Der interkommunale Belastungsausgleich ist ein sehr wichtiges Thema

Diesem Gesetz liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die Zuständigkeit für Leistungen für Aussiedler, Spätaussiedler und ausländische Mitbürger in eine Hand gehört, und zwar der Städte und Landkreise. Uns ist von Anfang an klar gewesen, dass das auch mit einem finanziellen Ausgleich zwischen den Städten und Landkreisen einhergehen muss, die aufgrund der stärkeren Konzentration dieser Bevölkerungsgruppen in den Ballungszentren belastet sind. Das ist keine neue Neuigkeit. Sowohl die Beratung im Dezember 2004 als auch die heutige Beratung im Juli 2006 lassen belastbare Daten für den Rahmen des finanziellen Ausgleiches vermissen. Sie gehen nach wie vor von Schätzungen aus. Ich frage mich:

Warum nicht gleich so?

Der interkommunale Belastungsausgleich ist ein sehr wichtiges Thema. Dieser Gesetzentwurf ist in sehr enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden entstanden. Der interkommunale Finanzausgleich ist dringend notwendig; denn die Situation der Kommunen in Bayern stellt sich höchst unterschiedlich dar. Ebenso sind die Belastungen der Kommunen in Bayern unterschiedlich. Die sieben bayerischen Bezirke werden um 104,4 Millionen Euro entlastet. Bei den Landkreisen und kreisfreien Städten gab es Gewinner und Verlierer. Die Gewinner erhalten 79,4 Millionen Euro, die Verlierer werden mit 79 Millionen Euro belastet. Die Entlastung aller kommunalen Ebenen beträgt per Saldo 104,8 Millionen Euro. Das belegt die Notwendigkeit des Finanzausgleiches. Das war auch nie strittig. Es gibt eindeutig Verlierer unter den Kommunen.

Für uns stellt sich nach wie vor die Frage nach der Konnexität; denn der Finanzausgleich kann nicht nur bilateral erfolgen, es darf keine weiteren zusätzlichen Belastungen für die kommunale Ebene geben.

(Beifall bei der SPD)

Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu, da die Verlagerung von Aufgaben für die Bevölkerungsgruppe der Aussiedler, Spätaussiedler und Ausländer von den Bezirken auf die Landkreise und Städte richtig ist. Das haben wir von Anfang an gefordert. Ein interkommunaler Finanzausgleich ist dringend geboten, quasi als Verpflichtung des Freistaates gegenüber seinen Kommunen, mit denen die Staatsregierung in den letzten Jahren nicht immer besonders gütig umgegangen ist ­ um das vorsichtig zu formulieren ­ und auch jetzt nicht besonders gütig umgeht; denn die Finanzausstattung der Kommunen im Freistaat Bayern ist höchst mangelhaft.

Die Einlassung des Städtetages, über 2007 hinaus den kombinierten Belastungsausgleich fortzusetzen, ist nachvollziehbar. Wir werden dies weiter begleiten. Wie gesagt:

Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu, wissend, dass es wiederum ein Stückwerk ist.

(Beifall bei der SPD) Wesentliches ist darin nicht geregelt, und es ist Falsches aus dem jetzt geltenden AGSGB nicht revidiert worden.

So sieht das AGSGB keine Verpflichtung zur Einrichtung von Sozialhilfeausschüssen auf kommunaler Ebene mehr vor. Ich halte das nach wie vor für vollkommen falsch.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Richtig! ­ Beifall bei der SPD)

Die Beteiligung sozialerfahrener Personen ist nicht mehr vorgesehen. Auch das halte ich für falsch. Bemerkenswert ist, dass offensichtlich auch in der CSU-Fraktion deswegen kein reines Gewissen vorhanden ist. Das zeigen die Schriftliche Anfrage des Kollegen Unterländer und die Antwort der Staatsregierung dazu, die darauf hinweist, dass die Bezirke dies anders sehen.

Am wichtigsten ist aber, was es noch zu regeln gilt. Das brennt wirklich auf den Nägeln, weil wir sonst mit der Sozialpolitik für die Zukunft nicht weiterkommen bei den neuen Wohnformen im Behindertenbereich und im Altenbereich. Die Zusammenführung in eine Hand, die Eingliederungshilfe und die Hilfe zur Pflege sind nicht geregelt.

Es ist falsch, dass die Leistungen der Eingliederungshilfe durch die Einrichtungen und durch die Dienste ­ die Frühförderung ausgenommen ­ nicht in einer Hand sind. Nach meiner Meinung gehören sie in die Zuständigkeit des überörtlichen Sozialhilfeträgers, in die Hände der Bezirke.

Sie haben wiederum eine Chance vertan. Es gibt einen Verschiebebahnhof zwischen ambulant, teilstationär und stationär. Der Ausbau von ambulanten Wohn- und Betreuungsformen neuer Art, Kombinationen zwischen ambulant und stationär sind nicht vorhanden und werden durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten verhindert.

Es gibt Differenzen zwischen örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträgern. Ich halte es für ein Versäumnis, dass Sie das wiederum nicht geregelt haben; denn es besteht Konsens, dass ambulante Hilfe und offene Betreuungsformen ausgebaut werden sollen. Wir müssen sehen, was zwischen ambulant und stationär verbunden werden kann. Sie haben erneut eine Chance vertan. In absehbarer Zeit werden wir uns mit einer weiteren Änderung des AGSGB befassen müssen. Das könnten wir uns sparen, wenn die Staatsregierung frühzeitig gehandelt hätte und es in diese Änderung aufgenommen hätte.

Trotz allem stimmen wir diesem Stückwerk zu, weil es ein Schritt in die richtige Richtung ist. Das AGSGB wird uns aber noch weiter beschäftigen. Die Änderungen bei der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege sowie bei der Eingliederungshilfe sind zwingend geboten.

(Beifall bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Bevor ich Herrn Kollegen Unterländer das Wort erteile, darf ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen ­ vor allem bei den Sozialpolitikern, hier wird Solidarität geübt ­ sehr herzlich dafür bedanken, dass sie gerade nicht auf die Einhaltung der Geschäftsordnung gepocht haben. Ich darf zugunsten von Herrn Unterländer sagen, dass er davon ausging, dass die Aktuelle Stunde länger dauere, weil der Herr Ministerpräsident länger als zehn Minuten gesprochen seiner hat. Herr Unterländer war zur Diskussion bei einer Schulklasse. Ich glaube, wir können deshalb erst recht Nachsicht üben.

Bitte schön, Herr Kollege Unterländer.

Joachim Unterländer (CSU): Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich für das Entgegenkommen. Ich möchte zur Abrundung in der Zweiten Lesung des Gesetzgebungsverfahrens zum AGSGB feststellen, dass dieses Gesetz im Interesse der Kommunen ist, um die Verwerfungen, die sich in den unterschiedlichen Bereichen auf kommunaler Ebene bei den Landkreisen und Städten durch Hartz IV ergeben haben, auszugleichen. Ich meine, dass das mit diesem Werk gut gelingt. Im Zusammenhang mit diesem Gesetzgebungsverfahren gilt es aber doch noch einige grundsätzliche Bemerkungen zu machen: Erstens. Die Kommunen brauchen dringend diese Gesetzesänderung im Hinblick auf die Verschiebungen und Verwerfungen, die sich aus den unterschiedlichen Belastungen aus Hartz IV ergeben.

Zweitens. Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, dass rückwirkend zum 01.01.2006 die bisherige Sonderzuständigkeit der Bezirke für Ausländer, Aussiedler und Spätaussiedler beim SGB II und beim SGB XII auf die Landkreise und die kreisfreien Städte verlagert wird.

Damit lässt sich eine erhebliche Vereinfachung in der bisher komplizierten Zuständigkeitsregelung ebenso erreichen wie auch eine Lösung der bisher so schwierigen Abrechnungsproblematik.

Drittens. Hierbei kann es sich in der Tat allerdings ­ Frau Kollegin Steiger, hier gibt es sehr wohl Übereinstimmung

­ nur um einen Zwischenschritt handeln. Ich bitte an dieser Stelle die Bayerische Staatsregierung für die CSULandtagsfraktion nochmals ganz nachdrücklich, schnellstmöglich gerade im Bereich der Eingliederungshilfe die heute Kosten verursachenden und leistungshemmenden Verschiebebahnhöfe zwischen ambulanter und stationärer Versorgung aufzulösen und die ambulante und die stationäre Versorgung auf einer einzigen Ebene zusammenzuführen, am besten bei den Bezirken, den überörtlichen Sozialhilfeträgern. Hierzu benötigen wir eine schnelle Lösung, zu der die Bezirke auch in der Tat in der Lage sind.

Viertens. Dabei werden selbstverständlich die heute noch vorhandenen Bedenken der großen Städte durch differenzierte Lösungen im Behindertenbereich berücksichtigt. Ich spreche hier insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der SPD an, weil gerade die Landeshauptstadt München mit dieser Verlagerung erhebliche Probleme hat. Sie sieht damit ihre Infrastruktur als gefährdet an.

(Christa Steiger (SPD): Das wissen wir!) Aber es ist notwendig, dass wir hier schnell zu einer Lösung kommen.

Fünftens. Wie schon erwähnt, ist das Gesetz insbesondere auch deshalb notwendig, weil die Kommunen im Gegensatz zur ursprünglichen Zielsetzung durch Hartz IV mit Ausnahme der großen Städte eher negative Verwerfungen haben. In diesem Zusammenhang muss auch sichergestellt sein, dass in den kommenden Jahren der auf 29,1 % festgeschriebene Anteil für die Erstattungsquote der Kosten für Unterkunft und Heizung wieder so festgelegt wird. Wir haben dies in der letzten Plenarsitzung, Kolleginnen und Kollegen, im Rahmen der Beratungen unseres Dringlichkeitsantrags zur Reform von Hartz IV auch so gefordert und mehrheitlich beschlossen.

Wir wollten eigentlich davon wegkommen, in Bundesgesetzen Entscheidungen zu treffen, die letztlich zu Nachteilen und Problemen für Kommunen und Länder führen, für die aber der Bund verantwortlich ist. Wir brauchen das Konnexitätsprinzip auch auf dieser Ebene ohne Verfassungsanspruch.

Die Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden unter Federführung von Staatsministerin Christa Stewens waren ­ das war die Grundlage für dieses Gesetzgebungsverfahren ­ überaus kompliziert. Mit Geschick und Ausgleich ist es in zähen und langwierigen Verhandlungen gelungen, hier eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu finden. Deshalb sollten Sie im Gegensatz zu den Beratungen in der Ersten Lesung und in den Ausschüssen auch endlich erkennen, dass ohne diese Verhandlungen der Staatsregierung eben keine positive Lösung möglich gewesen wäre; und Verhandlungen brauchen schließlich eben ihre Zeit.

Sie kritisieren, dass wir heute bereits die nächste Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches ins Auge fassen. Betrachten Sie doch den Diskussions- und Entscheidungsablauf auf Bundesebene bei Hartz IV. Es gibt nun einmal Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik, wobei es notwendig ist, dass man Schritt für Schritt die gesetzlichen Voraussetzungen schafft. Wenn es zu völlig neuen rechtlichen Strukturen kommt, gibt es eben immer wieder Anpassungsbedarf. Mit der Schaffung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches wurden auch die Sozialhilfeausschüsse als verpflichtende mitberatende Gremien in den Kommunen ausdrücklich zur Disposition gestellt.

Das wurde bereits angesprochen. Für uns war aber auch immer klar, dass flexibel und für den jeweiligen gemeindlichen Raum bestimmte neue Lösungen der verbindlichen Zusammenarbeit mit den Trägern erreicht und geschaffen werden müssen. So können wir nicht wetten; so war die Diskussionsgrundlage nie, dass sich hier Kommunen aus der Mitberatung durch in der Sozialarbeit Erfahrene völlig ausblenden. Diese Zusammenarbeit, diese Mitarbeit, diese Mitwirkung ist notwendig. Dafür steht auch die CSU-Fraktion ein.

(Christa Steiger (SPD): Die ersten sind schon aufgelöst worden; das wissen Sie!)

Ich stelle fest, dass das nicht überall so der Fall ist. Deswegen muss mittelfristig wieder eine bessere Option für die Mitwirkung ermöglicht werden.

Lassen Sie mich noch einmal kurz zum Inhalt, zu den Ausgleichsmechanismen und Ausgleichsfunktionen dieses relativ komplexen Gebildes des interkommunalen Belastungsausgleichs sprechen. Allein die Minderausgaben bei der Bezirksumlage durch die Verlagerung der Zuständigkeit im Bereich der Ausländersozialhilfe konnten die bei den einzelnen Kommunen entstehenden finanziellen Verwerfungen nicht belastungsneutral ausgleichen. Daher ist ein zusätzlicher interkommunaler Belastungsausgleich erforderlich geworden. Die Regelung des Belastungsausgleichs erfolgt für die Jahre 2005 und 2006. Eine Regelung für die Folgejahre ab 2007 kann mangels bundesgesetzlicher Rahmenbedingungen ­ die Erstattungsquote ist nach Art. 46 SGB II ab 2007 offen ­ derzeit nicht getroffen werden. Die Regelung des Belastungsausgleichs im Jahr 2006 für das Jahr 2005 erfasst nur die Belastungen, die sich durch die Auswirkungen von Hartz IV im Jahr 2005 ergeben. Die Regelungen des Belastungsausgleichs im Jahr 2007 für das Jahr 2006 erfasst neben den Belastungen, die sich in diesem Jahr durch die Auswirkungen von Hartz IV ergeben, auch die Belastungen, welche den Landkreisen und kreisfreien Städten durch die geplante Zuständigkeitsverlagerung für Leistungen an Ausländer, Aussiedler und Spätaussiedler von den Bezirken auf die Landkreise und kreisfreien Gemeinden erwachsen.

Ich möchte an dieser Stelle einschieben: Wenn wir zu dieser Verlagerung im Bereich der Einsiedelungshilfe kommen, wird es natürlich wiederum zu einem komplizierten Ausgleich zwischen den Kommunen kommen und kommen müssen. Hier ist es wirklich notwendig, dass wir alle kommunalen Spitzenverbände in einem vernünftigen Verfahren ins Boot bekommen.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Das ist ja die Angst des Tormanns vorm Elfmeter! ­ Christa Steiger (SPD): Das ist doch vollkommen logisch!)

­ Sie wissen, Herr Kollege Wahnschaffe, dass wir im Elfmeterschießen erfolgreich sind.

(Christa Steiger (SPD): Herr Unterländer, das bezweifle ich!) Deswegen sehe ich da überhaupt kein Problem.

Die Grundprinzipien des vorzunehmenden Belastungsausgleiches sehen eine Ermittlung der Absenkung der Bezirksumlage um die tatsächlich entstandenen Entlastungen, die Entnahme von Geldern aus dem Sozialhilfeausgleich nach Artikel 15 des Finanzausgleichsgesetzes für einen Ausgleichspool und die gesetzliche Verpflichtung des Freistaates vor, die Entlastungen durch Hartz IV beim Wohngeld in den Ausgleichspool einzuspeisen.

Damit ist auch die Forderung eingelöst, denn verschiedene Seiten haben Bedenken geäußert, ob der Freistaat Bayern die Entlastungen auf Landesebene wirklich 1 : 1 weitergeben würde.

(Christa Steiger (SPD): Diese Bedenken sind auch sehr berechtigt gewesen! ­ Joachim Wahnschaffe (SPD): Damit ist das Konnexitätsprinzip aber nicht erledigt!)

Diese Entlastung ist anders herum erfolgt; die Entlastungen wurden vollständig weitergegeben.

Damit keine Gemeinde insgesamt schlechter gestellt wird, wird es bei der Höhe der Zuweisungsmasse in den Ausgleichspool auch von Vorabschätzungen zu entsprechenden Schätzmessungen kommen. Es ist nämlich eine Überdeckung zu erwarten. Die überschießenden Mittel werden so verteilt, dass ein einheitliches Mindestleistungsniveau je Einwohner entsteht. Der Ausgleich erfolgt

­ das geht zeitlich einfach nicht anders ­ auf der Grundlage eines belastbaren Datennetzes. Er kommt entsprechend zeitversetzt: Die im Jahr 2005 erlittenen Verluste werden in der zweiten Jahreshälfte 2006 ausgeglichen; im Jahr 2006 erlittene Verluste werden in der zweiten Jahreshälfte 2007 ausgeglichen. Für den im Jahr 2006 für das Jahr 2005 stattfindenden Belastungsausgleich ist eine Zuweisungsmasse von rund 50 Millionen Euro vorgesehen, die in Höhe von 45 Millionen Euro durch Umschichtung von Mitteln des Sozialhilfeausgleichs an die Bezirke erfolgt, weitere 5 Millionen Euro fließen durch die von mir bereits angesprochen Weitergabe von Nettoentlastungen des Freistaates Bayern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zusammenfassen: Erstens. Dieses Gesetz ist notwendig, um die Verwerfungen, die sich zwangsläufig aus Hartz IV zwischen den einzelnen Regionen und Kommunen ergeben haben, gerecht auszugleichen, damit keine Nachteile entstehen, sondern sogar Besserstellungen erfolgen können.

Zweitens. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung ist ein weiterer Zwischenschritt, um die Zuständigkeiten für den sozialen Bereich innerhalb des Freistaates Bayern neu zu ordnen, um dazu zu kommen, was wir alle wollen, dass nämlich die Effizienz, die Zielgenauigkeit der Leistungsgewährung gesteigert wird und das Prinzip ambulant vor stationär in der Eingliederungshilfe und, wenn möglich, bei der Hilfe zur Pflege konsequent umgesetzt und weitergeführt wird.

Dabei sind wir auf dem richtigen Weg, wobei es dringend erforderlich ist, ab dem Jahr 2007 den Anteil der Kommunen bezüglich der Unterkunftskosten und der Heizungskosten im Gesetz weiterhin mindestens in der vorhandenen Größenordnung von 29,1 % fortzuführen. Das müssen wir gemeinsam erreichen. Das sind wir den bayerischen Kommunen und den betroffenen Menschen schuldig. Ich bitte, dem Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung so zuzustimmen.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Kamm.

Christine Kamm (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute die Zweite Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung: Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches. Nach dem Titel müsste man meinen, es handle sich um einen Gesetzentwurf, der soziale Probleme lösen will. Dies ist aber nicht der Fall. Anstehende Reformen wie beispielsweise die Zusammenführung von ambulanter und stationärer Pflege werden nicht angegangen.