Schule

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Karl Freller (Kultusministerium): Frau Abgeordnete Sonnenholzner, Aufgabenträger für die Schülerbeförderung ist im Bereich der Gymnasien die kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis des gewöhnlichen Aufenthalts der Schülerinnen und Schüler. Die Beförderungspflicht besteht zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule.

Bei der Schülerbeförderung sind die Belange der Schülerinnen und Schüler, der Schulen und der Aufgabenträger angemessen zu berücksichtigen. Die Aufgabenträger erfüllen ihre Beförderungspflicht vorrangig mit Hilfe des öffentlichen Personenverkehrs.

Nicht geregelt ist, welche Wartezeit für den Schulbustransport und welche Gesamtfahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar sind. Spezialregelungen für Schülerinnen und Schüler des G 8 bestehen nicht.

Eine im Zuge der Verwaltungsvereinfachung aufgehobene Richtlinie, die gelegentlich in der Praxis noch Anwendung findet, sah beispielsweise vor, dass die Wartezeiten nach Ende des Pflichtunterrichts regelmäßig 60 Minuten nicht übersteigen sollen. Dies verdeutlicht, dass eine starre Zumutbarkeitsgrenze nicht existiert. Sie würde der Vielzahl denkbarer Sachverhalte und der Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Regionen auch nicht gerecht werden. Letztlich handelt es sich um eine Frage des Einzelfalls, auf die eine allgemeingültige Antwort nicht möglich ist.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Zusatzfrage: Frau Kollegin.

Kathrin Sonnenholzner (SPD): Halten Sie nach Ihren Ausführungen eine Wartezeit von zweieinviertel Stunden für Schüler der fünften Klasse vom Schulschluss bis zur Ankunft zu Hause ­ von der nächstgelegenen Schule aus gesehen ­ für angemessen?

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär Karl Freller (Kultusministerium): Dabei würde mich interessieren, wie lange die reine Wartezeit ist. Wenn man die Fahrzeit mit einrechnet, tut man sich schwer, eine Antwort zu geben, da man nicht weiß, wie lange die Fahrzeit ist. Wenn es sich um ein Spezialgymnasium handelt, das vom Wohnort aus eine Fahrzeit von beispielsweise 45 Minuten erfordert, dann wäre die Wartezeit eigens zu werten. Ich gebe vielleicht auf Ihre Frage

­ ich verstehe sie im Wesentlichen ­ eine allgemeine Antwort: Eine Wartezeit von mehr als zwei Stunden wäre mir zu lange. Das ist meine Auffassung von einem effizient organisierten Schulbetrieb. Dabei ist jedoch abzuwägen, ob das mehrfach in der Woche der Fall ist oder ob es sich um einen einzigen Wochentag handelt, wenn zum Beispiel ein seltenes Wahlfach gewählt wird. Man muss den Einzelfall betrachten. Man kann keine starren Regelungen vorgeben. In diesen Tagen werden bei der Anordnung von Hitzefrei-Regelungen da und dort Probleme auftreten, wo sich Wartezeiten unter Umständen verlängern, aber insgesamt würde ich eine reine Wartezeit von zweieinhalb Stunden für zu lange halten.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin.

Kathrin Sonnenholzner (SPD): Präzisierte Nachfrage, Herr Staatssekretär: Es handelt sich um das Fürstenfeldbruck, nachmittags Pflichtunterricht, also kein Wahlunterricht, 15 Kilometer Entfernung, reine Fahrzeit circa 20 Minuten. Die zweieinviertel Stunden resultieren aus Wartezeit nach Unterricht und dem Zeitbedarf für zwei- bis dreimaliges Umsteigen, weil eine normale Busanbindung nicht gewährleistet ist.

Halten Sie diese zweieinviertel Stunden vor diesem Hintergrund für angemessen?

Staatssekretär Karl Freller (Kultusministerium): In diesem Fall wird Ihnen meine persönliche Meinung nur bedingt weiterhelfen. Ich gebe die Empfehlung, dieses Problem vor Ort mit allen Beteiligten zu besprechen. Ich meine, hier sind all diejenigen, die zur Schülerbeförderung bzw. zur Stundenplanterminierung ihren Beitrag leisten, gefordert, sich zu überlegen, ob die Abläufe nicht optimierbar sind. Meines Erachtens kommt hier viel zusammen, wenn wiederholte Wartezeiten beim Umsteigen hinzukommen. Die Umstände wären sicherlich in einem Gespräch zu berücksichtigen. Vielleicht ist das auch schon geschehen. Ich tue mich schwer und bitte entsprechend um Nachsicht, weil ich den Einzelfall nicht kennen kann, da erst jetzt nach diesem Einzelfall gezielt gefragt worden ist.

Man müsste klar analysieren, warum es so weit gekommen ist. Vielleicht hat man die Regelung so vorgesehen, weil in anderen Fällen bessere Lösungen als Kompromiss gefunden worden sind. Oft handelt es sich um ein Geben und Nehmen bezüglich der Abfahrtszeiten mit den Schulen. Man müsste die örtlichen Verhältnisse kennen, um zu wissen, ob die Wartezeiten zu lange sind.

Ich empfehle Ihnen ein persönliches Gespräch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Beteiligten einem konstruktiven Gespräch verweigerten. Vielleicht ist auch die Kommunalpolitik vor Ort gefragt.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Keine weitere Zusatzfrage. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Dann beende ich die Fragestunde. Es waren 45 Minuten vorgesehen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung gemäß Artikel 17 Absatz 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes zu dem Entwurf einer Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) (Drucksache 15/4835),