Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf Mündliche Anfragen Dafür sind 90 Minuten vorgesehen

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Kolleginnen aus dem Präsidium und ich dürfen Sie herzlich zur 52. Vollsitzung des Bayerischen Landtags begrüßen und Ihnen einen guten Morgen wünschen. Presse, Funk, Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde natürlich wie immer erteilt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Mündliche Anfragen Dafür sind 90 Minuten vorgesehen. Ich bitte zunächst Herrn Staatsminister Dr. Beckstein um die Beantwortung der ersten Fragen. Erste Fragestellerin ist Frau Kollegin Naaß. Bitte schön.

Christa Naaß (SPD): Herr Staatsminister! Nachdem das Innenministerium nicht bereit war, aufgrund einer Anfrage den Namen der Gleichstellungsbeauftragten des Innenministeriums zu nennen, bitte ich die Staatsregierung auf diesem Weg um entsprechende Auskunft und Mitteilung, warum die Auskunft vonseiten des Innenministeriums nicht erteilt wurde.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Günther Beckstein (Innenministerium): Frau Präsidentin, Frau Kollegin Naaß! Eine Anfrage nach dem Namen und der Erreichbarkeit der Gleichstellungsbeauftragten des Innenministeriums konnte weder im Bereich der Allgemeinen Inneren Verwaltung noch im Bereich der Obersten Baubehörde ermittelt werden. Eine derartige Anfrage wäre selbstverständlich unverzüglich beantwortet worden.

Die Tatsache, dass für den Bereich der Allgemeinen Inneren Verwaltung Frau Ministerialrätin Maria Els und für den Bereich der Obersten Baubehörde Frau Baudirektorin Margarethe Fichtner als Gleichstellungsbeauftragte bestellt sind, ergibt sich bereits aus dem Organisationsplan meines Hauses, der letztmals dem Landtagsamt im Mai 2004 zugesandt worden ist. Dort sind sowohl Name und Erreichbarkeit der Gleichstellungsbeauftragten als auch deren Zuordnung zur Dienststellenleitung ersichtlich.

Daneben deuten wiederholte Einladungen beider Gleichstellungsbeauftragten zu einschlägigen Veranstaltungen verschiedener Fraktionen des Bayerischen Landtags darauf hin, dass die Bestellungen den Fraktionen bekannt sind.

Unabhängig davon wurde vonseiten des Büros von Frau Abgeordneten Peters im September 2005 telefonisch zu den Gleichstellungsbeauftragten der bayerischen Polizei die Anfrage gestellt, ob und wie die Angehörigen der bayerischen Polizei Kenntnis von der jeweiligen zuständigen Gleichstellungsbeauftragten der Polizeipräsidien erhalten können. Diese Frage konnte mit dem Hinweis auf das Intrapolangebot, auf das alle Angehörigen der bayerischen Polizei jederzeit Zugriff haben, beantwortet werden.

Dort ist unter dem Stichwort Gleichstellung eine Liste aller Gleichstellungsbeauftragten der bayerischen Polizei und auch ihrer Vertreterinnen oder Vertreter abrufbar.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Zusatzfrage: Frau Kollegin Naaß. Christa Naaß (SPD): Herr Staatsminister, sind Sie denn nicht auch der Meinung, dass dann, wenn ein Abgeordnetenbüro beim Innenministerium anruft und um eine Auskunft bittet, diese Auskunft auch gewährt werden soll, anstatt auf das Intranet der bayerischen Polizei zu verweisen?

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Günther Beckstein (Innenministerium): Frau Kollegin, mir ist das, ehrlich gesagt, etwas unverständlich. Die Mitarbeiter des Innenministeriums sind hier. Sie sagen mir: Sie sind nicht angesprochen worden. Im Haus haben wir überall angefragt, ob eine Anfrage vorliegt: Es liegt keine Anfrage vor. Von Ihrer Fraktion selbst ist die Gleichstellungsbeauftragte angefragt worden. Man müsste also nicht das riesige bürokratische Monstrum der Mündlichen Anfrage bemühen, sondern könnte irgendeinen der Mitarbeiter des Innenministeriums, die bei jeder Sitzung anwesend sind, danach fragen. Das wäre zumutbar gewesen. Wenn es irgendwelche Schwierigkeiten gäbe, zum Beispiel jene, in das Intranet der Polizei zu kommen, wäre das Innenministerium jederzeit bereit, Hilfestellung zu geben. Mir ist schwer verständlich, dass dafür das Instrument der Mündlichen Anfrage gewählt wurde.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Nächste Zusatzfrage: Frau Kollegin Peters.

Gudrun Peters (SPD): Frau Präsidentin! Es hieß, aus dem Innenministerium wird zurückgerufen. Der Anruf kam nicht. Auf wiederholte Nachfrage wurde auf das Intranet verwiesen.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Sie müssen das in eine Frage kleiden, Frau Kollegin.

Gudrun Peters (SPD): Nachdem bezweifelt wurde, dass das eine vernünftige Anfrage ist, möchte ich das hier erklären.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: In der Fragestunde gibt es keine Erklärung. Bitte fragen Sie.

Gudrun Peters (SPD): Daraufhin wurde mitgeteilt, dass die Information nur im Intranet ist und dass man darauf keinen Zugriff hätte, aber wir könnten es bei der jeweiligen Polizei erfahren.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Frau Kollegin, ich bitte Sie, eine Zusatzfrage zu stellen.

Gudrun Peters (SPD): Die Frage lautet, ob Ihnen das so bekannt ist oder ob einfach gesagt wird, dass niemand nachgefragt hat. Das würde ich so zurückweisen.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Günther Beckstein (Innenministerium): Frau Kollegin, ich habe in meiner Antwort darauf hingewiesen, dass das Büro von Frau Peters angefragt hat. Das habe ich hier dargestellt. Weil das eine große Liste ist, wurde mitgeteilt, dass man das abfragen kann.

Daraufhin wurde nichts Weiteres unternommen. Es kam kein Hinweis, dass man damit unzufrieden sei. Meine Mitarbeiter, die hier im Hause bei dieser Sitzung anwesend sind, sagen, sie seien nicht angesprochen worden. Mir ist schwer erklärbar, warum man den komplizierten Weg der Mündlichen Anfrage gewählt hat. Es gibt keinen Grund für eine Geheimhaltung.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Das denken wir auch!) Selbstverständlich ist das Innenministerium bereit, darauf sofort zu antworten. Ich selbst habe Ihre Anfragen nicht genau gekannt. Ihre Mündliche Anfrage richtete sich an das Innenministerium und die Oberste Baubehörde; deshalb habe ich diese Gleichstellungsbeauftragten namentlich genannt. Wenn Sie nach den Gleichstellungsbeauftragten der Polizei, zum Beispiel jener in Traunstein, gefragt hätten, hätte ich die Namen auch genannt. Sie können das auch ohne Mündliche Anfrage erfahren, indem Sie einem der Mitarbeiter oder auch mir einen Zettel geben, und dann bekommen Sie die Namen.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Naaß. Christa Naaß (SPD): Da die Abgeordneten keinen Zugriff auf das Intranet der Polizei haben, frage ich Sie, ob Sie uns heute vielleicht zusagen können, dass wir die Liste übermittelt bekommen. Ich denke, damit ist das dann geklärt.

Staatsminister Dr. Günther Beckstein (Innenministerium): Aber selbstverständlich.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Das ist geklärt, danke schön. Nächster Fragesteller ist Herr Kollege Schuster.

Stefan Schuster (SPD): Herr Staatsminister! Wie ist die zukünftige Struktur der Personalvertretung im neuen Polizeipräsidium Unterfranken, wie viele Personalräte werden durch die Reform eingespart, wie viele Freistellungen wird es dort zukünftig geben?

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Günther Beckstein (Innenministerium): Frau Präsidentin, Herr Kollege Schuster! Im Polizeipräsidium Unterfranken neu wird bis zu den Personalratswahlen 2006 ein Übergangspersonalrat gebildet. Diesem gehören alle bisherigen Mitglieder der örtlichen Personalräte sowie des Bezirkspersonalrates an. Welche Struktur die Personalvertretung nach der Reform haben wird, ist noch nicht abschließend geklärt. Insofern kann auch derzeit noch keine Aussage über die Zahl der Personalratsmitglieder nach der Neuorganisation und die Höhe der Freistellungen getroffen werden. Die Zahl der erforderlichen Freistellungen richtet sich ­ unabhängig von der Struktur der Personalvertretung ­ nach den konkreten Verhältnissen der Dienststelle. Die Erfahrungen aus der Pilotphase werden hierzu Anhaltspunkte bezüglich des Betreuungsaufwands der Personalvertretung liefern.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Es gibt keine weitere Zusatzfrage. Herr Staatsminister, damit haben Sie die an Sie gerichteten Fragen schon beantwortet, danke schön.

Ich darf nun die an das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz gerichteten Fragen aufrufen und Herrn Staatsminister Dr. Schnappauf bitten, die Fragen zu beantworten. Erste Fragestellerin zu diesem Geschäftsbereich ist Frau Kollegin Rütting. Frau Kollegin, bitte schön.

Barbara Rütting (GRÜNE): Frau Präsidentin, Herr Minister! Liegen der Staatsregierung konkrete Beringungsergebnisse in Bayern von Zugvögeln vor, die aus den von der Vogelgrippe betroffenen Gebieten Rumäniens, der Türkei und Sibiriens kommen, wenn ja, um welche Vogelarten handelt es sich hierbei, und aus welchen anderen Gebieten sieht die Staatsregierung in Bezug auf Vogelflugrouten und Rastplätzen von Wildvögeln ein Gefährdungspotenzial in Bayern?

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Werner Schnappauf (Umweltministerium): Frau Präsidentin, Frau Kollegin Rütting, meine Damen und Herren! Der bayerischen Naturschutzverwaltung, insbesondere der Staatlichen Vogelschutzwarte Garmisch-Partenkirchen, liegen keine Beringungsergebnisse vor. Beringungserlaubnisse sowie Beringungsergebnisse werden bei den privat betriebenen Vogelwarten, die als überregionale wissenschaftliche Vogelzugforschungsinstitute fungieren, gesammelt. In unserer näheren Umgebung sind das insbesondere die Vogelwarte Radolfzell sowie die Vogelwarte Sempach in der Schweiz.

Eine umfassende Auswertung der Beringungsergebnisse dieser Einrichtungen kann für eine aktuelle Risikobewertung allerdings nicht herangezogen werden. Die Vogelwarte Radolfzell kann nur eine einfache Anfrage nach der Herkunft einer einzelnen Ringnummer binnen weniger Tage beantworten. Weitergehende Aussagen, so wurde uns erklärt, würden eine Bearbeitungszeit von bis zu neun Monaten beanspruchen. Damit wäre der Zeitraum für die aktuelle Einschätzung einer Gefährdungssituation zu lang.

In Bayern besteht ein erhöhtes Gefährdungspotenzial im Umkreis der vom Landesamt für Vogelschutz ­ eben unserer Vogelschutzwarte Garmisch-Partenkirchen ­ ermittelten wichtigsten Vogelrast- und Überwinterungsgebiete. Das sind 16 sehr große Gebiete. Im Radius von

25 km um diese so genannten Hot Spots wird ab dem 30.09.2005 im Rahmen der normalen Jagdausübung ein Wildvogel-Monitoring durchgeführt, das bis Ende Februar 2006 andauert. Dabei werden von erlegten wildlebenden Wasservögeln Tupferproben entnommen und auf das Vorhandensein des Vogelgrippevirus untersucht.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Erste Zusatzfrage: Frau Kollegin Rütting. Bitte schön.

Barbara Rütting (GRÜNE): Herr Staatsminister, wie viele Experten so sind auch wir der Meinung, dass weniger die Zugvögel das Gefahrenpotenzial bilden als der Import. Wir würden es deshalb sehr begrüßen, wenn der Import von Vögeln aus dem Balkan und den asiatischen Ländern verboten würde.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Werner Schnappauf (Umweltministerium): Sehr verehrte Frau Kollegin, das ist auch unsere Einschätzung. Das größte Gefahrenpotenzial besteht derzeit im illegalen Import von Geflügel und von Geflügelprodukten aus den Infektionsgebieten, also insbesondere aus Südostasien, den GUS-Staaten, aus Rumänien und aus der Türkei. Bayern war das erste Land in Deutschland, welches ein Importverbot für diese Produkte verhängt hat.

Wir haben auch die Kontrollintensität wesentlich erhöht.

Am Flughafen München beispielsweise sind jetzt acht Amtstierärzte im Einsatz, die zusammen mit der Zollverwaltung beispielsweise das Gepäck der Touristen untersuchen und im großen Umfang Vögel und Vogelprodukte beschlagnahmen.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Weitere Zusatzfragen? ­ Bitte, Frau Kollegin.

Barbara Rütting (GRÜNE): Wenn die Gefahr vorüber sein sollte ­ Sie sagten, die Stallhaltung wäre erst einmal bis zum 15. Dezember dieses Jahres Pflicht. Die Hühnerbarone wollen natürlich, dass die Hühner auf ewig in die Käfige zurückkommen. Wie sehen Sie die Möglichkeit, dass die Stallpflicht dann wieder aufgehoben wird?

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Werner Schnappauf (Umweltministerium): Nach unserer Einschätzung wird es bei dem Datum 15.12.2005 bleiben, weil dann der Vogelzug für dieses Jahr abgeschlossen sein wird. Ob im Frühjahr 2006 ein erneutes Stallhaltungsgebot zu erlassen ist, hängt von einer neuen Risikoanalyse ab. Zahlreiche Experten sagen uns, dass in diesem Winter in den Winterquartieren der Vögel, also insbesondere in Afrika, ein Austausch des Erregers stattfinden könnte. In Afrika treffen sich die Vögel aus den unterschiedlichsten Zugrichtungen und haben dort ihre Winterquartiere. Im Frühjahr wird man deshalb eine neue Risikoanalyse machen und neu entscheiden müssen. Dann wird auch entschieden, welche Vorsorgemaßnahmen geeignet und zu treffen sind.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Keine weiteren Zusatzfragen. Die nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Sonnenholzner. Bitte schön, Frau Kollegin.

Kathrin Sonnenholzner (SPD): Herr Staatsminister, warum hat Bayern im Sommer 2002 über den Bundesrat das von der Bundesregierung vorgelegte Verbraucherinformationsgesetz blockiert und verhindert und ist sie angesichts des Ekelfleisch-Skandals bereit, ein eigenes Verbraucherinformationsgesetz für den Lebensmittelbereich vorzulegen, wie dies vier andere Bundesländer bereits haben, zumal die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit Aufgabe der Bundesländer ist?

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Werner Schnappauf (Umweltministerium): Frau Präsidentin, Frau Kollegin Sonnenholzner, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das im Jahr 2002 geplante Verbraucherinformationsgesetz war nicht ausgereift genug. Es hätte die Rechte der Verbraucher nicht wirklich gestärkt und wäre für den Bürger extrem umständlich gewesen. Der Bürger hätte von Unternehmen und Betrieben keine Auskunft verlangen können, sondern nur von den Behörden. Diese wiederum hätten viele für den Verbraucher interessante Fragen nicht beantworten können, da sie ­ im Gegensatz zu den Unternehmen ­ nicht über alle Informationen verfügen. Betriebsgeheimnisse wären von der Informationspflicht ohnehin ausgenommen gewesen. Der damit verbundene bürokratische Aufwand wäre in keinem Verhältnis zum Nutzen für den einzelnen Bürger gestanden.

Im aktuellen Fall hätte das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz für die Verbraucher keinen zusätzlichen Schutz bewirkt, da es einen Anspruch auf Information während eines laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens ausdrücklich ausschloss. Gerade im jetzt diskutierten Fall hätte der Gesetzentwurf dem Bürger nichts gebracht. Einen derartigen Ausschluss des Informationsanspruchs enthalten im Übrigen auch die Verbraucherinformationsgesetze der Länder Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

Darüber hinaus kann auch ein Verbraucherinformationsgesetz Straftaten nicht vereiteln. Die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten, ist die selbstverständliche Pflicht der herstellenden und verarbeitenden Betriebe selbst.

Nach EU-Recht sind die Lebensmittelunternehmer sogar verpflichtet, bei Verstößen gegen die Lebensmittelsicherheit die Behörden zu informieren und mit diesen zusammenzuarbeiten.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Erste Zusatzfrage: Frau Kollegin Sonnenholzner.

Kathrin Sonnenholzner (SPD): Herr Staatsminister, warum hat die Staatsregierung dann nicht in der Zwischenzeit ein in ihren Augen ausgereiftes und handhabbares Verbraucherinformationsgesetz vorgelegt?

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Herr Staatsminister.