Die SPD-Fraktion und das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gegenstimmen. Die CSUFraktion

Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.

­ Die SPD-Fraktion und das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? ­ Die CSU-Fraktion. Enthaltungen?

­ Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Hinsichtlich der Teile des Gesetzentwurfs, die bei der Einzelberatung im federführenden Ausschuss für erledigt erklärt wurden, verweise ich auf den Ausschussbericht auf Drucksache 15/7706.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 12. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/6238, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/6684 und 7775 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes auf

Drucksache 15/7705 zugrunde.

Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu, die unter anderem im neu gefassten § 2 in Satz 1 als Datum des Inkrafttretens den 1. Mai 2007 vorsieht. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 15/7705. Im Änderungsantrag auf der Drucksache 15/7775, der erst nach Abschluss der Ausschussberatungen eingereicht worden ist, werden noch formelle Änderungen beantragt. Insoweit verweise ich auf die Ihnen vorliegende Drucksache.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung der Empfehlung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen unter entsprechender Berücksichtigung der auf Drucksache 15/7775 beantragten Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. ­ Die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? ­ Die beiden anderen Fraktionen. Stimmenthaltungen? ­ Keine.

Dann ist es so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. ­ Dagegen gibt es keinen Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung der Empfehlung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen unter Berücksichtigung der auf Drucksache 15/7775 beantragten Änderungen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. ­ Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. ­ Stimmenthaltungen? ­ Das Stimmergebnis ist das Gleiche wie zuvor, das heißt, das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: Gesetz zur Änderung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes.

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung des endberatenden Ausschusses haben die Änderungsanträge auf Drucksachen 15/6684 und 15/7775 ihre Erledigung gefunden. Wir nehmen davon Kenntnis.

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesordnungspunkte 15 mit 17 auf: Antrag der Abg. Florian Ritter, Franz Schindler, Helga Schmitt-Bussinger u. a. (SPD) Verbesserung der Qualität der Leichenschau (I) Leichenschau nur von speziell ausgebildeten Ärzten (Drs. 15/7122) Antrag der Abg. Florian Ritter, Franz Schindler, Helga Schmitt-Bussinger u. a. (SPD) Verbesserung der Qualität der Leichenschau (II) Verpflichtende zweite Leichenschau als Voraussetzung für eine Feuerbestattung (Drs. 15/7123) Antrag der Abg. Florian Ritter, Franz Schindler, Helga Schmitt-Bussinger u. a. (SPD) Verbesserung der Qualität der Leichenschau (III) Ärztlicher Beweissicherungsdienst (Drs. 15/7124)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erste Wortmeldung: Kollege Ritter.

Florian Ritter (SPD) (vom Redner nicht autorisiert): Sehr geehrter Herr Präsident!

(Unruhe ­ Glocke des Präsidenten) Zweiter Vizepräsident Prof. Dr. Peter Paul Gantzer: Augenblick, Herr Ritter. Darf ich die beamteten Staatsbediensteten auf der Regierungsbank darum bitten, die Würde des Hauses nicht zu stören.

(Staatssekretär Franz Meyer: Sie stören überhaupt nicht!) Florian Ritter (SPD) (vom Redner nicht autorisiert): Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Studien des Münsteraner Instituts für Rechtsmedizin haben nachgewiesen, was Praktiker bei der Polizei und in der Ärzteschaft schon seit Jahren berichten. Bei überprüften Todesbescheinigungen hat sich herausgestellt, dass weniger als 55 % der Todesbescheinigungen formal richtig ausgefüllt worden sind, dass bei 7,8 % falsche Klassifizierungen der Todesart vorgenommen worden sind und dass es bei 14 % Fehler in der Kausalkette von der Todesursache bis zum Tod gegeben hat. Bei Obduktionsbefunden konnte man feststellen, dass zwischen der Todesursache, die auf den Todesbescheinigungen ausgewiesen war, und dem Obduktionsbefund in nur 52 % aller Fälle Übereinstimmung gegeben war.

Das Münsteraner Institut kommt im Zusammenhang mit dieser Studie und mit anderen Studien zu dem Schluss, dass es in der Bundesrepublik zwischen 1200 und 2000 nicht erkannte Tötungsdelikte gibt und dass es zusätzlich zwischen 8000 und 10 000 nicht erkannte unnatürliche Todesfälle gibt. Praktikern aus den Fachverbänden wie beispielsweise dem Bund deutscher Kriminalbeamter, aber auch aus der Ärztekammer ist längst klar, dass Qualitätsverbesserung und Qualitätskontrolle bei der Leichenschau dringend notwendig sind. Die Einschätzungen, die uns in der Diskussion in den Ausschüssen entgegengebracht worden sind, decken sich letztendlich mit den Aussagen, die ich vorher gemacht habe. Ich seiner zitiere nur den Vertreter des Umweltministeriums im Verfassungsausschuss oder auch Kollegen Weiß, den Mitberichterstatter im Innenausschuss und ehemaligen Justizminister, mit der Aussage, dass die Probleme schon lange bekannt sind.

Kolleginnen und Kollegen, wenn Probleme schon lange bekannt sind, sollte man auch versuchen, sie zu beheben.

Der Schlüssel zur besseren Qualität ist die ärztliche Qualifikation. Das ist auch bei den Diskussionen, die wir im Ausschuss geführt haben, klar geworden. Darüber sind wir uns alle einig. Prinzipiell ist jeder Arzt und ist jede Ärztin berechtigt und verpflichtet, eine Leichenschau durchzuführen. Natürlich haben wir das Problem, dass es eine ganze Reihe von Ärztinnen und Ärzten gibt, die aufgrund der niedrigen Fallzahlen, mit denen sie konfrontiert sind, tatsächlich über wenig Erfahrung auf diesem Gebiet verfügen. Das wirkt sich insbesondere in zwei Richtungen aus.

Bei gewaltsamen Todesfällen mit wenigen Spuren sind diese Ärztinnen und Ärzte nicht selten überfordert. Überforderung stellt sich aber auch im Umgang mit den Angehörigen ein. Sie wissen, dass es eine sehr sensible Angelegenheit ist, wenn man an einem Toten, der zu Hause aufgefunden worden ist, und möglicherweise auch noch vor anwesenden Angehörigen die Leichenschau durchführen muss. Wir wollen, dass die Leichenschau zukünftig nur noch von Ärzten mit Zusatzqualifikation durchgeführt wird. Zusatzqualifikation bedeutet, dass der Arzt sowohl medizinisch als auch psychologisch im Auftreten gegenüber den Angehörigen qualifiziert ist.

Das Argument, welches in den Ausschussdiskussionen immer wieder gebracht worden ist, das alleinige Problem sei die Vergütung der Leichenschau, greift meines Erachtens nicht weit genug.

Wir sind uns im Klaren darüber, dass die Vergütung, die auf Bundesebene geregelt wird, sicherlich nicht ausreicht. Letztlich steht es aber dem Freistaat Bayern bzw. der Staatsregierung frei, eine entsprechende Initiative im Bundesrat einzubringen. Wir werden in diesem Fall die Staatsregierung auch unterstützen.

Wir fordern eine verpflichtende zweite Totenschau vor der Feuerbestattung. Bayern ist das einzige Land in der Bundesrepublik, das diese Regelung nicht hat. In allen anderen Ländern wird durch einen unabhängigen Arzt eine zweite Totenschau vorgenommen. Daraus ergibt sich das Problem, dass nach einer Feuerbestattung letztlich keine weiteren Untersuchungen möglich sind. Es kommt zwar immer wieder das Argument, dass die Feuerbestattung nur dann möglich ist, wenn eine Freigabe durch die Polizei erfolgt. Aber die Polizei gibt ihre Freigabe aufgrund des vorgelegten Totenscheins. Wenn hier schon ein Fehler unterlaufen ist, ist er nicht mehr rückgängig zu machen bzw. noch einmal zu kontrollieren. Daher fordern wir, dass sich der Freistaat Bayern der Regelung anschließt, die alle anderen Bundesländer mit großem Erfolg praktizieren: eine zweite ärztliche Totenschau.

In den Städten München und Nürnberg hat die Polizei hervorragende Erfahrungen mit dem ärztlichen Beweissicherungsdienst gemacht. Darauf wurden wir vonseiten der Münchner Polizei auch hingewiesen. Die Konsequenz aus diesen Erfahrungen heißt für uns, dass dieser ärztliche Beweissicherungsdienst in sämtlichen Ballungsräumen in Bayern eingeführt werden soll. Die bessere Qualität, die sich daraus ergibt, hängt natürlich mit einer intensiven Zusammenarbeit der damit betrauten Mediziner mit den Polizeibehörden zusammen. Sie hängt auch damit zusammen, dass die betrauten Mediziner regelmäßig Fallbesprechungen durchführen, also auch intern eine Qualitätskontrolle ihrer eigenen Arbeit vornehmen und damit auch zu einem besseren Erfahrungsaustausch kommen.

Kolleginnen und Kollegen, wir waren in der Diskussion in den Ausschüssen leider an dem Punkt, dass uns bei der Einschätzung zwar inhaltlich zugestimmt wurde, dass unsere Initiativen aber von der CSU-Fraktion nicht unterstützt worden sind. Ich möchte Sie noch einmal bitten, unseren Anträgen zuzustimmen. Wir haben den ersten Antrag, bei dem es um die Frage geht, dass zukünftig nur noch Ärzte mit besonderer Qualifikation Totenschauen durchführen sollen, auch so formuliert, dass die Staatsregierung die Möglichkeit hat, ein entsprechendes Konzept vorzulegen, das auch mit den entsprechenden Berufsverbänden und mit den Praktikern sinnvoll abgestimmt werden kann.

Gerade was die gewaltsamen Todesfälle betrifft, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es da auch um Kapitalverbrechen geht. Es sollte natürlich unser Anspruch sein, dass Kapitalverbrechen aufgedeckt werden und damit auch angemessen geahndet werden können. ­ Ich bitte um Zustimmung.

(Beifall bei der SPD) Zweiter Vizepräsident Prof. Dr. Peter Paul Gantzer:

Vielen Dank, Herr Kollege. ­ Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Dr. Fickler. Wollen Sie, Frau Kollegin, oder? Ich meine, Sie haben hübsche Herren hinter sich sitzen, aber

­ ­ Dr. Ingrid Fickler (CSU) (von der Rednerin nicht autorisiert): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der erste Antrag der SPD-Fraktion zielt darauf ab sicherzustellen, dass die ärztliche Leichenschau ausschließlich von hierfür speziell ausgebildeten Ärzten durchgeführt wird. Nach dem Bayerischen Bestattungsgesetz ist grundsätzlich jeder niedergelassene Arzt zur Vornahme der Leichenschau verpflichtet. Hierdurch wird die Durchführung einer zeitnahen und flächendeckenden Leichenschau in Bayern gewährleistet. Da die Hausärzte die gesundheitliche Vorgeschichte und die soziale häusliche Situation eines verstorbenen Patienten in der Regel kennen, können sie natürliche von nicht natürlichen Ursachen besser unterscheiden, und sie können das auch besser abgrenzen als ein speziell mit der Leichenschau beauftragter Arzt, der den Verstorbenen zuvor nicht behandelt hat. Von Hausärzten, die ihre Patienten ein Leben lang begleitet haben, wird dies meistens als letzter Dienst an dem Kranken gesehen. Wir haben im ländlichen Raum viele Hausärzte, und die Mehrheit der bayerischen Bevölkerung lebt auch im ländlichen Raum.

Frau Kollegin Rupp hat seinerzeit in der Diskussion im Rechtsausschuss dargelegt, dass im städtischen Raum die Situation etwas anders ist. Das mag sein. Aber auch im Gesundheitsreformgesetz wird das Hausarztprinzip gestärkt. Daher meine ich, dass das auch hier richtig ist.

Qualitativ ist die Sachkunde jedes Arztes zur Vornahme der Leichenschau bereits zum jetzigen Zeitpunkt gewährleistet, da die Rechtsmedizin Pflicht- und Prüfungsfach in der universitären Ausbildung der Ärzte ist. Im Übrigen werden hierzu zahlreiche Informations- und Fortbildungsveranstaltungen angeboten. Die Bayerische Landesärztekammer empfiehlt ihren Kreis- und Bezirksverbänden immer wieder, dieses Thema im Rahmen ihrer Fortbildungsmaßnahmen aufzugreifen. Wenn wir hier gesetzliche Vorschriften machen würden, wäre dies ein Eingriff in die ärztliche Selbstverwaltung. Das Gleiche gilt bei inhaltlich verpflichtenden Vorgaben durch den Staat.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten das Subsidiaritätsprinzip nicht nur predigen, sondern im konkreten Fall dann auch in die Tat umsetzen; denn wir brauchen nicht mehr, sondern weniger Staat, und wir sollten nicht meinen, dass wir über den Staat alles lösen könnten.

Zum zweiten Antrag der SPD-Fraktion: Dieser Antrag fordert, § 17 Bestattungsverordnung so zu ändern, dass vor einer Feuerbestattung zwingend eine zweite ärztliche Leichenschau durch einen Arzt vorzunehmen ist, der nicht bereits die erste Leichenschau nach der Todesfeststellung durchgeführt hat. Mit der derzeitigen Rechtslage sind keine Probleme bekannt. Aus polizeilicher Sicht gibt es keine Gründe für eine Kontrolle der Leichenschau durch eine weitere obligatorische Leichenschau, da der leichenschauende Arzt ohnehin bei jedem ungeklärten oder nicht natürlichen Todesfall die Polizei verständigen muss. In den polizeilichen Todesermittlungen ist somit ohnehin eine Kontrollinstanz zu sehen.

Auch bei der Bescheinigung eines natürlichen Todesfalls darf die Feuerbestattung erst durchgeführt werden, wenn die für den Sterbeort zuständige Polizeidienststelle bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bekannt sind. In Fällen, in denen nach der Leichenschau noch Zweifel über die Todesursache bestehen, darf diese Bestätigung erst nach weiteren Ermittlungen erteilt werden. Ergeben diese Ermittlungen, dass Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vorliegen, so ist die Polizei zur sofortigen Anzeige an die Staatsanwaltschaft oder den Amtsrichter verpflichtet. Eine Feuerbestattung darf dann erst aufgrund einer Genehmigung durch die Staatsanwaltschaft oder den Amtsrichter durchgeführt werden.

Eine zwingende zweite ärztliche Leichenschau vor der Feuerbestattung ist aufgrund so eingebauter Kontrollinstanzen nicht erforderlich.

Der dritte Antrag der SPD-Fraktion bezweckt die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Einführung eines ärztlichen Beweissicherungsdienstes zur Leichenschau für die Polizei in Ballungsräumen. Die besondere Situation in Großstädten ist geprägt durch eine im Vergleich zu ländlichen Regionen größere Anzahl nicht natürlicher Todesfälle. Mir wurde gesagt, dass es in München bis zu fünf am Tag sein können. Der Hausarzt eines Verstorbenen ist der Polizei regelmäßig nicht bekannt und von ihr in zumutbarer Zeit nicht zu ermitteln. Für das Gebiet der Landeshauptstadt München wurde vom Institut für Rechtsmedizin aufgrund seiner 24-stündigen Dienstbereitschaft ein spezieller ärztlicher Leichenschaudienst eingerichtet. Dieser Dienst wurde mittlerweile eingestellt, da die Tätigkeit nicht mehr wirtschaftlich rentabel war.

Lediglich beim Rechtsmedizinischen Institut wird derzeit noch ein ärztlicher Leichenschaudienst betrieben, der allerdings von der dortigen Polizei nur in besonderen Fällen in Anspruch genommen wird.

Das Bayerische Bestattungsgesetz steht einem solchen Leichenschaudienst grundsätzlich nicht entgegen. Allerdings haben die bisherigen Erfahrungen aus der Praxis ergeben, dass der Betrieb eines solchen Leichenschaudienstes auch in Großstädten kaum rentabel ist, wie sich in München gezeigt hat. Die Gebührenordnung für Ärzte sieht nämlich nur einen einfachen Gebührensatz für die Leichenschau in Höhe von knapp 15 Euro vor und daneben kann nur ein eventuelles Wegegeld in Rechnung gestellt werden. Kommt zur Abdeckung eines größeren Landgerichtsbezirks, wie im Antrag vorgeschlagen, dazu, dass der jeweilige diensthabende Arzt größere Fahrzeiten in Kauf nehmen muss, dürften sich kaum Ärzte zur Mitarbeit in einem solchen Leichenschaudienst finden lassen.

Aus diesem Grund ist die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung zur Einrichtung eines ärztlichen Beweissicherungsdienstes abzulehnen. Auch hier gilt, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, was ich vorhin schon zum ersten Antrag gesagt habe, dass nämlich das Prinzip der ärztlichen Selbstverwaltung erfolgreich zum Tragen kommt. Der Ärztliche Bezirksverband München hat das Problem gelöst und einen Dienstplan aufgestellt, damit Ärzte die erforderlichen Leichenschauen durchführen.

Das funktioniert sehr gut.

Sehr geehrter Herr Kollege Ritter, ich räume gerne ein, dass dieses Thema sehr sensibel ist. Sie haben angeführt, dass die Ärztekammer Verbesserungen für dringend notwendig erachtet. Ich habe in mehreren Gesprächen mit der Ärztekammer festgestellt, dass dem nicht so ist, sondern dass die Ärztekammer mit den jetzigen Regelungen zufrieden ist. Sie haben hier Zahlen vom Münsteraner Institut genannt und gesagt, dass die Probleme schon lange bekannt seien, wie auch ein Kollege unserer Fraktion in einer Ausschussberatung angemerkt hat. Meine Anfrage beim bayerischen Justizministerium vom heutigen Tag hat ergeben, dass man dies pauschal so nicht sagen kann.

Das Ministerium hat bei den Praktikern zurückgefragt und sieht keinen Anlass zu Änderungen der jetzigen Situation.

Wir werden deshalb alle Ihre Anträge ablehnen. Ich bitte das Plenum um Zustimmung zu diesem Vorschlag.

Zweiter Vizepräsident Prof. Dr. Peter Paul Gantzer: Frau Kollegin, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Ackermann.

Renate Ackermann (GRÜNE): Herr Präsident, meine Damen und Herren, dass es bei der Leichenschau Handlungsbedarf gibt, zeigen die Beispiele, die Herr Kollege Ritter schon genannt hat und die ich jetzt nicht wiederholen will.