Als Erste hat sich Frau Kollegin Haderthauer zu Wort gemeldet

Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat gemäß Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 des Bayerischen Petitionsgesetzes fristgerecht beantragt, die Eingabe auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen.

Ich eröffne nun hierzu die Aussprache. Als Erste hat sich Frau Kollegin Haderthauer zu Wort gemeldet. Die Redezeit pro Fraktion beträgt fünf Minuten.

Christine Haderthauer (CSU): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das ist eine der umfangreichsten Eingaben, mit denen wir in dieser Legislaturperiode bisher zu tun hatten. Frau Kollegin Strohmayr und ich haben daraufhin schon vor Bestehen der großen Koalition eine überfraktionelle Übereinstimmung gefunden. Wir hatten bezüglich dieser Eingabe vier Termine, und zwar drei Ausschusstermine, in denen der Petent jeweils anwesend war und sehr ausführlich Stellung nehmen konnte, sowie einen sehr ausführlichen Ortstermin im September dieses Jahres. Wir sind insgesamt über ein Jahr mit dieser Petition beschäftigt. Der Beschluss des Petitionsausschusses ist gerade dargestellt worden, nämlich § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung mit etlichen Maßgaben.

Ich möchte kurz auf die wichtigsten Punkte eingehen, die zum Schluss noch offen waren: Es ging dem Petenten zunächst um den Bau einer Reithalle im Umkreis seines Anwesens im Landkreis Weilheim-Schongau. Der Bauantrag, der vom Bauwerber erst im Laufe des Petitionsverfahrens gestellt worden ist, liegt derzeit auf Eis, weil die Gemeinde beschlossen hat, einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Verfahren läuft noch, und nach Auskunft des Bürgermeisters wird es eine Veränderungssperre geben, sodass seitens des Petitionsausschusses kein Handeln veranlasst war. Es wird wohl so laufen, dass dieser Reitstall so nicht genehmigungsfähig sein wird. Wir haben dem Bauwerber aufgegeben ­ es ist gerade vom Präsidenten gesagt worden ­, dass die auf dem Gelände bereits aufgebrachten Containerstallungen entfernt werden müssen und dass auch die Räumung des gesamten Platzes zu erfolgen hat.

Der zweite Punkt betrifft einen Waldweg, den der Bauwerber mit Hackschnitzeln befestigen lies, damit er von Fußgängern und Reitern benutzt werden kann. Diese Befestigung ist nach der Bayerischen Bauordnung, so wie sie hier erfolgt ist, genehmigungsfrei. Notwendig sind aber das Einverständnis der Unteren Naturschutzbehörde und der Forstbehörde. Diese Einverständnisse sind erteilt worden. Wir haben uns diesen Weg angesehen ­ dies bildete einen Schwerpunkt unseres Ortstermins ­, weil sowohl Frau Kollegin Strohmayr als auch ich gewisse Bedenken hatten. Der Weg führt durch ein Landschaftsschutzgebiet. Wir haben in der Abwägung nachvollziehen können, dass die Überlegung, zwei bestehende Wegenetze durch diesen Weg zu verbinden, eine Rolle gespielt hat. Diese Reitwegenetze werden sehr stark frequentiert und wenn man dies nicht durch die Befestigung dieses Weges kanalisiert, dann erfolgt die so genannte Wildreiterei in dem geschützten Gebiet. In der Abwägung muss man sehen, dass die Schäden, die durch die Wildreiterei entstehen, wesentlich erheblicher sind als die Beeinträchtigung, die durch die Befestigung dieses relativ kurzen Weges mit Hackschnitzeln erfolgt ist. Natürlich ist die Wildreiterei verboten, aber wir wissen auch, dass sie dennoch stattfindet und nur schwer einzudämmen ist. Insgesamt haben wir die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde nachvollziehen können und keine Anhaltspunkte für Ermessensfehler gesehen.

Der dritte Schwerpunkt trifft den dort gelegenen Haarsee.

An diesem Haarsee hat sich der Bauwerber eine Fischereihütte genehmigen lassen. Diese Genehmigung liegt im Bereich des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts. Die Fischereihütte ist genehmigt, und wir haben keinen Anhaltspunkt zum Einschreiten gesehen. Er hat dort auch Kiesaufschüttungen angebracht. Diese Kiesaufschüttungen wurden ebenfalls vom Petenten angegriffen und sind inzwischen vom Bauwerber beseitigt worden. Was uns gestört hat, war ein hoher Maschendrahtzaun, den er um das Gelände errichtet hatte.

Wir haben beim Ortstermin die Einigung erzielt, dass dieser Maschendrahtzaun beseitigt und durch einen ortsüblichen und auch zur Landschaft passenden niedrigen Holzzaun ersetzt wird. Hiermit war der Petent ebenfalls einverstanden.

Insgesamt muss man sagen, dass durch die Einigungen, die erzielt wurden, und auch durch den Diskussionsprozess im Rahmen des gesamten Petitionsverfahrens eine deutliche Befriedung zwischen dem Petenten und dem Bauwerber erreicht werden konnte. Das kam auch dadurch zum Ausdruck, dass uns der Petent nach Abschluss des Verfahrens und in Kenntnis unseres Votums ein Schreiben geschickt hat, in dem er sich für die Behandlung bedankt. Ich denke, dass wir die Angelegenheit insgesamt befriedigend erledigen konnten, und bitte, das Votum des Ausschusses nachzuvollziehen und sich diesem Votum anzuschließen.

(Beifall bei der CSU) Präsident Alois Glück: Jetzt hat Frau Kollegin Scharfenberg das Wort.

Maria Scharfenberg (GRÜNE): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist geradezu makaber, wie von einem finanzkräftigen Mitbürger offensichtlich mit Erfolg versucht wurde und wird, die Planungshoheit der Gemeinde auszuhebeln. ­ Das sagte ein Gemeinderatsmitglied in Mörlbach am Haarsee zu den Bauaktivitäten im Umfeld eines Schlosses an diesem See. Pläne für einen Pferdehof im Landschaftsschutzgebiet, für einen Reitweg, der ein Biotop schädigt, und für ein privates Strandbad am Haarsee, das höchst unüblich eingezäunt ist ­ dieses Vorhaben hat der Sohn des ehemaligen CSU-Landtagsabgeordneten Gröber zum Schaden der Natur zum größten Teil schon durchgeführt.

Meine Damen und Herren, nicht dass ich etwa nicht wüsste, dass es eine kommunale bauplanungsrechtliche Hoheit gibt. Ich bin selber Gemeinderätin. Nur, es könnte sich der Verdacht aufdrängen, dass in diesem Fall die Arroganz des Herrn Gröber jun. gegenüber der genehmigenden Behörde nicht zu überbieten ist.

Über Jahre werden Eingriffe in schützenswerte Gebiete vorgenommen, die ständig durch die Behörden im Nachseiner hinein und mit haarsträubenden Begründungen genehmigt werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der Petitionsausschuss hat schon beschlossen, dass die Container zur Unterbringung der Pferde zu beseitigen sind, dass das Gelände zu räumen ist und dass bereits gemachte Aufschüttungen ebenfalls zu beseitigen sind.

Die Kameraanlage ist zu entfernen, und der Maschendraht ist durch einen landschaftsüblichen Holzzaun zu ersetzen.

Jetzt muss man sich aber fragen, wie es zustande kommt, dass so etwas durch Baumaßnahmen erledigt wird, die dem entgegenwirken. Das sind alles Dinge, die der Petent angemahnt hat und die nur deshalb zurückgenommen werden, weil es öffentlich wurde und weil der Nachbar des Herrn Gröber, Freiherr von Hirschberg, der nebenan Landwirtschaft betreibt, nicht bereit ist, diese diversen Vorhaben zu akzeptieren, und die Allgemeinheit, die Bevölkerung, die dort Erholung sucht, ebenfalls nicht. Weil dieser Landwirt selber nicht so handelt und weil er die Landschaft schützen will, hat er mehrere Petitionen gestellt. Da sagt man als Landtagsabgeordnete schon: Das kann wohl nicht sein!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Seit dem Verkauf des Schlosses am Haarsee kam es über Jahre hinweg zu massiven Eingriffen in FFH-Gebiete, in Biotope und im Forst, und zwar durch Wegebau. (Zuruf der Abgeordneten Renate Dodell (CSU))

­ Seien Sie doch leise, Frau Dodell. Sie haben wahrscheinlich mitgestimmt. ­ Es hat also über Jahre hinweg massive Eingriffe gegeben, (Renate Dodell (CSU): Über wie viele Jahre?)

­ und zwar durch Wegebau im Forst, durch Zäunungen, Zerstörungen von Waldrändern und Uferstraßen. Diese Dinge sind mit dem Namen Gröber, CSU, verbunden.

Bisher hat das Landratsamt, wenn alles stand und gebaut war, nach einigen Wochen genehmigt. Jeder normale Bürger würde mit Bußgeldbescheiden überhäuft. In diesem Falle geschah das nicht. Woran das wohl liegt?

Liegt das im Namen Gröber begründet?

Beispielsweise ist die Errichtung einer Bootshütte im FFHGebiet zur Bewirtschaftung des Badesees Haarsee als Fischereibetrieb und zur Aufrechterhaltung des biologischen Bestandes hinterher genehmigt worden. Diese Bootshütte steht in einer Verlandungszone des Haarsees.

Für eine Sanierung und Erweiterung wurde die Baugenehmigung erteilt.

Die Kabelgräben zur Erschließung dieser Bootshütte

­ man sagt jetzt besser: Standbad ­ wurden wiederum nach Fertigstellung, also nachträglich, am 14. Oktober 2005 genehmigt. Zeitgleich gab es auch noch den Persilschein vom Amt für Landwirtschaft für Herrn Gröber, Beruf Kaufmann von Luxuskarossen, also Autohändler, ohne jegliche landwirtschaftliche Ausbildung und ohne Betrieb.

(Renate Dodell (CSU): Was geht Sie das an?)

­ Was mich das angeht? Ich bin Landtagsabgeordnete.

Ich habe über eine Petition zu befinden. Ich nehme meine Sache ernst, Frau Dodell.

(Beifall bei den GRÜNEN ­ Zuruf von den GRÜNEN: Ist Ihnen das unangenehm?)

Er hat also keine landwirtschaftliche Ausbildung und keinen Betrieb, aber er hat die Privilegierung bekommen.

Da denke ich mir meinen Teil.

Im Sommer 2004 gab es eine Baumaßnahme für den Wegebau. Auf vorher nicht vorhandenen Trassen wurden mittels einer Bodenfräse Wege neu angelegt. ­ Wege neu angelegt, mitten im Wald und teilweise am Hang! Wiederum wurden die abgeschlossenen Arbeiten am Wegebau durch die Untere Naturschutzbehörde besichtigt und für gut befunden. Welch Wunder!

So geht es sukzessive weiter. Eine in Salamitaktik organisierte Baumaßnahme nach der anderen wird durchgeführt und hinterher vom Landratsamt oder von der Gemeinde positiv bewertet.

Die Verordnung zu Landschaftsschutzgebieten führt jedoch aus, der naturschutzrechtlichen Erlaubnis des Landratsamtes Weilheim als Unterer Naturschutzbehörde bedürfe, wer im Landschaftsschutzgebiet beabsichtige, Straßen, Wege etc. zu errichten oder im Wesentlichen zu verändern.

Präsident Alois Glück: Frau Kollegin, ich muss Sie unterbrechen. Ihnen stehen nur fünf Minuten Redezeit zur Verfügung. Sie sind jetzt bei fünf Minuten angelangt. Ich gebe eine Minute zu, aber dann muss ich abbrechen.

Maria Scharfenberg (GRÜNE): Meine Damen und Herren, ich plädiere namens meiner Fraktion dafür, dass die Bauaktivitäten des Andreas Gröber mit all ihren Auswirkungen sozialökologisch vom Umweltministerium und bauplanungsrechtlich vom Innenministerium geprüft werden.

Hier muss Einhalt geboten und rechtsaufsichtlich vorgegangen werden. Es kann nicht sein, dass dies weiterläuft und Vorbild ist für andere, die eventuell in gleicher Situation sein könnten.

(Beifall bei den GRÜNEN) Präsident Alois Glück: Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Dr. Strohmayr.

Dr. Simone Strohmayr (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Haderthauer hat es schon ausgeführt: Dieser Fall wurde im Petitionsausschuss dreimal besprochen. Der Petent hat umfangreiches, ich muss sagen: gutes Bildmaterial vorgelegt und sich auch persönlich mehrmals geäußert. Auf meinen

Antrag hin wurde ein Ortstermin durchgeführt. Ich denke, wir haben uns bei diesem Ortstermin noch einmal intensiv mit der Sache auseinandergesetzt. Leider ­ das wurde von mir auch immer wieder kritisiert ­ liegen, obwohl mehrmals darum gebeten wurde, keine Stellungnahmen, zumindest keine schriftlichen Stellungnahmen des Umweltministeriums vor.

(Zuruf von der SPD: Hört, hört!)

Aus meiner Sicht wäre das besonders wichtig gewesen, denn es handelt sich um ein Naturschutzgebiet, um ein FFH-Gebiet. Hier gilt also das Bayerische Naturschutzgesetz, es gelten die Verordnung des Landschaftsschutzgebietes und die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie.

Deswegen habe ich heute noch einmal mit dem Umweltministerium Rücksprache gehalten und persönlich noch einmal zu verstehen gegeben, dass ich diese Verfahrensweise nicht richtig finde. Es ist einfach wichtig, dass nicht nur der Obersten Baubehörde, die letztendlich Stellung nimmt, sondern auch uns im Petitionsausschuss solche Stellungnahmen schriftlich vorliegen, damit wir die Möglichkeit haben, die Angelegenheit richtig zu beurteilen.

Die Stellungnahme wäre meiner Meinung nach bei der Beurteilung der Frage des Ausbaus des Wegesystems besonders wichtig gewesen. Denn hierzu wurde mir heute vom Sachbearbeiter mitgeteilt, mittlerweile werde davon ausgegangen, dass eine Einwilligung nach der Landschaftsschutzverordnung erforderlich ist (Zuruf von den GRÜNEN: Aha!) und dass dies mittlerweile von den zuständigen Behörden anders gesehen werde als ursprünglich. Ich halte es schon für wichtig, dass uns als Abgeordneten solche wesentlichen Änderungen mitgeteilt werden. Still und heimlich darf das nicht geschehen.

Mir wurde weiter mitgeteilt, dass die Einwilligung noch nicht vorliege. Die Behörden behielten sich vor, die Angelegenheit noch einmal intensiv zu prüfen. Ich nehme an, dass im Rahmen dieser Prüfung auch noch einmal auf die Problempunkte eingegangen wird, die in dem uns vorliegenden Gutachten des Herrn Diplombiologen Burghard genannt werden.

Es geht hier insbesondere um die negativen Folgen bei einem speziellen nährstoffarmen Sumpfgebiet.

Der Petitionsausschuss ist der Auffassung, dass wir, da wir in das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen nicht eingreifen können ­ massive Verstöße zu rügen, ist uns hier nicht möglich ­, auf jeden Fall erst abwarten müssen, wie vor Ort die Entscheidungen getroffen werden. Dann können wir vielleicht anhand einer neuen Petition tätig werden.

Besonders ärgerlich ist ­ da gebe ich Ihnen von den GRÜNEN Recht ­, dass hier Fakten geschaffen wurden, bevor die rechtlichen Fragen abschließend geklärt werden konnten. Besonders massiv war, dass am Tag vor der Ortsbegehung ein Ausschneiden des Sumpfgebietes stattgefunden hat. Es kann nicht sein, dass hier Fakten geschaffen werden, bevor die rechtliche Lage geklärt ist.

Insgesamt kann es bei dem im Petitionsausschuss beschlossenen Votum bleiben; andere rechtliche Möglichkeiten bestehen derzeit für den Landtag nicht.

Was den Reitstall betrifft ­ das hat Frau Kollegin Haderthauer bereits ausgeführt ­, bin ich nach wie vor der Meinung, dass die im Petitionsausschuss bzw. beim Ortstermin getroffenen Maßgaben richtig waren. Auch hier ist letztlich die kommunale Ebene gefragt. Insofern ist im Rahmen der Bauleitplanung eine Veränderungssperre festgesetzt worden, die zunächst einmal dem Schutz des Petenten dient.

Insgesamt wird das Bauvorhaben des Bauwerbers nur schwer realisierbar sein. Im Rahmen dieser Bauleitplanung müssen auch die Gesetze des Naturschutzes nochmals intensiv geprüft werden.

Ebenso wenig nachvollziehen kann ich, wie es zu der Genehmigung der Zäune kommen konnte ­ auch dazu hat Frau Kollegin Haderthauer schon Ausführungen gemacht.

An der von uns getroffenen Regelung, dass der Bauwerber, der Sohn von Herrn Gröber, diese Zäune endlich entfernt, kann festgehalten werden. Das war die richtige Entscheidung.

Bei der Fischereihütte muss man leider einige Unregelmäßigkeiten feststellen. Es wird hier vom Vorliegen einer Privilegierung aufgrund der Fischereihegepflicht ausgegangen. Die Ungereimtheiten hat meine Kollegin von den GRÜNEN schon ausgeführt. Im Ortstermin wurde deutlich, dass es sich hierbei um ein besonders schützenswertes Gebiet handelt. Es kann sicherlich nicht sein, dass in einem so schützenswerten Gebiet eine Fischereihütte nach der anderen entsteht. Diese Hütte ist mittlerweile leider genehmigt. Auch hier müssen wir im Rahmen unserer rechtlichen Möglichkeiten handeln. Wir können nicht in das Selbstverwaltungsrecht der kommunalen Ebene eingreifen. Um etwas zu ändern, müssten wir letztendlich die Naturschutzgesetze ändern und den Betroffenen mehr Rechte zugestehen. Leider haben wir momentan diese Möglichkeiten nicht. Daher meine ich, dass das im Petitionsausschuss getroffene Votum richtig war, und daran möchte ich festhalten.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD) Präsident Alois Glück: Ich habe keine weitere Wortmeldung vorliegen. Dann ist die Aussprache geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hat beschlossen, die Eingabe gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung (Unruhe ­ Glocke des Präsidenten) mit den bereits vorher erwähnten verschiedenen Maßgaben für erledigt zu erklären.