Zuruf des Abgeordneten Sebastian Freiherr von Rotenhan CSU Das nenne ich unehrlich und unchristlich außerdem in höchstem Maße

Die Kolleginnen und Kollegen im Fachausschuss hatten wenigstens den Mut, dagegen zu trotzen, leider mit wenig Erfolg, weil die anderen Ausschüsse alles wieder zunichte gemacht haben. Aber so ist natürlich Ihre Taktik: Jeder darf mal den großen Maxe spielen, um sich im Stimmkreis zu profilieren, denn die Mehrheit ist ja immer gesichert, und wenn es darauf ankommt, hebt hier drin jeder brav die Hand.

(Zuruf des Abgeordneten Sebastian Freiherr von Rotenhan (CSU))

Das nenne ich unehrlich und unchristlich, außerdem in höchstem Maße feige.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der GRÜNEN) Sagen Sie doch den Leuten draußen die Wahrheit, oder stellen Sie die Politik wieder auf demokratische Füße. Treffen Sie die richtigen Entscheidungen, und zwar auf der Grundlage nachvollziehbarer Fakten. Lassen Sie sich nicht zu Erfüllungsgehilfen degradieren, was in letzter Zeit sehr oft geschehen ist.

Mein Wunsch wäre, dass Sie endlich die Verunsicherung des gesamten Beamtenapparates, nicht nur im Forst, mit dem Sie umgehen, wie dies einer Demokratie wirklich nicht würdig ist, abstellen und den Gesetzentwurf noch einmal zurück in den federführenden Ausschuss verweisen und mit uns gemeinsam aus dem durchaus ­ das muss ich zugeben ­ fortschrittlichen Werk ein vollkommenes, zukunftweisendes Waldgesetz machten. Dann könnten wir tatsächlich mit Freuden zustimmen. So natürlich können wir nicht zustimmen, weil eben doch noch einige wesentliche Forderungen nicht erfüllt sind. Wir werden uns deswegen beim Waldgesetz der Stimme enthalten.

Beim Errichtungsgesetz können wir uns absolut weder enthalten noch dafür stimmen, das müssen wir ablehnen, zumal Sie uns sogar die Gewerkschaft wieder gestrichen haben, die wir im Ausschuss gemeinsam explizit hereingenommen hatten. Entweder haben Sie sich nur geirrt oder es ist tatsächlich so, dass auch das wieder revidiert worden ist. Dem stimmen wir natürlich nicht zu.

Zum Gesetzentwurf der GRÜNEN kurz und bündig: gut gemeint, eine zu späte und somit nutzlose Fleißarbeit, (Dr. Christian Magerl (GRÜNE): Mit dem Fleiß habt ihr es nicht so!) die im Übrigen tatsächlich einiges nur zusammengeschrieben hat und deswegen durchaus verbesserungswürdig wäre. Auch hier werden wir uns deswegen natürlich enthalten.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD) Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Vielen Dank, Frau Lück.

Für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Herrn Kollegen Dr. Magerl das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Dr. Christian Magerl (GRÜNE): Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich erst einige Takte zum eigenen Gesetzentwurf sagen. Wenn bemerkt wurde vom Kollegen Rudrof und der Frau Kollegin Lück, dass er relativ spät eingereicht worden ist, darf ich sagen, wir haben ihn bewusst zu diesem Zeitpunkt eingereicht. Denn Erstens wollten wir das Ergebnis des Volksbegehrens abwarten, was aus guten demokratischen Gründen aus meiner Sicht auch richtig war, und zum Zweiten wollten wir natürlich auch die Ergebnisse der Anhörungen abwarten. Gerade die zweite Anhörung im federführenden Ausschuss hat noch einmal sehr deutliche Erkenntnisse gebracht. Insofern war es durchaus richtig und sinnvoll, ihn relativ spät einzureichen. Deshalb verstehe ich die Verwunderung von Union und Sozialdemokratie an dieser Stelle nicht.

(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN ­ Heidi Lück (SPD): Mitten in der Gesetzesberatung, wo wir schon fast durch waren!)

­ Frau Kollegin Lück, wenn die CSU oder die Staatsregierung einen Gesetzentwurf einbringt, wo noch nicht einmal die ganzen Anhörungen in den Fachausschüssen erledigt sind, dann ist das ihre Sache. Wir warten eher die Ergebnisse dieser Anhörungen ab.

Unser Gesetzentwurf ist aus meiner Sicht eine klare Verbesserung des bestehenden Waldgesetzes, eine Fortentwicklung und Berücksichtigung der ökologischen Erkenntnisse, aber auch der Rechtsvorgaben der Europäischen Union, von Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzrichtlinie, ein Gesetzentwurf, der klar die Gemeinwohlfunktionen des Waldes im Bereich des Staatsforstes, also des öffentlichen Eigentums, nach vorne stellt und in vielen Punkten eine zukunftsweisende Orientierung aufweist.

Deshalb bitte ich das Hohe Haus noch einmal inständig, unserem Gesetzentwurf, der zukunftsweisend ist, zuzustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Abgeordneten Heidi Lück (SPD))

Zu den beiden vorliegenden Gesetzentwürfen der Staatsregierung, sowohl zum Waldgesetz als auch zum Errichtungsgesetz, eine zusammenfassende Bewertung aus unserer Sicht. Es gibt einige Punkte, die wir positiv anmerken können, wo die CSU sich unter dem Druck des fast erfolgreichen Volksbegehrens in den Beratungen noch einmal etwas bewegt hat. Zum einen ist es die Tatsache, dass mit dem Änderungsantrag vom 2. Februar 2005 der Grundsatz Wald vor Wild in das Waldgesetz hineingeschrieben worden ist. Ich muss klar und deutlich sagen, Kolleginnen und Kollegen von der CSU, aber auch Herr Staatsminister Miller, Sie haben die Bevölkerung ­ ich werde das gleich anhand von Zitaten belegen ­ vor dem Volksbegehren ganz klar getäuscht, indem Sie behaupteten, der Grundsatz Wald vor Wild stünde bereits im ersten Gesetzentwurf, den Herr Minister Miller vorgelegt hat. Der stand mitnichten drinnen. Er ist erst durch den Änderungsantrag vom 2. Februar, nach dem Volksbegehren, eingefügt worden.

(Beifall bei den GRÜNEN ­ Glocke der Präsidentin)

Ich zitiere, was alles gesagt worden ist. Bei der ersten Lesung am 19. Oktober 2004 vor dem Volksbegehren: Staatsminister Josef Miller:

­ das sind übrigens alles Zitate aus den Plenarprotokollen ­

So werden beispielsweise der forst- und jagdpolitische Grundsatz Wald vor Wild festgeschrieben.

Er stand nicht drin.

Bei der Interpellation zur Zukunft der bayerischen Wälder am 12. November 2004, wenige Tage vor dem Volksbegehren, der Kollege Rudrof:

Der Grundsatz Wald vor Wild ist ausdrücklich im Waldgesetz verankert. Es gilt doch nach wie vor der Grundsatz Wald vor Wild.

Er stand nicht drin, er ist erst mit dem Änderungsantrag gekommen.

(Thomas Kreuzer (CSU): Im Jagdgesetz, das wissen Sie doch genau!)

­ Er stand nicht im Jagdgesetz, sondern es ging darum: Steht er im Waldgesetz oder nicht? Es ist immer wieder behauptet worden, er stünde im Waldgesetz. Da steht er aber nicht drin. Auch Herr Brunner: Wir haben dezidiert in diesem Waldgesetz festgeschrieben Wald vor Wild dezidiert im Waldgesetz festgeschrieben. Das waren Zitate aus den Plenarprotokollen. Sie haben die Bevölkerung vor dem Volksbegehren getäuscht. Erst nachträglich ist dieser Grundsatz reingeschrieben worden in der Tischvorlage vom 2. Februar.

(Zuruf des Abgeordneten Heinrich Rudrof (CSU))

­ Herr Kollege Rudrof, das ist Ihnen natürlich jetzt peinlich, dass Sie erwischt werden, dass Sie damals Dinge behauptet haben, die nicht gestimmt haben. Aber es ist halt einfach ein Faktum. Sie haben vor dem Volksbegehren versucht, der Bevölkerung Sand in die Augen zu streuen.

Das ist ja nichts Neues, das machen Sie permanent.

(Thomas Kreuzer (CSU): Das müssen gerade Sie sagen, der Sie behauptet haben, dass Sie nicht mehr den Wald betreten können, und die Leute gnadenlos angelogen haben!)

­ Das habe ich nie behauptet, Herr Kollege Kreuzer. Belegen Sie das einmal mit einem Zitat aus einem Protokoll.

Ich habe dieses nie behauptet.

(Thomas Kreuzer (CSU): Auch die GRÜNEN haben es behauptet!)

­ Nein, das ist völlig falsch, was Sie da behaupten.

Die Tatsache, dass nun der Grundsatz Wald vor Wild enthalten ist, ist ein eindeutiger Erfolg des Volksbegehrens. Hier haben Sie sich unter diesem Druck wandeln müssen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es ist auch ein Erfolg, dass die Position, bei allen Maßnahmen die sonstigen Belange der Jagd zu berücksichtigen, jetzt gestrichen ist. Es wäre ein Unding gewesen, diese Vorschrift aufrecht zu erhalten. Damit wäre die Jagd plötzlich in die Rolle einer Gemeinwohlfunktion geschlüpft. Die Änderung, besondere Belange der Jagd, wie die Reduzierung von Schwarzwild, und die Bestandssicherung ganzjährig geschonter Wildarten zu berücksichtigen, ist ebenfalls ein Erfolg des Volksbegehrens.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr (GRÜNE))

Einen gewissen Erfolg sehe ich auch darin, dass Sie beim Körperschaftswald für die Betriebsleitung jetzt zumindest eine gewisse forstliche Qualifikation vorschreiben. Das war vorher nicht der Fall.

Ebenfalls einen kleinen Erfolg sehe ich darin, dass die Ämter für Land- und Forstwirtschaft ­ das ist eine Änderung des Jagdgesetzes ­, soweit wesentliche Belange der Land- und Forstwirtschaft berührt sind, bei der Abschussplanung zu beteiligen sind. Das ist ein gewisser kleiner Erfolg.

Aber damit hat es sich aus der Sicht des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN bereits mit dem Positiven, das man über die Beratungen in den Ausschüssen des Landtages berichten kann. Die Liste des Negativen ist aus unserer Sicht deutlich länger und deshalb werden wir auch ­ das sage ich bereits jetzt ­ bei beiden Gesetzentwürfen klar und deutlich mit Nein stimmen. Das Negative überwiegt so stark, dass wir uns hier noch nicht einmal der Stimme enthalten können.

(Beifall bei den GRÜNEN ­ Zuruf von der CSU:

Das ist aber ein Jammer!)

Die Zerschlagung des bayerischen Einheitsforstamtes wird mit den beiden Gesetzentwürfen besiegelt. Die Synergieeffekte ­ das haben fast alle Gutachter zugegeben; auch sehr viele aus den Reihen der CSU mussten dies zugeben ­ werden verloren gehen. Das bedeutet eine deutliche Verschlechterung.

Die Anstalt des öffentlichen Rechts ist in meinen Augen nichts anders ­ die Kollegin Lück hat das bereits angedeutet ­ als die Vorbereitung zur Totalprivatisierung des Staatswaldes. Davon gehe ich nach wie vor aus. Im Gesetz sind leider Gottes für den Staatswald keine Festschreibungen in die Richtung zu finden, dass die Gemeinwohlfunktionen Vorrang vor den Nutzfunktionen haben sollen. Wir wollten dies mit unserem Gesetzentwurf erreichen; auch das Volksbegehren wollte dies erreichen. Leider ist das nicht festgeschrieben worden. Einzig in Artikel 5 wurde die Schutzfunktion des Bergwaldes besonders hervorgehoben und im Laufe der Beratungen noch eingefügt. Das ist zwar ein kleiner Erfolg, reicht aber aus unserer Sicht mitnichten aus.

Bei den kommunalen Wäldern will die Staatsregierung künftig die Kosten für die Bewirtschaftung nicht mehr übernehmen. Die Proteste, insbesondere die des Städtetages, sind Ihnen allen bekannt. Von der kommunalen Ebene gibt es überhaupt keine Zustimmung zu diesem Gesetzesvorhaben. Dass mit diesen Vorschriften diese Wälder künftig nicht mehr vorbildlich bewirtschaftet werden, ergibt sich aus Artikel 19. Der Satz, besondere Gemeinwohlleistungen für den Körperschaftswald zu erbringen, gilt nicht mehr. Das ist kein Ausgleich für den finanziellen Schaden, den die kommunale Ebene erleidet, vielmehr ist es ökologisch betrachtet ein Rückschritt, wenn Sie diesen einen Satz für die K-Wälder aus dem Gesetz herausnehmen.

Die Waldfunktionsplanung, die aus unserer Sicht eine Sollbestimmung sein sollte ­ darüber haben wir uns lange unterhalten ­, wird, wenn es denn eine gewisse Änderung im Bundeswaldgesetz geben soll, zur Kann-Bestimmung.

Was mich am meisten stört, ist Folgendes. Unsere Intention war, als Leitbild für unsere Staatswälder die standortheimische Baumartenzusammensetzung im Gesetz festzuschreiben. Das ist bedauerlicherweise nicht geschehen.

Stattdessen wird auf standortgemäße Baumarten abgehoben. Das kann es wohl nicht sein. Herr Prof. Röhle, einer der Sachverständigen, den wir für die Anhörung vorgeschlagen haben, hat klar und deutlich gesagt, dass auf 70 % der bayerischen Landesfläche auch die Fichte als standortgemäß gilt. Es kann doch wohl nicht sein, dass man in einem modernen Waldgesetz so stark auf diesen Begriff abhebt und nicht ökologisch fortschrittlich für den Staatsforst die standortheimischen Baumarten als Leitbild in das Gesetz hineinschreibt.

In Artikel 18 heißt es, dass hierzu die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten durch eine auf einen artenreichen gesunden Wildbestand ausgerichtete Bejagung im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglicht werden soll. Das ist eine mangelhafte Regelung, weil es nur um die standortgemäßen Baumsorten geht.

Und auch wenn es heißt, dass es im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglicht werden soll, dann ist das ein sehr unbestimmter Rechtsbegriff, und es ist sehr dehnbar auszulegen, ab welchem Zeitpunkt die Sache wesentlich ist. Da ergibt sich von vornherein ein im Gesetz eingebauter Streitfall. Hier hätte ich eine klarere und deutlichere Regelung bevorzugt, wie wir sie in unseren Gesetzentwurf hineingeschrieben haben.

Die Privatwaldberatung in der bisherigen Form wird gestrichen. Wenn man sich die entsprechenden Mittel im Staatshaushalt der letzten Jahre ansieht und beobachtet, wie die Ansätze geschwankt haben, wie sie teilweise ausgegeben oder auch nicht ausgegeben wurden, sehe ich schwere Zeiten für den privaten Waldbesitzer in Zukunft anbrechen. Es wird einen deutlichen Rückschritt zur bisherigen Praxis geben.

(Zuruf der Abgeordneten Heidi Lück (SPD))

In dem neu zu gründenden Unternehmen, eine Anstalt des öffentlichen Rechts Bayerische Staatsforsten ­ das haben wir immer wieder kritisiert und sehen auch keinen Grund, diese Kritik jetzt zurückzunehmen ­ gilt der Grundsatz der Gewinnmaximierung. Die Anstalt ist nach den Grundsätzen betriebswirtschaftlicher Gewinnorientierung zu führen. In dieser Vorschrift erkennen wir klar und deutlich, dass die Nutzung der momentanen Staatsforsten intensiviert wird, und das kann, insbesondere wenn man Artikel 141 der Bayerischen Verfassung ansieht, wo der Schutz des Waldes besonders hervorgehoben ist, nicht unsere Zukunft sein.

Die Anstaltsgründung und diese Forstreform, die Sie vorhaben, werden zu einem erheblichen Abbau von Arbeitsplätzen führen. Es handelt sich um hoch qualifizierte Arbeitsplätze in der Größenordnung von 15 bis 20 %. Auch dies haben wir immer wieder kritisiert. Der Frust der Forstbeamten, beginnend bei den Studenten bei mir daheim in Weihenstephan bis hin zu den jetzt beim Staatsforst beschäftigten Personen ist groß, ebenso wie die Demütigung, dass sich jeder neu hatte bewerben müssen. Was uns da zu Ohren gekommen ist über die Demotivation, für die Sie verantwortlich sind, ist gigantisch. Es wird eine gewaltige Anstrengung notwendig sein, die Motivation, die unsere guten Försterinnen und Förster gehabt haben, wieder herzustellen.

(Zurufe von der CSU)

Die Finanzierung der Anstalt ist für mich mehr als nebulös.

Zum einen soll die Anstalt das erhalten, was an Einschlag in diesem Jahr erzielt wird. Wie viel an Holz irgendwo herumliegt, weiß keiner. Die Kollegin Lück hat gefragt, wie die Erstausstattung aussieht. Ich glaube nicht, dass ein Einziger hier im Hohen Hause diese Frage beantworten kann.

Wir sind sehr gespannt, wie die Eröffnungsbilanz aussehen wird. Ob in der Eröffnungsbilanz 150 000 Festmeter Holz als Eröffnungskapital genannt werden, ist mit einem großen Fragenzeichen zu versehen ebenso wie die Frage, was man damit am Markt erlösen kann.

Was mich ebenfalls außerordentlich stört, ist die Tatsache, dass die Anstalt durch Grundstücksverkäufe finanziert werden soll. Im Rahmen des Volksbegehrens haben Sie das immer wieder dementiert, wenn es angesprochen wurde. Sie haben gesagt, hier werde Täuschung betrieben. Dann wurde als Änderung in die Beratung des Landwirtschaftsausschusses der neue Passus eingebracht:

Daneben erhält die bayerische Staatsforstenanstalt entbehrliche, betrieblich nicht notwendige Grundstücke im Wert von bis zu 10 Millionen Euro als zusätzliche Einlage.

Das bedeutet den Verkauf von Grundstücken im Wert von 10 Millionen Euro. Das haben Sie vorher dementiert, jetzt ist es da zu lesen. Sie finanzieren die Anstalt also aus Grundstücksverkäufen.

Auch beim Aufsichtsrat dieser Anstalt haben Sie erneut Veränderungen vorgenommen, die wir so ebenfalls nicht gutheißen können. In die ursprüngliche Fassung haben Sie hineingeschrieben, dass dem Aufsichtsrat bis zu zwei unabhängige Vertreter aus der Wirtschaft angehören.