Jugendhof Dörnberg, Landkreis Kassel

Nach Ende der zeitlich befristeten Nutzung durch die Fachklinik Fürstenwald steht der ehemalige "Landesjugendhof Dörnberg" im Landkreis Kassel wieder leer.

Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. a) Wurden bereits während der zeitlich befristeten Nutzung der Liegenschaft durch die Fachklinik Fürstenwald von Dritten (privaten und/oder öffentlichen) Nutzungsvorschläge/-konzepte eingeholt oder entwickelt, um eine möglichst schnelle Folgenutzung der Liegenschaft vorzubereiten?

b) Wenn ja, wie ist der Stand der entsprechenden Evaluierung?

Zu a:

Seit der Aufgabe der Nutzung als Landesjugendhof durch das Land Hessen im Jahr 2001 wurden regelmäßig Nutzungskonzepte von unterschiedlichen Einrichtungen und Privatpersonen vorgelegt. Es war auch angedacht, dass eine weitere Stiftung und Fachklinik den ehemaligen Jugendhof Dörnberg nach Abschluss der Zwischennutzung erwirbt.

Zu b:

Die vorgelegten Konzepte haben sich zum Teil aus unterschiedlichen Gründen nicht als planungsrechtlich akzeptabel oder finanzierbar erwiesen. Die ursprünglich am Kauf interessierte Stiftung zog ihr Interesse schließlich zurück. Aktuell befinden sich weitere kaufwillige Interessenten in Gesprächen mit Banken und Planern. Das Hessische Immobilienmanagement (HI) steht im Übrigen im Hinblick auf eine zukünftige Nutzung der Liegenschaft in enger Abstimmung mit der Stadt Zierenberg und dem Landkreis Kassel.

Frage 2. Werden bereits Verhandlungen mit neuen Miet- oder Kaufinteressenten geführt?

Falls ja:

a) Welche Aussichten bestehen nach Auffassung der Landesregierung, diese Verhandlungen zu einem positiven Abschluss zu führen?

b) Welcher Zeitpunkt zur Übergabe der Liegenschaft wird angestrebt?

Zu a: Verhandlungen mit Interessenten werden vom HI seit der Aufgabe der Nutzung als Jugendhof geführt. Eine erneute öffentliche Ausbietung der Liegenschaft erfolgte - neben der ständigen Veröffentlichung im Internet - am 13./14. August 2005. Weiterhin wurden alle bekannten Interessenten vom HI angeschrieben und diesen die Gelegenheit gegeben, ein Angebot abzugeben. Aktuell führt das HI konkrete Gespräche mit drei Interessenten, die jeweils beabsichtigen, ein Kaufangebot abzugeben.

Zu b:

Es ist beabsichtigt, das Verkaufsverfahren zügig zu einem Abschluss zu bringen, sodass die Liegenschaft noch in diesem Jahr übergeben werden könnte.

Falls nein:

a) Was unternimmt die Landesregierung, um Gebäude und Flächen schnellstmöglich einer neuen Nutzung zuzuführen, um somit sowohl einen wirtschaftlichen Ertrag zu erzielen als auch den Erhalt von Bausubstanz und Wert der Liegenschaft sicherzustellen?

b) Zu welchen Resultaten haben diese Bemühungen bisher geführt?

Entfällt (siehe Antwort oben).

Frage 3. Welche monatlichen Kosten entstehen dem Steuerzahler durch den erneuten Leerstand des ehemaligen "Landesjugendhofs Dörnberg" für die substanzsichernde Unterhaltung von Gebäuden, Anlagen und Flächen?

Da die Liegenschaft erst seit Anfang Juli 2005 leer steht, sind bisher keine nennenswerten Kosten angefallen.

Bei andauerndem Leerstand (inkl. Frostschutzbeheizung) könnten aufgrund allgemeiner Schätzwerte monatliche Leerstandskosten in Höhe von ca. 1.900 (3.100 inkl. Aufwendungen für Abschreibungen) entstehen.

Frage 4. Besteht nach Kenntnis der Landesregierung Sanierungsbedarf im Bereich der Infrastruktur der Liegenschaft (z.B. Strom- oder Wasserversorgung, Kläranlage, Abwasserentsorgung etc.)? Falls ja:

a) Wie hoch schätzt die Landesregierung den finanziellen Aufwand, der sich durch diesen Sanierungsbedarf ergibt?

b) Zu welchem Zeitpunkt werden diese Finanzmittel zur Verfügung stehen?

c) Wann ist geplant, die entsprechenden Arbeiten zu beginnen und zum Abschluss zu bringen?

Wie bei älteren Objekten üblich, besteht auch am Dörnberg Sanierungsbedarf an einzelnen Einrichtungen. Dieser orientiert sich allerdings nicht ausschließlich am technischen Zustand der Gebäude und der Haustechnik, sondern hängt auch von der künftigen Nutzung der Liegenschaft ab.

Der bekannte Sanierungsbedarf wird von dem mit dem Verkauf der Liegenschaft beauftragten HI den Kaufinteressenten bekannt gegeben. Im Hinblick auf den kurzfristig beabsichtigten Abschluss des Verkaufsverfahrens sind Investitionen des Landes Hessen für die Sanierung und Modernisierung somit nicht mehr vorgesehen.