Entbürokratisierung bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen

Entbürokratisierung bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO und bei der Erteilung von Erlaubnissen nach § 29 StVO für überbreite Landmaschinen

Die Landesregierung wird ersucht, im Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz über folgenden Gegenstand zu berichten:

1. Wie viele Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO für überbreite Landmaschinen wurden in Hessen in den vergangenen fünf Jahren jährlich erteilt?

2. Aus welchen Gründen ist es in Hessen nicht möglich, überbreiten Fahrzeugen flächendeckende Ausnahmegenehmigungen zu erteilen?

3. Wie bewertet die Landesregierung die in den Bundesländern unterschiedlich geregelte bzw. praktizierte Umkreislimitierung der Ausnahmegenehmigungen?

4. Wie viele Anträge auf Erteilung von Erlaubnissen nach § 29 StVO für überbreite Landmaschinen wurden in den vergangen fünf Jahren in den einzelnen Kreisen jährlich gestellt?

5. Wie viele Erlaubnisse nach § 29 StVO für überbreite Landmaschinen wurden in den vergangenen fünf Jahren in den einzelnen Kreisen jährlich erteilt?

6. Wie bewertet die Landesregierung den Verwaltungs- und Kostenaufwand für Landwirte und Behörden bei der Erteilung von Erlaubnissen für überbreite Landmaschinen nach § 29 StVO?

7. Werden die Verwaltungsvorschriften zu § 29 StVO zur Erteilung von Erlaubnissen für überbreite Landmaschinen landesweit einheitlich angewendet oder bestehen Unterschiede in den Verwaltungsbezirken?

Falls es Unterschiede gibt, welche sind dies und aus welchen Gründen?

8. Sieht die Landesregierung Vereinfachungsmöglichkeiten bei der Erteilung von Erlaubnissen nach § 29 StVO für überbreite Landmaschinen?

Wenn ja, welche?

9. Wie bewertet die Landesregierung die Praktikabilität der Verwaltungsvorschrift, wonach in bestimmten Fällen eine polizeiliche Begleitung erforderlich wird?

10. Wie bewertet die Landesregierung das Verbot der Befahrung mit überbreiten Landmaschinen auf Straßen mit einer Breite unter 5,50 m?

11. Wie wird die Möglichkeit der privaten Absicherung überbreiter Landmaschinen, welche mit Rundumleuchten ausgerüstet sind, bewertet?

Dem Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz überwiesen

12. Gibt es aus der Sicht der Landesregierung einen Konflikt zwischen der in der Erntezeit notwendigen Flexibilität des Maschineneinsatzes und den sich hieraus ergebenden organisatorischen und personellen Anforderungen an die Polizei?

13, Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang die in der Verwaltungsvorschrift enthaltene Anmeldefrist für die polizeiliche Begleitung von in der Regel 48 Stunden vor Fahrtantritt?

14. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung insgesamt ergreifen, um den hessischen Landwirten den Einsatz von überbreiten Landmaschinen in der Erntezeit zu erleichtern?