Gudrun Peters SPD Herr Staatsminister diese Einstufung ist doch zu korrigieren

Am Ende des Prozesses wird es zu einer abschließenden Einstufung kommen.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Peters.

Gudrun Peters (SPD): Herr Staatsminister, diese Einstufung ist doch zu korrigieren. Nach den Vorgaben des Bundesumweltamtes wird Ihr Prozedere auch dazu führen, dass korrigiert werden muss. Stimmen Sie mir in dieser Frage zu?

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Jetzt haben wir es. Herr Staatsminister, bitte.

Staatsminister Dr. Werner Schnappauf (Umweltministerium): Die Frau Präsidentin weist in geschickter Weise auf die Notwendigkeit einer Fragestellung hin. Frau Kollegin Peters, in der Tat haben wir es mit einem Prozess zu tun.

Wir befinden uns in einem gestuften Verfahren und haben in der ersten Stufe im Rahmen der geltenden Vorschriften eine vorläufige Einstufung vorgenommen. Nun kommen die weiteren Erkenntnisse hinzu. In der zweiten Stufe wird eine endgültige Bewertung abgegeben, sodass dann die Einstufung abschließend vorzunehmen ist.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Nächste Frage: Herr Kollege Hallitzky. Bitte, Herr Kollege.

Eike Hallitzky (GRÜNE): Guten Morgen, sehr geehrter Herr Dr. Schnappauf. Schade, dass drei Zusatzfragen gestellt wurden, ich hätte auch noch etwas zu fragen gehabt zu Mittelwertbildung und Ähnlichem. Meine Frage:

Aus welchen Gründen und auf welcher rechtlichen Grundlage wurde das Verfahren zur Ausweisung der Nadelwälder zwischen Außernzell und Jederschwing als Naturschutzgebiet unterbrochen, und inwieweit spielen bei der Unterbrechung des Verfahrens Interventionen von am Kies- oder Sandabbau interessierten Personenkreisen eine Rolle?

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Herr Staatsminister, bitte.

Staatsminister Dr. Werner Schnappauf (Umweltministerium): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Hallitzky, die Regierung von Niederbayern hat Mitte 2003 das Inschutznahmeverfahren eingeleitet, um das Gebiet Nadelwälder zwischen Außernzell und Jederschwing als Naturschutzgebiet auszuweisen. Im Verfahren wurden Einwendungen aufgrund des Vorkommens von Quarzkies als hochwertigem Rohstoff für die Siliziumindustrie erhoben. Nach Aussage des für Rohstoffversorgung zuständigen Wirtschaftsministeriums sei der Quarzkies wegen seines niedrigen Titananteils für die Siliconherstellung ganz besonders gut geeignet. Es handle sich danach um Bayerns einziges Quarzkiesvorkommen, das als Rohmaterial für die Wacker-Chemie zur Siliconherstellung infrage komme. Wegen der Bedeutung für die Rohstoffsicherung haben sich die Firma Wacker-Chemie und der Bayerische Industrieverband Steine und Erden e. V. für den Abbau eingesetzt.

Zwischenzeitlich wurde ein bergrechtliches Verfahren für den Abbau von Quarzkies eingeleitet. Da der Schutzzweck und der Gebietsumgriff der geplanten Verordnung von dem möglichen Kiesabbau-Vorhaben berührt werden, ist das bergrechtliche Verfahren abzuwarten und dann das Inschutznahmeverfahren fortzuführen.

Die Ausweisung eines Naturschutzgebiets liegt gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Bayerischen Naturschutzgesetzes im Ermessen der Behörde; da bereits keine Pflicht zur Ausweisung eines Naturschutzgebiets besteht, kann das Verfahren auch ohne weiters unterbrochen werden.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Zusatzfrage: Herr Kollege Hallitzky.

Eike Hallitzky (GRÜNE): Herr Staatsminister, ist es korrekt, dass es sich bei dem geplanten bzw. im Verfahren befindlichen Naturschutzgebiet um schutzwürdige Lebensraumtypen nach der FFH-Richtlinie der EU handelt?

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Herr Staatsminister, bitte.

Staatsminister Dr. Werner Schnappauf (Umweltministerium): Das ist korrekt, wenngleich es keine Pflicht zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes gibt.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Hallitzky.

Eike Hallitzky (GRÜNE): Habe ich den zweiten Teil Ihrer Ausführungen richtig verstanden, dass das Verfahren nicht abgebrochen, sondern unterbrochen worden ist und dass Sie mit der Wiederaufnahme und dem Abschluss des Verfahrens rechnen?

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Werner Schnappauf (Umweltministerium): Sie haben richtig verstanden, dass das Verfahren unterbrochen ist. Es kann jederzeit fortgeführt werden.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Sie wollten eine Zusatzfrage stellen, Frau Kollegin Peters? ­ Dann waren Sie die Erste. Das ist allerdings die letzte Zusatzfrage.

Gudrun Peters (SPD): Herr Staatsminister, welche Möglichkeit hat die Gemeinde, das Verfahren zu beschleunigen, wenn sie das Naturschutzgebiet will?

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Werner Schnappauf (Umweltministerium): Frau Kollegin, das sind die üblichen Möglichkeiten einer Kommune, sich in ein Verfahren einzubringen. Die Gemeinde kann sich an die Regierung und an das Landtag · 15. Wahlperiode4342 Plenarprotokoll 15/58 v. 15.12. ratsamt wenden, sei es durch den Vortrag des Bürgermeisters oder durch einen Beschluss des Gemeinderats, und so auf eine Fortführung oder Beschleunigung des Verfahrens hinwirken.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Nächste Frage: Herr Kollege Sprinkart.

Adi Sprinkart (GRÜNE): Wie genau lautet der Aktenvermerk des Landratsamtes Deggendorf über Informationen eines Mitarbeiters der Deggendorfer Frost zur doppelten digitalen Buchführung im Zusammenhang mit der Umdeklaration von K3-Material, wurde dieser Aktenvermerk dem Mitarbeiter zur Bestätigung durch Unterschrift vorgelegt, wenn ja, hat er unterschrieben?

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Werner Schnappauf (Umweltministerium): Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Das Umweltministerium hat die Beantwortung dieser Frage mit dem Justizministerium abgestimmt. Danach möchte ich folgende Antwort vortragen: Wie Herr Staatssekretär Bernhard am 08.12.2005 vor dem Umweltausschuss des Landtags dargelegt hat, haben zwei Bedienstete des Landratsamts Deggendorf am 05.12.2005 die Deggendorfer Frost erneut kontrolliert. Anlässlich dieser Kontrolle hat ein Mitarbeiter der Deggendorfer Frost behauptet, im Lagerbetrieb sei Material der Kategorie 3 zu Lebensmitteln umdeklariert worden. Das sei jedoch, so wörtlich, in Nacht- und Nebelaktionen geschehen, so dass es, so der Mitarbeiter weiter, niemals und für keinen Kontrolleur möglich gewesen war, die Machenschaften des Herrn Keck aufzudecken. Die einzige Möglichkeit, Verdacht zu schöpfen, wäre eine echte, eingehende Buchprüfung der kompletten Akten durch einen Sachverständigen gewesen.

Über die Behauptungen des Firmenmitarbeiters am 05.12.2005 existiert kein Aktenvermerk des Landratsamts, der von diesem unterschrieben worden wäre. Das Landratsamt hat seine Erkenntnisse aus den mündlichen Aussagen des Mitarbeiters am Folgetag, am 06.12.2005, in einem schriftlichen Bericht an das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz niedergelegt, der von den beiden Kontrolleuren des Landratsamts Deggendorf unterzeichnet worden ist.

Das Landratsamt hat ebenfalls am 06.12.2005 die Staatsanwaltschaft über die Angaben des Mitarbeiters der Deggendorfer Frost informiert. Die Staatsanwaltschaft hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Zusatzfrage: Herr Kollege Wörner.

Ludwig Wörner (SPD): Herr Staatsminister, inwieweit sind Ihre Auskünfte präzise, nachdem Sie auf Auskünfte verweisen, die Herr Staatssekretär Dr. Bernhard am 08.12.2005 im Umweltausschuss vorgetragen hat?

Danach hat Ihr Haus das betreffende Unternehmen in Deggendorf nach den Vorkommnissen geschlossen. In der ARD hat am vergangenen Montag der Landrat ­ der, so glaube ich, auch Ihrer Partei angehört ­ genau das Gegenteil dessen behauptet, was Sie zu Papier gebracht haben. Inwieweit sind Ihre Aussagen richtig? Nach den Vorkommnissen ist man dessen nicht sicher.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Werner Schnappauf (Umweltministerium): Herr Kollege, die Aussagen sind immer präzise und zutreffend für den jeweiligen Kenntnisstand, den eine Behörde, ein Ministerium zum jeweiligen Zeitpunkt hat bzw. haben kann. In dieser Angelegenheit haben wir eine Fortsetzungsgeschichte über mehrere Monate hinweg erlebt. Staatssekretär Otmar Bernhard hat genau wie ich immer den jeweiligen Erkenntnisstand zugrunde gelegt.

Der Ermittlungsstand, der Kenntnisstand der Behörden ist deshalb Basis für die Aussagen in den jeweiligen Gremien.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Weitere Zusatzfrage: Herr Sprinkart.

Adi Sprinkart (GRÜNE): Herr Staatsminister, Sie haben einen Teil meiner Frage nicht beantwortet, nämlich die Frage, ob der Aktenvermerk, auf den sich Ihre Erklärung bezieht, dem Mitarbeiter zur Unterschrift vorgelegt wurde.

Sie haben erklärt, dass er nicht unterschrieben hat. Ich weiß aber nicht, ob ihm der Vermerk zur Unterschrift vorgelegt wurde, um die Aussage zu untermauern.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Herr Staatsminister, das war zwar keine Frage, aber bitte.

(Adi Sprinkart (GRÜNE): Das war es schon!) Staatsminister Dr. Werner Schnappauf (Umweltministerium): Herr Kollege Sprinkart, aus dem Stegreif kann ich nicht beantworten, ob das Landratsamt Deggendorf, die Behörde vor Ort, versucht hat, den Vermerk unterschreiben zu lassen. Ich habe nur den Erkenntnisstand der örtlichen Behörde mitgeteilt, wonach die zuständige Verwaltung den Aktenvermerk dem Ministerium zugeleitet hat. Was vorab in der unteren Verwaltungsbehörde vorgenommen wurde, um die Unterschrift zu erhalten, kann ich aus dem Stegreif nicht beantworten. Das müsste beim örtlichen Amt erfragt werden.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Sprinkart.

Adi Sprinkart (GRÜNE): Herr Staatsminister, Sie haben vorhin erklärt, dass die Umdeklaration in Deggendorf in einer Nacht- und Nebelaktion passiert sei, so dass der Veterinär diese auch nie hätte bemerken können. Bei durchschnittlich zwei Kontrollen pro Jahr frage ich Sie, wie hoch muss der Aufwand der Verschleierung sein, dass solche Vorgehensweisen nicht bemerkt werden. Wenn nur zweimal im Jahr kontrolliert wird, ist die Wahrscheinlichkeit, so jemanden zu finden, so groß wie ein Sechser im Lotto.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Bitte schön, Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Werner Schnappauf (Umweltministerium): Herr Kollege Sprinkart, ich darf zunächst einmal darauf hinweisen, dass der Ausdruck Nacht- und Nebelaktion ein Zitat war, und zwar von dem Mitarbeiter, der die Zeugenaussage gemacht hat. Es ist also keine Aussage, die ich aus eigener Erkenntnis gemacht hätte. So wurde die Sache dargelegt, berichtet und die Art der Betrügerei beschrieben. Es wurde gesagt, dass die Aktion niemals und für keinen Kontrolleur aufzudecken gewesen wäre. So hat das der Betreffende gegenüber der örtlichen Behörde dargestellt.

Wir haben ein hohes Maß an Kontrolldichte in Bayern. Wir haben etwa 1500 Kontrolleure im Einsatz, von der Lebensmittelüberwachung bis hin zu den Veterinären.

(Heidi Lück (SPD): Die haben doch eigene Aufgabenbereiche!) Sie kontrollieren die entsprechenden Einrichtungen, von den Schlachthäusern über die Zerlegebetriebe bis hin zu den Kühlhäusern.

Ich will noch einmal deutlich machen, dass von jedem Bürger erwartet wird, dass er die Gesetze einhält. Das muss auch für die Unternehmen gelten und erst recht für Unternehmen in der Lebensmittelbranche. Die Gesetze sind für alle da, sie sind von allen zu beachten. Deshalb kann es nicht sein, dass man gerade für die Lebensmittelbranche sagt, es kann jeder darauf loswirtschaften, und am Ende muss der Staat alles kontrollieren. Wir können nicht hinter jedem Metzger und hinter jedem Fleischmakler einen Kontrolleur stehen haben. Das ist objektiv unmöglich. Das wissen Sie doch selbst. Das heißt, wir müssen von allen die Einhaltung der Gesetze erwarten und erzwingen, durch konsequente Beprobung und durch eine Verschärfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Wir haben das hier im Parlament, und Herr Kollege Seehofer hat das im Deutschen Bundestag angekündigt.

Ich persönlich bin auch dafür, dass wir die Verantwortlichen verstärkt einem Informationsdruck aussetzen. Sie sollten bei Fehlverhalten mit ihrem Namen in der Öffentlichkeit stehen, sozusagen am Pranger des 21. Jahrhunderts, wenn sie von den Normen abweichen, um auf diese Art und Weise abschreckend zu wirken. All das ist Teil unserer Vorgehensweise in Bayern ebenso wie bei der Bundesregierung.

Letzten Endes, das will ich abschließend sagen, ist bei hoher krimineller Energie, wie sie in diesem Fall offensichtlich im Einsatz war, keine hundertprozentige Gewähr gegeben, dass so ein Vorfall durch staatliches Handeln von vornherein vermieden werden kann.

Wenn sie aber auffliegt, muss auch klar sein, dass mit aller Konsequenz und aller Härte des Gesetzes gegen die Täter vorgegangen wird, sie im Einzelfall zur Rechenschaft zu ziehen, aber auch um andere abzuschrecken.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Vielen Dank. Ich darf nun Frau Kollegin Rütting bitten, ihre Frage zu stellen.

Barbara Rütting (GRÜNE): Herr Staatsminister, an welchem Datum wurden die in der Süddeutschen Zeitung vom 12.12.2005 genannten 570 Kilogramm Speck eines Großhändlers aus Gelsenkirchen nach Bayern ausgeliefert, zu welchen Endprodukten wurde der Speck verarbeitet, und was gibt dem Verbraucherschutzministerium die Sicherheit, zu sagen, dass der Speck schon längst konsumiert sei, obwohl das Verbraucherschutzministerium bereits im Deggendorfer Ekelfleischskandal eine ähnliche Aussage machte, die sich dann als falsch erwies?

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Werner Schnappauf (Umweltministerium): Frau Präsidentin, Frau Kollegin Rütting, das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat zum Verzehr der Ware, die in Verbindung mit der Deggendorfer Frost genannt worden ist, dem Hohen Haus bereits Folgendes mitgeteilt. Ich zitiere wörtlich aus dem Protokoll der Plenarsitzung vom 19. Oktober 2005: Es hat sich ... ergeben, dass die aus der Schweiz stammenden Schweineschwarten, eingeführt über Baden-Württemberg, direkt geliefert in das Gelatinewerk Rheinland-Pfalz, dort zu Gelatine verarbeitet wurden und als Gelatine unter anderem auch an Betriebe im Freistaat Bayern geliefert wurden. Noch bevor wir gestern Nacht dem Vorgang weiter nachgehen konnten, kam schon der Justiziar des betroffenen bayerischen Unternehmens auf das Verbraucherschutzministerium zu und wies noch gestern Nacht daraufhin, dass das, was aus der Speisegelatine hergestellt wurde, also wo sie Verwendung fand, zwischenzeitlich verbraucht ist. In diesem Fall handelt sich nämlich um ein kurzlebiges Produkt. Die Haltbarkeitszeiten sind längst abgelaufen; nichts mehr kann auf dem Markt sein.

(...)

Diese Geflügelkarkassen verkaufte sie als Lebensmittel an zwei bayerische Betriebe, einen Betrieb in Thüringen und Niedersachsen sowie nach Ungarn. (...) Einer der bayerischen Abnehmer ist die Firma Rottaler Geflügelprodukte im niederbayerischen Gangkofen. Aus dem gelieferten Material wurden den Ermittlungen zufolge im Zeitraum vom 15. Dezember 2004 bis 24. Februar 2005 Hühnerklein und ein Hühnersuppentopf hergestellt. Die Produkte wurden von der Firma Gelha unter dem Handelsnamen Gelha Hühnerklein und Gelha Hühnersuppentopf vertrieben; sie haben eine Haltbarkeit von 18 Monaten.

Weiter heißt es im Protokoll ­ ich zitiere weiter ­: