Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Im Bereich der ausbildungsbegleitenden Hilfen haben sich die Teilnehmerzahlen nur marginal verändert (3.830 in 1998 zu 3.814 im Jahr 2003). Dies begründet sich mit dem Förderansatz von abH, der sich ausschließlich auf Jugendliche beschränkt, die unterstützende Hilfen während der Dauer ihres regulären betrieblichen Ausbildungsverhältnisses benötigen.

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) ­ § 241 Abs. 2 SGB III:

Die so genannte Benachteiligtenförderung im Rahmen einer Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Ausbildung hatte im Jahr 1998 1.505 Teilnehmer und im Jahr 2004 1.953 zu verzeichnen. Der Anstieg von 29,7 v.

H. ist auf den Umstand zurückzuführen, dass dieser Personenkreis zunehmend geringere Chancen hat, auf dem regulären Ausbildungsmarkt einen Ansatz zu finden.

Übergangshilfen (übH) - § 241 Abs. 3 SGB III:

Das Instrument der Übergangshilfen findet in der Praxis kaum Anwendung (46 Teilnehmer im Jahr 2003). Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM):

Der Teilnehmerbestand insgesamt in ABM ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Dies trifft gleichermaßen für den Personenkreis der Jugendlichen unter 25 Jahren zu. Dies resultiert aus der geschäftspolitischen Zielsetzung, wonach im Rahmen des Eingliederungstitels vorrangig die Instrumente zur Vermittlung in den „1. Arbeitsmarkt" genutzt werden.

Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) - §§ 272 ff. Sozialgesetzbuch III:

Das Förderinstrument wurde in den Jahren 2000 bis 2002 für die Jugendlichen relativ gleichbleibend genutzt. Bereits im Jahr 2003 ist aus finanziellen Gründen (Priorität im Eingliederungstitel) die Förderung von SAM insgesamt, damit auch für Jugendliche, zurückgegangen.

Die Fördermöglichkeit von SAM wurde durch den Gesetzgeber ab 01.01.2004 gestrichen. Die Förderung von Neufällen ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose (Bhi):

Bei der Aktion „Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose" handelt es sich um ein Programm des Bundes, das bereits gegen Ende des Jahres 2002 ausgelaufen ist.

Da seitdem keine Neueintritte mehr realisiert werden können, ist für das Jahr 2003 nur noch der - monatlich abnehmende - Bestand der bereits im Vorjahr beantragten und gewährten Förderfälle ausgewiesen.

Aufgrund einer maximalen Förderdauer von zwölf Monaten gibt es im Jahr 2004 folgerichtig keine Teilnehmer mehr in diesem Programm.

Überbrückungsgeld (ÜG):

Bei der Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch Überbrückungsgeld sind bereits seit Jahren deutliche Zuwächse bei der Inanspruchnahme zu verzeichnen. Dies trifft auf die Personengruppe der unter 25-Jährigen ebenso zu wie auf alle anderen Altersgruppen.

Zum einen dürfte die allgemein schwierige Lage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt dazu beigetragen haben, dass eine wachsende Zahl von Jugendlichen ihre Chance einer dauerhaften beruflichen Eingliederung in der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit sieht. Zum anderen können seit Anfang 2002 unter bestimmten Voraussetzungen auch Personen im unmittelbaren Anschluss an eine zuvor ausgeübte abhängige Beschäftigung mit dieser Leistung gefördert werden.

Außerdem wurde - beispielsweise durch Berichte in den Medien, die Einführung von „Ich-AGs" und durch Werbung (z. B. der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit) - das Thema Existenzgründung stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt.

Seit diesem Jahr handelt es sich beim Überbrückungsgeld um eine Pflichtleistung. Die damit einhergehende leichtere Handhabbarkeit dieser Förderleistung in den Agenturen für Arbeit vor Ort dürfte ebenfalls zu einem weiteren Zuwachs der Inanspruchnahme beitragen.

Berufliche Rehabilitation (Reha):

Die Zugänge an Reha-Fällen bei der beruflichen Ersteingliederung werden entscheidend von der Zahl der Schulabsolventen bestimmt und bewegen sich im Bundesgebiet seit Jahren recht stabil bei knapp 6 Prozent. Da nach den Vorausberechnungen der Kultusministerkonferenz von einem weiteren Anstieg der Zahl der Schulabsolventen von 956.000 im Jahre 2003 bis auf 971.000 im Jahre 2006 auszugehen ist, muss in den nächsten Jahren auch mit einem entsprechenden Anstieg der Zugangszahlen bei der beruflichen Ersteingliederung behinderter Menschen gerechnet werden. Die bundesweit aufgezeigte Entwicklung wird sich auch in Hessen fortsetzen. Wie hat sich die Zahl der jungendlichen und jungen Arbeitslosen in den letzten zehn Jahren entwickelt, wie viele darunter waren länger als ein Jahr arbeitslos (Bitte aufschlüsseln nach Altersgruppen, Geschlecht und Staatsangehörigkeit) und wie bewertet die Landesregierung diese Entwicklung?

Die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahre liegt derzeit nur leicht höher als vor zehn Jahren (1994 = 28.609, 2004 = 29.367). Allerdings gab es innerhalb der Jahre erhebliche Schwankungen. Ab dem Jahr 1998 ging die Zahl der jungen Menschen ohne Arbeit stark zurück und erreichte 2001 mit 22.034 Arbeitslosen ihren Tiefstand. Seit 2002 steigt die Zahl wieder an.

Altersgruppen

In den Altersgruppen zeichnet sich eine positive Entwicklung bei den unter 20-jährigen Arbeitslosen ab. Seit 1997 nimmt die Zahl der Arbeitslosen in dieser Altersgruppe ständig ab und hat 2004 den Tiefstand von 4.564 erreicht (Vergleich 1994 = 6.069). Ausschlaggebend für diese Entwicklung dürften die demografische Entwicklung und die besonderen Aktivitäten für junge Arbeitslose sein.

Geschlecht:

Die Entwicklung innerhalb der Geschlechter verläuft entsprechend der allgemeinen Entwicklung.

Der Anteil der Männer an den Arbeitslosen ist etwas höher (2004 = 62 v. H.).

Staatsangehörigkeit:

Während die Gesamtzahl der Arbeitslosen unter 25 Jahre gestiegen ist, ist die Zahl der ausländischen Arbeitslosen unter 25 Jahre gesunken. 1994 waren noch 7.782 Ausländer unter 25 Jahre arbeitslos, 2004 sind es noch 5.622.

Langzeitarbeitslosigkeit:

Die Zahl der jungen Menschen, die bereits länger als ein Jahr vergeblich eine neue Arbeit suchen, ist seit 1994 erfreulicherweise zurückgegangen.

Von 1994 mit 2.602 auf 2.064 im Jahre 2004. Besonderheiten im Bereich der Ausländer, innerhalb der Altersgruppen oder den Geschlechtern gab es hier nicht.

Im Übrigen wird auf die beigefügte Anlage 49/1 verwiesen.

Frage 50. Wie hat sich die Zahl der Jugendlichen und jungen Menschen in den letzten zehn Jahren verändert, die Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe erhielten (Bitte aufschlüsseln nach Altersgruppen, Geschlecht und Staatsangehörigkeit), und wie bewertet die Landesregierung diese Entwicklung?

Nach Altersgruppen gegliederte Leistungsempfängerdaten liegen seit 1998 vor. Eine Unterscheidung nach Nationalitäten wird nicht ausgewiesen. Ergebnisse aus der Leistungsempfängerdatei liegen mit einer Verzögerung von 2 Monaten vor, so dass der Monat April 2004 der aktuellste ist. Bei den Arbeitslosenhilfeempfängern ist zu beachten, dass sich durch den Wegfall der originären Arbeitslosenhilfe (Bund-Alhi) zum 1. Januar 2000 ein Bruch in der Zeitreihe ergibt. Es wurde daher zusätzlich noch eine Spalte mit den Beziehern von Anschluss-Alhi eingefügt. Für das Jahr 2004 wurde ein 12 Monatsdurchschnitt gebildet (Mai 2003 bis April 2004).

Während die Zahl der Leistungsempfänger (Alg/Alhi) insgesamt gegenüber 1988 um 19,6 v. H. oder 36.815 angestiegen ist, erhöhte sie sich bei den unter 25-Jährigen überdurchschnittlich um 5.548 oder 31,8 v. H. auf 22.981. Dabei war der Anstieg bei den Männern mit 32,4 v. H. geringfügig stärker als bei den Frauen (30,9 v. H.). Nach Altersgruppen unterschieden stieg die Leistungsempfängerzahl bei den 20 bis unter 25-Jährigen mit 34,0 v. H. nahezu doppelt so stark als bei den unter 20-Jährigen (17,3 v. H.).

Besonders ausgeprägt waren die Steigerungen bei den Arbeitslosengeldempfängern. Hier war seit 1998 eine Zunahme bei den unter 25-Jährigen von 5.792 oder 50,7 v. H. auf 17.227 zu verzeichnen (unter 20 Jahre: + 39,9 v. H.; 20 bis unter 25 Jahre: 52,4 v. H.). Auch war der Anstieg bei den Männern mit 53,2 v. H. um nahezu 6 Prozentpunkte stärker als bei den Frauen.

Insgesamt stieg die Zahl der Leistungsempfänger dagegen nur um 16,1 v. H.

Bei den Arbeitslosenhilfeempfängern ist die Zahl de Leistungsempfänger gegenüber 1988 bei den unter 25-Jährigen leicht zurückgegangen, während insgesamt eine Zunahme um fast 25 v. H. zu beobachten war.

Im Übrigen wird auf die beigefügte Anlage 50/1 verwiesen.