Rating des Landes Hessen

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Welche Gründe führten nach Auffassung der Landesregierung zu der Abstufung der Bonität des Landes Hessen von AA+ auf AA durch die Ratingagentur Standard & Poors?

Das Downgrading des Landes Hessen erfolgt vor dem Hintergrund der Krise der öffentlichen Finanzen in Deutschland. Die lang anhaltende wirtschaftliche Stagnation sowie die strukturellen Verwerfungen im Bereich des Arbeitsmarktes und der Besteuerung haben tiefe Spuren in den Haushalten von Bund, Ländern und Kommunen hinterlassen. Als Teil des Gesamtstaates kann sich Hessen - auch wenn es noch deutlich günstigere Verschuldungskennziffern aufweist als die Mehrzahl der Bundesländer - dieser Entwicklung nicht entziehen.

In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass von den ungünstigeren Einschätzungen durch Standard & Poors derzeit - allenfalls mit Ausnahme Bayerns - auch alle anderen Länder betroffen sind, für die ein explizites Rating besteht. Zuletzt sind im Dezember 2004 Nordrhein Westfalen auf AA- und Baden-Württemberg auf AA+ herabgestuft worden.

Die Ratingagentur hat zudem deutlich gemacht, dass ohne umfassende strukturelle Reformen auch das positive Rating des Bundes zunehmend infrage stehen würde.

Frage 2. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um wieder eine bessere Bonität für das Land zu erreichen?

Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren mit der "Operation Sichere Zukunft" und deren konsequenten Fortführung, der Aktivierung von Landesvermögen sowie einer Vielzahl von bundespolitischen Initiativen alle ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen ausgeschöpft, um den negativen Auswirkungen der Strukturkrise zu begegnen und einen weiteren, die Bonitätseinstufung des Landes gefährdenden Anstieg der Nettokreditaufnahme zu verhindern. Eine dauerhafte Rückführung der Nettokreditaufnahme sowie eine damit einhergehende Verbesserung der Bonität werden sich aber nur erreichen lassen, wenn Wachstum und Beschäftigung in Deutschland gestärkt und weitere Schritte zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte in Angriff genommen werden.

Frage 3. Welche Auswirkung wird die Abstufung der Bonität für die Aufnahme neuer Kredite haben?

Mit dem Downgrading vom November 2005 dürften keine signifikanten Auswirkungen auf die Zinsbelastung des Landes verbunden sein. Dies zeigen sowohl die Erfahrungen der anderen Länder, deren Bonität in den vergangenen Jahren herabgestuft wurde, als auch die Erfahrungen in Hessen im Zuge des ersten Downgradings vom August 2003. Gestützt wird diese Vermutung auch dadurch, dass bei den seit Anfang Dezember 2005 aufgenommenen Darlehen keine negativen Auswirkungen festgestellt werden konnten.

Die Ursache hierfür dürfte insbesondere darin liegen, dass die Marktbedingungen für eine Kreditaufnahme des Landes wegen der weiterhin hohen Nachfrage nach Staatspapieren nach wie vor ausgesprochen günstig sind.

Darüber hinaus genießt das Land Hessen aufgrund der qualitativ hochwertigen Platzierung seiner Anleihen einen ausgezeichneten Ruf auf Investorenseite.

Frage 4. Falls nach Auffassung der Landesregierung die Abstufung keine Auswirkung für die Zinsbelastungen hat, wie begründet dies die Landesregierung?

Siehe Antwort zu Frage 3.

Frage 5. Wie hoch sind nach Auffassung der Landesregierung die finanziellen Belastungen für Hessen durch die Refinanzierung von Krediten mit einer Laufzeit bis zu zwei Jahren gerade vor dem Hintergrund der Zinserhöhung durch die Europäische Zentralbank?

Die Entwicklung der Rendite bei Laufzeiten bis zu zwei Jahren hat für die aktuelle Kreditaufnahme des Landes Hessen praktisch keine Bedeutung. Aufgrund der nach wie vor historisch niedrigen Zinssätze wurde bisher einer längerfristigen Verzinsung der Vorzug gegeben.

Die Zinserhöhung durch die Europäische Zentralbank wirkt sich darüber hinaus lediglich auf Darlehen mit variablen Zinssätzen aus. Deren Anteil am Gesamtschuldenstand des Landes Hessen beträgt derzeit nur etwa 11 v.H.

Die variablen Zinsen sind von September 2005 bis heute um etwa 0,5 Punkte von 2,15 v.H. auf 2,66 v.H. gestiegen. Sie liegen damit immer noch weit unter dem durchschnittlichen Zinssatz von etwa 4,6 v.H., den das Land derzeit auf seinen Gesamtschuldenstand zahlen muss. Auf den Ansatz für die Zinsausgaben des Haushaltsjahres 2006 wirkt sich der Zinsanstieg nicht aus, da hier bereits entsprechende Vorsorge getroffen wurde.

Frage 6. Wie hoch ist in diesem Zusammenhang der mittelfristige Zinsaufwand bezogen auf die gesamten Schulden des Landes? Daher dürften auch die Zinsausgaben des Landes - unter der Prämisse eines weitgehend unveränderten Zinsniveaus - geringer sein, als noch im Oktober erwartet.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.