Hallengebühren für Sportvereine
Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten werden Gebühren für die Hallennutzung durch Sportvereine erhoben?
Der Odenwaldkreis erhebt Hallenbenutzungsgebühren. Der Landkreis Fulda berechnet eine Hausmeisterpräsenz. In den kreisfreien Städten Frankfurt am Main, Offenbach am Main und Wiesbaden werden Kostenbeteiligungen an Energie- bzw. Hausmeisterkosten erhoben.
Frage 2. Gehört die kostenlose Hallennutzung durch Sportvereine haushaltsrechtlich zu den "freiwilligen Leistungen"?
Wegen der verfassungsrechtlichen Vorgabe des Art. 62a Hessische Verfassung und der überragenden Bedeutung des Sports für das Gemeinwesen wird eine kostenlose Hallennutzung durch Sportvereine von den Aufsichtsbehörden nicht als "freiwillige Leistung" gewertet. Die Entscheidung darüber, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Hallennutzungsgebühren erhoben werden, trifft die einzelne Kommune im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung.
Frage 3. Besteht die Gefahr, dass die Regierungspräsidien bei der Genehmigung defizitärer kommunaler Haushalte die kostenlose Hallenbenutzung monieren?
Als oberste kommunale Finanzaufsicht habe ich die Regierungspräsidien angewiesen, den Verzicht auf die Erhebung von Hallenbenutzungsgebühren wegen der großen Bedeutung des Sports und seiner verfassungsrechtlichen Verankerung nicht nachteilig anzurechnen.