Verkehrssicherungsmaßnahmen im Zuge der geplanten Ortsumgehung Hünfeld der B 84

Der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Hünfeld wird zurzeit bearbeitet. Aufgrund von Einwendungen gegen den zur Planfeststellung beantragten Verknüpfungsbereich der Bundesstraßen B 84/B 27 mit den Kreisstraßen K 121, K 141 und K 149, u.a. seitens der Gemeinde Burghaun sowie der Bürgerinitiative "Verein für kreuzungsfreie Straßenanbindung an die B 84 e.V.", wurde die Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 1998 auf das Prognosejahr 2015 veranlasst. Mit den fortgeschriebenen Verkehrsdaten wurde eine Überprüfung der beanstandeten Knotenpunkte vorgenommen. Das Ergebnis ist den betroffenen Gebietskörperschaften, der Gemeinde Burghaun und der Stadt Hünfeld, am 23. September 2002 übermittelt und am 22. Oktober 2002 im HMWVL erläutert worden. Über die erfolgten Anregungen und Bedenken wird, wie auch über die von der Bürgerinitiative zuletzt im September 2003 vorgebrachten Varianten zur Gestaltung der Knotenpunkte und die daraus resultierenden Auswirkungen auf verkehrliche und gegebenenfalls ökologische bzw. städtebauliche Belange, im Planfeststellungsbeschluss zu entscheiden sein. Dabei sind auch die vorgetragenen Argumente der Verkehrssicherheit sowie die Wirtschaftlichkeit der Varianten zu berücksichtigen.

Die abschließende Entscheidung im Planfeststellungsbeschluss wird nach sorgfältigen Überprüfungen und Abwägung aller Belange nach pflichtgemäßem Ermessen getroffen und bleibt abzuwarten.

Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Ist vorgesehen, die künftige Ortsumgehung an dem Knoten 1 (Anbindung K 149) und dem Knoten 2 (Anbindung K 141) mit einer Lichtsignalanlage auszustatten?

Falls nein, weshalb nicht?

Auf der Grundlage der Erkenntnisse der fortgeschriebenen Verkehrsuntersuchung ist konzeptionell für beide Knotenpunkte eine Lichtzeichenanlage vorgesehen.

Frage 2. a) Die der Leistungsfähigkeit am Knoten 1 (Anbindung K 149) zugrunde gelegte Pendlerzahl von 14 bzw. 15 Kfz/Stunde wird seitens der Gemeinde Burghaun als deutlich zu gering veranschlagt. Tatsächlich passieren in Spitzenzeiten weit über 100 Pendler den Knoten als Linksabbieger. Die Pendlerzahl von realistisch über 100 Kfz/Stunde wird jedoch zu einer spürbaren Verschlechterung der Qualitätsstufen führen. Auf der Basis welcher Berechnungen oder Annahmen kommt die Prognose von 14 bzw. 15 Kfz/Stunde zustande?

b) Sind nach Ansicht der Landesregierung aus der Tatsache, dass weit über 100

Pendler pro Stunde den Knoten benutzen werden, für die weitere Planung Konsequenzen zu ziehen?

Falls ja, welche?

Falls nein, weshalb sind keine Konsequenzen daraus zu ziehen?

Zu a:

Die vorgenannten Prognosewerte, sowohl die zunächst angegebenen 14/15

Kfz/Stunde als auch die nachher benannten 100 Kfz/Stunde, ergeben sich Eingegangen am 1. September 2005 · Ausgegeben am 15. September 2005 nur aus den Stellungnahmen der Gemeinde Burghaun und deren Planungsbüro. Sie sind widersprüchlich und für die Fachverwaltung nicht nachvollziehbar.

Zu b:

Die Konsequenzen ergeben sich aus der Antwort zu Frage 1 und der Vorbemerkung.

Frage 3. Zur Gewährleistung höherer Verkehrssicherheit wäre ein Geschwindigkeitsmessgerät erforderlich, das die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit der aus östlicher Richtung kommenden Fahrzeuge gewährleisten würde.

Sieht die Landesregierung die Installierung eines Geschwindigkeitsmessgerätes vor?

Falls nein, weshalb nicht?

Nein. Im Planfeststellungsbeschluss sind verkehrsrechtliche Regelungen nicht zu treffen. Die Entscheidung über die Anordnung derartiger Anlagen hat zu gegebener Zeit die zuständige Verkehrsbehörde zu treffen.

Frage 4. Wie steht die Landesregierung zu der Forderung der Gemeinde Burghaun, die Problematik der Verkehrssicherheit am geplanten Knotenpunkt B 27/B 84 durch ein vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen empfohlenes Sicherheitsaudit (ESAS 2002) nochmals zu überprüfen?

Frage 5. Falls die Landesregierung keine Notwendigkeit der in Frage 4 angesprochenen nochmaligen Überprüfung sieht, weshalb nicht?

Auf Veranlassung der Planfeststellungsbehörde sind die gesamten Entwurfsunterlagen einem Sicherheitsaudit (Auditphase 2), entsprechend den Empfehlungen für das Sicherheitsaudit von Straßen (ESAS 2002), durch die zuständige Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung im Mai 2004 unterzogen worden. Eine nochmalige Überprüfung ist daher nicht zielführend. Das Ergebnis dieser Auditphase wird in den Planfeststellungsbeschluss einbezogen.