Maßnahmen zur Bekämpfung der Vogelgrippe, Verbraucherschutz und Pandemieplanung

Angesichts der Verbreitung der Vogelgrippe durch Wildvögel in derzeit vier Bundesländern und angesichts des Übergreifens auf geschlossene Nutzgeflügelanlagen und des Todes erster Säugetiere, muss von einem deutlichen Anstieg der Infektionen in den nächsten Monaten ausgegangen werden. Die Seuchenbekämpfung auf Rügen hat deutliche Mängel aufgewiesen und so zu einer Weiterverbreitung des Virus H5N1 beigetragen. Ebenso wurden massive Mängel in der Abstimmung zwischen den unterschiedlichen politischen und Verwaltungsebenen deutlich, die bedenkliche Ausmaße angenommen hatten.

Die Landesregierung wird ersucht, im Sozialpolitischen Ausschuss über folgenden Gegenstand zu berichten:

1. Welches Ressort der Landesregierung hat die Federführung, wenn ein erster Fall von Vogelgrippe bei Wildvögeln festgestellt wird?

2. Welches Ressort ist für die Seuchenbekämpfung zuständig und wie wird dies in den Gebietskörperschaften exekutiert?

3. Wer ist für die Koordination und Überprüfung der Maßnahmen zuständig?

4. Welches Ressort der Landesregierung hat die Federführung, wenn ein erster Fall von Geflügelpest bei Nutztieren auftritt?

5. Welches Ressort ist für das Keulen der Tiere zuständig, für die Quarantänemaßnahmen und wie wird dies in den Gebietskörperschaften exekutiert?

6. Wer ist für die Koordination und Überprüfung der Maßnahmen zuständig?

7. Welches Ressort der Landesregierung ist für Pandemieplanung zuständig?

8. Welches Ressort ist für die Quarantänemaßnahmen, die medizinische Versorgung der Bevölkerung, die Ausgabe der eingelagerten Grippemittel und die Koordination der Hilfsdienste zuständig?

9. Wie werden die Notfallpläne in den Gebietskörperschaften koordiniert und von wem?

10. Wie beurteilt die Landesregierung die Frage des Impfens von Nutzgeflügel?

11. Hält die Landesregierung eine Impfung eines Großteil des Geflügels unter Auslassung so genannter "Wächtertiere" - für sinnvoll?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

12. Sind gegebenenfalls Impfstoffe für Geflügel vorhanden?

13. Wie beurteilt die Landesregierung das Risiko einer verdeckten Infektion, der "Maskierung" des Virus und damit die Gefahr der Weiterverbreitung?

14. Hält die Landesregierung die Abtrennung des Verbraucherschutzes vom Gesundheitsministerium weiterhin für sinnvoll?

15. Wie beurteilt die Landesregierung die unmittelbare Nähe der Zuständigkeit für Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Vorfeld zu erwartender möglicher Interessengegensätze?

16. Wie beurteilt die Landesregierung die Gefahr, dass die eingelagerten Grippemittel (Tamiflu und Relenca) eventuell - aufgrund der schnellen Mutation des Virus - nicht mehr wirksam sein könnten, falls eine Übertragung auf Menschen erfolgt?

17. Wie beurteilt die Landesregierung die bekannt gewordenen Fälle, dass inzwischen etliche gesunde Menschen sich Tamiflu verschreiben lassen und einlagern, wie z. B. die Familie der ehemaligen nordrheinwestfälischen Gesundheitsministerin Höhn?

18. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die eingelagerten Grippemittel (Tamiflu und Relenca) im Falle einer Mutation und Übertragung des Virus auf den Menschen ausreichen, um die medizinische Versorgung zum Schutz der Bevölkerung in Hessen sicherstellen zu können?

19. Welche Lizenzen zur Produktion von Grippemitteln sind inzwischen vergeben?

20. Wie beurteilt die Landesregierung die Frage einer ausreichenden Produktion der Grippemittel im Pandemiefall?

21. Welche Kapazitäten sind in Hessen vorhanden, um sofort nach Auftreten und Klassifizierung eines - von Mensch zu Mensch übertragbaren - Virus mit dem "Brüten" eines Impfstoffs zu beginnen?

22. Mit welchem Zeitraum muss gerechnet werden, bis ein geeigneter Impfstoff zur Verfügung steht?