Die ersten Auswirkungen sehen wir schon bei der Busförderung

Was die Kürzung um 2,3 Milliarden Euro bis zum Jahr 2009 für Bayern bedeutet, darüber gibt es verschiedene Spekulationen. Herr Staatssekretär Spitzner hat heute Morgen im Rahmen der Fragestunde eingeräumt, es werde mit einer Mittelkürzung von 344,4 Millionen Euro gerechnet. So viel haben Sie also heute Morgen selbst eingeräumt. Das bedeutet, der ÖPNV verliert in Bayern fast 350 Millionen Euro. Sollen wir dabei zusehen? ­ Nein, das können wir nicht. Wir verlieren in Bayern bis zu 1200 Arbeitsplätze. Wir verlieren auch eine Vielzahl der Leistungen, ob das bedeutet, jeder zehnte Zug entfällt oder sogar jeder fünfte bis sechste Zug, wie das der Bund Naturschutz ausgerechnet hat. Das lasse ich einmal offen. Jeder Zug, der aus dem Bayerntakt herausgenommen wird, bedeutet eine Beendigung desselben, dabei sind Sie, Herr Staatsminister Huber, doch so stolz auf das Erbe von Herrn Wiesheu. Erhalten Sie uns also bitte dieses Erbe.

Die ersten Auswirkungen sehen wir schon bei der Busförderung. Nun werden Sie gleich sagen, das ist nicht so schlimm, denn die Busse sind neu und modern. Aber das trifft nur auf Einzelfälle zu, und außerdem zeigt die Diskussion zum Thema Feinstaub, dass wir weiteren Modernisierungsbedarf haben. Doch dieser Modernisierungsbedarf wird durch die Staatsregierung jetzt für mindestens zwei Jahre auf Eis gelegt. Auch hierbei handelt es sich um erste konkrete Auswirkungen.

Nun stellt sich die Frage, was Bayern bisher dazu beigetragen hat. Zum einen wehren Sie sich nicht in der notwendigen Weise, zum anderen aber weisen Sie in der Tat die Verwendung der Mittel nicht lückenlos nach. Im März 2005 habe ich detaillierte Fragen gestellt, um hierauf eine Antwort zu bekommen. Sie alle kennen die Geschäftsordnung. Nach sechs Monaten haben Sie endlich geantwortet, doch die Antwort ging mir erst zwei Tage nach der Bundestagswahl zu, damit ich die Zahlen nicht mehr vorher veröffentlichen konnte. Erst nachdem ich das Präsidium eingeschaltet habe, hat die Staatsregierung mir weitere Zahlen genannt. Diese Daten habe ich sorgfältig aufbereitet und dabei festgestellt, dass Sie zwar mittlerweile einiges nachweisen, aber eben nicht lückenlos. Es bleibt ein Restbetrag von 276 Millionen Euro, die in Ausgabenreste fließen, die Sie ebenfalls als nicht zuordenbar nachweisen. Sie weisen auch den Mittelabfluss nicht nach, obwohl Sie ganz konkret danach gefragt wurden. Sie werden dafür Gründe haben. Also muss ich festhalten, dass Sie den Nachweis nicht geführt haben. Wer sich so verhält, der muss sich nicht wundern, wenn er für diejenigen Argumente liefert, die kürzen wollen. Wir wollen, dass Sie die Mittel künftig lückenlos nachweisen. Wir verlangen unter Nummer 2 unseres Antrags auch, dass Sie diesen Nachweis für die Vergangenheit erbringen.

Die Regionalisierungsmittel sollen nicht zur Entlastung des Landeshaushaltes eingesetzt werden. Anders als Herr Kollege Magerl bleibe ich hier ganz einfach bei den Fakten, bei dem, was die Staatsregierung selbst offiziell erklärt. Danach werden die Regionalisierungsmittel auch für Leistungen nach § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes ausgegeben. Das sind die Leistungen an die Busunternehmen für die verbilligten Schülerfahrkarten.

Das kennen wir alle. Das ist unbestritten eine Aufgabe des Landes. Das haben Sie aber aus dem Landeshaushalt darzustellen. Was tun Sie? ­ Sie nehmen dafür Regionalisierungsmittel, und zwar in erheblichem Umfang.

Von 1998 bis 2004 haben Sie nach eigenen Angaben 95,7 Millionen Euro genommen. Im Doppelhaushalt 2005/2006 nehmen Sie dafür jeweils 35 Millionen Euro.

Dabei sind Sie, Herr Staatsminister Huber, so dreist, in den Tagen, in denen wir dieses Thema diskutieren, in denen wir uns gegen die Mittelkürzung wenden, in den Nachtragshaushalt hineinzuschreiben, dass Sie noch einmal Mittel nach § 45 a wegnehmen und diese aus den Regionalisierungsmitteln auffüllen.

(Susann Biedefeld (SPD): Das ist dreist und unverschämt!) Herr Kollege Kupka, Ihnen als Haushaltspolitiker empfehle ich, das im Haushalt nachzulesen. Sie rufen doch förmlich nach Berlin: Kürzt mich, kürzt mich! Das ist kurzsichtig, das ist dumm und das ist dreist. Das können wir nicht durchgehen lassen. Soviel ist klar.

(Beifall bei der SPD)

Die Regionalisierungsmittel sind nicht dazu da, sie zur Schonung des Landeshaushaltes einzusetzen. Das steht glasklar fest. Hier bewege ich mich nicht, wie Herr Kollege Magerl, im Spekulativen, sondern das sind Zahlen, die ich aus Ihrem eigenen Haushalt entnommen habe. Ich möchte hier nicht den Vergleich mit Herrn Beckstein und dem Büchergeld nehmen, sonst würde mir noch recht vieles dazu einfallen. Ich stelle fest: Sie gefährden fahrlässig die Interessen unseres Landes.

Zum Schluss wollte ich noch etwas zu den Anträgen der anderen Parteien sagen, jedenfalls hatte ich erwartet, dass jede Partei hierzu einen Antrag einbringen würde.

Die CSU stellt aber keinen Antrag, hier ist Fehlanzeige.

Ich nehme nun zur Kenntnis, dass Sie, wie auch im November des letzten Jahres, der Meinung sind, hier sei alles in Ordnung.

Im November jedenfalls waren Sie offensichtlich dieser Meinung. ­ Also noch einmal kurz zu den Punkten des Antrages der GRÜNEN im Einzelnen.

Dass die Kürzungen auf die unsachgemäße Mittelverwendung zurückzuführen seien ist natürlich höherer Unsinn. Die Kürzungen sind auf einen Kürzungswillen zurückzuführen. Da haben wir überhaupt nichts zu beschönigen. Es ist ein Wille seitens des Haushaltes vorhanden, da zu kürzen. Der Haushalt ist zwar wichtig, aber er bestimmt nur einen Teil der Politik. Die fachlichen Anforderungen dürfen nicht hinten herunterfallen.

Richtig ist aber ­ da gestehe ich Kollege Magerl auch zu, dass er uns das zutreffend zusammenfasst ­: Mit den Unklarheiten, seien sie bewusst herbeigeführt oder sei es, dass Sie gemeint haben, die Opposition lasse sich mit halb garen Zahlen abspeisen, liefern Sie natürlich den Vorwand für jene, die kürzen wollen. Sie kennen doch die klassischen Zitate der Kürzer in Berlin, die da sagen: Ich weiß doch selber, was man mit solchen Mitteln macht.

Sie haben dazu beigetragen, auch in Bayern, und das bedauere ich außerordentlich.

In Nummer 1 b, Herr Kollege Magerl, liegen die Gründe, warum wir, obwohl wir es von der Intention her durchaus könnten, diesem Antrag nicht zustimmen werden. Sie verlangen, Kontrollen durchzuführen, aber das Gesetz sieht es nicht vor. Es tut mir Leid; aber das ist schlichtweg nicht möglich. Im Übrigen folgen wir nicht dem die eigene Regierung schlecht zu machen. Wenn Sie das tun wollen, dann beschränken Sie sich bitte auf die grünen Minister und beziehen Sie nicht die Bundesregierung insgesamt ein.

(Zuruf von den GRÜNEN)

Die Kürzung ist in der Höhe nicht zu akzeptieren. Das nehmen wir auf. Insofern sagen Sie das Richtige.

Die Überprüfung der bisherigen Vereinbarung steht im Gesetz. Das muss man hier nicht beschließen.

Die Mittel sollen ausschließlich dem Schienenpersonennahverkehr zugute kommen. Das steht leider auch anders im Gesetz, Herr Magerl. Also können wir das hier nicht beschließen.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Christian Magerl (GRÜNE))

­ Nein. Wir können nicht beschließen, wie Bundesgesetze gelten.

(Dr. Christian Magerl (GRÜNE): Das können wir schon!)

Die heutige Diskussion zeigt wieder einmal exemplarisch die Rollenverteilung im Bayerischen Landtag: Die GRÜNEN bringen ­ zugegeben ­ ein Körnchen Wahrheit in der Sache und Unkenntnis im Detail. Die CSU bietet markige Worte. Herr Huber, Sie sagten dieser Tage in der Zeitung, kein Fahrgast in Bayern müsse sich sorgen, Sie würden das schon richten. Heute wollen Sie offensichtlich nicht mit uns stimmen. Sie kneifen in der Sache. Aber das kennt man ja. Das ist das Verhalten, das Sie in Berlin an den Tag legen. Da ist Ihnen der Ministerpräsident Vorbild. Sie haben sich als echte Gestalter in Berlin abgemeldet, und die Menschen in Bayern sind die Leidtragenden.

Wir haben eine klare Haltung in der Sache. Das war im November so, das ist heute so. Ich habe Ihnen auch gesagt: Wir wenden uns genauso an die eigenen Leute, aber im Bayerischen Landtag vertreten wir auf dem verfassungsmäßigen Wege bayerische Interessen. Insofern geben wir der Staatsregierung, wenn Sie mitmachen, die Leitlinie vor, mit der in Berlin zu verhandeln ist.

(Beifall bei der SPD) Präsident Alois Glück: Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Rotter.

Eberhard Rotter (CSU): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben hier die Neuauflage einer Debatte, die wir bereits am 30. November letzten Jahres eingehend geführt haben. Ich könnte es mir jetzt ganz leicht machen und sagen: Ich verweise auf meine damaligen Ausführungen.

(Heidi Lück (SPD): Bravo! ­ Zuruf des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr (GRÜNE))

­ Ach, Herr Dürr ist auch wieder aufgewacht. ­ Aber ich möchte schon einige Sätze dazu sagen.

Liebe Vorredner, Sie haben nichts zu den Ursachen dieser Kürzungen gesagt. Herr Beyer hat zwar zu Recht gesagt: Zunächst einmal steht ein Kürzungswille dahinter. Aber es steht auch die Notwendigkeit von Kürzungen im Bundeshaushalt dahinter. Davon kann man leider, was auch die CSU-Fraktion bedauert, die Regionalisierungsmittel nicht ausnehmen. Die Ursache für die Kürzungsnotwendigkeit liegt in der katastrophalen Haushaltslage des Bundes. Nach sieben Jahren Rot-Grün in Berlin ist der größte Schuldenberg in der Geschichte Deutschlands hinterlassen worden.

(Zuruf von der SPD: Den haben Sie hinterlassen!)

Das ist nun einmal Fakt. Deswegen war die große Koalition bei ihrer Konstituierung gezwungen, ein Konsolidierungsprogramm von 35 Millionen Euro auf den Weg zu bringen. Im Koalitionsvertrag finden sich folgende Aussagen zu den notwendigen Kürzungen: Überfällig sind gezielte Einsparungen bei einzelnen Fördertatbeständen, (Dr. Thomas Beyer (SPD): Das stimmt so nicht!)

­ ja, aber natürlich; wortwörtlich ­ (Dr. Thomas Beyer (SPD): Nein, das ist überfällig!) die von rund einer Milliarde Euro im Jahre 2007 auf rund 1,4 Milliarden Euro im Jahre 2009 aufwachsen. Hierzu stehen Korrekturen bei den Regionalisierungsmitteln, bei der Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung und im Bereich der Landwirtschaft an.

­ Soweit dieser Koalitionsvertrag, der ­ ich muss noch einmal daran erinnern ­ die Unterschriften aller drei Partner der großen Koalition trägt.

Ich kann mir das berechtigte Geschrei vorstellen, wenn man im Bereich der Landwirtschaft oder im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe stärker kürzt. Das ist ja auch Gegenstand nahezu jeder Plenarsitzung.

Ich habe bereits in der Plenardebatte am 30. November 2005 namens der CSU-Fraktion darauf hingewiesen, dass wir, anders als die SPD-Fraktion im

Landtag, nicht so tun, als wären wir in Berlin nicht mit in der Regierungsverantwortung. Im Interesse der politischen Glaubwürdigkeit können wir nicht in Berlin Hü und in München Hott sagen.

(Beifall des Abgeordneten Engelbert Kupka (CSU) ­ Lachen bei der SPD ­ Zuruf des Abgeordneten Dr. Thomas Beyer (SPD))

­ Ja, Sonthofen. Das ist die südlichste Stadt Deutschlands. Sie liegt in meinem Stimmkreis. Ganz genau, Herr Beyer. Ich weiß nicht, ob Sie schon einmal dort waren.

Wenn nicht, würde ich Ihnen raten, einmal hinzufahren.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Thomas Beyer (SPD))

Bereits aus diesen Gründen sind die Anträge abzulehnen, wie auch die ähnlich oder gleich lautenden Anträge am 30. November letzten Jahres von uns abgelehnt worden sind. Allerdings hat an diesem 30. November der Landtag auf Antrag der CSU-Fraktion einen Beschluss gefasst.

Das ist der Grund, warum wir nicht wieder mit einem neuen Antrag kommen. Wir sehen es nicht für sinnvoll an, jedes Vierteljahr eine Neuauflage derselben Anträge einzubringen und diese wieder verabschieden zu lassen. Der Landtag hat ­ im Übrigen mit den Stimmen der SPD-Fraktion ­ beschlossen, die Staatsregierung aufzufordern, beim Bund darauf hinzuwirken, dass der öffentliche Personennahverkehr weiterhin mit einem ausreichenden Finanzierungsbeitrag auf hohem Niveau gefördert wird.

(Susann Biedefeld (SPD): Haben Sie Kollegen Beyer nicht zugehört?)

Nach Auffassung des Landtages muss sichergestellt werden, dass die notwendigen Bestellungen von Verkehrsleistungen und Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr auch künftig sowohl in den Ballungsräumen als auch in den ländlichen Räumen des Freistaates gewährleistet werden können.

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Eben darum!)

Bei der Kompensation einer zwischen den Partnern der großen Koalition vereinbarten Einsparung sind Instrumente wie die Ausschreibung von Bahnleistungen zu nutzen, Herr Kollege Beyer.

Weil der Landtag das mit Recht so beschlossen hat und weil dieser Beschluss natürlich weiterhin Gültigkeit hat, brauchen wir heute keinen gleich lautenden Antrag einzubringen. ­ Dies zu Ihrer besorgten Frage, warum seitens der CSU-Fraktion kein eigener Antrag gegen den der GRÜNEN gesetzt worden ist. Sie hätten es ja auch nicht für nötig angesehen, das Plenum erneut damit zu befassen. Sie haben mit Ihrem Dringlichkeitsantrag ja auch nur nachgezogen, nachdem der Kollege Dr. Magerl das Thema ­ offensichtlich in Ermangelung anderer Dinge ­ wieder hochgezogen hat.

(Christine Stahl (GRÜNE): Mein Gott!)

Im Sinne dieses Landtagsbeschlusses ist die Staatsregierung bereits tätig geworden und wird sich natürlich weiter einsetzen.

Eine Reduzierung der Regionalisierungsmittel kann nur nach einer eingehenden Bewertung der verkehrspolitischen Erfordernisse, der rechtlichen Bindungen, die die Länder eingegangen sind, und der politischen Folgekosten erfolgen. Darüber sind wir uns sicherlich einig. Die CSU-Fraktion ist mit der Staatsregierung der Auffassung, dass die im Koalitionsvertrag angekündigten Kürzungen bei den Regionalisierungsmitteln ­ ich habe darauf hingewiesen ­ nicht von vornherein abgelehnt werden können.

So wichtig der Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs als wesentliches Element der Daseinsvorsorge ist, so essenziell ist es natürlich auch, die hohe Verschuldung des Bundes nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern aktiv zu bekämpfen. Der Koalitionsvertrag stellt mit seinem umfassenden Sparansatz entscheidende Weichen. Die Regionalisierungsmittel, die sich über die Legislaturperiode immerhin zu einem Gesamtbetrag von etwa 28 Milliarden Euro aufsummieren, können alleine schon aus Gleichheitsgründen nicht prinzipiell unangetastet bleiben.

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Na!)

Die vorliegenden Anträge sind aber auch abzulehnen, weil die darin enthaltene Feststellung, besser gesagt: Unterstellung, die Regionalisierungsmittel würden in Bayern nicht zweckentsprechend verwendet, falsch ist.

Bereits in meinem Beitrag am 30. November letzten Jahres habe ich darauf hingewiesen, dass im Jahre 1997 ein erheblicher Teil der früheren GVFG-Mittel ­ Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz; hierbei handelt es sich um rund 3 Millionen Euro ­ zu den Regionalisierungsmitteln umgeschichtet worden sind. Herr Kollege Beyer, Sie haben, im Gegensatz zum Kollegen Dr. Magerl, dankenswerterweise ebenfalls darauf hingewiesen.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Eberhard Rotter (CSU): Nein, ich möchte meinen Beitrag fortsetzen. ­ Damit sollte den Ländern mehr Flexibilität bei der Verwendung dieser Mittel gegeben werden.

Dieser Anteil der Regionalisierungsmittel war für ÖPNVInvestitionen bestimmt, Herr Kollege Dr. Magerl, und Sie wissen das eigentlich auch. Diese Sachkunde unterstelle ich Ihnen ganz einfach. Ich unterstelle Ihnen, dass Sie es besser wissen, als Sie es gerade vorgetragen haben.

Dieser Anteil ist für ÖPNV-Investitionen bestimmt und wird von der Staatsregierung derzeit wie auch in der Vergangenheit entsprechend ausgegeben.

Daher ist die Aufregung über eine angeblich nicht zweckentsprechende Verwendung der Mittel völlig unverständlich und unbegründet.

Diese Mittel sind zu Recht verwendet worden unter anderem für Bauinvestitionen im Bereich Schienenpersonennahverkehr, für Bauinvestitionen beim allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr ­ ÖPNV ­, für Fahrzeugbeschaffungen im Schienenpersonennahverkehr.