Kinderbetreuung

Unter Bezugnahme auf die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 15/2370 weise ich darauf hin, dass der Änderungsantrag auf Drucksache 15/2298 seine Erledigung gefunden hat. Die Beratung des Einzelplans 10 ist damit abgeschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Mündliche Anfragen

Wir kommen zu den Fragen, die das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen betreffen.

Ich rufe als ersten Fragesteller Herrn Kollegen Maget auf.

Franz Maget (SPD) (vom Redner nicht autorisiert): Sehr geehrte Frau Ministerin, ich stelle folgende Frage: Trifft es zu, dass die Bayerische Staatsregierung beabsichtigt, künftig für ihre Personalkostenzuschüsse an Kommunen und Träger für Kindertagesstätten ­ und möglicherweise auch an andere Einrichtungen und Dienste ­ die 42-Stunden-Woche zugrunde zu legen, auch wenn die Träger tarifvertraglich an die 38,5-Stunden-Woche gebunden sind und ihnen somit ein erhebliches Defizit entstünde, und wie gedenkt die Staatsregierung, diese Defizite auszugleichen?

(Unruhe ­ Glocke des Präsidenten) Präsident Alois Glück: Frau Staatsministerin, bitte.

Staatsministerin Christa Stewens (Sozialministerium): Nein, Herr Kollege Maget, das trifft für die Krippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder nicht zu. Hier gibt es bei den Personalkostenzuschüssen keine Kürzungen infolge des Besserstellungsverbotes. Bei der Personalkostenförderung bei der Kinderbetreuung findet das Besserstellungsverbot keine Anwendung. Es handelt sich hierbei nämlich nicht um eine Zuwendung im Sinne der Bayerischen Haushaltsordnung. Vielmehr erfolgt die Personalkostenförderung auf Grundlage des Bayerischen Kindergartengesetztes in Verbindung mit der Dritten Durchführungsverordnung. Danach orientieren sich die Förderpauschalen generell an der Gesamtvergütung, die für den Sozial- und Erziehungsdienst gemäß der tariflichen Regelung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände festgelegt ist. Dieser tariflichen Regelung liegt unverändert eine regelmäßige Wochenarbeitszeit im Umfang von 38,5 Stunden pro Woche zugrunde. Es gibt hier keinen Defizitausgleich; diese Frage erübrigt sich damit.

Im Rahmen der Förderrichtlinie Netze für Kinder ist das Besserstellungsverbot aber schon immer fester Bestandteil der Fördergrundsätze gewesen. Nach dem Besserstellungsverbot darf der Zuwendungsempfänger seine Beschäftigten nicht besser stellen als vergleichbare Staatsbedienstete. Dies bedeutet, dass bei Neueinstellungen oder Vertragsänderungen ab dem 01.05.2004 die Personalkosten nur noch dann in vollem Umfang förderfähig sind, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden beträgt. Bei Neueinstellungen oder Vertragsänderungen ab dem 01.09.2004 muss die wöchentliche Arbeitszeit 42 Stunden betragen. Andernfalls erfolgt eine anteilige Kürzung, statt der 38,5 Stunden entsprechend der 40 bzw. 42 Stunden. Mit Überführung der Netze für Kinder zum 01.09.2006, das ist der Zeitpunkt, zu dem das Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz tatsächlich ernst wird ­ im Moment haben wir sozusagen noch ein Jahr Planspiel ­, wenn dann die kindbezogene Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz erfolgt, entfällt die Förderrichtlinie und damit auch das dort geregelte Besserstellungsverbot.

Vor dem Hintergrund Ihrer Anfrage habe ich mich erkundigt, ob bei uns schon solche Fälle aufgelaufen sind. Das ist bisher noch nicht der Fall, Herr Kollege Maget.

Präsident Alois Glück: Zusatzfrage: Herr Kollege Maget.

Franz Maget (SPD) (vom Redner nicht autorisiert): Frau Ministerin, bedeutet das, was Sie jetzt ausgeführt haben, für die Situation nach dem Jahr 2006, dass Sie den Basiswert noch einmal verändern und der neuen Arbeitszeitregelung anpassen werden?

Präsident Alois Glück: Frau Staatsministerin.

Staatsministerin Christa Stewens (Sozialministerium):

Der Basiswert ist sowieso indiziert. Er steigt ständig, auch mit den höheren tariflichen Bezahlungen.

(Franz Maget (SPD): Gilt das auch, wenn eine kürzere Arbeitszeit zugrunde gelegt wird?)

­ Nein, soweit ich das sehe, bedeutet es das bei dem Basiswert nicht.

(Franz Maget (SPD): Keine Veränderung?)

­ Nein, keine Veränderung. Hier trifft das Besserstellungsverbot nicht. Es fällt nicht unter die Haushaltsordnung, insofern hat es keine Auswirkungen.

Präsident Alois Glück: Eine weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Maget.

Franz Maget (SPD) (vom Redner nicht autorisiert): Eine etwas andere Zusatzfrage: Frau Ministerin, Sie haben die Kinderbetreuungseinrichtungen ausdrücklich genannt.

Sie haben sie, außer die Netze für Kinder, von der Anwendung des Besserstellungsverbots ausgeschlossen.

Planen Sie in anderen sozialen Dienstleistungen oder Einrichtungen die Anwendung des Besserstellungsverbotes?

Präsident Alois Glück: Frau Ministerin.

Staatsministerin Christa Stewens (Sozialministerium):

Es gibt Förderbereiche, die davon betroffen sind. Das sind die Schwangerenberatung, die Erziehungsberatung, die Jugendsozialarbeit und die arbeitsweltbezogene Jugendarbeit. Diese Förderbereiche sind durchaus betroffen.

Präsident Alois Glück: Die nächste Frage: Frau Kollegin Johanna Werner-Muggendorfer. Bitte, Frau Kollegin.

Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Frau Ministerin, wie sieht die finanzielle Beteiligung der Bezirke bei Einzelintegration oder integrativen Gruppen nach dem neuen Entwurf des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes aus?

Sie hätten sich einen kürzeren Titel ausdenken können.

Präsident Alois Glück: Frau Staatsministerin.

Staatsministerin Christa Stewens (Sozialministerium): Frau Kollegin Werner-Muggendorfer, die kürzere Formulierung lautet

Die finanzielle Beteiligung der Bezirke bei Einzelintegration oder integrativen Gruppen wird vom Kinderbildungsund Betreuungsgesetz nicht tangiert. Sie wird sich wie bisher auf die jeweils geltenden Sozialhilfebestimmungen stützen. Das ist künftig das SGB XII und nicht mehr das BSHG. Auf dieser Grundlage beteiligen sich die Bezirke insbesondere an den Personalkosten der in integrativen Gruppen erforderlichen zusätzlichen pädagogischen Kraft. Die zusätzliche pädagogische Kraft in den Integrationsgruppen wird es also weiterhin geben. Darüber hinaus decken sie zusätzliche, durch die Integration behinderter Kinder entstehende Kosten ab. Dazu zählen insbesondere die Ausgaben für gezielte behinderungsspezifische Fördermaßnahmen, aber auch sonstige Nebenkosten, wie etwa eine zusätzliche erforderliche pflegerische Betreuung, der Transport der Kinder zum Kindergarten, und im Einzelfall auch der durch die Integration für den Träger verursachte Ausfall von Elternbeiträgen durch die Reduzierung der Gruppenstärke.

Die mit dem Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz einhergehende Umstellung des Finanzierungssystems auf die kindbezogene Förderung wurde von den Bezirken zum Anlass genommen, die Möglichkeiten einer einheitlichen Gestaltung ihrer Finanzierung in diesem Bereich zu überprüfen. Das heißt, alle Bezirke finanzieren das völlig unterschiedlich. Ein Konsens der Bezirke, die Förderpraxis bei integrativen Kindertageseinrichtungen bayernweit zu vereinheitlichen, konnte bislang jedoch nicht erzielt werden.

Präsident Alois Glück: Zusatzfrage: Frau Werner-Muggendorfer.

Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Frau Ministerin, trifft es zu, nachdem bei den Kinderkrippen die kindbezogene Förderung bereits eingeführt ist und auch dort Einzelintegration betrieben wird, dass sich die Bezirke an dieser Integration finanziell nicht beteiligen? Diese Auskunft habe ich jedenfalls bekommen.

Präsident Alois Glück: Frau Staatsministerin.

Staatsministerin Christa Stewens (Sozialministerium):

Das ist bei den Bezirken unterschiedlich. Ich muss dazu sagen, dass sich der Bezirk Oberbayern derzeit einer Ausweitung der Integrationsgruppen gänzlich verweigert.

Dadurch entstehen Probleme, gerade für die integrativen Gruppen in den Kinderkrippen. Hier sind aber auch ganz allgemein Probleme entstanden. Ich hoffe allerdings, dass sich beim Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz die Bezirke noch einmal zusammensetzen und einen Konsens erzielen. Ich kenne die Problemlage in Oberbayern, muss aber erst noch nachschauen, wie die anderen Bezirke das bayernweit handhaben. Probleme in dieser Form sind mir für die anderen Bezirke noch nicht bekannt. Dieser Frage muss ich nachgehen.

Präsident Alois Glück: Eine weitere Zusatzfrage: Frau Werner-Muggendorfer.

Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Frau Ministerin, welche Möglichkeiten sehen Sie, vom Ministerium aus auf die Bezirke einzuwirken, damit sie ihren Beitrag dazu leisten? Das kann den Bezirken nicht überlassen bleiben; sie können nicht einfach nach Gutdünken verfahren. In einem Fall würden sie es dann machen, im anderen Fall würden sie sich verweigern. Welche Möglichkeiten sehen Sie, vom Ministerium aus die Bezirke zu veranlassen, ihrer Aufgabe gerecht zu werden?

Präsident Alois Glück: Frau Staatsministerin.

Staatsministerin Christa Stewens (Sozialministerium):

Vom Grundsatz her haben Kinder mit Behinderungen zwar einen Rechtsanspruch auf die Eingliederungshilfe.

Das ist keine Frage. Gleichzeitig muss ich aber sagen, dass der Gesetzgeber den Anspruch auf Eingliederungshilfe insgesamt nicht so ganz konkret formuliert und ausgestaltet hat. Deswegen haben die Bezirke auch durchaus die Möglichkeit, den finanziellen Umfang ihrer Unterstützung zur Integration in Kindertagesstätten jeweils unabhängig voneinander zu bestimmen. Das ist nun einmal so.

Ich dränge auf eine bayernweite Regelung und bin natürlich der festen Überzeugung, dass sich die Bezirke an der Eingliederungshilfe beteiligen müssen. Hier besteht, wie gesagt, ein Rechtsanspruch, und ich werde weiterhin ganz intensiv mit den Bezirken verhandeln, weil ich es für unabdingbar notwendig halte, diese Integration zu bewerkstelligen. Gleichzeitig sage ich aber auch den Integrationsgruppen schon heute, dass es zusätzliche Erzieherinnen und Kräfte in den Integrationsgruppen geben wird, die auch weiterhin gefördert werden.

Präsident Alois Glück: Dritte und letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Werner-Muggendorfer.

Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Wie sieht nun die Zukunft der integrativen Gruppen aus? Es hat sich doch gerade bestätigt, dass der Gewichtungsfaktor von 4,5 nicht ausreicht, die dritte pädagogische Kraft zu bezahlen und die verkleinerte Gruppe von 15 die kindbezogene Förderung nicht ausgleicht. Welche zusätzlichen Möglichkeiten haben die Träger, diese integrativen Gruppen weiterhin mit der dritten heilpädagogischen Kraft und der verkleinerten Gruppengröße zu betreiben?

Präsident Alois Glück: Frau Staatsministerin.

Staatsministerin Christa Stewens (Sozialministerium):

Die zusätzlichen pädagogischen Kräfte, die wir für die Integrationsgruppen benötigen, werden weiter finanziert.

Das kann ich Ihnen jetzt schon sagen. Dabei haben sich die Bezirke auch finanziell beteiligt. Für die Eingliederungsleistungen insgesamt suchen die Bezirke noch nach gemeinsamen Pauschalen für die Förderung.

Präsident Alois Glück: Damit sind diese Fragen beantwortet. Den nächsten Fragenblock beantwortet Herr Staatsminister der Finanzen. Erster Fragesteller ist Herr Kollege Dr. Runge. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Dr. Martin Runge (GRÜNE): Herr Staatsminister, ich darf Sie fragen:

Wie werden sich die aufgelösten Vermessungsämter als künftige Außenstellen in der Vermessungsverwaltung unterscheiden von den bisherigen Vermessungsämtern, das heißt, in welchem Umfang verändern sie sich im Stellenplan, und welche Aufgaben sollen wegfallen gegenüber den Aufgaben im bisherigen Status als eigenständiges Vermessungsamt?

Präsident Alois Glück: Herr Staatsminister.

Staatsminister Prof. Dr. Kurt Faltlhauser (Finanzministerium): Vielen Dank für diese Frage, Herr Kollege. Es ist eine wichtige Frage, die beweist, dass wir nicht immer nur im Kästchendenken verweilen, sondern auch die organisatorischen Konsequenzen etwas genauer beleuchten.

An den Außenstellen werden in Zukunft bestimmte Verwaltungsaufgaben nicht mehr wahrgenommen. Dazu gehören die Amtsleitung, die Personalverwaltung, die Haushaltsführung sowie umfangreichere Prüfaufgaben. Diese Aufgaben wurden in der Vergangenheit vom Amtsleiter, von dem Leiter des Fachbereichs Kundenservice, Verwaltung und Qualitätssicherung und von einer oder in Ausnahmefällen zwei Verwaltungskräften erfüllt. Der Stellenplan an den Außenstellen wird entsprechend angepasst werden.

Allein mit der Umwandlung von Vermessungsämtern in Außenstellen können somit etwa 70 bis 80 Stellen der 254 aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen zu erbringenden Stellen eingespart werden.

Im operativen Geschäft, zum Beispiel in den Vermessungsaufgaben, werden sich die Außenstellen nicht wesentlich von einem Hauptamt oder einem selbstständigen Vermessungsamt ­ ohne Außenstelle ­ unterscheiden.

Die Vermessungen werden im Sinne der Bürgernähe weiterhin von der Außenstelle aus erledigt, und den Bürgern steht auch weiterhin vor Ort ein Ansprechpartner im Kundenzentrum zur Verfügung.

Präsident Alois Glück: Eine weitere Wortmeldung: Herr Kollege Runge.

Dr. Martin Runge (GRÜNE): Herr Minister, ich möchte Sie fragen, zu welchem Zeitpunkt der jetzt angedachte bzw. beschlossene Umbau der Vermessungsverwaltung, das heißt Auflösung und Umwidmung in Außenstellen zahlreicher eigenständiger Ämter und Integration selbiger in andere Vermessungsämter, abgeschlossen sein soll.

Präsident Alois Glück: Herr Staatsminister.

Staatsminister Prof. Dr. Kurt Faltlhauser (Finanzministerium): Herr Abgeordneter, es gibt eine hausinterne Arbeitsgruppe, die das umsetzt. Das gilt übrigens auch für alle anderen Bereiche, zum Beispiel für die OFD oder BFD. Dort sind jeweils die zuständigen Projektgruppen.

Ziel ist es, in diesem Jahr die Umstrukturierung zu Ende zu bringen. Ich würde Ihnen empfehlen, mich im Sommer noch einmal zu fragen, wie weit wir vorankommen. Ich glaube, dass es keine großen Probleme dabei geben wird.

Präsident Alois Glück: Eine weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Wörner.

Ludwig Wörner (SPD): Herr Staatsminister, in den einzelnen Außenstellen entfällt die Personalhoheit. Bedeutet das, dass es auch keine Personalvertretungen mehr gibt?

Präsident Alois Glück: Herr Staatsminister.

Staatsminister Prof. Dr. Kurt Faltlhauser (Finanzministerium): Eine interessante Frage. Die kann ich Ihnen schriftlich beantworten.

Präsident Alois Glück: Eine weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Runge.

Dr. Martin Runge (GRÜNE): Herr Staatsminister, gibt es bezüglich der Außenstellen noch Differenzierungen? Das heißt, gibt es Außenstellen, die reine Servicestellen werden sollen und sich demzufolge dann von den Außenstellen unterscheiden, wie Sie sie vorhin mit Vermessungstätigkeit und anderen Tätigkeiten geschildert haben?

Präsident Alois Glück: Herr Staatsminister.

Staatsminister Prof. Dr. Kurt Faltlhauser (Finanzministerium): Ja, ich könnte mir vorstellen, dass das so kommt.

Es ist eine der wesentlichen Aufgaben, die die Umsetzungsgruppen zu lösen haben. Es wird sich wohl aufgrund der Größenordnung eines Vermessungsamtes ergeben.

Sie wissen, dass die Umstrukturierung der Vermessungsämter bei allem Personalabbau sehr maßvoll und vernünftig vor sich geht. Die entscheidende Frage war, ob wir öffentlich bestellte Vermessungsingenieure zulassen oder nicht. Wir lassen sie nicht zu. Deshalb ist auch eine große Gesetztheit und Ruhe in der Vermessungsverwaltung eingetreten. Die Vermesser in meinem Ministerium sagen mir, dass die Vermessungsämter und alle Beteiligten sehr konstruktiv an diesen Dingen mitarbeiten. Aber, wie bereits gesagt, ich würde ganz gerne dieses erste Halbjahr abwarten, um den Fortgang dieser Umsetzung zu beobachten. Das gilt auch für alle anderen Verwaltungsreformmaßnahmen, die wir zum Ende des letzten Jahres beschlossen haben.

Präsident Alois Glück: Der nächste Fragesteller ist Herr Kollege Dr. Kaiser.