Daher ist es wichtig Kernbereiche und eher zu vernachlässigende Bereiche zu

Es zeigt sich natürlich auch, dass wir bei der Lebensmittelkontrolle ­ ich beziehe mich auf die Diskussionen der letzten Zeit zum Thema Gammelfleisch ­ sehr sensibel vorgehen müssen, weil wir auch das Sicherheitsbedürfnis der Menschen berücksichtigen müssen. In solchen Kernbereichen gehen wir mit den Kontrollen eher nicht zurück.

Daher ist es wichtig, Kernbereiche und eher zu vernachlässigende Bereiche zu unterscheiden.

Sie sprechen den Artikel aus der Passauer Neuen Presse vom 26.08. an. Es geht um ein Brotzeitstüberl. Ich kann Ihnen dazu sagen, dass wir in unserer letzten Klausur am 04.10.2006 beschlossen haben, für die Gaststättenerlaubnis, soweit es sich um eine Personalkonzession handelt, eine Genehmigungshöchstfrist mit Fiktionswirkung einzuführen. Es wird also eine Erleichterung geben. Darüber hinaus haben wir vorgesehen, detaillierte Regelungen für Straußwirtschaften deutlich zu verringern. Das bedeutet, dass räumliche Einschränkungen, wie sie bisher gefordert werden, wie zum Beispiel Sitzplatzeinschränkungen sowie Vorgaben für die verabreichten Speisen, geändert werden. Wer weiß, was eine Straußwirtschaft ist, hat sich gewundert, dass für diese Form der Gaststätten Speisevorschriften bestehen. Ich habe selbst einmal eine Petition von einer unterfränkischen Straußwirtschaft zu behandeln gehabt. Dort sind Schnickerli angeboten worden. Ein Beamter hat erklärt, bei den Schnickerli handelt es sich um ein kompliziertes Gericht. Also Boeuf à la mode, wenn man in der höheren Gastronomie verkehrt, in Franken jedenfalls heißt es Schnickerli. Das Schnickerli wird über viele Generationen angeboten und der Beamte erklärte dem Gastwirt, er solle anstelle von Schnickerli Gulaschsuppe, Wiener Würstchen oder Frankfurter Würstchen anbieten. Das ist ein Tiefschlag für die gastronomische Kultur. Das hat in der Petition einen Niederschlag gefunden und wir haben zunächst einen Sieg errungen, in dem Schnickerli weiter angeboten werden durften. Die Beamten des Wirtschaftsministeriums haben mich dann entnervt angesehen und haben erklärt, sie seien Juristen und kein Koch. Deshalb haben wir jetzt hier entsprechende Freiheiten gegeben.

Das aktuelle Problem ist im Baurecht angesiedelt. Zu einem Brotzeitstüberl in einem Austragshaus gab es eine Petition, in der nach der Privilegierung gefragt wurde, also dem Funktionszusammenhang des Brotzeitstüberls mit dem vom Antragssteller geführten Betrieb und der Vermarktung selbstproduzierter Erzeugnisse. Dazu gibt es eine Reihe von Behördenstellungnahmen, die letzten Endes im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden ihren Niederschlag gefunden haben. Die Eingabe wurde auf der Grundlage der Stellungnahme des Innenministeriums am 5. Juli 2006 für erledigt erklärt. Sollten noch Fragen bestehen, bitte ich, sich an das Innenministerium zu wenden.

Ich werde mir den Fall ansehen. Wenn Sie in Unterfranken in eine ganz bestimmte Winzerhütte gehen, können Sie einen Gästebucheintrag mit meiner Unterschrift finden: Gerettet vor Bürokratentücke, wurde diese Winzerhütte. Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Zusatzfrage?

­ Herr Kollege Dr. Dürr.

Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Herr Minister, nachdem sich eine solch komplizierte Materie am Besten an einem konkreten Beispiel entfaltet und ich davon ausgehen kann, dass die Wurstmaschine endlich Ruhe hat ­ das entnehme ich Ihren Worten ­, (Staatsminister Eberhard Sinner: Sie dreht sich!) frage ich Sie, ob nach den jetzigen Plänen der Staatsregierung künftig ein Brotzeitstüberl schneller genehmigt

­ schließlich war von One Stop Agency die Rede ­ und mit EU-Förderung wie in Österreich gerechnet werden kann.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Herr Staatsminister.

Staatsminister Eberhard Sinner (Staatskanzlei): Ich wiederhole: Wir haben am 4. 10. 2006 in die Wege geleitet, dass dann, wenn es nur um eine Konzession für den Gastwirt geht, künftig schneller genehmigt wird. Die Genehmigung für Straußwirtschaften ­ ähnliche Einrichtungen ­ wird die Genehmigung wesentlich unkomplizierter. Ich habe das an dem Beispiel deutlich gemacht. Ein Problem kann ein Umbau sein, wenn für das Baurecht die Privilegierung nachzuweisen ist. Hier muss man den Einzelfall prüfen. Das Baurecht kann ­ das gilbt vor allem für die Privilegierung ­ nicht einfach weggewischt werden. Hier gilt meine Zusage, dass ich mir einen solchen Fall ansehen werde. Man lernt aus jedem Fall. Die baurechtliche Genehmigung ist jedoch schwieriger als die gaststättenrechtliche Genehmigung.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Weitere Zusatzfrage: Der Fragesteller.

Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Nun eine allgemeine Frage: Herr Staatsminister, wie erklären Sie sich, dass, wie die festgestellt hat, Bayern mit großem Abstand

­ weit vor Baden-Württemberg ­ unangefochten deutscher Bürokratiemeister ist, (Kathrin Sonnenholzner (SPD): Wir sind überall vorne!) obwohl der Ministerpräsident seit gut 10 Jahren den Bürokratieabbau zu seiner zentralen Aufgabe gemacht hat und stets darauf hingewiesen hat, wie wichtig Bürokratieabbau nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für die Wirtschaft sei.

Staatsminister Eberhard Sinner (Staatskanzlei): Wir sind nicht Bürokratieweltmeister. Ich kann Ihnen Rankings übermitteln, in denen Bayern nach dem internationalen Vergleich deutlich vor Deutschland liegt. Richtig ist, dass es wegen des ununterbrochenen Inputs permanenten Handlungsbedarf gibt. Die Erklärung von EU-Kommissar Verheugen in der Süddeutschen Zeitung macht dies deutlich.

Zielsetzung ist: 25 % weniger Bürokratie auf EU-Ebene und auf der Ebene Deutschlands. Mit dem Standardkostenmodell gehen wir voran. Ein großer Teil der Normen seiner kommen von Europa und vom Bund. Wir haben das Standardkostenmodell, das die Niederlande eingeführt haben, untersuchen lassen und unterstützen es. Wenn wir dieses Modell anwenden, kommen wir zu einem schmalen Bereich originärer bayerischer Gesetzgebung. Wir arbeiten mit, weil unsere Verwaltung unmittelbar und für die Bürger sichtbar vollzieht.

Im originär bayerischen Bereich können wir etwas machen.

Wir setzen beim e-Government an. Wir setzen bei den Beschleunigungseffekten an. Die Fiktionswirkung einer Genehmigung ist ein Beispiel. Wir werden demnächst im Bayerischen Landtag einige Gesetzentwürfe beraten, die dort ansetzen. Ziel ist, mindestens 10 % Verfahrensbeschleunigung bei allen Verfahren in Bayern zu erreichen.

Wir lassen zurzeit fünfzig der für die Bürger wichtigsten Verwaltungsverfahren abchecken. Wir können das nicht in der ganzen Breite machen, sondern müssen Prioritäten setzen. Die Zielsetzung ist ehrgeizig: 10 % Verfahrensbeschleunigung, 25 % Abbau von Regelungen der EU und des Bundes sollen in einer Legislaturperiode erfolgen. Das erfordert große Anstrengungen.

Dass die Einsparungen keine Peanuts sind, sieht man an den Niederlanden. Dort wurde das nur für die Statistikpflicht gemacht. Hochgerechnet für Deutschland würde das 20 Milliarden Euro bringen ­ Soviel wie die Mehrwertsteuererhöhung. Der zusätzliche Effekt waren 1,5 Prozentpunkte des Bruttoinlandsprodukts. Das ist logisch, weil sich die Wirtschaft, anstatt sich mit Meldungen und Formularen zu beschäftigen, Zeit, Potential und Ressourcen kreativer einzusetzen kann.

Es handelt sich um ein riesiges Feld. Ich wäre sehr dankbar, wenn die Kolleginnen und Kollegen des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN die Staatsregierung unterstützen würden.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Dürr.

Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Herr Staatsminister, ich habe eine konkrete Nachfrage zum bayerischen Zuständigkeitsbereich: Minister Huber hat 2003 in seiner Regierungserklärung auf das beklagenswerte Schicksal der Existenzgründerinnen und Existenzgründer hingewiesen, wonach 80 % derer, die Förderung vom Freistaat Bayern in Anspruch nehmen wollen, professionelle Beratung nötig hätten. Die Henzler-Kommission hat nachgewiesen ­ der Minister hat dies zitiert ­, dass 50 % an dem hohen Aufwand scheitern würden. Der Minister hat 2003 versprochen, dass die Unternehmer nur noch zu einer Stelle gehen müssten, weil die Förderung künftig aus einer Hand erfolgen werde. Wie ist es darum bestellt?

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Herr Staatsminister.

Staatsminister Eberhard Sinner (Staatskanzlei): Die One Stop Agency wurde gegründet. Details kann ich Ihnen gerne mitteilen. Deutliche Effekte wurden erzielt. Diese Idee wurde inzwischen von der Europäischen Union aufgenommen und in der Dienstleistungsrichtlinie für ganz Europa gefordert. Es hat sich bereits etwas getan, und es wird sich mehr tun.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Vielen Dank, Herr Staatminister, für die Beantwortung der Frage. Ich darf das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen aufrufen und Frau Staatsministerin Stewens bitten, die Frage der Frau Kollegin Sonnenholzner zu beantworten. Bitte schön, Frau Kollegin.

Kathrin Sonnenholzner (SPD): Frau Staatsministerin! Wie hoch muss nach § 46 Abs. 5 und 6 des SGB II die zweckgebundene Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung ­ in den Jahren 2005 und 2006 jeweils 29,1 % ­ für die Jahre 2007 ff. festgesetzt werden, um die Entlastung durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt für die Kommunen in Bayern sicherzustellen?

Dieses Thema ist sicherlich nicht so wichtig wie das der vorhergehenden Frage, aber dennoch eine wichtige Angelegenheit.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Frau Staatsministerin.

Staatsministerin Christa Stewens (Sozialministerium): Frau Präsidentin, liebe Kollegin Sonnenholzner! Für unsere Kommunen ist das ein sehr wichtiges Thema. Diese zentrale Frage stellen mir zurzeit die Bürgermeister und die Landräte.

Im Gesetz ist festgeschrieben, dass alle Kommunen in Deutschland durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ­ Hartz IV ­ vom Bund um 2,5 Milliarden Euro jährlich entlastet werden sollen ­ § 46 Abs. 5 SGB II. 1,5 Milliarden Euro sollen für die Kinderbetreuung ausgegeben werden.

Für die Jahre 2005 und 2006 wird dieser Entlastungsbetrag durch eine Beteiligung des Bundes an den kommunalen Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 29,1 % sichergestellt. Die Festschreibung dieser Bundesbeteiligung war auch durchaus ein Verdienst der Bayerischen Staatsregierung und des Ministerpräsidenten Dr. Stoiber, der sich Ende 2005 intensiv eingesetzt hat, damit die Beteiligung des Bundes nicht wie von der rotgrünen Bundesregierung geplant, auf null herabgesetzt wird, sondern auf dem Niveau von 29,1 % für die Jahre 2005 und 2006 fortgeschrieben wird.

Jetzt geht es um die Bundesbeteiligung ab dem Jahr 2007. Hierfür muss noch in diesem Jahr eine Neuregelung geschaffen werden. Wir wissen alle, dass die Kommunen die Vorbereitungen für die Haushaltsaufstellung treffen und deswegen wissen müssen, welche Entlastung auf sie zukommt.

Für die Verhandlungen mit der Bundesregierung wurde auf Grundlage einer bundesweiten kommunalen Datenerhebung ermittelt, dass sich der Bund mit einem Volumen von 5,83 Milliarden Euro an den Kosten der Unterkunft und Heizung beteiligen muss, um im Jahr 2007 eine bundesweite Entlastung der Kommunen von 2,5 Milliarden Euro sicherzustellen. Diese Forderung haben die Länder auch gegenüber dem Bund geltend gemacht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vertritt allerdings die Auffassung, dass zu berücksichtigen ist, wie sich die sozialen Sicherungssysteme ­ insbesondere die Sozialhilfe und das Wohngeld ­ weiterentwickelt hätten, wenn nicht zum 1. Januar 2005 die Hartz-IV-Gesetze in Kraft getreten wären. Dabei geht es im Grunde um die Bewertung hypothetischer Kausalverläufe. Dadurch kann sich die Forderung der Länder noch relativieren.

Um es deutlich zu sagen, bei diesen 5,83 Milliarden Euro ist kein weiterer Anstieg berücksichtigt. Da ist ein Anstieg von null angenommen worden. Man kann natürlich einen hypothetischen Anstieg der Zahl der Sozialhilfeempfänger um 3 % ansetzen. Das wäre die durchschnittliche Entwicklung in den letzten zehn Jahren. Bevor Hartz IV kam, war der durchschnittliche Anstieg der Sozialhilfeempfänger bei 3 %. Dann würde sich die Zahl von 5,83 Milliarden Euro ein Stück weit relativieren.

Die Bundesregierung hat bisher im Bundeshaushalt nur ein Beteiligungsvolumen von 2 Milliarden Euro vorgesehen. Diesem Ansatz liegen eigene Berechnungen des Bundes zugrunde, die zulasten der Kommunen von den Berechnungen der Kommunen und der Länder abweichen.

Frau Kollegin Sonnenholzner, die große Differenz ergibt sich im Übrigen nicht durch die Fortschreibung der Sozialhilfe, sondern die große Differenz zwischen der kommunalen Datenerhebung und der Datenerhebung des Bundes ergibt sich durch die sogenannte dritte Gruppe. Dabei geht es um die Menschen, die vorher keinerlei Hilfe bezogen haben, die also kein Arbeitslosengeld und auch keine Sozialhilfe erhalten haben und die sich aufgrund der Anreizwirkung ­ ich denke zum Beispiel an die Rentenversicherungsbeiträge ­ gemeldet haben. Es war auch bisher eine gewisse Scham vorhanden, Sozialhilfe zu beantragen. ALG II klingt natürlich ganz anders. Diese dritte Gruppe von Leuten, die sich zusätzlich gemeldet haben, schlägt der Bund in seinen Berechnungen zum Teil den Kommunen zu. Hier liegt die größte Differenz zwischen der kommunalen Datenerhebung und der Datenerhebung des Bundes. Hier besteht auch der größte Streit, der ausgefochten wird.

Derzeit verhandeln sieben Ministerpräsidenten der Länder Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bremen und Brandenburg mit der Bundesregierung über die künftige Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft. Vor dem Hintergrund der durchaus gegenläufigen Interessen des Bundes und der Länder kann allerdings noch nicht abgesehen werden, inwieweit sich die Länder mit ihrer Forderung von 5,83 Milliarden Euro durchzusetzen vermögen. Die Staatsregierung wird sich jedoch in den Verhandlungen mit der Bundesregierung intensiv für die Belange der bayerischen Kommunen einsetzen und das gesetzlich zugesicherte Entlastungsvolumen mit Nachdruck einfordern.

Vielleicht noch eine Information für Sie: Wir wissen, wenn wir bei der Quote von 29,1 % bleiben, dann rutschen einige Länder ins Minus. Die Berechnungen haben ergeben, dass Rheinland-Pfalz schon im Jahr 2006 unter dem Strich ein Minus bei seinen Kommunen hat und dass Baden-Württemberg ebenfalls leicht ins Minus rutschen würde, wenn man bei 29,1 % bleibt. Wir in Bayern haben nach den Vorabschätzungen noch ein Plus von ca. 105 Millionen Euro für die Kommunen gemacht. Wie hoch die Entlastung wirklich war, wird sich erst nach Durchführung des Belastungsausgleichs herausstellen. Gleichzeitig wissen wir, wenn wir bei 29,1 % bleiben, würden wir im Jahr 2007 gerade an der Grenze sein oder schon ins Minus rutschen. Das heißt, wir können die den Kommunen zugesagte Entlastung nicht gewährleisten.

Wir haben uns in einer Arbeitsgruppe zusammengesetzt und untersucht, wie viel brauchen wir denn vom Bund, damit alle Länder mit ihren Landkreisen und kreisfreien Städten auf null kommen. Dafür bräuchten wir eine Summe von 3,2 Milliarden Euro. Dazu müsste man die 2,5 Milliarden Euro, die als Entlastung zugesagt worden sind, draufsetzen.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Zusatzfrage: Frau Kollegin Sonnenholzner.

Kathrin Sonnenholzner (SPD): Frau Staatsministerin das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt Nummer 13/2006 kündigt an, dass es zur internen Verteilung in Bayern ­ damit innerhalb Bayerns nicht das passiert, was Sie für die Bundesländer beschrieben haben ­ eine Rechtsverordnung geben soll. Gibt es diese Rechtsverordnung bereits? ­ Jetzt mache ich zwei Fragen daraus:

Wenn ja, welchen Inhalts, und wenn nein, wann ist damit zu rechnen, dass es sie gibt?

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Frau Staatministerin, bitte.

Staatsministerin Christa Stewens (Sozialministerium): Bayern ist das einzige Land, das zurzeit einen kommunalen Ausgleich auf den Weg gebracht hat. Es gibt tatsächlich eine Pro-Kopf-Entlastung für die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte. Dazu haben wir an alle Landkreise und kreisfreien Städte zusätzliche Fragebogen geschickt. Der Rücklauf war leider etwas zögerlich. Wir haben immer wieder nachfassen müssen.

Das Datenmaterial braucht das Statistische Landesamt, um die kommunale Entlastung je Kommune personengenau berechnen zu können. Wenn wir den Rücklauf komplett haben, können wir loslegen. Soweit ich es im Kopf habe, sind noch nicht alle Datenbögen beim Statistischen Landesamt eingegangen. Weil ich weiß, dass die Kommunen auf die Gelder warten, habe ich auch schon überlegt, ob man eventuell eine Abschlagszahlung gewährt, aber davor wird gewarnt. Es heißt, es wäre wichtig, die korrekten Zahlen zu haben. Sobald die Zahlen beim Statistischen Landesamt vorliegen, kann das Landesamt uns die Berechnungen liefern, sodass wir ­ wie ich hoffe ­ Ende November/Anfang Dezember die Auszahlungen vornehmen können. Die Verordnung, die die Modalitäten festschreibt, wird bereits erarbeitet.

Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Sonnenholzner.

Kathrin Sonnenholzner (SPD): Frau Staatsministerin, heißt das, dass man davon ausgehen kann.