesagt, er entschädigt nicht; in diesen Fonds zahlt er nichts ein. Aber Bayern und die anderen Länder fordern diesen Entschädigungsfonds, sagen aber nichts zur Finanzierung. Wir sagen dagegen in Übereinstimmung mit dem Bund: Wer Gentechnik anwendet, hat die Haftung zu übernehmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dazu brauchen wir die gesamtschuldnerische Haftung, wie sie in dem Gesetz vorgesehen ist. Alles andere ist Rosstäuscherei.

Ich komme zu einem weiteren Punkt, den Sie immer wieder in der Debatte anführen. Sie wollen vermitteln, Koexistenz wäre möglich. Sie sagen, wir könnten mit sachgerechtem Anbau ­ wer sachgerecht und fachkundig anbaut, kann nicht verantwortlich gemacht werden ­ die Koexistenz sichern, also den gentechnikfreien Anbau absichern gegen den Gentechnikanbau. Ich bitte Sie, es gibt genug wissenschaftliche Untersuchungen, die nachweisen, wie viele Kilometer beispielsweise gentechnisch veränderte Rapspollen getragen werden. Eine englische Studie sagt, es sind 26 Kilometer. Aber Sie alle haben erst kürzlich erlebt, wie Staub aus der Sahara nach Bayern getragen wurde. Der Sand wurde von der Sahara bis nach Mittelfranken getragen. Wie wollen wir da gentechnisch veränderte Pollen auf den so genannten Gentechnikanbaufeldern festhalten?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich sage Ihnen, das geht nicht. Das einzige, was möglich ist, ist die Festlegung, dass der Verursacher haftet. Das dient auch der Abschreckung, das sage ich hier deutlich.

Der Verursacher muss haften und nicht irgendein Fonds, den wir sowieso nicht finanzieren können. Der Verursacher muss haften, und wir brauchen alle Bemühungen, um den gentechnikfreien Anbau auf breiter Ebene zu sichern.

Ganz nett war im Bundesrat auch die Diskussion über die Register. Es soll ja landesweit 17 Register geben, die den gentechnischen Anbau dokumentieren. Herr Dr. Schnappauf hat es aber abgelehnt, dass die Register von den

Ländern übernommen werden, obwohl die Standortregister bei den Ländern natürlich am besten aufgehoben sind.

Was sagt Herr Dr. Schnappauf? ­ Ich darf zitieren:

Nicht akzeptabel ist auch der unnötige Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Einrichtung von insgesamt 17 Registern auf Bundes- und Landesebene... Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist Bürokratismus pur!

Ein Register auf Bundesebene ist völlig ausreichend.

Man stelle sich vor, Frau Künast hätte das vorgeschlagen, wie hätten Sie gejammert, dass die Länder keine Verantwortung übernehmen dürfen. Also bitte: Etwas mehr Konsequenz in der Debatte würde ich mir wünschen. Die Länder sind, was die Kontrolle betrifft, selbstverständlich mit einzubeziehen.

Noch ein nettes Zitat will ich Ihnen bringen. In der Debatte geht es auch darum, ob Gentechnik-Organismen in Naturschutzgebiete bzw. ökologisch besonders sensible Gebiete ausgetragen werden können. Hier wollen Sie alles ändern. Es soll überhaupt nichts angezeigt werden, und es soll auch keine Anzeigepflicht gegenüber den unteren Naturschutzbehörden geben. Diese Behörden werden sich freuen, folgenden Satz zu hören: Die Meldung an die Naturschutzbehörden ­ Zitat ­ wäre praktisch auch nicht vollziehbar, da die Naturschutzbehörden nicht über den erforderlichen Gentechnik-Sachverstand verfügen. Ich bitte Sie: Eine solche Abqualifizierung der unteren Naturschutzbehörden können Sie als Umweltminister nicht vornehmen.

Wir wollen die Verantwortung eindeutig beim Verursacher haben. Wir wollen eine gesamtschuldnerische Haftung, und wir wollen allen Bauern, ob sie konventionell anbauen oder dem Ökoanbau verpflichtet sind, die Freiheit von Gentechnik sichern. Darum geht es in diesem Gesetz.

Bayern wäre gut beraten, diesem Gesetz auf Bundesebene mit Nachdruck zum Durchbruch zu verhelfen und nicht Ersatzkämpfe über Dinge zu führen, die unsere klein strukturierte Landwirtschaft nicht sichern. Es geht uns in erster Linie darum, dass wir hier Sicherheit haben.

Sehen wir uns einmal die Haltung der Staatsregierung hierzu an. Köstlich ist, dass der für die Landwirtschaft zuständige Staatsminister bei der heutigen Debatte nicht anwesend ist. Ich stelle immer wieder fest, der Landwirtschaftsminister geht auf Tauchstation. Offenbar weiß er nicht recht, wie er sich verhalten soll. Der Bauernverband ist vom Gentechnikanbau abgerückt und will auch den Erprobungsanbau in Bayern nicht mehr. Der Landwirtschaftsminister äußert sich dazu nicht. Wenn er sich ernsthaft für die Interessen der Bauern einsetzen würde, würde er sagen: Kein Gentechnikanbau in Bayern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das sagt er nicht; er ist überhaupt nicht da.

Und was ist noch toller? ­ Ein Umweltminister, der sich eigentlich für intakte Ökosysteme einsetzen müsste, setzt sich für die Gentechnik ein.

Oh, jetzt ist Herr Miller da. Jetzt ist der Herr Landwirtschaftsminister da. Herzlich willkommen. Ich freue mich, wenn Sie sich in die Debatte einbringen und sagen, ob Sie den Gentechnikanbau hier in Bayern ausweiten wollen und ob Sie dafür sind, dass die Bauern gentechnikfreien Anbau umsetzen. Ich freue mich auf Ihre Aussage.

Vom Umweltministerium höre ich nur die Parole: Wir brauchen die Agro-Gentechnik! Wir müssen weltweit mithalten. Es gibt keinen Schutz für ökologisch sensible Gebiete und keinen Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher erklären aber europaweit zu über 70 %, dass sie keine gentechnisch veränderten Lebensmittel haben wollen. Dazu gibt es eine europaweite Umfrage. Wenn ich aber den Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher nach gentechnikfreien Lebensmitteln ernst nehme, dann kann ich mich nicht zum Fürsprecher der Agro-Gentechnik machen. Ich frage Sie: Welche Beweggründe hat ein Umweltministerium, um sich hier zum Vorreiter zu machen? Nicht einmal der konservative Bauernverband und die Kirchen ziehen mit.

Warum dann das bayerische Umweltministerium?

Ich verstehe die Beweggründe nicht. Vielleicht kommen Sie jetzt mit der Aussage, damit können wir den Einsatz von Pestiziden einschränken. Das stimmt nicht. Über 70 % der gentechnisch veränderten Pflanzen sind herbizidresistent. Das heißt, man kann die ganzen Breitbandherbizide, zum Beispiel Glyphosate oder Glyphosinate, Round up oder Basta, ausgiebig anwenden. Wir haben Erkenntnisse, dass der Herbizideinsatz auf Gentechnikfeldern über die Jahre hinweg zunimmt. Wir wissen auch, dass die Artenvielfalt auf diesen Feldern abnimmt. Ich frage Sie: Welche Beweggründe haben Sie?

Wir wissen auch von einem Landwirt in Hessen, der seine Kühe mit BT-Mais gefüttert hat. Als er die Tiere nach vier Jahren zu 100 % mit diesem Mais fütterte, sind fünf Kühe gestorben und die anderen haben erhebliche Krankheitszeichen gezeigt. Dieser Bauer ist vom Befürworter zum vehementen Kritiker der Gentechnik geworden. Ich frage Sie: Was wollen Sie mit diesem Anbau erreichen?

Vielleicht kommen Sie zuletzt mit dem Argument, wir brauchen die Agro-Gentechnik, um den Hunger in der Welt zu besiegen. Hierzu sage ich Ihnen: Der Hunger in der Welt ist bedingt durch Krieg, verkehrte Eigentumsverhältnisse und eine Einschränkung der Sortenvielfalt ­ genau das ist es, was wir ändern müssen ­, aber auch durch unseren übermäßigen Import von Futtermitteln, die auf den Lebensmittelfeldern in den Entwicklungsländern und in den Schwellenländern wachsen. Das sind die Ursachen, die wir bekämpfen müssen. Aber mit Agro-Gentechnik machen wir die Bevölkerung abhängig, nehmen ihr ihre angepassten Landbausorten, und der Hunger verbreitet sich weiter.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der einzige Grund für Ihr Handeln, den ich mir denken kann, ist: Sie sorgen sich um den Profit der Agro-Konzerne. Ich frage Sie: Warum.