Es kann doch nicht sein dass jeder der hier hereinkommt zuerst einmal ein

(Beifall bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Kupka.

(Unruhe)

Ich bitte doch, die Plätze einzunehmen.

(Anhaltende Unruhe)

­ Moment, ich warte noch. Es kann doch nicht sein, dass jeder, der hier hereinkommt, zuerst einmal ein Ständchen abgibt.

Engelbert Kupka (CSU): Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Pfaffmann, ich will Ihnen gar nicht den Verdacht nehmen, den Sie persönlich haben. Es ist Ihr gutes Recht, den zu äußern. Ich sage aber noch einmal: Es kommt nicht darauf an, welchen Verdacht Sie haben oder nicht haben. Wir haben einen Untersuchungsauftrag, und es geht nicht, dass Sie aus der im Untersuchungsauftrag genannten Dossieraffäre eine Kontenausspähaffäre machen. Das geht nicht. Sie brauchen hierzu einen Auftrag des Landtags. Den haben wir nicht. Nach dem Untersuchungsausschussgesetz ist es untersagt, den Untersuchungsauftrag auszuweiten.

Überlegen Sie sich einmal, ob Sie vom Landtag überhaupt den Auftrag bekommen hätten, wenn damals die Kontengeschichte mit alldem, was wir heute gesagt haben, bekannt gewesen wäre. Die Kontenausspähung ist ein völlig neuer, schwerwiegender Tatbestand, der nicht einfach unter den Tatbestand einer Sitzung subsumiert werden kann, bei der es, wie ich damals gesagt habe, recht volkstümlich zugegangen ist. So geht es nicht. Sie können in diesem Untersuchungsausschuss alles machen, wenn Sie die Legitimation dazu haben. Subkutan können Sie aber einen so schwerwiegenden Tatvorgang nicht behandeln.

Alle Argumente, die Sie hier zur Begründung angeführt haben, zeigen letztlich, dass es großer Bauchaufschwünge und einer großen eigenen Überzeugung bedarf, um das, was Sie hier möchten, noch einigermaßen zu begründen.

Ich will es Ihnen persönlich nicht in Abrede stellen, aber ich sehe den Fall so, dass hier überhaupt kein Zusammenhang gegeben ist. Wenn Sie ihn herstellen können, dann tun Sie es. Das müssen Sie aber so machen, dass der Landtag Ihnen und uns die Legitimation dazu gibt.

Jetzt ist sie nicht vorhanden. Allein das ist der Grund. Wir wollen hier nichts vertuschen.

(Beifall bei der CSU) Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich kann mit der namentlichen Abstimmung aber noch nicht beginnen. Wir müssen mindestens noch drei Minuten warten, damit wir die Fristen eingehalten haben. Es muss auch denen eine Chance gegeben werden, die noch nicht hier sind.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Sollen wir vielleicht noch etwas weiterreden?) Deswegen darf ich ganz langsam außerhalb der Tagesordnung bekannt geben, dass eine Reihe von Anträgen für erledigt erklärt wurde. Im Einzelnen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Aufstellung. Das Hohe Haus nimmt davon zustimmend Kenntnis. (siehe Anlage 5)

Ich bitte Sie jetzt, sich noch ein bisschen zu gedulden. ­ Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich beginne mit der Abstimmung und lasse dafür sechs Minuten Zeit. Es wird über den Beweisantrag namentlich abgestimmt. Die Uhr wird auf sechs Minuten eingestellt.

(Namentliche Abstimmung von 17.55 bis 18.01 Uhr)

Die namentliche Abstimmung ist abgeschlossen. Ich schließe damit den Wahlgang. Die Stimmen werden ausgezählt. Ich gebe das Ergebnis später bekannt. Nun bitte ich die Kolleginnen und Kollegen, die Plätze einzunehmen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 20 auf: Mündliche Anfragen

Ich bitte den Herrn Staatssekretär der Finanzen um die Beantwortung der ersten Frage und darf hierzu Herrn Kollegen Donhauser das Wort erteilen.

Heinz Donhauser (CSU): Frau Präsidentin, Herr Staatssekretär, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte folgende Frage: Inwieweit ist in der Verwaltung des Freistaates Bayern die Nutzung von Dienstcomputern für private Zwecke unter den Aspekten der Kostenrelevanz, der Zulässigkeit von privaten Downloads ­ zum Beispiel Bilder, Musik, Spiele ­ und hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Konsequenzen geregelt, wie werden entstandene Kosten durch private Telefonnutzung, Internetzugang und verlorene Arbeitszeit kompensiert, und unter welchen Umständen kommt es zu einer fristlosen Kündigung aufgrund privater Telefonie, privatem Schriftverkehr, unerlaubtem Besuch von Internetseiten mit nicht arbeitsrelevantem Inhalt innerhalb und außerhalb der Dienstzeit?

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär Franz Meyer (Finanzministerium): Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Verehrter Herr Kollege Donhauser, der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik im Freistaat Bayern ist in § 10 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern ­ abgekürzt: AGO ­ vom 12. Dezember 2000 geregelt, die seit dem 1. Januar 2001 anzuwenden ist. Nach § 10 Absatz 4 Satz 1 der AGO dürfen für die Erledigung dienstlicher Aufgaben nur dienstlich bereitgestellte Geräte und Datenträger sowie freigegebene Programme (Ausstattung) benutzt werden.

In Satz 3 ist des Weiteren geregelt, dass dienstlich bereitgestellte Geräte, Programme und Netzzugänge grundsätzlich nicht für private Zwecke verwendet werden dürfen; besondere Regelungen über die Einrichtung und Benutzung dienstlicher Telekommunikationsanlagen (Dienstanschlussvorschriften) bleiben unberührt.

Die Dienstanschlussvorschriften des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 7. November 1997 sehen zur privaten Telefonnutzung dienstlicher Sprachkommunikationseinrichtungen folgende Regelungen vor:

Privatgespräche dürfen von Bediensteten über dienstliche Sprachkommunikationseinrichtungen nur in dringenden Fällen geführt werden. Der Dienstbetrieb darf hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Die Gespräche sind möglichst kurz zu halten.

Für private Verbindungen außerhalb des Nahbereichs sind die Entgelte zu erstatten.

Für private elektronische Post über dienstliche Geräte und Netzzugänge gelten folgende Regelungen:

Für private elektronische Post dürfen dienstliche Einrichtungen nur in dringenden Fällen und nur, wenn der Dienstbetrieb hierdurch nicht beeinträchtigt wird, benutzt werden. Die hierbei anfallenden Leistungsentgelte sind von Bediensteten zu erstatten, soweit dem Freistaat Bayern für die private Nutzung zusätzliche Entgelte berechnet werden und bei Tarifzonenabhängigkeit der Entgelte der Nahbereich überschritten ist.

Die Nutzung dienstlicher Netzzugänge ­ Internet ­ für private Zwecke ist grundsätzlich nicht gestattet.

Nach § 10 Absatz 4 Satz 4 AGO können die obersten Dienstbehörden Ausnahmen von den Regelungen in den von mir bereits angeführten Sätzen 1 bis 3 erlassen.

Ein Verstoß gegen die geltenden Bestimmungen stellt eine Dienst- bzw. Arbeitspflichtverletzung dar. Die Folgen solcher Verstöße sind im Einzelfall zu prüfen. Das dienstbzw. arbeitsrechtliche Instrumentarium für die Sanktionierung derartiger Verstöße ist gegeben.

Für private, nahbereichsüberschreitende Telefongespräche sind die Kosten zu ersetzen. Dies bedeutet, dass Gespräche in den Geltungsbereich des City-Tarifes der Deutschen Telekom AG, also so genannte Ortsgespräche, nicht, die übrigen Gespräche voll erstattungspflichtig sind.

Eine Erstattung verlorener Arbeitszeit ist nicht vorgesehen.

Eine derartige Regelung wäre nur sehr verwaltungsaufwendig zu vollziehen. Im Übrigen sind Privatgespräche ohnehin auf dringende Fälle beschränkt und möglichst kurz zu halten. Private Internetnutzung ist grundsätzlich nicht gestattet; Erstattungsregelungen sind daher nicht vorgesehen.

Bei einer besonders gravierenden Pflichtverletzung ist eine fristlose Kündigung ­ bei Angestellten und Arbeitnehmern ­ bzw. eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis nicht ausgeschlossen. Hier müssen aber im Einzelfall die genauen Umstände geprüft werden.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Erste Zusatzfrage: Herr Kollege Donhauser.

Heinz Donhauser (CSU): Herr Staatssekretär, nachdem die Regelungen ­ anders als bei vielen Firmen und kommunalen Verwaltungen ­ relativ großzügig sind, würde mich interessieren, wie hoch in etwa das Finanzministerium die Kosten der privaten Telefonie einschätzt und wie viel Arbeitszeit bei rund 300 000 Beschäftigten des Freistaates Bayern eingeplant ist.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär Franz Meyer (Finanzministerium): Verehrter Herr Kollege Donhauser, zunächst möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Regelungen von unserer Seite sehr eng ausgelegt werden. Ich möchte auch festhalten, dass in den letzten Jahren eine drastische Reduzierung der Telefonkosten des Freistaates Bayern erreicht werden konnte. Die Festnetzkosten für Grund- und Gesprächsgebühren betrugen im Jahr 2004 für alle Dienststellen des Freistaates Bayern nach den mir vorliegenden Informationen knapp 5 Millionen Euro. Der auf private Telefongespräche entfallende Anteil wird ­ ich habe es heute schon ausgeführt ­ auf einen Prozentsatz im niedrigen einstelligen Bereich geschätzt.

Statistische Erhebungen über die Dauer von über dienstliche Kommunikationseinrichtungen geführten Telefongesprächen werden nicht geführt. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Das würde einen enormen Verwaltungsaufwand bedingen. Eine Hochrechnung aus der oben genannten Kostenschätzung ist nicht zweckmäßig, da sich aus den bloßen Kosten weder Rückschlüsse auf die Dauer der Gespräche ziehen lassen noch sich daraus ableiten lässt, ob diese innerhalb oder außerhalb der Dienst- bzw. Arbeitszeit geführt wurden.

Ich möchte ausdrücklich betonen: Es gibt bei uns strikte Grenzen. Diese strikten Grenzen werden durch die eingangs genannte Beschränkung der Zulässigkeit von privaten Telefongesprächen auf dringende Fälle sowie durch die Vorgabe, sich möglichst kurz zu halten, gezogen. Wir sollten aber auch daran denken, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Kapital eines Unternehmens sind.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Weitere Zusatzfragen? ­ Das ist nicht der Fall. Herr Staatssekretär, damit haben Sie Ihre Fragen beantwortet. Ich rufe jetzt die Fragen an das Staatsministerium des Innern auf. Dafür steht Herr Staatsminister Dr. Beckstein zur Verfügung. Die erste Frage stellt Herr Kollege Dr. Förster.

Dr. Linus Förster (SPD) (vom Redner nicht autorisiert): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Minister! Ich erlaube mir, die Frage zu stellen: Wann, wo und mit welchem Ergebnis wurden in Gersthofen, Landkreis Augsburg, Verkehrszählungen vorgenommen, um eventuelle Auswirkungen von Mautausweichverkehr festzustellen?

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Günther Beckstein (Innenministerium): Liebe Frau Präsidentin, Herr Kollege Dr. Förster! Im Bereich der Ortsdurchfahrt Gersthofen, im Zuge der Staatsstraße 2381, ist keine automatische Dauerzählstelle vorhanden, die Aufschluss über Auswirkungen von Mautausweichverkehr geben könnte. Seitens des Straßenbauamtes Augsburg einmalig durchgeführte im April 2004 und 2005 sind nicht repräsentativ und auch nicht für weitreichende Vergleiche geeignet.

Nach Kenntnis der Staatsregierung hat die Stadt Gersthofen im Dezember 2004 sowie im April 2005 Verkehrszählungen durchgeführt. Diese Ergebnisse liegen ihrem Antrag beim Landratsamt Augsburg als Untere Verkehrsbehörde bei, mit dem die Stadt auf Zusatzbelastungen durch Mautverlagerungsverkehre verweist und dementsprechend die Sperrung der Staatsstraße 2381 für den Lkw-Durchgangsverkehr begehrt. Die durch die Zählungen der Stadt festgestellte Steigerung des Schwerlastverkehrs um rund 72 % von 472 auf 814 Fahrzeuge kann durch die Straßenbauverwaltung jedoch bisher nicht bestätigt werden.

Für verlässliche Daten ist die im Juni 2005 beginnende Straßenverkehrszählung 2005 abzuwarten, bei der auch zwei Zählstellen entlang der Staatsstraße 2381 eingerichtet werden. Was Verlagerungseffekte des Lkw-Verkehrs betrifft, wird zudem die laut Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Herbst 2005 vorliegende modellhafte Untersuchung, die mit den Messergebnissen der im Gesamtnetz vorhandenen Dauerzählstellen abgestimmt sein soll, voraussichtlich weitere Ergebnisse erbringen.

Dr. Linus Förster (SPD): Ich danke Ihnen für die Antwort.

Staatsminister Dr. Günther Beckstein (Innenministerium): Wollen Sie den Text? ­ Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Der Service wird auch gleich geleistet. Keine weitere Zusatzfrage. Die nächste Frage stellt Frau Kollegin Stahl.

Christine Stahl (GRÜNE): Herr Staatsminister, trifft es zu, dass die Polizei in Bayern das Vorgangs- und Verwaltungsprogramm IGVP verwendet, und wird die Aufschlüsselung nach Tatörtlichkeiten ­ wie in Nordrhein-Westfalen ­ mit den Nummern 900, Aufenthalt von Dirnen, 901, Aufenthalt von Homosexuellen und 902, Stricherplatz oder Strichplatz vorgenommen?

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Günther Beckstein (Innenministerium): Liebe Frau Präsidentin, liebe Frau Kollegin Stahl!

Das Integrierte Verfahren Polizei, IGVP, wird bei der bayerischen Polizei landesweit seit nahezu drei Jahren eingesetzt. IGVP ist eine technische Plattform für eine polizeiliche Datei im Sinne des Artikels 38 Absatz 1 und Absatz 2 des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes.

Der Schlüsselkatalog in IGVP umfasst bislang knapp 400 Tatörtlichkeiten, die ausschließlich nach fachlichen Aspekten ausgewählt wurden. Viele dieser Schlüssel, so auch die von der Anfrage angesprochenen, wurden von den schon seit Anfang der Achtzigerjahre bestehenden Ballungsraumverfahren der Präsidien München und Mittelfranken übernommen.

Die Tatörtlichkeitsschlüssel dienen der auf bestimmte Örtlichkeiten bezogenen Feststellung von Kriminalitätsbrennpunkten und spezifischen Kriminalitätsphänomenen, um daraus gezielte Präventions- und Ermittlungsansätze ableiten zu können. Unter Zuhilfenahme dieses Schlüssels können gleich gelagerte Taten erkannt und zusammengeführt werden. So ermöglicht die Erfassung der Tatörtlichkeit beispielsweise die Feststellung, ob ein Täter bestimmte Orte bevorzugt aufsucht, um dort Straftaten zu begehen.

Fahndungsansätze können durch die Auswertung der Tatörtlichkeiten auch gewonnen werden, wenn festgestellt werden kann, dass ein Täter beispielsweise gezielt Körperverletzungs- oder Raubdelikte gegen Homosexuelle begeht, die sich an bestimmten Orten treffen, oder gegen Prostituierte an Orten, an denen der Prostitution nachgegangen wird. Die Speicherung von Tatortschlüsseln ist außerdem für das polizeiliche Lagebild zur Bekämpfung von Menschenhandel, Ausbeutung von Prostituierten, Zuhälterei, verbotener Prostitution und der hiermit einhergehenden Begleitkriminalität von erheblicher Bedeutung.

Aufgrund einer im Mai dieses Jahres an das Innenministerium herangetragenen Beschwerde hat mein Haus umgehend eine Überprüfung im Bereich der bayerischen Polizei eingeleitet. Nach dem Ergebnis einer vorläufigen Prüfung werden die abgesprochenen Tatörtlichkeitsschlüssel 900, 901 und 902 überwiegend von den Präsidien München und Mittelfranken wegen der im Vergleich zur Fläche dort überproportional vorhandenen Prostitutionsszene und der damit im Zusammenhang stehenden Straftaten vergeben.

Die beiden Präsidien wurden daher umgehend aufgefordert, zur fachlichen Notwendigkeit der Speicherung der Tatörtlichkeiten Stellung zu nehmen. Die endgültigen Stellungnahmen stehen aber derzeit noch aus.

Ungeachtet der noch nicht abgeschlossenen fachlichen Prüfung der drei Tatörtlichkeitsschlüssel hat das Innenministerium die Sperrung des Schlüssels 901 Aufenthalt von Homosexuellen und die Löschung bislang eingegebener Werte veranlasst. Ich sage deutlich: Das geschah vor der Anfrage, aber nach der Beschwerde. Eine Recherche unter Verwendung dieses Tatörtlichkeitsschlüssels ist derzeit nicht mehr möglich. Seit 1983 wurde dieser Schlüssel nur in 126 Fällen verwendet. Wenn es nicht notwendig ist, braucht es auch nicht gemacht zu werden.