Das Fazit der derzeitigen Situation lautet. Es ist völlig unsicher wie viele Menschen gewaltsam ums Leben kommen

Denn sonst würden ganz andere Kriterien eingeführt, nämlich natürlich, unnatürlich oder gewaltsam.

Ich habe eine solche Datenbank bereits im Sozialausschuss gefordert. Die CSU-Fraktion im Sozialausschuss hat diesem Antrag zugestimmt. Das ist der Grund, weshalb ich heute in einer namentlichen Abstimmung feststellen möchte, welche CSU-Kollegen und -Kolleginnen bei ihrer Entscheidung geblieben sind und welche nicht.

Wir werden über unseren vierten Antrag in namentlicher Form abstimmen lassen.

Das Fazit der derzeitigen Situation lautet: Es ist völlig unsicher, wie viele Menschen gewaltsam ums Leben kommen. Wir haben keine gesicherten Zahlen und keine aussagekräftige Statistik dazu.

Eine Datenbasis wäre aber im Interesse nicht nur der Menschen, sondern vor allen Dingen auch im Interesse einer Prävention hinsichtlich Verbrechen sowie im Interesse einer Prävention in der Pflege wichtig. Ganz wichtig ist, dass Menschen sorgfältig gepflegt werden und dass sich die Pflegenden ihrer Verantwortung auch bewusst sind. Wenn jemand damit rechnen muss, dass Schlamperei oder auch Gewalt durch eine qualifizierte Leichenschau tatsächlich aufgedeckt wird, wird er mit Sicherheit behutsamer und vorsichtiger vorgehen. Das ist auch ein Ziel unserer Anträge.

Ein Oberstaatsanwalt hat mir einmal gesagt ­ damals hielt ich das noch für etwas überzogen; mittlerweile finde ich es richtig ­: Wenn auf dem Grab jedes Ermordeten ein Lichtlein brennen würde, wären unsere Friedhöfe hell erleuchtet.

(Widerspruch von der CSU)

­ Sie können das nicht widerlegen; denn Sie haben keine Daten.

(Alexander König (CSU): Sie können es nicht beweisen!)

­ Solange Sie das nicht widerlegen können, kann ich das behaupten.

(Herbert Ettengruber (CSU): Man kann alles behaupten!)

In diesem Punkt brauchen wir eine hohe Sensibilität

­ diese fehlt Ihnen im Moment noch.

(Beifall bei den GRÜNEN ­ Alexander König (CSU): Sie machen es sich zu leicht!)

Bei diesem Thema brauchen wir Ernsthaftigkeit.

(Herbert Ettengruber (CSU): Das wissen Sie aber auch!)

Das ist im Interesse der Menschen, die noch leben, wie zum Beispiel Sie, aber auch im Interesse der Menschen, die bereits tot sind und bei denen man aus Pietätsgründen darauf erpicht sein muss, die richtige Todesursache herauszufinden.

Ich bin sicher, dass Sie unseren Anträgen zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Dr. Fickler. Bitte schön.

Dr. Ingrid Fickler (CSU): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Anträge der GRÜNEN ähneln den drei Anträgen der SPD-Fraktion, die wir am 29. März in diesem Haus beraten und ablehnend verbeschieden haben. Frau Kollegin Ackermann, es mag durchaus sein, dass es eine gewisse zeitliche Übereinstimmung gibt. Sie sagten, dass Besuche in Altenheimen zu diesen Anträgen geführt haben. Mir ist aber aufgefallen, dass die Anträge der GRÜNEN erst in das Parlament eingebracht worden sind, nachdem die Anträge der SPD erstmals im federführenden Rechtsausschuss diskutiert worden sind. Die Inhalte sind zwar nicht völlig deckungsgleich, aber doch ziemlich ähnlich.

Der erste Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN hat zum Ziel, dass die Leichenschau nicht vom behandelnden Arzt, sondern von einem zweiten Arzt durchgeführt wird. Nach dem Bayerischen Bestattungsgesetz ist grundsätzlich jeder niedergelassene Arzt zur Vornahme der Leichenschau verpflichtet. Hierdurch wird die Durchführung einer zeitnahen und flächendeckenden Leichenschau in Bayern gewährleistet. Ihr Beispiel hat auch gezeigt, dass dies gerade in letzter Zeit gut funktioniert hat. Da die Hausärzte die gesundheitliche Vorgeschichte und die soziale häusliche Situation eines verstorbenen Patienten in der Regel kennen, können sie natürliche von nicht natürlicher Todesursache besser abgrenzen als ein speziell mit der Leichenschau beauftragter Arzt, der den Verstorbenen zuvor nicht behandelt hat.

Nach bayerischer Rechtslage ist die Leichenschau seit 2001 an der vollständig entkleideten Leiche unter Einbeziehung aller Körperregionen durchzuführen. Diese Vorschrift ist auch bußgeldbewehrt. Der Arzt kann also für eine unsorgfältige Leichenschau belangt werden.

Der zweite Antrag fordert die Staatsregierung auf, darauf hinzuwirken, dass Kurse im Rahmen der Aus- und Fortbildung der Ärzte angeboten werden. Qualitativ ist die Sachkunde jedes Arztes zur Vornahme der Leichenschau bereits zum jetzigen Zeitpunkt gewährleistet, da die Rechtsmedizin Pflicht- und Prüfungsfach in der universitären Ausbildung der Ärzte ist. Im Übrigen werden hierzu zahlreiche Informations- und Fortbildungsveranstaltungen angeboten. Ich wiederhole mich, wenn ich meine Ausführungen vom März dieses Jahres zitiere, dass die Bayerische Landesärztekammer ihren Kreis- und Bezirksverbänden immer wieder empfiehlt, dieses Thema im Rahmen ihrer Fortbildungsmaßnahmen aufzugreifen.

Ich halte es auch aus Gründen der Subsidiarität für richtig, dies in die Hand der ärztlichen Selbstverwaltung zu geben, statt gesetzliche Vorschriften zu erlassen. Die Landtag · 15. Wahlperiode7088 Plenarprotokoll 15/93 v. 10.05. griffenen Maßnahmen sind allgemein bekannt. Daher erübrigt sich auch ein Bericht durch die Staatsregierung.

Natürlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch eine nicht sorgfältig durchgeführte Leichenschau unnatürliche Todesfälle unentdeckt bleiben. Zahlen hierzu beruhen jedoch auf Spekulationen. Eine Umfrage durch das Justizministerium bei den bayerischen Staatsanwaltschaften hat ergeben, dass jedenfalls in jüngerer Vergangenheit keine konkreten Fälle bekannt wurden, in denen vorsätzliche Tötungsdelikte aufgrund mangelhafter Durchführung der Leichenschau zunächst unentdeckt geblieben sind.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die bisherigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Leichenschau als erfolgreich angesehen werden können, sodass ein Änderungsbedarf nicht besteht.

Der dritte Antrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN fordert, bei jeder Feststellung einer ungeklärten Todesursache eine Obduktion durchzuführen. Bestätigen polizeiliche Ermittlungen, dass Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vorliegen, so ist die Polizeidienststelle gemäß § 159 der Strafprozessordnung zur sofortigen Anzeige an die Staatsanwaltschaft oder an den Amtsrichter verpflichtet. Die Entscheidung über die Durchführung einer Obduktion trifft sodann die Staatsanwaltschaft.

Sind Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass jemand eines nicht natürlichen Todes gestorben ist, hat die Staatsanwaltschaft zu prüfen, ob eine Leichenöffnung erforderlich ist. Bei Verdacht eines Tötungsdeliktes wird auch und insbesondere bei Zweifelsfällen bereits jetzt eine Obduktion durchgeführt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bayern hat von allen Bundesländern die höchste Zahl an Obduktionen. Sofern ein Patient in einem Krankenhaus plötzlich und unerwartet stirbt, ohne dass der Verdacht einer Straftat besteht, kann eine Obduktion zur Klärung des Krankheitsverlaufs nur mit Einverständnis der Angehörigen des Verstorbenen durchgeführt werden. Dies wird oft verweigert, obwohl Ärzte manchmal gerne obduzieren würden, um Näheres über den Krankheitsverlauf zu erfahren bzw. Rückschlüsse zur Verbesserung von Behandlungsmethoden bei anderen Patienten ziehen zu können.

Eine der Kolleginnen hat in der parlamentarischen Beratung auch das Beispiel Sonthofen erwähnt. Dies ist ein schlechtes Beispiel; denn genau hier hätte eine Obduktion der verstorbenen Patienten kurz nach Eintritt des Todes keine Aufklärung gebracht. Toxikologische Untersuchungen des Instituts für Rechtsmedizin an der Universität München erstrecken sich nämlich regelmäßig nur auf die Suche nach bestimmten Arznei- und Suchtstoffen wie Schlafmittel, Antidepressiva oder verschiedene Drogen. Weiterführende Untersuchungen nach klassischen Tötungsgiften hätten schriftlich in Auftrag gegeben werden müssen. Dies wäre in Sonthofen kurz nach Eintritt des Todes der Patienten mit Sicherheit nicht geschehen.

Eine Steigerung der Obduktionsrate in Bayern würde auch durch ein Sektionsgesetz nicht erreicht werden; denn die Einwilligung der Angehörigen ließe sich dadurch nicht erzwingen.

Die Beispiele in Hamburg und Berlin zeigen es.

Der vierte Antrag der GRÜNEN fordert die Staatsregierung auf, zu prüfen, ob eine bayernweite Datenbasis für Todesfälle mit natürlichen, unnatürlichen oder ungeklärten Ursachen geschaffen werden kann, und fordert einen diesbezüglichen Bericht. Eine solche Statistik wird jedoch vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung bereits geführt. Darum beantrage ich die Ablehnung der vier Anträge.

(Beifall bei der CSU) Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Ritter.

Florian Ritter (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten über das Thema vor einigen Wochen hier im Hause auf der Grundlage der von der SPD eingebrachten Anträge diskutiert. Ich gebe der Kollegin Dr. Fickler recht: Die Anträge sind inhaltlich sehr ähnlich. Wir sehen die Anträge, die die GRÜNEN eingebracht haben, als eine sinnvolle Ergänzung der Anträge, die wir in diesem Hause gestellt haben.

Ich will zu Beginn meiner Ausführungen auf ein paar Punkte eingehen, die Frau Dr. Fickler in ihrer Rede genannt hat. Sie hat ­ richtigerweise ­ darauf hingewiesen, dass in Bayern jeder niedergelassene Arzt zur Durchführung der Leichenschau verpflichtet ist. Sie hat gesagt, dass der Hausarzt selbstverständlich die Vorgeschichte des Verstorbenen oder der Verstorbenen am besten kennt. Damit gehen Sie von etwas aus, was sicherlich in vielen Fällen passiert, allerdings nicht durchgängig die Regel ist. Der Hausarzt ist nicht immer derjenige, der die Leichenschau am Verstorbenen durchführt.

Zur Leichenschau ­ Sie haben das gesagt ­ ist tatsächlich jeder niedergelassene Arzt verpflichtet, ob das ein Orthopäde, ein Hausarzt oder möglicherweise sogar ein Zahnarzt ist. Tatsächlich jeder kann dazu herangezogen werden. Somit ist die Annahme, dass beim Hausarzt die eigentliche Kompetenz liegt, nicht erfüllt. Eine weitere Kritik an dem ­ ich nenne es einmal so ­ Hausarztmodell, also an der Tatsache, dass der Hausarzt in erster Linie die Leichenschau durchzuführen hat, ist von Frau Kollegin Ackermann schon genannt worden. Es gibt tatsächlich persönliche Bindungen, die die Durchführung der Totenschau nicht immer einfach machen. Die Totenschau ist am vollständig entkleideten Leichnam vorzunehmen.

Machen Sie das einmal in einem Haus, in dem ein Verstorbener aufgebahrt ist und die anwesende Verwandtschaft weitgehend in Tränen aufgelöst ist. Sie können die Leichenschau nicht so einfach durchziehen. Die Praxis zeigt ­ Bußgeld hin oder her ­, dass die so beschriebene Durchführung der Leichenschau tatsächlich nicht die Regel ist. Ich denke, eine Verweisung an einen speziell ausgebildeten Arzt, der auch entsprechende psychologische Fähigkeiten und eine entsprechende psychologische Ausbildung mitbringt, wäre um einiges besser.

Sie haben gesagt, es sei eine Umfrage bei den bayerischen Staatsanwaltschaften durchgeführt worden. Die Vertreter der bayerischen Staatsanwaltschaften haben ausgeführt, es gebe keine Fälle von unentdeckten unnatürlichen Todesfällen bei der Leichenschau, und deshalb haben Sie gefolgert, die Qualitätskontrolle funktioniere.

Fakt ist aber doch, Frau Kollegin, dass es diese nicht entdeckten Fälle nicht gibt, weil keine Qualitätskontrolle besteht. Man kann sich über die Systematik, das heißt, was bei der Leichenschau sinnvoll oder nicht sinnvoll ist, trefflich streiten, aber die Behauptung, es gebe eine Qualitätskontrolle, ist sehr weit hergeholt.

Ich möchte aus dem Polizeispiegel, der Zeitschrift der Deutschen Polizeigewerkschaft ­ ­ zitieren, und zwar einen Artikel, der im Nachhall auf unsere Diskussion, die wir vor ein paar Wochen vor dem Hintergrund der SPD-Anträge geführt haben, erschienen ist:

In Bayern werden jährlich eine unbestimmte Anzahl von Menschen vorsätzlich vom Leben in den Tod befördert, ohne dass die Täter strafrechtlich verfolgt werden. Dieser Sachstand wird nicht nachhaltig bestritten.

Das ist ein Fehler. Das stimmt so nicht. Frau Dr. Fickler hat, als es bei der letzten Sitzung um dieses Thema ging, nachhaltig bestritten, dass das so sei. Das, worauf der Bund der Deutschen Kriminalbeamten und die Bundesärztekammer ­ Frau Dr. Fickler, lesen Sie das Ärzteblatt und fragen Sie nicht beim Justizministerium nach, dann können Sie tatsächlich die Positionen der Deutschen Ärztekammer nachlesen ­ in der polizeilichen und medizinischen Praxis schon seit Jahren hinweisen, wird von der CSU bestritten. Es gibt Leute ­ man muss das der Ehrlichkeit halber sagen ­, die schon längere Zeit damit zu tun hatten, wie beispielsweise der ehemalige Justizminister Weiß, der in seiner Berichterstattung diesen Umstand durchaus bestätigt hat. Er hat gesagt, er stimme unseren Folgerungen nicht zu ­ was auch völlig in Ordnung ist ­, er hat aber die Problemlage bestätigt.

Die Essenz der Aussage, die Sie treffen, lautet: Es gibt kein Problem. Es gibt keine unnatürlichen oder auf Gewalt zurückzuführenden Todesfälle, die nicht erkannt werden.

Ein Mediziner, der alle Jahre einmal mit einer Leichenschau konfrontiert ist und dessen in der Rechtsmedizin erworbener Schein schon 20 oder 30 Jahre alt ist, soll Ihrer Aussage nach ebenso qualifiziert sein wie einer, der regelmäßig mit Leichenschauen konfrontiert ist. Das kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. Kennen Sie eigentlich die Zahl der Stunden, die Medizinstudenten in der Rechtsmedizin belegen müssen? Das langt gerade einmal, um Grundkenntnisse zu erwerben, die dann in der ärztlichen Praxis zu Erfahrungen reifen müssen. Weiterbildung wird angeboten ­ da haben Sie recht ­, diese Weiterbildung ist aber keine Pflicht.

Hautärzte, Sportärzte oder andere Facharztgruppen, die nur gelegentlich mit Leichenschauen konfrontiert werden, sind auch nicht die Zielgruppe, die dieses Angebot in erster Linie wahrnimmt. Das Qualitätsproblem liegt innerhalb der Leichenschau; ein Qualitätsproblem, das von allen Fachleuten gesehen wird. Sie sagen aber, es gebe kein Problem. Es geht bei dieser ganzen Diskussion noch nicht einmal darum, Sie aufzufordern, unsere Positionen zur Lösung zu übernehmen. Es wäre schön, wenn Sie wenigstens andere Wege beschreiten wollten. Aber nein, Sie stecken den Kopf in den Sand und sagen, es gebe kein Problem. Unabhängig davon, ob Sie unserem Lösungsansatz zustimmen oder nicht, fände ich es verantwortungsvoll, wenn Sie die Realität anerkennen würden und über Wege zur Verbesserung der Qualität mit uns diskutieren würden. Es geht dabei nicht um Bürokratie oder mehr Staat. Es geht um Menschenleben. Es geht darum, geschehene Verbrechen festzustellen, zu ahnden und gegebenenfalls zukünftig zu verhindern.

Wir halten die Anträge der GRÜNEN für eine sinnvolle Ergänzung unserer Anträge und werden ihnen zustimmen.

(Beifall bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Um das Wort hat Frau Kollegin Ackermann gebeten.

Renate Ackermann (GRÜNE): Frau Dr. Fickler, ich glaube, Sie müssen sich nicht den Kopf darüber zerbrechen, wer welchen Antrag wann gestellt hat. Ich kann Ihnen sagen: Wir hatten in unserer Fraktion Eckpunkte erarbeitet. In der Zwischenzeit hat die SPD Anträge gestellt. Wir haben deshalb nicht die Notwendigkeit gesehen, auf unsere Anträge, die von denen der SPD abweichen, zu verzichten. Deshalb haben wir sie trotzdem gestellt. Ich denke, es ist für Sie sogar ein Vorteil. Auf diese Weise sind Sie zweimal mit diesen Anliegen konfrontiert worden. Sie hätten lange genug Zeit gehabt zu prüfen, was an Inhalten drinsteckt, und sich unter Umständen umzuentscheiden. Es ist Ihnen trotz der doppelten Antragstellung, die Sie gerade beklagt haben, nicht gelungen umzudenken. Das finde ich besonders bedauerlich.

Nun noch zum Inhalt: Wie soll denn zum Beispiel ein Mord erkannt werden, wenn ein nicht ausgebildeter Arzt natürliche Todesursache ankreuzt? ­

Dann wird es keine Obduktion geben. Dann wird die Sache auch nicht zur Staatsanwaltschaft kommen, sondern ­ das ist klar ­ der Mensch wird beerdigt und es wird nie entdeckt werden. Aber auch dann, wenn unnatürlich angekreuzt wird, ist noch keine Obduktion angesagt.

Wie viele dieser unnatürlichen Todesfälle Verbrechen sind, können weder Sie noch ich sagen. Ich finde, es ist eines Staates unwürdig, wenn er zusieht, wie Menschen und vor allem alte Menschen unter Umständen um ihr Leben gebracht werden können und nie nachgesehen wird, warum sie ums Leben kamen. Man sieht darüber hinweg. Bei einem offensichtlichen Mord würde man auch nicht wegschauen, denn diese Einstellung würde die Kriminalpolizei in Schwierigkeiten bringen. Bei Menschen, die schon gestorben sind, kann man sich das offensichtlich leisten. Man kann einfach wegschauen.

Ich will auf Sonthofen eingehen. Das war ein sehr gutes Beispiel; denn dort wurde der unnatürliche Tod tatsächlich durch die Obduktion festgestellt, sonst wäre er überhaupt nicht entdeckt worden. Er lässt sich also feststellen.