Revisionsklausel

Zweiter Vizepräsident Prof. Dr. Peter Paul Gantzer: Frau Kollegin Kamm, ich muss Sie leider noch einmal unterbrechen. Ich ermahne jetzt den Umweltbereich zum zweiten Mal. Es geht nicht an, draußen für eine saubere Umwelt zu kämpfen und dann hier innen durch Gespräche Lärm zu machen. Wir haben draußen genug Platz. Das gebietet allein der Respekt vor der Rednerin.

Christine Kamm (GRÜNE) (von der Rednerin nicht autorisiert): Wie gesagt, besteht bei der Revisionsklausel und bei der Datenlage Klärungsbedarf. Dieser Klärungsbedarf wurde bereits dadurch verursacht, dass der Umfang der Betreuungsmaßnahmen und Beratungsmaßnahmen nicht korrekt erfasst worden ist. Klärungsbedarf besteht ferner bei den Be- und Entlastungen der Kommunen in der Verwaltung und bei der Berechnung der Entlastung der Kommunen bei der Sozialhilfe.

(Unruhe ­ Glocke des Präsidenten)

Die Revisionsformel, die im Vermittlungsausschuss in der Form, wie wir sie haben, festgelegt worden ist, geht leider davon aus, dass alle Bedarfsgemeinschaften, die vorher keine Arbeitslosenhilfe oder kein Arbeitslosengeld bezogen haben, vorher Sozialhilfe bezogen haben. Dies ist mitnichten der Fall. Den Kommunen wird aufgrund bestimmter Vorstellungen des Bundeswirtschaftsministeriums eine Entlastung angerechnet, die so nicht gegeben ist. Hier gibt es Handlungs- und Nachbesserungsbedarf.

Nachbesserungsbedarf besteht auch bei der Entwicklung und Berechnung der Unterkunftskosten. Das Bundeswirtschaftsministerium rechnet hier einschließlich der Heizkosten mit unrealistisch niedrigen 280 Euro im Durchschnitt. Hier brauchen wir realistischere Berechnungsgrundlagen.

Meine Kolleginnen und Kollegen, damit komme ich wieder auf die Landesebene zurück. Auch für die Weitergabe des Wohngelds an die Kommunen brauchen wir realistischere Berechnungsgrundlagen. Bundesweit sind die Länder durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe immerhin um 2,6 Milliarden Euro beim Wohngeld entlastet worden. Der Freistaat Bayern wurde um 300 Millionen Euro entlastet. Jetzt gilt es, diese Entlastungen korrekt an die Kommunen weiterzugeben. Hier besteht Handlungsbedarf. Meine Kolleginnen und Kollegen von der CSU, ich hoffe dabei auf Ihre Unterstützung.

Viel Handlungsbedarf besteht auch bei den anstehenden neuen Zuständigkeitsregelungen für die Sozialhilfe im Bereich der Ausländerhilfe. Hier müssen auf Landesebene ebenfalls Lösungen gesucht werden, durch die nicht einzelne Gebietskörperschaften über Gebühr belastet werden. Da Sie diesen Antrag gestellt haben und für dieses Ziel eintreten, hoffe ich, dass Sie sich auch dafür einsetzen werden. Das brauchen die Kommunen Bayerns.

(Beifall bei den GRÜNEN) Präsident Alois Glück: Nächste Wortmeldung: Frau Staatsministerin Stewens.

Staatsministerin Christa Stewens (Sozialministerium): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Hartz IV beschäftigt uns zurzeit deutschlandweit. Dies ist auch für die Kommunen ein sehr wichtiges Thema, weil die Beund Entlastungen sehr unterschiedlich sind. Wenn ich die Situation in Bayern ansehe, stelle ich fest, dass vorrangig die großen Städte wie München, Nürnberg und Augsburg entlastet werden. Die Mehrheit der Landkreise wird jedoch sehr stark belastet.

Frau Kollegin Dr. Strohmayr, Sie unterliegen einem Irrtum, wenn Sie denken, das Gesetz unterläge der Diskontinuität. Der Bundesrat kennt keine Diskontinuität. Die Bundesregierung hat dieses Gesetz in den Bundesrat gegeben. Das ist ganz normal. Jetzt wird der Bundesrat Stellung nehmen. Dann wird dieses Gesetz in den neuen Bundestag eingebracht, zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates. Soviel zur Rechtslage. Die CSU hat erkannt, dass die Sozialhilfe und die Arbeitslosenhilfe zusammengelegt werden müssen. Ich möchte Ihnen sagen: Wir haben bereits vor Jahren Gesetzesanträge in den Bundesrat unter dem Stichwort fördern und fordern eingebracht. Diese sind leider Gottes abgelehnt worden.

Die CSU hatte diese Erkenntnis schon, bevor die SPD aufgewacht ist.

Frau Kollegin Kamm, das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagt ganz klar, dass die Kommunen entlastet werden müssten. Diese Entlastung muss bei den Kommunen ankommen. Am Schluss haben Sie noch einmal den Bereich der Ausländer, Aussiedler und Spätaussiedler angesprochen. Inzwischen werden viele Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt. Nur der Städtetag sieht noch Probleme. Alle sagen jedoch, dass es mit einer großen Bürokratie verbunden wäre, die Ausländer, Aussiedler und Spätaussiedler herauszufiltern und getrennt zu erfassen. Vor diesem Hintergrund meine ich, dass wir die Zuständigkeiten dafür auf die Landkreise und die kreisfreien Städte legen müssen. Gleichzeitig müssen wir überlegen, wie wir die Be- und Entlastungswirkungen über ein System des interkommunalen Ausgleichs regeln können. Hier sind wir inzwischen auf einem guten Weg.

Bei Hartz IV sind wir inzwischen an Fehleinschätzungen des Bundes gewöhnt. Ich meine damit natürlich die alte Bundesregierung. Das darf man nicht unter den Teppich kehren.

(Unruhe ­ Glocke des Präsidenten ­ Dr. Heinz Kaiser (SPD): Frau Stewens, der Wahlkampf ist doch vorbei!)

­ Herr Kollege Dr. Kaiser, hier geht es um die Belastung der Kommunen. Die Hartz-IV-Reformen führen wohl insgesamt zu einer Mehrbelastung von 11,4 Milliarden Euro und nicht zu Einsparungen. Das hat mit Wahlkampf überhaupt nichts zu tun.

Präsident Alois Glück: Frau Staatsministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Kamm?

Staatsministerin Christa Stewens (Sozialministerium): Ja.

Christine Kamm (GRÜNE) (von der Rednerin nicht autorisiert): Frau Staatsministerin, Sie stimmen doch sicher mit mir darin überein, dass die Regelungen zur Revision im Zusammenhang mit Hartz IV im Vermittlungsausschuss getroffen worden sind, also auch unter Beteiligung der CDU/CSU? (Joachim Wahnschaffe (SPD): So ist es!) Staatsministerin Christa Stewens (Sozialministerium): Frau Kollegin Kamm, sicherlich ist richtig, dass der Kompromiss bei Hartz IV auch unter Beteiligung der Union geschlossen worden ist. Deshalb wollen wir die Probleme nicht unter den Tisch kehren, sondern müssen gemeinsam zur Lösung dieser Probleme beitragen. Das ist überhaupt keine Frage.

(Zuruf des Abgeordneten Joachim Wahnschaffe (SPD)) Deswegen ist es wichtig, dass wir uns der Problemlösung mit Sachlichkeit nähern.

Dem Bund sind Berechnungsfehler unterlaufen. Deswegen ist es wichtig, dass die Bundeskalkulationen nicht auf einer unseriösen Grundlage fortgeführt werden. Wo liegen die Probleme? ­ Der Gesetzentwurf des Bundes beruht auf der Annahme, dass die Kommunen im Jahre 2005 um 2,8 Milliarden Euro und im Jahr 2006 sogar um 3,6 Milliarden Euro entlastet werden. In Wirklichkeit werden die Kommunen be- statt entlastet, wenn der Bundeszuschuss zu den Unterkunfts- und Heizkosten in Höhe von 29,1 % auf null reduziert wird. Das ist ein Problem.

(Unruhe ­ Glocke des Präsidenten)

Dieses Problem wird die Kolleginnen und Kollegen in den Kommunen, in den Kreistagen und in den Stadträten vor allem jetzt, bei der Aufstellung der Nachtragshaushalte, sehr beschäftigen.

Die bundesweite Kommunalerhebung hat ergeben, dass die Absenkung des Bundeszuschusses auf null nicht möglich ist, sondern dass dieser Bundeszuschuss eigentlich auf 34,4 % erhöht werden müsste, wenn die versprochene Entlastung bei den Kommunen ankommen soll.

Präsident Alois Glück: Frau Staatsministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Wahnschaffe?

Staatsministerin Christa Stewens (Sozialministerium): Nein. Ich habe nur eine begrenzte Redezeit. Ich bin zwar sonst für Fragen sehr offen, aber jetzt möchte ich keine Frage mehr zulassen.

Wo liegen denn im Moment die Fehler bei der Berechnung? Wir haben ungefähr zusätzlich 50 % ALG-II-Empfänger, die zuvor nicht Arbeitslosengeld I oder Sozialhilfe bezogen haben. Sie haben sich für den Bezug von Arbeitslosengeld II gemeldet vor dem Hintergrund der besseren Möglichkeiten, die dabei angeboten werden; ich denke an die Vermögensfreibeträge, an die Zuverdienstmöglichkeiten oder auch den Verzicht auf den Rückgriff auf Familienangehörige. Diese 50 % zusätzlichen ALG-IIBezieher werden vom Bund weitgehend als hypothetische Sozialhilfeempfänger und daher im Berechnungstableau als Entlastung der Kommunen angerechnet. Dieser Berechnungsfehler des Bundes zieht sich weiter bei der Entlastung der Länder beim Wohngeld. Deswegen brauchen wir neue Berechnungen. Es ist unseriös, dass die neuen Anträge fast vollständig in die Entlastung der Kommunen einbezogen werden. Ich verstehe überhaupt nicht, warum Sie damit so große Schwierigkeiten haben.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Die Schwierigkeiten haben doch Sie! Sie sagen doch, Sie hätten keine gesicherten Daten!) Frau Kollegin Kamm, bei der Entlastung beim Wohngeld kann es immer nur ­ und das war auch Geschäftsgrundlage ­ um die saldierte Entlastung gehen. Das heißt, das, was die alten Länder bei der Mehrwertsteuer an die neuen Länder transferiert haben ­ dabei ging es insgesamt um 850 Millionen Euro ­, wird den alten Ländern bei der Wohngeldentlastung gleichzeitig abgezogen. Sie haben für Bayern die 300 Millionen Euro als mögliche Länderausgaben beim Wohngeld genannt. Da das Wohngeld je zur Hälfte vom Bund und vom Land bezahlt wird, spart der Freistaat circa 150 Millionen Euro. Wir müssen aber zugleich 150 Millionen Euro in den Ausgleich Ost geben, und dann haben wir ein Plus und ein Minus von je 150 Millionen, sodass wir im Moment nach den Berechnungen der Obersten Baubehörde bei der Entlastung beim Wohngeld plus/minus Null herausbringen. Wenn Bayern entlastet wird, kann ich Ihnen zusagen, dass jeder Cent und jeder Euro an die Kommunen weitergegeben wird.

(Christa Steiger (SPD): Was denn sonst?)

­ Das haben wir schon immer gesagt.

Worum geht es jetzt? ­ Letztendlich geht es um die Berechnungsgrundlagen für die Revisionen in der Anlage zu § 46 SGB II. Ich bin der festen Überzeugung, dass diese Grundlagen realitätsnäher definiert werden müssen, nämlich nach der tatsächlichen Be- und Entlastungswirkung für unsere Kommunen. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass die SPD, auch wenn sie hier im Hause die Opposition stellt, ein Interesse daran hat, dass die Entlastung auch wirklich bei den Kommunen ankommt.

(Beifall bei der CSU ­ Christa Steiger (SPD): Das haben wir, und wir lassen uns auch nichts anderes unterstellen! Auch nicht mit so einer Rede!) Präsident Alois Glück: Eine weitere Wortmeldung: Herr Kollege Wahnschaffe.

(Unruhe) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, in dem Fall muss ich mich besonders an die CSU-Fraktion wenden. Wir hatten jetzt gerade bei der Rede der Frau Ministerin einen Lärmpegel, der nicht sein muss. Ich bitte daher um mehr Ruhe.

Joachim Wahnschaffe (SPD) (vom Redner nicht autorisiert): Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Der schon kaum erklärbare Antrag der CSU wird noch diffuser durch den Beitrag, den die Frau Staatsministerin hier soeben abgeliefert hat.

(Beifall bei der SPD) Frau Staatsministerin, Sie haben im Frühsommer in diesem Haus die Vorlage eines Sozialberichtes unter anderem damit begründet, dass es keine gesicherte Datenlage zu Hartz IV gebe. Nun liegen die Daten zugrunde, die bisher kein Mensch gekannt hat und die auch nicht veröffentlicht sind. Sie sprechen von Zahlen, die angeblich vom Städtetag kommen. Sie sprechen davon, dass der Freistaat Bayern Geld, das er vereinnahmt und das nicht durch Gegenrechnung aufgesogen wird, an die Kommunen weitergibt. Im Grunde sind das Selbstverständlichkeiten, die nach dem Gesetz gar nicht anders zu verstehen sind. Wenn Sie einen konstruktiven Beitrag geleistet hätten, hätten Sie sagen müssen, dass die Ausrichtung von Hartz IV richtig war, dass es nachjustiert werden muss und dass dazu der Freistaat Bayern und der Bund einen Beitrag leisten müssen. Wenn es tatsächlich zu zusätzlichen Belastungen der Kommunen kommt, dann war daran nicht nur die Bundesregierung, sondern waren auch der Bundesrat und damit die CSUStaatsregierung beteiligt.

(Beifall bei der SPD) Präsident Alois Glück: Weitere Wortmeldung: Frau Staatsministerin Stewens.

Staatsministerin Christa Stewens (Sozialministerium): Herr Kollege Wahnschaffe, Sie verkennen völlig, dass die alte Bundesregierung einen neuen Gesetzesantrag im Bundesrat eingebracht hat, der die Geschäftsgrundlagen, die wir hatten, völlig außer Acht lässt. Darin wurden für die Kommunen hypothetische Entlastungen bei der Sozialhilfe in Höhe von 12,92 Milliarden Euro ausgerechnet. Die Kommunen selbst sind nach der kommunalen Erhebung von 10,38 Milliarden Euro ausgegangen, sodass es um einen Differenzbetrag von 2,6 Milliarden Euro geht. Sie sollten sich deshalb mit dem Gesetzesantrag Ihrer eigenen Bundesregierung auseinander setzen. Ich bitte doch, diesen selbst zu lesen.

(Beifall bei der CSU ­ Christa Steiger (SPD): Wir sind doch nicht taub!) Präsident Alois Glück: Meine Damen und Herren, damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zu den Abstimmungen. Zunächst kommen wir zur Abstimmung über diesen Antrag. Es geht um den Dringlichkeitsantrag der CSU Kommunen bei der Umsetzung des SGB II entlasten. Das ist die Drucksache 15/4110.

(Unruhe ­ Glocke des Präsidenten)

Ich bitte jetzt, die diversen Gespräche einzustellen ­ das gilt hier für die Regierungsbank und auch dort hinten ­, sonst können wir nicht abstimmen.

Wer dem Dringlichkeitsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um ein Handzeichen. ­ Das sind die Fraktionen der CSU und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? ­ Niemand. Stimmenthaltungen? ­ Die SPD-Fraktion. Damit ist der Antrag beschlossen.

Ich komme nun zurück zu den Anträgen im Zusammenhang mit der Warenflusskontrolle und Lebensmitteln.

Ich lasse zunächst abstimmen. (Unruhe ­ Ulrike Gote (GRÜNE): Ich kann nichts hören! Ich habe lauter Nebengeräusche!)

­ Diese Nebengeräusche kommen aber auch aus Ihrem Umfeld.

Ich darf zunächst daran erinnern, dass die CSU-Fraktion für den Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN namentliche Abstimmung beantragt hat. Es gibt weitere Anträge, über die ich zunächst im normalen Abstimmungsverfahren abstimmen lasse.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 15/4113 ­ das ist der Antrag der CSU-Fraktion ­ seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. ­ Gegenstimmen? ­ Niemand. Stimmenthaltungen? ­ Auch niemand. Dann ist es einstimmig so beschlossen.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 15/4114 ­ das ist der Antrag der SPD-Fraktion ­ seine Zustimmung geben will, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen.

­ Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? ­ Die CSU-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Bause, Dr. Dürr, Gote und anderer und Fraktion betreffend Warenflusskontrolle und Verbraucherinformation zum Fleischskandal auf

Drucksache 15/4109. Dazu ist namentliche Abstimmung beantragt. Sie haben fünf Minuten.

(Namentliche Abstimmung von 12.09 bis 12.16 Uhr) Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir nehmen die Sitzung wieder auf. Die Abstimmung ist abgeschlossen.

(Unruhe ­ Glocke des Präsidenten)

Ich rufe den nächsten Dringlichkeitsantrag erst auf, wenn es hier im Saal wieder ruhiger geworden ist. Darf ich die Konferenzrunden hinten im Saal auch bitten, diese woanders fortzusetzen oder aufzuhören?

(Unruhe ­ Glocke des Präsidenten)

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung auf: