Joachim Wahnschaffe SPD Frau Staatsministerin Sie stimmen also der Forderung Ihrer Kollegin nicht zu

Staatsministerin Christa Stewens (Sozialministerium): Herr Kollege Wahnschaffe, wie ich eben erläutert habe, bestehen große zeitliche Abstände. Auch eine verpflichtende Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen kann diese Zeitlücken nicht schließen. Ich halte es deshalb für richtig, dass wir uns gemeinsam darüber Gedanken machen, wie wir besser in die Prävention einsteigen können. Deshalb gehen wir gerade auch in die Schwangerschaftskonfliktberatung hinein und bilden dort intensiv fort. Auch das ist ein Frühwarnsystem. Wir haben das Hebammenprojekt auf den Weg gebracht, ebenfalls ein Frühwarnsystem. Dadurch merkt man relativ schnell, ob Kompetenzen in der Erziehungsverantwortung bei den Eltern fehlen. Ich meine, das ist ein durchaus Erfolg versprechender Weg. Gleichwohl möchte ich sagen: Wir können Kindsmisshandlungen nicht durch verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen ausschließen, leider.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Wahnschaffe.

Joachim Wahnschaffe (SPD): Frau Staatsministerin, Sie stimmen also der Forderung Ihrer Kollegin nicht zu. Frage: Sie selbst haben ausgeführt, dass mit den bisherigen freiwilligen Untersuchungen im Schnitt nur etwa 90 % der Eltern und der Kinder erfasst werden. Sind es aber nicht gerade die verbleibenden 10 %, auf die wir uns in besonderer Weise konzentrieren müssten? Müsste nicht nur die Zeit unmittelbar vor oder nach der Geburt, sondern die gesamte Zeit der frühkindlichen Entwicklung im Blickfeld stehen, um Kindsmisshandlungen zu verhindern? Welche parlamentarischen und gesetzgeberischen Maßnahmen dürfen wir von Ihnen in dieser Hinsicht erwarten?

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Frau Staatsministerin.

Staatsministerin Christa Stewens (Sozialministerium):

Ich habe die Antwort darauf schon gegeben. Während wir im ersten Lebensjahr eine relativ hohe Dichte von Vorsorgeuntersuchungen haben, und dabei im Übrigen auch eine Teilnahme von bis zu 100 % verzeichnen, stellen wir bei den letzten Vorsorgeuntersuchungen eine geringere Teilnahme fest. Ich meine deshalb, wir haben eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung, die sich auch auf die Kinderärzte, Kindergärten ­ 99,7 % der Kinder gehen in den Kindergarten ­ Schulen und Lehrer erstreckt. Wir alle müssen stärker auf die Signale, auf die Notsignale achten, die Kinder aussenden. Ich möchte ganz klar sagen, wir haben deshalb das Bündnis für Kinder gegen Gewalt ins Leben gerufen, das wir aus bayerischen Stiftungsmitteln finanzieren. Wir haben hierzu auch eine hervorragende Internetplattform geschaffen. Sie wurde von Fachleuten für Fachleute entwickelt, damit Lehrer, Erzieherinnen und Übungsleiter bei den Sportvereinen die Notsignale der Kinder besser erkennen und darauf reagieren können. Wir brauchen insgesamt ein anderes gesellschaftliches Bewusstsein, um auf Notsignale der Kinder zu reagieren.

Ich meine, das Bündnis für Kinder gegen Gewalt leistet dabei hervorragende Arbeit in Bayern.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Wahnschaffe.

Joachim Wahnschaffe (SPD): Frau Staatsministerin, sind Sie mit mir der Meinung, dass die Unkultur des Wegsehens, wie wir sie aus dem Fall Hamburg kennen, überwunden werden müsste? Müssten nicht selbst die von Ihnen beschworenen bürokratischen Hürden überwunden werden? Müssten es uns nicht all diese Maßnahmen wert sein, um jedes Kinderleben, wenn es in irgendeiner Weise bedroht ist, wirkungsvoll zu schützen? Müsste nicht der Staat nach Mechanismen suchen, um Kindsmisshandlungen zu verhindern?

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Frau Staatsministerin.

Staatsministerin Christa Stewens (Sozialministerium): Herr Wahnschaffe, in dieser Frage bin ich mit Ihnen einer Meinung. Kinder sind ein kostbares Gut, wie es auch in der Bayerischen Verfassung steht. Vor diesem Hintergrund lohnt es sich. Wir, die wir in Verantwortung stehen, müssen alles tun, um jedes Kinderleben zu retten.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Für Frau Kollegin Dr. Strohmayr stellt Herr Kollege Dr. Rabenstein die nächste Frage.

Dr. Christoph Rabenstein (SPD): Frau Staatsministerin, welche rechtliche Verbindlichkeit haben die vom Bayerischen Staatsministerium herausgegebenen Newsletter zum Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Frau Staatsministerin.

Staatsministerin Christa Stewens (Sozialministerium):

Die vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen herausgegebenen Newsletter zum Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz haben keinen Rechtsnormcharakter. Es sind lediglich Informationen, nämlich Erläuterungen zu unbestimmten Rechtsbegriffen des zur Unterstützung des Verwaltungsvollzugs in der Übergangsphase, die nur in besonderer Weise als Newsletter veröffentlicht werden. Für die Empfänger, die nicht dem Kreis der staatlichen Behörden angehören, also für Träger, Kindertagesstätten und Eltern, dienen diese Newsletter als Informationen darüber, wie die Aufsichtsbehörden bei bestimmten Sachverhalten verfahren werden. Es sind also sozusagen Auslegungshilfen.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Weitere Fragen liegen nicht vor. Frau Staatsministerin, dann darf ich Ihnen für die Beantwortung der Fragen danken.

Ich rufe jetzt das Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten auf und darf Herrn Staatsminister Miller bitten, die Fragen zu beantworten. Herr Kollege Ranner steht bereits bereit. Bitte schön, Herr Kollege.

Sepp Ranner (CSU): Frau Präsidentin, Herr Staatsminister, aufgrund der weiterhin angespannten Lage auf dem Milchmarkt und der nun schon fünf Jahre währenden Existenz bedrohenden Preisdrucksituation frage ich die Staatsregierung, wie die Politik zur Verbesserung der Rahmenbedingungen auf dem Milchmarkt und damit zur Staseiner bilisierung und Verbesserung der Milchauszahlungspreise beitragen kann.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Herr Staatsminister.

Staatsminister Josef Miller (Landwirtschaftsministerium): Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir brauchen nicht mehr, sondern weniger Milch am Markt.

Die Europäische Union hat die Weichen allerdings in die entgegengesetzte Richtung gestellt. Ich habe deshalb vorgeschlagen, die Erhöhung der Quoten in der Europäischen Union ­ demnächst werden es drei Mal jährlich 0,5 %, insgesamt also 1,5 % sein ­ bis zur nächsten Zwischenbewertung im Jahr 2009 auszusetzen. Bis dahin werden die Auswirkungen der EU-Agrarreform, insbesondere der Entkoppelung, auf die Strukturentwicklung deutlicher sichtbar sein. Meine Haltung in dieser Frage habe ich bei der Agrarministerkonferenz vom Herbst 2005 in einer Protokollnotiz festhalten lassen, der sich nach und nach alle Länder und dann auch der Bund angeschlossen haben.

Als Zweites müssen wir ein deutliches Zeichen gegen die ständige Überlieferung der Quoten in Deutschland setzen.

Bayern hat daher bereits am 4. November 2005 einen Antrag auf Wegfall der Molkereisaldierung im Bundesrat eingebracht. Dieser Antrag wurde wegen der unterschiedlichen Meinungen und Interessen in den Ländern vertagt.

Ich habe daraufhin in zahlreichen Gesprächen und in einer eigens einberufenen Telefonkonferenz mit den Ministern der unionsregierten Länder im Dezember einen Kompromiss erreicht, der nun dem Bundesrat vorliegt. Er enthält die Verringerung der Molkereisaldierung auf 10 % der einzelbetrieblichen Referenzmenge ab 1. April 2006 und die Erweiterung der Übertragungsgebiete auf die jeweiligen Regionen der alten und der neuen Länder ab dem 1. April 2007.

Beide Regelungen werden nach jeweils drei Jahren einer Überprüfung unterzogen, mit dem Ziel, die Molkereisaldierung komplett einzustellen bzw. die bundesweite Handelbarkeit einzuführen. Der Agrarausschuss des Bundesrates hat am 13. Januar dieses Jahres unserem Antrag zugestimmt. Die Abstimmung im Plenum erfolgt voraussichtlich am 10. Februar 2006. Dann ist es auch nötig, ein Votum zu bekommen, weil die Regelung bereits ab

1. April 2006 gelten muss.

Ziele der WTO sind es, den Außenschutz in der Landwirtschaft drastisch zu reduzieren und den Marktzugang gleichzeitig zu erhöhen. Für Bayern als Exportland hat dies erhebliche Auswirkungen. Gerade deshalb setze ich mich mit allem Nachdruck für Verbesserungen zugunsten unserer Milchwirtschaft ein. Um unsere Interessen in Brüssel deutlich zu machen, habe ich am 16. November 2005 zusammen mit Vertretern des Milchindustrie-Verbandes ein Gespräch mit EU-Handelskommissar Mandelson geführt. Aus unserer Sicht darf einem Abbau der Exportleistungen nur zugestimmt werden, wenn ausreichend lange Übergangszeiten eingeräumt werden. Mit einem Zeitrahmen bis 2013 ist die EU-Kommission unserer Forderung ziemlich nahe gekommen.

Ursprünglich hatte die Kommission nur fünf Jahre vorgesehen.

Bei der Festlegung der Exportkontingente soll künftig nur noch eine wertmäßige, budgetmäßige Beschränkung gelten; eine zusätzliche mengenmäßige Begrenzung entfällt. Dies bietet flexiblere Handlungsmöglichkeiten für exportierende Unternehmen. Im Übrigen müssen alle WTO-Partner vergleichbare Abbauschritte bei Zöllen und Restriktionen vornehmen. Es nützt wenig, wenn wir die Exportförderung einstellen, während sie die anderen Länder weiterführen. Die USA sind dabei Weltmeister.

Auch bei Milch müssen sensible Produkte, insbesondere für Butter- und andere fetthaltige Erzeugnisse, besonders anerkannt werden. Nur so kann ein zu drastischer Abbau der Einfuhrzölle verhindert werden. Über die Einzelheiten muss aber noch verhandelt werden.

Präsident Alois Glück: Zusatzfrage: Herr Kollege Ranner.

Sepp Ranner (CSU): Herr Staatsminister, wie können die Marktchancen der bayerischen Milchwirtschaft verbessert werden?

Staatsminister Josef Miller (Landwirtschaftsministerium): Die bayerische Milchwirtschaft hat bei Milch einen Selbstversorgungsgrad von 180 % und bei Käse einen solchen von 290 %. Deswegen sind wir nicht nur auf den Binnenmarkt, sondern auch auf den Export in Drittländer angewiesen. Mit anderen Worten, diese Exporte gilt es zu fördern. Wir exportieren in die traditionellen Abnehmerländer, nach Italien, Frankreich und Österreich, daneben erschließen wir aber auch neue Märkte, insbesondere in den Beitrittsländern der Europäischen Union. Wir haben in 1000 Lebensmittelgeschäften Bayernwochen durchgeführt. Der Export in diese Länder ist im letzten Jahr um 34 % gestiegen. Insgesamt sind die Ausfuhren der bayerischen Ernährungswirtschaft in den letzten neun Monaten des Vorjahres um 9,8 % angestiegen.

Das Zweite sind Maßnahmen zur Kostensenkung der Milcherzeugung, der Milchverarbeitung und Milchvermarktung. Die Landesanstalt ist beauftragt worden, die Wirtschaftlichkeit der Milcherzeugung in diesem Jahr zu einem Beratungsschwerpunkt zu machen. Aber auch die Molkereiunternehmen selbst müssen die Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Marktstellung erkennen. Auch hier sind Einsparpotenziale vorhanden, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Präsident Alois Glück: Eine weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Ranner.

Sepp Ranner (CSU): Herr Staatsminister, was unternimmt die Staatsregierung zur Sicherung des Milchstandortes Bayern?

Staatsminister Josef Miller (Landwirtschaftsministerium): Wir haben in Brüssel sehr stark Einfluss genommen und konnten in einem Gespräch mit dem damaligen EUKommissar Fischler verhindern, dass die Milchquote damals um 2 % angehoben wurde. Jetzt geht es darum, die Erhöhung um 1,5 % zu verhindern. Entscheidend ist auch, dass die Umverteilung der Direktzahlungen in Höhe von heuer 3,55 Cent auf eine Fläche, wie sie in Deutschland vorgesehen ist, erst im Jahr 2010 oder später erfolgt.

Ursprünglich hätte diese Umverteilung im Jahr 2007 erfolgen sollen. Bereits im nächsten Jahr wäre damit schon begonnen worden. Das konnten wir verhindern.

Weitere Schwerpunkte sind die gezielte Förderung von Zukunftsinvestitionen, der Bau von modernen Laufställen mit moderner Melktechnik, die Förderung der Investitionen in Molkereien mit einem umfassenden Qualitätsmanagement und die Entwicklung innovativer Produkte. Im Förderprogramm für 2000 bis 2006 sind für die Ernährungswirtschaft insgesamt 56 Millionen Euro vorgesehen.

In der einzelbetrieblichen Investitionsförderung wurden im selben Zeitraum 3700 Vorhaben gefördert. Damit wurden Investitionen in Höhe von etwa 770 Millionen Euro ausgelöst.

Präsident Alois Glück: Eine weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Ranner.

Sepp Ranner (CSU): Herr Staatsminister, wir haben eine Überproduktion in Höhe von 15 bis 18 %. Deshalb frage ich: Wie kann das Quotenmanagement auf EU-Ebene als Start eingesetzt werden?

Staatsminister Josef Miller (Landwirtschaftsministerium): Das Quotenmanagement wird nur unzureichend ausgeführt. Es müsste schneller auf die Marktentwicklungen beim Milchangebot reagiert werden. Das würde voraussetzen, dass man ein bis drei Prozent der Milchquote variabel anpasst. Das heißt, die Quoten dürfen nur dann ausgeschöpft werden, wenn die Nachfrage am Markt vorhanden ist. Hier könnte flexibler reagiert und damit der Druck auf den Markt verringert werden.

Präsident Alois Glück: Die nächste Frage stellt Herr Kollege Rudrof.

Heinrich Rudrof (CSU): Herr Präsident, Herr Staatsminister! Angesichts des ausufernden Kontrollumfangs im Bereich der Landwirtschaft frage ich die Staatsregierung, ob und wie gewährleistet ist, dass europaweit ein vergleichbarer Kontrollintensitätsgrad angewandt wird, und ob die Staatsregierung eine Möglichkeit sieht, die Umsetzung von Cross Compliance in anderen Mitgliedsstaaten in Erfahrung zu bringen, um dem Landtag darüber Bericht zu erstatten.

Präsident Alois Glück: Herr Staatsminister.

Staatsminister Josef Miller (Landwirtschaftsministerium): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Grundsätze für die Umsetzung von Cross Compliance sind in der Verordnung Nr. 1782/2003 in Verbindung mit der Verordnung Nr. 796/2004 der Europäischen Gemeinschaft festgelegt. Bei den jährlich 1 % Direktzahlungsempfängern ­ bei Rinderkennzeichnung sind es 5 % ­ ist die Einhaltung der Verpflichtung jährlich vor Ort zu kontrollieren. Eine Nichteinhaltung der Verpflichtungen führt zu einer Ahndung im Fachrecht und zu Kürzungen bei den EU-Direktzahlungen. Dies gilt in allen Mitgliedsstaaten.

Gerade wegen der Mehrfachsanktionierung habe ich das Cross-Compliance-System von Anfang an abgelehnt. Es ist überzogen. Ein Beispiel: Wird bei einem Landwirt, der fünf Schafe hat, bei den Schafen das Fehlen von Ohrmarken festgestellt, dann werden ihm auch Kürzungen für die 200 Hektar Getreide, die er anbaut, auferlegt. Abgelehnt habe ich Cross Compliance auch wegen des damit verbundenen überbordenden Bürokratismus, der in der Diskussion steht.

Die Kontrollen können nach den Vorgaben in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten entweder durch die bisher schon zuständigen Fachbehörden oder durch einen speziell für diese Kontrollen eingerichteten Prüfdienst erfolgen. Ein Teil der Cross-Compliance-Vorschriften sind EU-Richtlinien, die erst in nationales Recht überführt werden müssen, zum Beispiel die Nitratrichtlinie und die Kälberhaltungsrichtlinie. Ebenso verhält es sich mit dem Anhang IV der Verordnung-EG-Nummer 1782/2003, der Grundsätze vorsieht wie zum Beispiel Erosionsschutz, Erhalt von Landschaftselementen und Pflege von Flächen, die aus der Produktion genommen wurden.

Es ist davon auszugehen, dass die Umsetzung in allen EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich erfolgt. Über die konkrete Umsetzung liegen derzeit keine belastbaren Informationen vor. Das Problem der unterschiedlichen Umsetzung besteht nicht zuletzt deshalb, weil die EU-Kommission entgegen ihren ursprünglichen Ankündigungen bisher keinen Kriterienkatalog vorgelegt hat. Er soll für das Hygiene-Paket erst vorgelegt werden.

Die Agrarministerkonferenz in Bielefeld hat auf meine Initiative hin den Bund beauftragt, die Umsetzung in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zu eruieren und für eine möglichst einheitliche Umsetzung in der gesamten EU Sorge zu tragen. Auf der Grünen Woche in Berlin war das Thema Hauptgesprächsstoff. Ich habe mit dem französischen Landwirtschaftsminister Bussereau, Herrn Dr. Pröll aus Österreich und mit Herrn Veermann aus den Niederlanden darüber gesprochen und darauf hingewiesen, dass hier vereinfachte, gleiche Verfahren zur Anwendung kommen müssen. Die Schwierigkeit dabei ist, dass in den Mitgliedstaaten die Vorbereitungen für die Umsetzungen von Cross Compliance noch nicht endgültig abgeschlossen sind. Es finden auch noch Gespräche mit der Kommission statt, um vielleicht doch noch die eine oder andere Vereinfachung zu erreichen.

Heinrich Rudrof (CSU): Herr Minister, danke für die umfassende Antwort. Gleichwohl habe ich noch eine Zusatzfrage.

Präsident Alois Glück: Herr Kollege, Sie haben sich das Wort genommen.

Heinrich Rudrof (CSU): Entschuldigung, Herr Präsident.

Ich wollte nachfragen, ob auch sichergestellt ist, dass bundesweit nach einheitlichen Kriterien kontrolliert wird.

Präsident Alois Glück: Herr Staatsminister, bitte.

Staatsminister Josef Miller (Landwirtschaftsministerium): Es gibt hierzu eine Arbeitsgruppe auf Bundesebene,