Todesfalles eines 24-jährigen Häftlings in der JVA Lichtenau

Maria Scharfenberg (GRÜNE): Anlässlich des tragischen Todesfalles eines 24-jährigen Häftlings in der JVA Lichtenau am 18.11.2005, der an einer Gehirnhautentzündung verstorben ist, frage ich die Staatsregierung, ob es zutrifft, dass dem Strafgefangenen trotz seiner Klagen über schwere Kopfschmerzen und der Bitte nach einem anderen Arzt, da der Anstaltsarzt eine Fehldiagnose gestellt hatte, die Hilfe von der Anstaltsleitung und dem zuständigen JVA-Beamten verweigert wurde und die Anstaltsleitung eine Spendenaktion zugunsten der Familie sowie den Besuch der Beerdigung und das Anfertigen eines Kranzes in der JVA unterbunden hat?

Antwort der Staatsregierung: Leider trifft es zu, dass ein 24-jähriger Gefangener der JVA Nürnberg, Außenstelle Lichtenau, am 18. November 2005 verstorben ist. Die Obduktion ergab neben einer Bronchitis eine eitrige Hirnhautentzündung. Vom Vertragsarzt der Anstalt war am 15. November 2005 eine Bronchitis diagnostiziert worden.

Dafür, dass der Arzt zu diesem Zeitpunkt auch die Meningitis hätte erkennen müssen, gibt es bisher keine Anhaltspunkte. Von einer Fehldiagnose kann derzeit nicht ausgegangen werden.

Unzutreffend ist die Behauptung, dass auf entsprechende Bitte des Gefangenen von der Anstaltsleitung ein Arztbesuch verweigert worden sei. Vielmehr hatte der Gefangene weder mit dem Anstaltsleiter noch mit dem Abteilungsleiter der Außenstelle Lichtenau oder dessen Vertreter Kontakt.

Der Gefangene hatte allerdings jedenfalls am Tag vor seinem Tod Kontakt mit einem anderen Vollzugsbeamten.

Es wird behauptet, dass bei diesem Gespräch der Gefangene über starke Kopfschmerzen klagte, die Vorführung zum Anstaltsarzt oder einem anderen Arzt verlangte, und dass dies von dem Vollzugsbeamten verweigert wurde.

Gegen den Beamten hat die Staatsanwaltschaft Ansbach ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft wird diesen Sachverhalt im Rahmen des Ermittlungsverfahrens klären. Derzeit werden Mitgefangene, Angehörige des Verstorbenen und Bedienstete vernommen. Der Verteidiger des Beamten hat Akteneinsicht beantragt. Zudem wird die Staatsanwaltschaft Ansbach eine rechtsmedizinische Begutachtung in Auftrag geben.

Sie sehen, wir nehmen diese Vorwürfe ernst. Bevor aber die Ermittlungen nicht abgeschlossen sind, lässt sich keine Aussage darüber treffen, ob dem Vollzugsbeamten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein pflichtwidriges oder gar strafbares Verhalten vorgeworfen werden kann.

Über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens werde ich Sie selbstverständlich unterrichten.

Nach dem Bericht des Anstaltsleiters der JVA Nürnberg ist in der Außenstelle Lichtenau von einer Spendenaktion der dort inhaftierten Gefangenen zugunsten der Familie des Verstorbenen nichts bekannt. Keinesfalls wurde eine solche Spendenaktion von der Anstaltsleitung unterbunden.

Der Beerdigungstermin wurde weder dem Anstaltsleiter noch dem Abteilungsleiter mitgeteilt. Erst nachträglich wurde dort bekannt, dass die Beerdigung am 2. Dezember 2005 stattgefunden hat. Ausgangsanträge von Gefangenen lagen der Anstalt zwar vor, es war aber nicht erkennbar, dass diese zum Zwecke der Teilnahme an der Beerdigung gestellt worden wären.

Da der Leiter der Anstaltsgärtnerei über den konkreten Beerdigungstermin nicht informiert war, hat er den Wunsch einiger Gefangener, einen Kranz für den Verstorbenen flechten zu dürfen, leider abgelehnt. Beabsichtigt ist aber ein anstaltsinterner Gedenkgottesdienst, bei dem ein Gedenkgesteck für den Verstorbenen aufgestellt werden soll. Ich werde aber die Anstaltsleiter bitten, dafür zu sorgen, dass künftig auf solche Wünsche der Gefangenen näher eingegangen wird.

Franz Schindler (SPD): Da sich die Justizministerinnen und Justizminister bei ihrer Herbstkonferenz am 17.11.

2005 dafür ausgesprochen haben, dass die Notare künftig im Nachlasswesen Nachlassgericht 1. Instanz sein sollen, frage ich die Staatsregierung, ob, und wenn ja aus welchen Gründen sie dieses Vorhaben unterstützt und welche Auswirkungen die Realisierung des Vorhabens auf die bisher für Nachlassangelegenheiten zuständigen Rechtspfleger und Richter an den Amtsgerichten in Bayern hätte?