Kinderbetreuung

Der Richter von Schenkendorf war der Meinung, dass er aus der Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht am 6. Juli 2004 in vier Verfahren eine verfassungsrechtliche Problematik gesehen hat bei der Gewährung von Kindergeld und bei der Gewährung von Bundeserziehungsgeld, folgern kann, dass auch Artikel 1 Absatz 1 Nummer 5 des Landeserziehungsgeldgesetzes insoweit verfassungswidrig sein könnte, als er die Gewährung von Landeserziehungsgeld als kumulative Voraussetzung davon abhängig macht, dass bestimmte Staatsangehörigkeiten vorliegen.

In der Tat ist das eine schwierige Materie.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Da haben Sie Recht!)

Und in der Tat ist sie nicht nur aus der Sicht eines Sozialpolitikers zu sehen, sondern sie verlangt auch juristische Grundkenntnisse, Herr Kollege Wahnschaffe.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Nett, dass Sie mir das so sagen! ­ Dr. Thomas Beyer (SPD): Das ist wohl der heutige Stil im Hohen Hause!)

­ Ich sage Ihnen immer gern etwas; Sie lernen schließlich auch gern dazu, wie ich weiß. Der Hintergrund ist, dass das Bundeserziehungsgeld und das Bundeskindergeld Pflichtleistungen des Staates der Bundesrepublik Deutschland sind, die einer verfassungsgerichtlichen Klärung unterzogen waren und bei denen ganz klar feststeht, dass sie geleistet werden müssen. Dagegen ist das Landeserziehungsgeld eine freiwillige Leistung des Freistaates Bayern, die nicht im Sinne eines Rechtsanspruchs durchgesetzt werden kann.

Aus diesem Grunde ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2004 nicht unmittelbar übertragbar, weil sich die Frage stellt, ob im Hinblick auf eine freiwillige Leistung der Landesgesetzgeber einen weiteren Ermessensspielraum bei der Definition der Voraussetzungen hat, als der Bundesgesetzgeber ihn hatte.

Im Übrigen war die Regelung in Artikel 1 Absatz 1 Nummer 5 Landeserziehungsgeldgesetz bereits des Öfteren Gegenstand gerichtlicher Überprüfung und ist bis einschließlich 2003 in allen Gerichtsverfahren bestätigt worden. Insofern ist es sicherlich gar nicht schlecht, wenn sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof noch einmal mit seiner eigenen Rechtsprechung ­ zum Beispiel veröffentlicht in XXII Seite 57 ff, speziell Seite 61 ­ noch einmal damit auseinandersetzen kann, ob er im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2004 bei seiner bisherigen Meinung bleibt. Insofern kann das dann endgültig geklärt werden.

Zu Ihrem ersten Wortbeitrag möchte ich aber schon noch sagen, dass es nicht darum geht, was man politisch hätte entscheiden können. Es geht vielmehr um eine Verfassungsstreitigkeit und darum, ob Artikel 1 Absatz 1 Nummer 5 verfassungsgemäß ist. Dass man hätte anders entscheiden können, liegt in der Natur der Sache.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Das muss man wollen!)

Das haben wir aber nicht gewollt.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Eben!) Darum ist das Gesetz so, wie es ist. Aber darum geht es heute auch nicht. Und deswegen empfehle ich, dem Beschlussvorschlag des Ausschusses zu folgen.

Wir werden mit Interesse abwarten, ob das Verfassungsgericht dann Ihre Meinung teilt, die sie beim Herrn von Schenkendorf abgeschrieben haben, oder unsere Meinung, die wir an dem orientieren, was das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung dazu gesagt hat. Das ist eine anspruchsvolle juristische Frage, und für die, die sich damit beschäftigen, ist es auch eine spannende Frage.

(Beifall bei der CSU) Zweiter Vizepräsident Prof. Dr. Peter Paul Gantzer: Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Wahnschaffe.

Joachim Wahnschaffe (SPD): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kollege Weidenbusch hat den Eindruck vermittelt, dass seine Rechtsauffassung gegen die des Sozialgerichtes München steht und dass ein einzelner Richter an einem Nachmittag etwas zu Papier gebracht hat, das durchaus anfechtbar ist. Herr Kollege Weidenbusch, wenn Sie sich mit der Materie etwas näher befasst hätten ­ da geht es nicht nur um allgemein rechtliche, sondern natürlich auch um sozialrechtliche Fragen ­, hätten Sie feststellen können, dass dieses Problem schon ziemlich lange existiert und dass es dazu nicht nur Entscheidungen oder einen Aussetzungsbeschluss des Sozialgerichtes München gibt, sondern dass wir diese Frage, wenn auch unter Zugrundelegung einer anderen Nationalität, auch im Bayerischen Landtag schon des Öfteren hatten.

(Ernst Weidenbusch (CSU): Türkisch!) Damals ging es nämlich um Mitbürger türkischer Herkunft.

Die Ausgangssituation war genau dieselbe wie heute.

Allerdings hat damals das Landessozialgericht, aufbauend auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, zugunsten dieser Mitbürger türkischer Herkunft entschieden, und inzwischen ist das Praxis.

Ich zitiere aus dem Vorlagebeschluss ­ das hört sich wirklich sehr gut an ­ des Sozialgerichtes München: Das Landeserziehungsgeld ­ darauf komme ich noch zurück ­ schließt Ausländer deswegen auch zu Recht nicht generell vom Erziehungsgeldbezug aus. Nichtdeutsche EU-Mitbürger, Marokkaner, Tunesier und nicht zuletzt türkische Staatsangehörige erhalten inzwischen in einer sich ständig ausweitenden Kasuistik ­ das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: in einer sich ständig ausweiseiner tenden Kasuistik; demnächst kommen wahrscheinlich noch Monaco und was weiß ich dazu. (Ernst Weidenbusch (CSU): Es kommt darauf an, mit wem wir Verträge schließen!)

­ Nein, nein; darauf kommt es nicht an.

(Ernst Weidenbusch (CSU): Doch! Da müssen Sie genau lesen!)

Seit dem 1. Mai 2004 gehört dazu auch Polen. Die Antragstellerin hatte nur leider das Pech, dass ihr Kind vor dem 1. Januar 2004, nämlich im Jahr 2000 geboren wurde und damit noch unter das Verdikt des alten Gesetzes, allerdings nicht von 2001, sondern von 1995 ­ zu dem Gesetz gibt es noch die Übergangsregelung ­ fiel und nur aus diesem Grunde vom Bezug des Landeserziehungsgeldes ausgeschlossen ist.

Man muss sich diesen Vorlagebeschluss einmal genau ansehen. Unter anderem steht darin ­ das kann man ohne weiteres nachvollziehen ­: Das Landeserziehungsgeld

­ Frau Staatsministerin a. D. Stamm kennt die Geschichte aus ihrer früheren Amtstätigkeit ­ knüpfte sehr eng an das Bundeserziehungsgeld an. Mit den vielen Kriterien, die das Landeserziehungsgeld normiert, ist es letzten Endes eine Fortsetzung des Bundeserziehungsgeldes, übrigens bis heute. Wenn wir demnächst das Elterngeld bekommen, muss das Landeserziehungsgeldgesetz ohnehin novelliert werden. Dies wäre doch ein trefflicher Anlass, das Gesetz zu novellieren, so wie wir es bereits am 23. November 2000 in diesem Haus beantragt haben, indem man ganz einfach Artikel 1 Absatz 1 Nummer 5 dahingehend ändert: Wer als Ausländerin oder Ausländer im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis ist.

(Ernst Weidenbusch (CSU): Sie haben nicht einmal das Verfassungsgerichtsurteil gelesen!

Das ging ja genau nicht!)

­ Nein, das ist genau der Anknüpfungspunkt des Bundeserziehungsgeldes. Das Sozialgericht München hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die einzige Anknüpfung an das Heimatrecht bzw. an die Staatsangehörigkeit keine sachgerechte Betrachtung ist. Gerade dann, wenn es um die Verletzung des Gleichheitsprinzips geht, muss man ganz andere Werte und Kriterien zugrunde legen. Das hat das Gericht in seinem Vorlagebeschluss sehr sorgfältig dargestellt, weswegen wir gar keinen Zweifel haben, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof, wenn er sachgerecht entscheidet ­ daran besteht unsererseits kein Zweifel ­, zu einer Entscheidung kommen wird, die dem vorliegenden Gericht Recht gibt.

Das wäre eine Ohrfeige für die Bayerische Staatsregierung, die sich bisher einzig und allein aus einem einzigen Grund gegen eine Änderung des Gesetzes gewehrt hat.

(Glocke des Präsidenten)

Dieser ist hier auch angeführt. Es geht um fiskalische Gründe. Sie wollen das Landeserziehungsgeld nur als Plakat, als Überschrift haben, aber Sie wollen im Grunde genommen nichts zahlen. Heute ist dieses Gesetz Makulatur ­ Herr Präsident, ich habe es gehört. Das Gesetz ist Makulatur.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Nur noch ein Teil derjenigen, die von der Natur her Anspruch auf dieses Landeserziehungsgeld haben, bekommen es tatsächlich, weil die Einschränkungen so groß sind. Deswegen sagen wir: Wir müssen dieses Landeserziehungsgeld in eine sachliche Ausführung überführen, damit Sie an diesem Steinbruch nicht mehr rühren können. Wir müssen es in die Kinderbetreuung überführen; dann wäre dieses Geld sachgerecht verwendet.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN) Zweiter Vizepräsident Prof. Dr. Peter Paul Gantzer: Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Die Aussprache ist damit geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt die Beteiligung des Landtags am Verfahren und die Abweisung des Antrags zu beantragen. Als Vertreter des Landtags soll der Abgeordnete Dr. Bernd Weiß bestellt werden. Wer dieser Beschlussempfehlung auf Drucksache 15/5663 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. ­ CSU-Fraktion. Gegenstimmen? ­ Die beiden anderen Fraktionen. Gibt es Enthaltungen? ­ Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Als letzten Tagesordnungspunkt rufe ich die Einzelberatung der Listennummer 18 auf: Dringlichkeitsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Maßnahmen zur Reduzierung der Feinstaubbelastung (Drs. 15/5151)

Ich eröffne die Aussprache. Erste Wortmeldung: Frau Kollegin Paulig.

Ruth Paulig (GRÜNE): Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident! Unser Antrag Maßnahmen zur Reduzierung der Feinstaubbelastung hat durch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Mai dieses Jahres ganz besondere Aktualität bekommen, indem das Gericht ganz klar und mit Nachdruck darauf verwiesen hat, dass die Regierung einen Handlungsauftrag umzusetzen hat, dass man nicht weiterhin alles auf die lange Bank schieben kann und dass mehr erfolgen muss als bisher geschehen, (Beifall bei den GRÜNEN) dass Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf Gesundheitsschutz haben. Ich bitte, dies wirklich zur Grundlage der Debatte zu machen.

Ein weiterer Punkt. Wir hatten im März dieses Jahres

­ dies sage ich an dieser Stelle, um Legendenbildungen vorzubeugen ­ einen Bericht des Umweltstaatssekretärs, Herrn Bernhard, im Umweltausschuss zur Umsetzung der Maßnahmen. Wir haben danach diesen unseren Antrag, der heute zur Abstimmung steht, eingereicht, weil dieser Bericht genau aufgezeigt hat, dass in Bayern erhebliche Defizite bei der Umsetzung der Luftqualitätsrichtlinien, der Feinstaubrichtlinie vorhanden sind.

Ich schildere es Ihnen kurz: Beispielsweise sind bereits jetzt ­ noch nicht einmal ein halbes Jahr ist vorbei ­ in fünf bayerischen Städten die Tagesgrenzwerte mehr als 35mal überschritten worden. Sie wissen, dass die Überschreitung des Tagesgrenzwertes, des im ganzen Jahr nur 35-mal erfolgen darf. Fünf Städte liegen bereits jetzt über dieser Grenze. 13 bzw. 14 weitere Städte, wenn ich Fürth als eigene Stadt hinzurechne, haben diesen Grenzwert bereits über 25-mal überschritten. Das heißt: Wir können mit Sicherheit davon ausgehen, dass in diesen weiteren 14 Städten der Grenzwert in diesem Jahr mehr als 35-mal überschritten werden wird.

Warum ist das den GRÜNEN ein solches Anliegen? ­ Wir wissen inzwischen aus der bayerischen Forschung, der Verbundforschung, aus der deutschen und der europäischen Forschung sowie aus den Zahlen der WHO, dass diese Feinstaubpartikel zu erheblichen Gesundheitsschädigungen und früheren Todesfällen führen. Wir meinen, dass die Politik die Aufgabe hat, die Gesundheit der Bevölkerung so gut es geht zu schützen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Politik hat nicht die Aufgabe, dem Straßenverkehr ­ insbesondere dem Kfz-Verkehr ­ auf Kosten der Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern Tür und Tor zu öffnen.

Wenn wir die Statistik ansehen, stellen wir fest, dass die bayerische Landeshauptstadt München ganz vorne liegt.

Sie wissen, dass unter den ersten 20 Städten, die diesen Grenzwert überschreiten, fünf bayerische Städte zu finden sind. Die vier weiteren Städte heißen Bayreuth, Regensburg, Augsburg und Lindau. Das ist ein schlechtes Zeugnis für die bayerische Umweltpolitik. Es wäre angemessen, darauf endlich mit aktiven Maßnahmen zu reagieren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich möchte noch einmal klar machen, worum es bei dem Aufgabenspektrum, das Sie zu bewältigen haben, geht: 38 % der Emissionen in Bayern, die den Feinstaub verursachen, stammen aus dem Verkehr. In diesem Feld besteht somit besonderer Handlungsbedarf. Die besonders kleinen Partikel des Feinstaubs ­ also die Partikel, die kleiner als 2,5 Mikrometer sind ­ stammen aus Verbrennungen von Dieselfahrzeugen. Diese Partikel sind besonders lungengängig. Sie führen zu besonderen gesundheitlichen Belastungen. 27 % der Emissionen stammen aus Hausfeuerungsanlagen, 19 % aus Industrieanlagen und 12 % aus der landwirtschaftlichen Viehhaltung. Die restlichen 4 % stammen aus dem Umschlag staubender Güter.

Wenn wir diese Zahlen anschauen und gleichzeitig sehen, wie wenig die Luftreinhaltepläne in diesen Städten greifen, wird ersichtlich, dass die Maßnahmen in Bayern zu verstärken sind. Was tun Sie? ­ Statt hier zu handeln, verwässern Sie die Kennzeichnung schadstoffarmer Kraftfahrzeuge. Auf Druck der Länder Bayern und wurde der betreffende Verordnungsvorschlag im Bundesrat zugunsten von BMW und Mercedes verwässert. In dem Entwurf dieser Bundesregierung war eigentlich die Euro-V-Norm zur Kennzeichnung der wirklich schadstoffarmen Fahrzeuge vorgeschrieben. Sie haben stattdessen die Euro-IV-Norm als sauberste Klassifizierung angesetzt, obwohl danach das Fünffache der Feinstaubemissionen der Euro-V-Norm zulässig ist. Diese Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge wurde also zugunsten von BMW und Mercedes total verwässert, auf Kosten der Gesundheit.

(Beifall bei den GRÜNEN ­ Maria Scharfenberg (GRÜNE): Nicht zugunsten der Kinder!)

­ Das geschah nicht zugunsten der Kinder. Die Verordnung selbst kam mit einer enormen Verzögerung. Im September 2005 gab es noch großspurige Erklärungen, wie schnell der Bundesrat im Herbst diese Regelung beschließen werde und wie ungünstig die von Herrn Trittin vorgeschlagene Regelung wäre. Sie haben nun diese Regelung zugunsten der Automobilindustrie und auf Kosten der Gesundheit verschlechtert.

Die Förderung von Rußfiltern ist der zweite Punkt, bei dem Sie ewig nicht vorangekommen sind. Ich meine hier den Einbau dieser Filter in Altfahrzeuge. Vor über einem Jahr haben wir GRÜNE das gefordert. Damals wurde groß von steuerlichen Anreizen und von Zuschüssen getönt. Bis heute liegen keine konkreten Vorschläge auf dem Tisch.

Nach einer dreijährigen Diskussion wäre ein zügiges Handeln angezeigt. Es kommt jedoch nichts. Der Schwarze Peter wird zwischen den Ländern und dem Bund hin und her geschoben. Der notwendige Anreiz zum Einbau dieser Filter unterbleibt.

Nun zur zukünftigen Strategie zur Luftreinhaltung. Sie können die Grenzwerte in Bayern nicht einhalten. Deshalb ergreifen Sie auf der EU-Ebene und auf der Umweltministerkonferenz in Deutschland Initiativen, um die Grenzwerte abzusenken. Damit wird die Bevölkerung nicht besser geschützt. Möglicherweise halten Sie mit dieser Maßnahme irgendwann die Grenzwerte ein, aber die gesundheitlichen Notwendigkeiten werden von Ihnen auch in diesem Fall nicht umgesetzt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Umweltminister waren am 19. Juni in Brüssel, um einen entsprechenden Vorstoß zu unternehmen. In der Presse war jedoch nichts von ihren Erfolgen zu hören. Ich hoffe, dass die EU in diesem Punkt standhaft bleibt. Die deutschen Umweltminister wollen sogar den Tagesgrenzwert zugunsten eines Jahresgrenzwertes abschaffen.

Dadurch würden alle Zahlen nivelliert und die hohen Belastungswerte verschleiert. Das kann doch nicht Ihr Ziel sein.