Kredit
Das Gericht hat der Religionsgemeinschaft auch Recht gegeben. Das ist zwar der größere Teil dieses Gesetzentwurfes. Entscheidend für uns aber ist der Teil, der sich auf die Orden bezieht, denn die Regelung, dass auch Ordensgemeinschaften Körperschaftsrechte erhalten können, gibt es nur im Freistaat Bayern aufgrund des Konkordats mit dem Heiligen Stuhl.
Deshalb ist es besonders wichtig, dass dazu Regelungen erfolgen, denn wir wissen alle, dass der Deutsche Orden in Frankfurt mit seinen wirtschaftlichen Betrieben eine war. Dann erfolgte die Sitzverlegung nach Bayern mit Unterstützung des Bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber als Familiare des Ordens und mit Absegnung durch das Kultusministerium, das nicht genau hingeschaut hat. Damit hatten wir einen riesigen Sozialkonzern mit einer halben Milliarde Euro Umsatz und mit 7000 Beschäftigten, welcher zahlungsunfähig war, über den aber kein Konkursverfahren eröffnet werden konnte.
Die Öffentlichkeit das ist ganz wichtig, Herr Schneider und auch zum Teil die Bänker waren sich gar nicht darüber im Klaren, dass es sich bei dem Orden nicht um eine staatliche Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt, wie etwa bei einer Universität oder bei einer Gemeinde, bei denen bei Zahlungsunfähigkeit ein Gewährsträger, nämlich der Staat, zur Verfügung steht. Bei einer kirchlichen Körperschaft tritt der Staat nicht als Gewährsträger ein. Das war auch der Fall. Wir hatten deswegen für die Beschäftigten, für die Gläubiger und auch für die Einrichtungen eine Hängepartie, bis dann in einem Kompromiss die Probleme des Deutschen Ordens gelöst werden konnten. Zum Teil haben jetzt die Landkreise in Schwaben die Zeche zu bezahlen so zum Beispiel die Landkreise Dillingen und Ostallgäu, welche die Krankenhäuser für 21 Millionen kaufen mussten und jetzt die Defizite zu tragen und die Investitionen vorzunehmen haben.
Ich erinnere auch an ein Thema, das vor wenigen Wochen in der Presse stand: Der Deutsche Orden hat gegen die Sparkasse Miesbach einen Prozess verloren. Dabei ging es um 2 Millionen Euro, die der Deutsche Orden bezahlen musste. Der Anwalt des Deutschen Ordens, Peter Gauweiler, hat erklärt, der Orden zahle nicht, weil die Romklausel nicht eingehalten worden sei; der Deutsche Orden hatte nämlich versäumt, sich für die Kreditaufnahme die Genehmigung der Religiosenkongregation im Vatikan einzuholen.
(Prof. Dr. Hans Gerhard Stockinger (CSU): Sprechen Sie noch zur Tagesordnung?)
Ich spreche mit Sicherheit noch zur Tagesordnung, Herr Kollege Stockinger, denn Sie müssen wissen, dass das der eigentliche Hintergrund des Gesetzentwurfs ist. Die rechtstechnischen Ausführungen des Ministers, die durchaus in Ordnung waren, bieten keinerlei Aufschluss darüber, was bei diesem Gesetzentwurf eigentlich Sache ist.
(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Der Stockinger hat es nicht verstanden!)
Wir begrüßen den Gesetzentwurf. Im Einzelnen werden wir allerdings nach unserem Katalog prüfen, ob die Bestimmungen so, wie wir sie haben wollten, auch eingehalten worden sind.
Bedauerlicherweise geht aus dem Gesetzentwurf nicht hervor, Herr Staatsminister Schneider, ob Sie mit dem Heiligen Stuhl über die Auslegung des Konkordats geredet haben. Deshalb rede ich auch zum Thema, Herr Kollege Stockinger. Wenn ein Orden Kirchenrecht verletzt, kann er sich nicht gegenüber seinen privaten Vertrags- und Geschäftspartnern auf die Nichteinhaltung des Kirchenrechts berufen. Das kann nicht sein. Dafür müssen auch von Seiten der katholischen Kirche klare Regelungen geschaffen werden, denn bei diesem Orden handelt es sich auch um einen päpstlichen Orden. Das kommt noch hinzu. Auf Details des Gesetzentwurfs will ich jetzt gar nicht eingehen, Herr Kollege Stockinger.
(Prof. Dr. Hans Gerhard Stockinger (CSU): Vielen Dank!) Sie werden in den Ausschüssen noch Gelegenheit haben, darüber eingehend zu debattieren. Ich verweise auf unsere Vorgaben für den Gesetzentwurf. Der Minderheitenbericht zum Untersuchungsausschuss Deutscher Orden wird die Messlatte dafür sein, ob die Bestimmungen eingehalten werden.
Insgesamt kann ich feststellen, dass wir von Seiten der SPD zufrieden sind. Der Untersuchungsausschuss hat durchaus ein gutes Ergebnis gebracht, was von der Mehrheitsfraktion immer bestritten worden ist. Das zeigt die heutige Vorlage zur Änderung des Kirchensteuergesetzes.
(Beifall bei der SPD) Zweiter Vizepräsident Prof. Dr. Peter Paul Gantzer: Als Nächster hat sich Kollege Welnhofer, Regensburg, zu Wort gemeldet.
Peter Welnhofer (CSU): Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die posthum versuchte Rechtfertigung eines gänzlich unnötigen Untersuchungsausschusses war für mich zwar keine Überraschung, aber dennoch überflüssig. Herr Kollege Dr. Kaiser, Sie werden nicht im Ernst behaupten wollen, dass diese Gesetzesinitiative nur deshalb gekommen ist, weil es den von Ihnen beantragten Untersuchungsausschuss gegeben hat.
(Karin Radermacher (SPD): Wahrscheinlich schon!)
In der Tat war das, was sich im Zusammenhang mit dem Deutschen Orden zugetragen hat, eine mittlere Katastrophe, vielleicht sogar eine große. Allein diese Katastrophe hätte schon dazu geführt, dass ein solcher Gesetzentwurf auf den Weg gebracht wird, und das auch ohne Untersuchungsausschuss.
Das Desaster, welches wir mit dem Deutschen Orden erlebt haben, war ein einzigartiger Ausnahmefall. Darauf möchte ich schon noch einmal hinweisen. Man darf Körperschaften des öffentlichen Rechts, bei denen es sich um Ordensgemeinschaften handelt, nicht unter Generalverdacht stellen.
(Dr. Hildegard Kronawitter (SPD): Das tut auch niemand!)
Für kirchliche Körperschaften fehlen bislang die sonst bei wirtschaftlicher Betätigung im Geschäftsleben üblichen Kontroll- und Sicherungsmechanismen, insbesondere der Schutzmechanismus der Insolvenzfähigkeit. Das muss durch eine gesetzliche Neuregelung behandelt werden, denn ändern kann man daran insoweit nichts: Ein Orden päpstlichen Rechts unterliegt keiner staatlichen Aufsicht, aber auch keiner sonstigen und insbesondere auch keiner ortskirchlichen Aufsicht. Er kann derzeit in seiner wirtschaftlichen Betätigung immer nur dann ausreichend kontrolliert werden, wenn sich der Heilige Stuhl dessen annimmt. Das war das Problem beim Deutschen Orden.
Dieses Problem war auch deshalb nicht zu lösen, weil für eine Entziehung der Körperschaftsrechte die Rechtsgrundlagen gefehlt haben.
Im Untersuchungsausschuss und auch sonst in diesem Hause war unumstritten: Es ist Aufgabe des Freistaates Bayern, durch gesetzliche Vorgaben dafür zu sorgen, dass die Verleihung von Körperschaftsrechten an religiöse Gemeinschaften mit Nebenbestimmungen versehen werden kann. Insbesondere soll sie mit solchen Nebenbestimmungen versehen werden können, die es dem Orden bzw. der Körperschaft verbieten, sich unmittelbar unter dem eigenen Dach wirtschaftlich zu betätigen, und es ihnen gebieten, sich für eine wirtschaftliche Betätigung der privatrechtlichen Formen mit der Möglichkeit der Insolvenzfähigkeit zu bedienen. Das wird in diesem Gesetzentwurf geregelt.
Ferner sind Vorkehrungen für den Entzug von Körperschaftsrechten zu treffen, soweit es verfassungsrechtlich zulässig ist und das ist ein Problem, denn hier sind Grenzen gezogen. Das, was zulässig ist, ist in den Entwurf aufgenommen worden. Nach Artikel 1 Absatz 3 des Kirchensteuergesetzes neuer Fassung sind weiterhin diejenigen Kirchen und Religionsgemeinschaften privilegiert daran ist nichts zu ändern, und daran soll auch nichts geändert werden, denn dazu gibt es gar keine Veranlassung , die schon bei Inkrafttreten der Bayerischen Verfassung Körperschaften des öffentlichen Rechts waren.
Eine besondere Bestimmung, so meine ich, ist Artikel 26 a neu, der sich speziell mit Orden und ähnlichen Gemeinschaften befasst. Es ist hier auf der einen Seite ein strengerer Maßstab anzulegen und es gibt mehr Möglichkeiten für staatliches Eingreifen als bei Religionsgemeinschaften. Auf der anderen Seite ist zu Recht davon abgesehen worden, die Anerkennung von der Zahl der Mitglieder das ist auch nicht mit einem unbestimmten Rechtsbegriff geschehen abhängig zu machen. Ich hätte eigentlich erwartet, Herr Kollege Dr. Kaiser, dass Sie sich dazu äußern würden. Aber anscheinend haben Sie das übersehen, denn gerade zu dieser Frage haben Sie sich im Ausschuss immer besonders pointiert geäußert.
Wir werden künftig alle miteinander vor allem darauf zu achten haben, dass ein Schaden, wie er in der Vergangenheit einmalig gestiftet worden ist, auch aufgrund unzureichender Möglichkeiten der Rechtsordnung, künftig nicht mehr eintritt. Ich möchte aber noch einmal sagen:
Was beim Deutschen Orden passiert ist, war derartig ohne Beispiel, dass es auch ein Prophet nicht hätte vorhersagen können.
(Beifall bei der CSU Dr. Heinz Kaiser (SPD): Herr Stoiber schon!) Zweiter Vizepräsident Prof. Dr. Peter Paul Gantzer: Als Nächste hat Frau Kollegin Stahl das Wort.
Christine Stahl (GRÜNE): Herr Präsident, meine Herren und Damen! Mit Abschluss des Untersuchungsausschusses Deutscher Orden standen für uns zwei Sachverhalte fest: Erstens. Ministerpräsident Stoiber betreibt Spezlwirtschaft, die wenig mit Wirtschaft und noch weniger mit einer realistischen wirtschaftspolitischen Klugheit zu tun hat.
(Beifall bei den GRÜNEN) Zweitens. Um Spezlwirtschaft künftig zu verhindern und einen Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kirchen, kirchlichen Vereinigungen und Orden zu erreichen, gilt es, brauchbare, anwendbare und klare Regelungen zu formulieren, die für die Verleihung oder den Entzug die Rücknahme, den Widerruf oder die Erledigung von Körperschaftsrechten gelten.
Diese Klarstellung haben wir bereits am 26.04.2001 Herr Welnhofer, noch vor dem Untersuchungsausschuss beantragt. Der Antrag wurde mit Änderungen einstimmig angenommen, weil man Änderungsbedarf gesehen hat.
(Peter Welnhofer (CSU): Damit war der Untersuchungsausschuss nicht notwendig!)
Die Regelungen sind das eine und der Untersuchungszweck bzw. Untersuchungsauftrag sowie die Zielsetzungen sind das andere. Mit den gesetzlichen Regelungen hätten wir nicht so eindeutig feststellen können, dass hinter der wirtschaftspolitischen Kompetenz von Herrn Stoiber eher eine Luftnummer steht.
(Beifall bei den GRÜNEN) Beinahe auf den Monat genau finden wir jetzt nach vier Jahren vier Jahre hat die von uns beantragte Prüfung durch die Staatsregierung gedauert einen Gesetzentwurf vor, der eigentlich zu einer Klarstellung beitragen sollte, es aber unseres Erachtens nicht tut.
Bereits im August des letzten Jahres ist die Staatsregierung, das heißt die Staatskanzlei, mit Falschmeldungen vorgeprescht und wollte uns weismachen, man hätte eine befriedigende Lösung gefunden. Man hat dann den Kirchen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens den Gesetzseiner entwurf zukommen lassen. Bei mir persönlich ist eher der Eindruck entstanden, dass in diesem Jahr Besitzstandswahrungen vorgenommen worden sind als dass man tatsächlich klare und vor allem einvernehmlich geltende Regelungen gefunden hätte. Der Staat bzw. seine Steuerzahlerinnen und -zahler dürfen zwar bürgen und möglicherweise auch zahlen, aber kontrollieren dürfen sie nicht.
So ist denn auch der Gesetzentwurf mehr als halbherzig.
Die Änderungen im Kirchensteuergesetz sind bezüglich der Rücknahme und hinsichtlich des Widerrufs des Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht auf Kirchen, Religionsgemeinschaften und weltanschauliche Gemeinschaften anwendbar, die ihren Status mit der Verfassung von 1946 erhalten haben. Man muss diesen Punkt hervorheben; es wurde auch von unserem neuen Kultusminister so gesagt. Das ist selbst dann der Fall ich zitiere nur ein Beispiel , wenn an der Rechtstreue der Gemeinschaft begründete Zweifel bestehen. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Man hat den alteingesessenen Kirchen und Vereinigungen ein Zuckerl bieten wollen und diese daher aus einer Haftung bzw. aus der Möglichkeit eines Aberkennungsverfahrens herausgenommen.
Für Orden und kirchliche Vereinigungen man muss diese von den Religionsgemeinschaften, Kirchen und weltanschaulichen Gemeinschaften trennen gilt annex die Regelung des Artikels 26 a. Es wird auf das des Reichskonkordats abgestellt. Eine Reihe von Kann-Bestimmungen im Gesetzentwurf überlassen die Entscheidung letztendlich der Staatsregierung. Es wird auch in Zukunft so sein: Die Staatsregierung entscheidet, wenn sie es für opportun hält, zum Beispiel bei einer überschuldeten Vereinigung, Weltanschauungsgemeinschaft oder einem Orden, ob eine Aberkennung erfolgen darf oder nicht.
Zum Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: Ich kann mich noch sehr gut an die Debatte im Landtag erinnern. Das Thema hat die Staatsregierung immer stark vor sich hergetragen, indem sie gesagt hat: Wir müssen bürgen und die Schulden übernehmen, auch die Insolvenz ist ein Problem, weil sonst die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darunter leiden. Entgegen der Behauptung der Staatskanzlei vom letzten Jahr gibt es keinen echten Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Herr Schneider, Sie haben die Behauptung auch nicht mehr so wiederholt und das ist auch gut so, denn wir würden die Schutzbestimmungen wirklich mit der Lupe suchen müssen.
Wie schaut es denn aus? Wird der Körperschaftsstatus wegen Insolvenz aberkannt, weil keine Staatsregierung den schützenden Arm über die Gemeinschaft hält, dann treten die Rechtsfolgen des Vereinsrechts nach BGB ein.
Das bedeutet für die Arbeitnehmerinnen und die Arbeitnehmer: Erst nach einem unsicheren und hinsichtlich der Dauer nicht absehbaren Aberkennungsverfahren kann ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden. Das bedeutet, dass ein echter Schutz nicht gegeben ist, wenn zunächst ein Aberkennungsverfahren durchgeführt werden muss.
Was aber ist bei einem Insolvenzverfahren wichtig?
Wichtig ist, dass man schnell handelt und sehr schnell die Befriedigung der Forderungen, unter anderem die Löhne, sicherstellt. Die Alternative wäre, dass die Staatsregierung kein Aberkennungsverfahren durchführt und wieder, wie es bisher schon war, die Schulden übernimmt.
Man kann nicht sagen, dass klare Regelungen erlassen worden sind. Ich lasse mich gern im Rahmen der Debatte im Ausschuss überzeugen. Die Grundsätze für die Anerkennung sowie die Grundsätze für die Aberkennung sind nicht klar formuliert. Es bleibt alles im vagen und die Entscheidungskompetenz bleibt bei der Staatsregierung.
Spezlwirtschaft verhindert man so ganz sicher nicht.
(Beifall bei den GRÜNEN) Zweiter Vizepräsident Prof. Dr. Peter Paul Gantzer: Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassungs- Rechts- und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Gibt es Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann ist so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 d auf: Gesetzentwurf der Abg. Franz Maget, Karin Radermacher, Wolfgang Vogel u. a. u. Frakt. (SPD) zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (Drs. 15/3325)
Erste Lesung
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Erste Wortmeldung: Frau Kollegin Rupp.
Soweit ich informiert bin, werden Begründung und Aussprache zusammengefasst. Sie haben Zeit, Frau Kollegin.
Lassen Sie sich Zeit.
Adelheid Rupp (SPD): Ganz reizend, Herr Präsident. Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben an den bayerischen Hochschulen eine äußerst schwierige Situation. Oft wird dieses Problem nicht erkannt, insbesondere nicht von den Kollegen der CSU und vom Ministerium. Mit einer Vielzahl von Ideen, Vorschlägen und Aktivitäten wurden die bayerischen Hochschulen in den letzten Monaten überschüttet: Elitenetzwerk, Innovationsbündnis, Mittelstraß-Kommission, Clusterbildung, stärkere Kooperation der einzelnen Fachbereiche usw. Morgen wird eine Debatte zum Innovationsbündnis geführt werden. Wir haben immer wieder gesagt, dass auf diese Weise das Pferd völlig falsch herum aufgezäumt wird. Bevor ich die Hochschulen mit derartigen Aktivitäten überschütte, durch die eine Baustelle nach der anderen aufgemacht wird, wäre es wichtig und zentral, dafür die rechtlichen Grundlagen zu schaffen.
Diese rechtlichen Grundlagen sind nicht vorhanden. Sie haben es bis heute versäumt, eine Novellierung des Bayerischen Hochschulgesetzes vorzulegen.
(Beifall der Abgeordneten Susann Biedefeld (SPD))