Bayerische Staatsforstverwaltung

Adi Sprinkart (GRÜNE): Bezug nehmend auf Berichte in der Mindelheimer Zeitung vom 18.04. frage ich die Staatsregierung, welche Mengen Holz zu welchen Konditionen und über welche Zeiträume sollen aus dem bayerischen Staatsforst an das geplante Großsägewerk in Landsberg geliefert werden?

Antwort der Staatsregierung: Die Anfrage betrifft einzelbetriebliche Unternehmensdaten eines Vertragspartners der Bayerischen Staatsforstverwaltung, die aus rechtlichen Gründen vertraulich zu behandeln sind. Eine detaillierte Beantwortung ist deshalb nicht möglich.

Um dem Kernanliegen der Anfrage gleichwohl gerecht zu werden, beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Die Bayerische Staatsforstverwaltung beabsichtigt beginnend ab dem Jahr 2006, jährlich rund 450.000 fm Holz an das geplante Sägewerk in Landsberg zu liefern. Diese Menge entspricht in etwa der Menge, die bisher aus dem entsprechenden Bezugsraum exportiert oder innerhalb Bayerns über weite Strecken transportiert wurde. Der Ansatz Holz der kurzen Wege wird damit konsequent umgesetzt.

Im Rahmen eines 5-jährigen Vertrages wurden die Preise für zwei Jahre fixiert. Sie entsprechen den derzeit gültigen Marktpreisen. Nach den zwei Jahren erfolgt 3 Jahre lang eine Preisanpassung gemäß einem holzmarktbezogenen Indexsystem.

Der Vertrag wird derzeit in Brüssel von der EU überprüft.

Franz Maget (SPD): Welche Nachweise erbringt der BJV über die Verwendung der u. a. aus der Jagdabgabe kommenden öffentlichen Mittel und wie hoch waren ­ aufgeschlüsselt nach Jahren ­ diese Zuwendungen seit der Präsidentschaft des CSU-Landtagsabgeordneten Prof. Dr. Jürgen Vocke?

Antwort der Staatsregierung: Die Erhebung und Verwendung der Jagdabgabe ist in den Art. 26 und 27 geregelt.

Es handelt sich bei den Mitteln aus der Jagdabgabe um eine Sonderabgabe, mit der nach Art. 26 Abs. 1 Satz 2 insbesondere folgende Zwecke gefördert werden sollen:

­ Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes,

­ Erforschung des Lebens- und Umweltbedingungen der Wildarten,

­ Erforschung von Möglichkeiten zur Verhütung und Verhinderung von Wildschäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft,

­ das Berufjägerwesen,

­ die Errichtung und der Betrieb von Muster- und Lehrrevieren sowie sonstige Maßnahmen und Einrichtungen zur Information und Aus- und Fortbildung der Jäger, der Jagdvorsteher sowie der für den Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften zuständigen Organe.

Nach Art. 27 Satz 1 entscheidet das Staatsministerium über die Verteilung der für Zwecke der Forschung und sonstige zentrale Zwecke zu verwendenden Anteile der Jagdabgabe. Die nach Abzug dieser Fördermittel dann verbleibenden Mittel stellen das Restaufkommen dar, das nach Art. 27 Satz 2 dem Landesjagdverband Bayern e. V. für die Förderung der Jagd zur Verfügung gestellt wird. Die Höhe des Restaufkommens steht folglich nicht im Belieben des Landesjagdverbands Bayern e.V.. Schwankungen ergeben sich insbesondere

· aus der Zahl der jeweils gelösten Einjahres- oder Dreijahrejagdscheine

· aus der Höhe der vorab abgezogenen Mittel für zentrale Zwecke und Forschung.

Die Verwendung der Mittel wird vom Staatsministerium nach den haushaltsrechtlichen Vorgaben geprüft. Bestandteil der jeweiligen Verwendungsnachweise sind insbesondere die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung die zum Nachweis und der Prüfung der Verwendung insbesondere folgende Regelungen enthalten:

­ Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis.

­ In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und voneinander getrennt entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans auszuweisen. Der Nachweis muss alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben enthalten.

­ Mit dem Nachweis sind die Originalbelege (Einnahmeund Ausgabebelege) über die Einzelzahlungen und die Verträge über die Vergabe von Aufträgen vorzulegen.

­ Die Bewilligungsbehörde ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen.

Davon abgesehen hat die Staatsregierung zur Jagdabgabe, insbesondere was die Entwicklung des Gesamt- und Restaufkommens sowie die Verwendung für die konkreten Zwecke betrifft, im Rahmen einer Schriftlichen Anfrage Dr. Magerl BÜNDIS 90 DIE GRÜNEN ausführlich Stellung genommen (Drs. 15/1852 vom 02.12.2004). Bärbel Narnhammer (SPD): Wie werden die dem Landesjagdverband Bayern (BJV) u. a. aus der sogenannten Jagdabgabe zugute kommenden öffentlichen Gelder genau verwendet, insbesondere wurden aus diesen Mitteln Journalisten für Beratung, Berichterstattung o. ä. bezahlt, wurden hieraus die Aufwendungen für den sog. Dispofonds Präsident und dessen Aufwandsentschädigung von ca. 2100 pro Monat bestritten?

Antwort der Staatsregierung: Bei der Mittelverwendung durch den Landesjagdverband Bayern e. V. ist streng zwischen Mitteln zu unterscheiden,

· die dem Jagdverband aus der Jagdabgabe zufließen und

· solchen die Prof. Dr. Vocke seitens des Verbandes als Verbandsmittel zur Verfügung gestellt werden.

Bei Aufwendungen für den sog. Dispofonds Präsident und Aufwandsentschädigungen für Herrn Prof. Dr. Vocke handelt es sich um die Verwendung von Verbandsmitteln und damit um eine reine Verbandsangelegenheit.

Für solche Aufwendungen wurden weder Anträge zur Finanzierung aus Mitteln der Jagdabgabe gestellt noch wurden diese aus Mitteln der Jagdabgabe gefördert. Es ist allein Sache des Landesjagdverbandes Bayern e. V. zu entscheiden, auf welche Weise und für welche Zwecke er seine Verbandsmittel einsetzt; nicht der Staatsregierung.

Das Staatsministerium prüft derzeit die Verwendungsnachweise des Landesjagdverbands Bayern e. V. für die Jagdabgabe 2002, die im Jahr 2003 verwendet wurden.

Aus den Unterlagen haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Landesjagdverband Mittel für den sog. Dispofonds Präsident, für die Aufwandsentschädigungen für Herrn Prof. Dr. Vocke oder die Zahlungen an den in der Presse genannten Fall eines Journalisten in Ansatz gebracht hätte.

Davon abgesehen hat die Staatsregierung zur Jagdabgabe, insbesondere was die Entwicklung des Gesamt- und Restaufkommens sowie die Verwendung für die konkreten Zwecke betrifft, im Rahmen einer Schriftlichen Anfrage Dr. Magerl BÜNDIS 90 DIE GRÜNEN ausführlich Stellung genommen (Drs. 15/1852 vom 02.12.2004). Heidi Lück (SPD: Trifft es zu, dass die Landesanstalt für Obst und Gartenbau ­ Fachbereich Bienen ein neues Beutensystem, das sog. Zadant System (Zwischending zwischen Zander- und Dadant-System) einführen will, obgleich dieses System nach der Förderrichtlinie vom Januar 2005 von der Förderung ausgeschlossen ist?

Antwort der Staatsregierung: Vorweg erscheint zum allgemeinen Verständnis eine Begriffserklärung notwendig: Bienenbeuten sind die Bienenwohnungen (Bienenkästen), in denen die Imker die einzelnen Bienenvölker halten.

Die Anfrage betrifft imkerliche Grundsatzfragen, die in Imkerkreisen seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert werden.

Bei der Entscheidung über die notwendige Beschaffung neuer Bienenbeuten des Fachzentrums Bienen der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau gehen wir grundsätzlich davon aus, dass dies mit der dort vorhandenen Fachkompetenz erfolgt ist.

Die frühere Landesanstalt für Bienenzucht bewirtschaftete ihre Versuchsbienenvölker in der Erlanger Magazinbeute, die auf das Zandermaß aufbaut. Nach Fertigstellung des bienenwirtschaftlichen Betriebes am neuen Fachzentrum Bienen in Veitshöchheim können nun auch die Bienenvölker von Erlangen nach Veitshöchheim verbracht werden.

Das Fachzentrum Bienen hat aus diesem Anlass die Beschaffung neuer, modifizierter Zanderbeuten als Weiterentwicklung der Erlanger Magazinbeute in Auftrag gegeben. Der Begriff Zadant (Zander/Dadant) ist keine offizielle Bezeichnung.

Im Vordergrund stehen dabei die Umstellung auf einen Brutraum und die Schaffung einer dem internationalen Standard entsprechenden Grundfläche, die auf 10 Waben aufbaut. Eine Austauschbarkeit mit dem weiterhin gebräuchlichen Zandermaß an den angeschlossenen Bienenprüfhöfen bleibt ebenso gewahrt wie der Einsatz speseiner zieller Wanderräume, die Pollenfallen und Varroaböden aufnehmen können. Dies ist für das Versuchswesen unentbehrlich.

Die Umstellung auf Zadant in Veitshöchheim soll jedoch nicht dem Ehrgeiz dienen, nun eine weitere, neue Variante der Bienenbeutensysteme den bayerischen Imkern zu empfehlen, sondern wird ausschließlich aufgrund der genannten Gründe die dortige Imkerei betreffen.

Es ist aus unserer Sicht auch kein Widerspruch, wenn eine wissenschaftliche Einrichtung zu Versuchszwecken ein besonderes Beutensystem verwendet und andererseits die Beratung der Landesbienenzucht aus wirtschaftlichen Gründen eine Reduzierung der heute vorhandenen Systemvielfalt empfiehlt. Das Fachzentrum Bienen unterstützt bei der Schulung von Imkern und Anfängern die Bemühungen, das Betriebsmittel Bienenbeute zu vereinheitlichen. Konsequenterweise sehen auch die bayerischen Förderrichtlinien standardisierte Maße bei der Beschaffung von Beuten durch Anfänger in der Imkerei vor.

Heinz Donhauser (CSU): Wie hat sich die Wirtschaftslage- und Sicherheitslage ein Jahr nach der EU-Osterweiterung entlang der Europa-Magistrale A 6 im Bereich der mittleren Oberpfalz verändert, welche Erfahrungen wurden im Bereich des Arbeitsmarktes bzw. hinsichtlich der Verbrechensbekämpfung gemacht und welche Konsequenzen sollen für die Zukunft gezogen werden?

Antwort der Staatsregierung: Die mündliche Anfrage betrifft die Zuständigkeitsbereiche der Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, des Innern sowie für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.

Belastbare Aussagen zur wirtschaftlichen Entwicklung ein Jahr nach der EU-Osterweiterung liegen auf Landkreisebene und damit auch für die mittlere Oberpfalz noch nicht vor. Die Messgrößen für die Wirtschaftsentwicklung (Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen ­ BIP) und die Produktivität (BIP je Erwerbstätigen) werden für das Jahr 2004 erst im Sommer 2006 veröffentlicht.

Es ist allerdings bisher nicht festzustellen, dass sich die Wirtschaftslage der mittleren Oberpfalz aufgrund der EUOsterweiterung im vergangenen Jahr verschlechtert hätte.

Vielmehr wird die wirtschaftliche Entwicklung derzeit durch die fehlende konjunkturelle Dynamik in Deutschland und die wirtschaftsfeindlichen Vorgaben der Bundesregierung stark erschwert. Dadurch wurde auch in der Region die Wirtschaftsdynamik gedämpft.

Nach Mitteilung des Staatsministeriums des Innern zeigen die ersten Erfahrungen, die nach dem Beitritt der zehn neuen EU-Staaten zum 1. Mai 2004 gesammelt werden konnten, deutlich, dass sich keine signifikanten Veränderungen bei der bayerischen Sicherheitslage ergeben haben.

Jedenfalls ist seit dem 1. Mai 2004 kein sprunghafter Anstieg von reisenden Straftätern aus Osteuropa zu verzeichnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass insbesondere die östlichen Beitrittsländer noch nicht dem Schengenvertrag beigetreten sind und deshalb nach wie vor an diesen Außengrenzen Personenkontrollen stattfinden.

Auch wenn sich die schlimmsten Befürchtungen erfreulicherweise nicht bestätigt haben, gilt es dennoch, äußerst wachsam zu sein und die mögliche Entwicklung des Kriminalitätsimports nach Deutschland aufmerksam zu beobachten. Nur so ist ein sofortiges Gegensteuern möglich.

Das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen weist darauf hin, dass aufgrund der im Beitrittsvertrag vereinbarten Übergangsregelungen die Arbeitnehmerfreizügigkeit für Staatsangehörige aus den mittel- und osteuropäischen Beitrittsstaaten bis zu maximal sieben Jahre beschränkt werden kann. Deutschland hat von dieser 2+3+2-Modell genannten Regelung Gebrauch gemacht. Ausländische Arbeitnehmer aus den Beitrittsländern benötigen daher zur Ausübung einer abhängigen Beschäftigung in Deutschland weiterhin grundsätzlich eine Arbeitsgenehmigung, die nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes für eine bestimmte berufliche Tätigkeit in einem bestimmten Betrieb erteilt wird.

Die aktuelle Beschäftigungsstatistik (Juni 2004) weist lediglich 7.999 Arbeitnehmer mit tschechischer Staatsangehörigkeit in Bayern aus. Arbeitsmarktpolitisch ist entscheidend, durch verschärfte Kontrollen Missbrauch und Umgehungen der geltenden Regelungen zu bekämpfen.

Dabei geht es insbesondere um Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Scheinselbständigkeit. Hier sind alle beteiligten Behörden des Bundes und der Länder aufgefordert, eng zusammenzuarbeiten.

Gudrun Peters (SPD): Kann der Zeitplan (2008) für die Erneuerung der Eisenbahn ­ Donaubrücke Deggendorf eingehalten werden und zu welchem Ergebnis sind die Verhandlungen für die Erneuerung der Eisenbahn ­ Donaubrücke Bogen mit Bahn und Wasser- und Schifffahrtsdirektion gekommen?

Antwort der Staatsregierung:

Zur Donaubrücke Deggendorf:

Das Planfeststellungsverfahren zum Neubau und der Abschluss der Finanzierungsvereinbarung liegen im Zeitplan, so dass im April/Mai 2005 (der Termin ist noch nicht festgelegt) die öffentliche Erörterung in Deggendorf stattfinden kann. Mit Vorlage des Planfeststellungsbescheides besteht dann die nötige Planungssicherheit für die konkrete Auslegung der Bauwerke. Die Planungen zum Baubeginn in 2007 und zur Fertigstellung in 2009 entsprechen weiterhin den vereinbarten Eckdaten.

Zur Donaubrücke Bogen

Es ist noch nicht entschieden, ob die Brücke erneuert werden wird. Die DB Netz AG ist zur Erneuerung der Brücke nur dann bereit, wenn der Freistaat Bayern die Kosten hierfür übernimmt. Anderenfalls will sie die Einstellung der Strecke Straubing ­ Bogen betreiben. Eine direkte Finanzierung einer Infrastruktureinrichtung durch den Freistaat kommt auch in diesem Fall nicht in Betracht. Insoweit kann aus hiesiger Sicht nur ein Zuschuss in Frage kommen. Hierüber wird mit der DB Netz AG noch verhandelt.