Verbraucherschutz

Der Schüler müsste nur nicht zahlen, wenn er sich alle seine Bücher selbst beschaffen würde. Diese einfache Regelung steht als Befreiungstatbestand fest.

Meine persönliche Meinung ist, für einen Schüler, der der Generation angehört, für die noch mehr Geld zur Verfügung stand und der 12 Jahre lang die Bücher kostenlos geliehen bekamen, ist es vertretbar, dass er im letzten Jahr mit 40 Euro belastet wird. Das ist gegenüber den nächsten Schülergenerationen vertretbar.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Ich bitte Herrn Kollegen Dr. Runge seine Frage zu stellen. Dafür haben wir noch Zeit.

Dr. Martin Runge (GRÜNE): Herr Staatssekretär, die Frage schließt die Realschüler ein, deshalb stelle ich sie, obwohl das Thema zur vorherigen Frage behandelt wurde.

Entspricht es den Tatsachen, dass Schüler und Schülerinnen der 8. bis 10. Klassen des Auslaufmodells der vierjährigen Realschule Bücher erhalten, die nicht mehr herausgegeben bzw. verlegt werden und von denen auch keine neuen beschafft werden, und Schülerinnen und Schüler, die noch das alte neunjährige Gymnasium durchlaufen, für ihre gesamte Schullaufbahn kein neues Buch mehr sehen, weil die alten, zum Teil schon sehr abgenutzten Bücher nicht mehr ausgetauscht werden, und wenn ja, wie rechtfertigt die Staatsregierung den Umstand, dass Eltern der oben genannten Realschülerin oder eines Realschülers über die Jahre bis zu 120 Euro Büchergeld, Eltern einer Gymnasiastin oder eines Gymnasiasten über die Jahre bis zu 240 Euro Büchergeld bezahlen, ohne je einen direkten Nutzen davon zu haben?

Staatssekretär Karl Freller (Kultusministerium): Herr Dr. Runge, können wir uns darauf verständigen, dass ich nicht die komplette Antwort vorlese, die in der schriftlichen Beantwortung niedergelegt ist, weil das fast identisch ist mit dem, was bereits gefragt wurde. Die Antwort steht Ihnen schriftlich komplett zur Verfügung; ich brauche nicht noch einmal das Ganze vorzulesen, das alle schon gehört haben.

Es ist in der Tat die Frage, die wir gerade diskutiert haben.

Das Büchergeld bezieht sich auch auf die ausgegebenen Bücher. Das heißt, wenn zum Beispiel ein R 6-Schüler in der 10. Klasse 15 bis 20 verschiedene Bücher hat, ist für das Jahr, in dem er diese Bücher benutzt, eine Wertminderung gegeben, die vielleicht nicht die komplette Summe des Büchergeldes erreichen wird ­ das will ich gar nicht behaupten ­, aber doch einen ansehnlichen Betrag ausmachen würde, wenn man das Buch anderweitig ausleihen würde. Wenn Sie 10 bis 15 Bücher ein Jahr lang anderweitig ausleihen, dann kommt sehr schnell ein Betrag zusammen, der die Größenordnung des Büchergeldes erreicht. ­ Es ist leider nicht möglich, individuell zu sagen: Du bezahlt 20 bis 40 Euro und bekommst dafür neue Bücher im Wert von 20 bis 40 Euro. Man muss das Ganze als komplette Summe nehmen, die der gesamten Schule zur Verfügung steht, um insgesamt stets einen aktuellen Bücherbestand zu haben. Ich meine ­ das ist meine persönliche Auffassung, ich bitte um Nachsicht ­, wenn jemand neun Jahre lang nie einen Euro für Schulbücher bezahlen musste und er im zehnten Jahr einmal mit 40 Euro dabei ist, dann halte ich das für vertretbar und verantwortbar.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Runge.

Dr. Martin Runge (GRÜNE): Herr Staatssekretär! In Erinnerung an Ihre Antwort auf meine letzte Zusatzfrage zum Fragenkomplex des Kollegen Dr. Linus Förster und in Anbetracht der Tatsache, dass dieses Buch, von dem ich gesprochen hatte, in weitaus weniger erbärmlichem Zustand war als Bücher, die zwei oder drei Nutzungsjahre auf dem Buckel haben, frage ich Sie: Ist Ihnen bewusst, dass Bücher ausgegeben werden, in denen viele Seiten fehlen und den Schulen das auch bekannt ist; das ist durch einen Stempelvermerk auch festgehalten, und wie beurteilen Sie die Tatsache, dass frisch ausgegebene Bücher, die erst wenige Jahre alt sind, in einem dermaßen desolaten Zustand sind?

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär Karl Freller (Kultusministerium): Herr Dr. Runge, ich gebe Ihnen jetzt eine Antwort, die ich auch als Lehrer geben würde, nicht nur als Staatssekretär. Mir tut es weh, wenn jemand ein Buch, das ihm geliehen wird, nicht ordentlich behandelt. Ich erwarte, dass Schüler und Eltern mit Büchern, die ihnen geliehen werden, ordentlich umgehen. Ich sage allerdings auch: Ich erwarte, dass die Schule darauf aufmerksam macht, dass es sich um ein geliehenes Buch handelt, mit dem der Schüler ordentlich umzugehen hat. Ich weiß noch aus eigener Schulzeit und weiß von Kollegen, die aktuell im Schuldienst sind, dass sie sich am Ende eines Schuljahres bzw. vor der Ausgabe und nach der Ausgabe schon die Bücher anschauen und die Rückgabe eines Buches, das in dem Schuljahr entsprechend beschädigt wurde, nicht hinnehmen, ohne Schadensersatz zu fordern. Ich weiß von sehr vielen Schulen, dass die Lehrer sehr wohl einen Blick in die Bücher werfen, ob sie einigermaßen in Ordnung sind. Das würde ich mir von allen Schulen wünschen. Denn es ist letztlich Steuergeld, das den Schülern zugute kommt.

Darum verlange ich, dass Schüler, Eltern und Lehrer darauf achten, dass mit den Büchern sorgfältig umgegangen wird.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Bitte die letzte Zusatzfrage: Kollege Dr. Runge.

Dr. Martin Runge (GRÜNE): Es ist zwar erst die vorletzte, aber ich mache tatsächlich die letzte Zusatzfrage daraus.

Herr Staatssekretär, meine Frage war andersherum gemeint. Ich habe gefragt, wie beurteilen Sie die Tatsache, dass jetzt frisch ausgegebene Bücher häufig dermaßen schadhaft sind, dass viele Seiten fehlen und den Schulen dieses auch bewusst ist?

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär Karl Freller (Kultusministerium): Wenn das den Schulen bewusst ist, dann halte ich das nicht für gut. Es ist auch meine Meinung, dass man solche Bücher den Schülern nicht zumuten kann, wenn Seiten fehlen.

Wie kann ich lernen, wenn die Seite fehlt, auf der das steht, was ich lernen soll? Da würde ich doch bitten, dass die Schule sich das ansieht und diese Bücher ersetzt. Die Mittel stehen zur Verfügung. Die Mittel, die im Moment eingesammelt werden, können sofort ausgegeben werden. Ich würde mir wünschen, dass Bücher, in denen Seiten fehlen, umgehend ersetzt werden und dies an der Schule auch artikuliert wird. Es kann nicht angehen, dass Schüler Material in die Hand bekommen, das ihnen nicht hilft, weil die entsprechenden Seiten fehlen. Da stehe ich auf Ihrer Seite. Ich halte das nicht für gut.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn auf der letzten Zusatzfrage nicht mehr bestanden wird ­ danke schön ­, dann darf ich die Fragestunde beenden. Herr Staatssekretär, ich möchte mich bei Ihnen sehr herzlich für die ausführliche Beantwortung der Fragen bedanken.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf das Hohe Haus davon in Kenntnis setzen, (Unruhe ­ Glocke der Präsidentin) dass Frau Kollegin Marianne Schieder aufgrund ihrer Wahl in den 16. Deutschen Bundestag auf ihr Landtagsmandat verzichtet hat und mit Ablauf des 18. Oktober 2005 aus dem Bayerischen Landtag ausgeschieden ist. Ich danke Frau Kollegin Schieder sehr herzlich für die seit 1994 im Bayerischen Landtag geleistete Arbeit, insbesondere im Ausschuss für Jugend, Bildung und Sport, und wünsche ihr im Namen des Hohen Hauses und persönlich alles Gute in ihrem neuen Aufgabenfeld.

(Beifall)

Die Landeswahlleiterin hat gemäß Art. 58 des Landeswahlgesetzes Herrn Reinhold Strobl aus Schnaittenbach als Listennachfolger festgestellt. ­ Mit dem heutigen Tag sind Sie, Herr Kollege Strobl, Mitglied des Bayerischen Landtags. Wir dürfen Sie sehr herzlich willkommen heißen und wünschen Ihnen natürlich viel Erfolg bei der Ausübung Ihrer parlamentarischen Tätigkeit. Herzlich willkommen, Herr Kollege.

(Allgemeiner Beifall) Außerhalb der Tagesordnung gebe ich gemäß § 26 Absatz 2 der Geschäftsordnung folgende von der SPD-Fraktion gewünschten Ausschussumbesetzungen bekannt: Als Nachfolger für Frau Marianne Schieder im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport wurde Herr Kollege Hans-Ulrich Pfaffmann benannt. Anstelle des Abgeordneten Dr. Christoph Rabenstein wird Herr Kollege Reinhold Strobl Mitglied im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes. Frau Kollegin Radermacher verlässt den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz. Ihren Platz nimmt Herr Kollege Dr. Christoph Rabenstein ein.

Ich bitte das Hohe Haus um entsprechende Kenntnisnahme.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge

Zur gemeinsamen Behandlung rufe ich auf: Dringlichkeitsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Warenflusskontrolle und Verbraucherinformation zum Fleischskandal (Drs. 15/4109) Dringlichkeitsantrag der Abg. Joachim Herrmann, Henning Kaul, Günther Babel u. Frakt. (CSU) Skandal um Verarbeitung von für Lebensmittel nicht geeignetem Fleisch (Drs. 15/4113) Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Johanna Werner-Muggendorfer, Herbert Müller u. a. u. Frakt.

(SPD) Offenlegung aller mit Ekelfleisch belieferten Firmen und Bekanntgabe der Produktnamen (Drs. 15/4114)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Als Erster hat Herr Staatsminister Dr. Schnappauf um das Wort gebeten.

Bitte schön, Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Werner Schnappauf (Umweltministerium): Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will die verschiedenen Dringlichkeitsanträge (Unruhe ­ Glocke der Präsidentin) gerne nutzen, um das Hohe Haus. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Christian Magerl (GRÜNE)) Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Herr Staatsminister, einen Moment bitte. Ich bitte um Ruhe. Ich möchte insbesondere die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN bitten. Wenn sich ein Mitglied der Staatsregierung zu Wort meldet, dann bin ich verpflichtet, dem Mitglied der Staatsregierung das Wort zu erteilen. Ich bitte, das auch so hinzunehmen. Bitte schön, Herr Staatsminister.

(Zuruf der Abgeordneten Christine Stahl (GRÜNE)) Staatsminister Dr. Werner Schnappauf (Umweltministerium): Danke schön, Frau Präsidentin.

Ich glaube in der Tat, dass es für die Erörterung des Vorgangs und für das Ziehen von Schlussfolgerungen sinnvoll ist, sich den Sachverhalt vor Augen zu halten, so wie er sich darstellt.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Dann hätten Sie auch eine Regierungserklärung machen können!)

Das Verbraucherschutzministerium hat erste Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung tierischer Nebenprodukte vor acht Tagen, am 11. Oktober, erhalten.

Daraufhin veranlasste intensive Recherchen, einmal in den beiden genannten Betrieben in Deggendorf und in Illertissen, zum anderen auch bei der landesweiten Überprüfungsaktion, haben folgende Ergebnisse gezeigt: Der Betrieb in Deggendorf ruht. Ein Gewerbeuntersagungsverfahren ist vom Landratsamt Deggendorf eingeleitet worden. Der Betrieb in Illertissen ist nach vorübergehender Sperre wieder offen. Er unterliegt aber intensiven amtlichen Kontrollen, unter anderem der Einzelabfertigung aller Ein- und Ausgänge.

In einem Kühlhaus für Lebensmittel in Simbach/Inn wurden bei der landesweiten Überprüfungsaktion 500 Tonnen Material der Kategorie 3 festgestellt, die dort unrechtmäßig lagerten. Das Kühlhaus wurde verschlossen und versiegelt, das Material beschlagnahmt. Der Betrieb wird überwacht. Die Behörden vor Ort sind angehalten, den Sachverhalt lückenlos aufzuklären. Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand besteht aber kein Zusammenhang mit dem Deggendorfer Unternehmen Frost

Das Amtsgericht Memmingen erließ inzwischen am 17. Oktober gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Unternehmens Deggendorfer Frost einen Haftbefehl. Das Verbraucherschutzministerium in Bayern hat alle betroffenen Länder, in die nach unserer Kenntnis inkriminiertes Material geliefert wurde, und den Bund informiert mit der Bitte um Weiterleitung auch an die EU-Kommission und alle beteiligten Mitgliedstaaten. So viel zum jetzigen Zeitpunkt zu den Ergebnissen.

Zur Chronologie: Das Landratsamt Deggendorf hat die Deggendorfer Frost in den letzten Jahren intensiv überwacht; allein im letzten halben Jahr fanden sieben Kontrollen statt. Dabei wurden zum Teil erhebliche hygienische Mängel festgestellt, die zum vorübergehenden Ruhen des Betriebs führten. Am 11. Oktober informierte das niedersächsische Ministerium für ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Forsten das bayerische Verbraucherschutzministerium darüber, dass eine niedersächsische Firma Material aus Deggendorf bezogen und dass es sich dabei nicht um Lebensmittel gehandelt haben solle. Die niedersächsische Firma hat das Material entsorgt. Bayern ist also am 11. Oktober durch Niedersachsen informiert worden. Das bayerische Verbraucherschutzministerium veranlasste daraufhin unverzüglich, dass die Regierungen von Niederbayern und Schwaben zusammen mit den zuständigen Landratsämtern die beiden betroffenen Betriebe in Deggendorf und Illertissen veterinär- und lebensmittelrechtlich umfassend kontrollieren und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Die behördlichen Ermittlungen und die Betriebsbegehungen am Tag darauf, also am 12. Oktober, ergaben keine Anhaltspunkte für hygienische oder veterinärrechtliche Mängel in den Betriebsräumen. Ich komme gleich darauf zu sprechen, um dies zu erklären.

Was ist der aktuelle Erkenntnisstand? ­ Nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand der Bundeszollverwaltung handelt es sich um 2600 Tonnen Schweineschwarten und Geflügelkarkassen. Im Einzelnen hat die Bundeszollverwaltung Folgendes festgestellt: Die Schweineschwarten wurden in der Schweiz aufgekauft; sie waren nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt.

(Zuruf des Abgeordneten Joachim Wahnschaffe (SPD))

Diese Schweineschwarten wurden als Material der Kategorie 3 über Baden-Württemberg nach Deutschland eingeführt. Von der Schweizer Firma wurden sie an verschiedene Speisegelatinehersteller in Europa als Lebensmittel weiterverkauft. Nach dem Erkenntnisstand der ermittelnden Bundeszollverwaltung ist dieses Material

­ Schweineschwarten aus der Schweiz ­ in dem Deggendorfer Kühlhaus nie angekommen, sondern das Material wurde aus der Schweiz über Baden-Württemberg direkt nach Rheinland-Pfalz an ein dort ansässiges Gelatinewerk geliefert. Das heißt vereinfacht, die Schweineschwarten wurden von dem Schweizer Verkäufer als nicht mehr lebensmitteltauglich gekennzeichnet, also als K-3-Material, wurden auf den Lkw geladen und in Rheinland-Pfalz vom Lkw als Lebensmittel abgeladen. Dieser Vorgang stellt sich nach dem jetzigen Ermittlungsstand dar. Das zeigt, dass es ein reines Schreibtischgeschäft des Deggendorfer Unternehmers war, der das Material sozusagen auf der rollenden Landstraße umdeklariert hat.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Und das ist ohne weiteres möglich?)

­ Herr Kollege Wahnschaffe, vielen Dank für diesen Zwischenruf, ich komme darauf gleich noch zurück, weil hierin in der Tat der Kernpunkt liegt.

In Deutschland ist nur eine Gelatinefirma, nämlich in Rheinland-Pfalz, betroffen. Dort ist die Ware angeliefert und weiterverarbeitet worden. Wir haben die zuständigen rheinland-pfälzischen Behörden über den Namen und die Anschrift der Lieferfirma in Rheinland-Pfalz mit der Bitte informiert, dort den Vorgang mit der gleichen Intensität und Konsequenz weiterzuverfolgen, wie wir das in Bayern bei den hier ansässigen Betrieben tun. Dieser erste Vorgang bezog sich also auf Schweineschwarten.

Zum zweiten Vorgang: Geflügelkarkassen. Die Deggendorfer Frost hat auch genussuntaugliche Geflügelkarkassen aufgekauft. Diese Geflügelkarkassen verkaufte sie als Lebensmittel an zwei bayerische Betriebe, einen Betrieb in Thüringen und in Niedersachsen sowie nach Ungarn. Die zuständigen Landesministerien und das Bundesverbraucherschutzministerium sind darüber informiert worden. Einer der beiden bayerischen Abnehmer ist die Firma Rottaler Geflügelprodukte im niederbayerischen Gangkofen. Aus dem gelieferten Material wurden den Ermittlungen zufolge im Zeitraum vom 15. Dezember 2004 bis 24. Februar 2005 Hühnerklein und ein Hühnersuppentopf hergestellt. Die Produkte wurden von der Firma Gelha unter dem Handelsnamen Gelha Hühnerklein und Gelha Hühnersuppentopf vertrieben; sie haben eine Haltbarkeit von 18 Monaten. Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand sind sie an Abnehmerfirmen in Hamburg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Niedersachsen.