Beifall bei der CSU Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm Nächste Wortmeldung Herr Kollege Schindler

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode8216 Plenarprotokoll 15/113 v. 13.12.

Ich möchte in diesem Zusammenhang insbesondere unserem Innenminister Joachim Herrmann danken, der damals noch in seiner Eigenschaft als Fraktionsvorsitzender den Ball aus der Mitte der CSU-Fraktion aufgenommen hat. Er hat diesen Ball Zweitwohnungssteuer aufgenommen; er hat ihn selbst auf den Elfmeterpunkt gelegt. Das Interessante ist: Er ist jetzt Innenminister und kann diesen Ball mitten ins Tor schießen. Wir bitten um Zustimmung.

(Beifall bei der CSU) Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Schindler. Bitte.

Franz Schindler (SPD): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Meißner, es wundert mich jetzt schon, dass Sie sagen, dass der Antrag, der heute vorgelegt worden ist und nichts anderes als eine Bitte an die Staatsregierung beinhaltet, ein Konzept zu entwickeln, der Abschluss einer intensiven Diskussion sein soll. Wenn es der Abschluss einer intensiven Diskussion ist, dazu aufzufordern, ein Konzept zu entwickeln, dann scheinen Sie mit der Diskussion noch nicht sonderlich weit zu sein.

(Christian Meißner (CSU): Lassen Sie sich überraschen!) Tatsache ist, Herr Kollege Meißner, dass wir seit Monaten in der Zeitung lesen können, dass Sie die Abschaffung der Zweitwohnungssteuer fordern. Auf unsere Frage hin, wo denn nun der entsprechende Antrag geblieben ist, ist keine Antwort gekommen; es sei denn Ihre Antwort, die da gelautet hat, dass Sie nicht verstehen können, dass das Landtagsamt davon nichts weiß, dass es einen entsprechenden Antrag gebe. ­ Das ist alles Vorgeschichte.

Ich will daran erinnern, dass ich in diesem Jahr bereits zwei Anfragen ­ im Februar und im Juli ­ gestellt habe, weil uns natürlich auch zugetragen worden ist, was Sie gesagt haben. Gemeinden, speziell aus dem ländlichen Raum, haben beklagt, dass es wegen der Einführung der Zweitwohnungssteuer insbesondere in Universitätsstädten in einem nennenswerten Umfang zu Ummeldungen gekommen sei.

(Georg Schmid (CSU): München, Augsburg und Nürnberg!)

Ich habe deshalb mehrfach nachgefragt, ob das stimme, ob es dafür belastbare Zahlen gebe und welche Auswirkungen diese Entwicklung auf die Gemeinden im ländlichen Raum habe. Die Antwort kennen Sie. Sie lautet auch heute noch, dass es dafür keine belastbaren Zahlen gebe.

Herr Kollege Schmid, das war eine Antwort des Staatsministeriums des Innern. Ich glaube, sie ist sogar noch von Ihnen unterzeichnet.

Meine Damen und Herren, ich möchte noch Folgendes sagen: Erstens. Wir hatten damals, als das Verbot der Erhebung der Zweitwohnungssteuer aufgehoben worden ist, nicht damit gerechnet, dass dies solche Folgen zeitigen würde. Wir alle haben mit dieser Regelung auf Fremdenverkehrsgemeinden abgezielt. Wir wussten aber aus anderen Bundesländern, wo es die Zweitwohnungssteuer bereits seit Jahrzehnten gibt, dass eine solche Regelung auch unerwünschte Effekte haben könnte. Niemand kann behaupten, diese Effekte seien über Nacht und völlig überraschend gekommen. Wir haben allerdings nicht mit Effekten in diesem Ausmaß gerechnet.

Zweitens. Unsere Vermutung, dass die Zweitwohnungssteuer eine Bagatellsteuer bleiben werde, ist nicht eingetroffen. Wenn wir uns das tatsächliche Aufkommen ansehen, stellen wir fest, dass das mehr als eine Bagatelle ist.Wirhabenauchnichtdamitgerechnet,dass140 Städte und Gemeinden in Bayern sofort die Möglichkeit nutzen und eine Zweitwohnungssteuer einführen. Warum haben die Städte und Gemeinden das getan, trotz des Ärgers, der damit verbunden ist? ­ Sie haben es getan, weil die finanzielle Lage vieler Gemeinden damals katastrophal war. Die Gemeinden waren geradezu gezwungen, auch diese Einnahmequelle zu nutzen.

Drittens. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der Zweitwohnungssteuer um eine Aufwandsteuer handelt. Sie ist eine Aufwandsteuer auf die Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf, in der die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck kommt. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahre 1983 entschieden, dass es das Wesen für die Steuerpflicht von vornherein auf die Absichten und verfolgten Zwecke abzustellen. Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, dass es gegen den Gleichheitssatz verstoße, solche Zweitwohnungen nicht der Steuerpflicht zu unterwerfen, die aus beruflichen Gründen bzw. aus Gründen der Ausbildung gehalten würden. Das war im Jahre 1983. Ich hoffe mit Ihnen, dass wir eine andere Entscheidung bekämen, wenn jetzt eine solche Frage an das Bundesverfassungsgericht herangetragen würde.

Viertens. Ob jemand zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer herangezogen werden kann, hängt davon ab, ob die entsprechende Wohnung der Hauptwohnsitz oder der Nebenwohnsitz ist. Dies ist wiederum keine Frage der Satzungen der entsprechenden Gemeinden, sondern eine Frage des Melderechts. Bei verheirateten Berufstätigen, bei denen ein Partner aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung unterhält, ist das kein Problem, weil die Ehe-Wohnung melderechtlich als Hauptwohnsitz gilt mit der Folge, dass die weitere Wohnung nur Nebenwohnsitz sein kann, aber wegen des besonderen Schutzes von Ehe und Familie nicht zur Zahlung einer Steuer herangezogen werden kann. Ähnlich dürfte es auch bei Nebenwohnungen von Minderjährigen, Schülern und Auszubildenden sein, weil bei diesem Personenkreis die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten ist. Bei volljährigen Studenten gilt diese Vermutung im Melderecht schon nicht mehr. Also liegt bei dieser Personengruppe das von Ihnen angesprochene Problem vor.

Die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in einzelnen Städten, insbesondere in Universitätsstädten, hat zu dem von Ihnen genannten Effekt geführt. Auch uns geht es darum, dieses Problem zu lösen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es bestehen Zweifel, ob das mit Ihrem Antrag verfolgte Ziel mittels einer Regelung im Abgaben- und Steuerrecht erreicht werden kann oder mittels einer Anknüpfung allein an die Leistungsfähigkeit eines bestimmten Personenkreises. Angesichts der bisherigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts spricht einiges dafür, dass die Lösung des Problems eher im Melderecht zu suchen und auch zu finden ist.

Dennoch stimmen wir Ihrem Antrag zu, weil der darin genannte Personenkreis bei der damaligen Änderung des Kommunalabgabengesetzes ­ KAG ­ nicht in erster Linie gemeint war und weil wir das mit dem Antrag verfolgte Ziel unterstützen.

Ich bin aber auf das Konzept gespannt, das uns das Innenministerium vorlegen wird, und hoffe, dass es tragfähig ist und dazu führt, diese unerwünschten Nebenwirkungen künftig zu vermeiden.

(Beifall bei der SPD und bei der CSU) Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Kamm.

Christine Kamm (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bald ist Weihnachten. Die CSU möchte mit diesem Antrag gleich vier Gruppen ein besonderes Geschenk machen. Erstens möchte sie die Studenten beschenken mit der Hoffnung, bald keine Zweitwohnungssteuer mehr zahlen zu müssen.

(Georg Schmid (CSU): Eine gute Sache! Sehr gut!) Sie wollen außerdem die Gemeinden beschenken, die das Recht bekommen sollen, eine differenziertere Zweitwohnungssteuersatzung zu erlassen, als das derzeit möglich ist. Auch der Bayerische Landtag bekommt ein Geschenk, nämlich ein Konzept zu einer außerordentlich diffizilen Frage.

(Georg Schmid (CSU): So ist das an Weihnachten!)

Das Ganze ist natürlich auch ein Geschenk für den bayerischen Finanzminister, weil es ihn nichts kostet. Man könnte meinen, das sei eine wunderbare Sache. Der Haken liegt aber im Detail.

(Georg Schmid (CSU): Jetzt kommt die Rute der GRÜNEN!) Herr Kollege Meißner, Sie sagten, Sie möchten durch die Zweitwohnungssteuer auf die Ummeldungen einwirken. Das leuchtet mir nicht ein; denn das Melderecht ist klar geregelt. Wenn Sie das Melderecht anders regeln möchten, müssen Sie sich mit dem Melderecht befassen und nicht mit der Zweitwohnungssteuer.

(Christian Meißner (CSU): Frau Kollegin, ich habe das Melderecht überhaupt nicht erwähnt!)

­ Doch. Sehen Sie noch einmal nach.

Der Landtag wird vermutlich kein tragfähiges Konzept bekommen, weil die Rechtsprechung aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes die Ausnahme bestimmter Personengruppen verbietet. Ich glaube, dass Sie auf diesem Weg die Hoffnungen, die Sie im Augenblick verbreiten wollen, nicht erfüllen können.

Ein weiteres Problem liegt darin, dass die Studenten vermutlich doch nicht so stark entlastet werden, wie Sie es hoffen. Der Ball liegt nicht auf dem Elfmeterpunkt. Herr Kollege Meißner, Sie kommen auf diesem Weg nicht an

Ihr Ziel.

(Christian Meißner (CSU): Sie verstehen gar nichts vom Fußball!)

Es gibt Knackpunkte. ­ Ich möchte Ihnen daher Wege aufzeigen, wie Sie schneller und sicherer an Ihr Ziel kommen. Sie wollen die Studenten entlasten. Tun Sie das. Streichen Sie die Studiengebühren!

(Beifall bei den GRÜNEN) Sie wollen außerdem den Gemeinden mehr Handlungsspielraum geben. Tun Sie das. Erhöhen Sie den allgemeinen Finanzanteil im kommunalen Steuerausgleich.

(Beifall bei den GRÜNEN) Geben Sie den Kommunen mehr Möglichkeiten, selbst zu gestalten, und denken Sie auch darüber nach, die Zweitwohnsitzgemeldeten im kommunalen Finanzausgleich zu berücksichtigen. Dann hätten viele Kommunen keinen Anlass mehr, eine Zweitwohnungssteuer zu erheben.

Herr Kollege Kränzle, das gilt auch für die Kommune, in der Sie wohnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Letztlich geht es darum, wie die Schlüsselmasse verteilt wird. Die Begründung für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer durch die Kommunen lautet häufig, dass bestimmte Infrastruktureinrichtungen für die Erstwohnsitzgemeldeten genauso wie für die Zweitwohnsitzgemeldeten und alle anwesenden Personen vorgehalten werden müssten. Es bietet sich daher an, diese Belastungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs auszugleichen.

Sie wollen weitere Gruppen entlasten, beispielsweise zwangsversetzte Polizeibeamte und ähnliche Gruppen.

Sie hätten viele Möglichkeiten, diese Gruppen adäquat zu Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode8218 Plenarprotokoll 15/113 v. 13.12. entlasten. Sie könnten zum Beispiel den Zusatzaufwand, den diese Beamten haben, sachgerecht ausgleichen.

Werden Sie also in den Bereichen tätig, die wir Ihnen schon immer genannt haben: im kommunalen Finanzausgleich, bei der Senkung der Studiengebühren, bei der Anpassung der Entschädigungen für die Beamten. Dies wäre ein einfacher, klarer, zielführender Weg.

(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Für die Staatsregierung darf ich jetzt dem Herrn Staatsminister des Innern, Herrn Herrmann, das Wort erteilen.

Staatsminister Joachim Herrmann (Innenministerium): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegt nahe, dass ich den Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion zur Zweitwohnungssteuer sehr begrüße. Wie Kollege Meißner schon zutreffend ausgeführt hat, entspricht der Antrag voll den Intentionen, die ich zu diesem Thema schon verfolgt habe, bevor ich das Amt des Innenministers übernommen habe. Deshalb freue ich mich natürlich sehr, dass ich nun die Möglichkeit habe, auch aus diesem Amt heraus, wie ich hoffe, unserer gemeinsamen Intention zum Erfolg zu verhelfen.

Wie ist die Situation? - Wir hatten Mitte dieses Jahres bayernweit etwa 136 von insgesamt 2056 Gemeinden in Bayern ­ es handelt sich um einen zahlenmäßig überschaubaren Anteil ­, die eine Zweitwohnungssteuer erhoben haben. Ich sage ausdrücklich, dass die allermeisten dieser 136 Gemeinden in der Tat typische Ferienorte sind: Bäder, Kurorte, Erholungsorte und Ähnliche. Die Gemeinden, die wir damals bei der Aufhebung des Verbotes der Zweitwohnungssteuer im Blick hatten, haben also tatsächlich davon Gebrauch gemacht. Aber in der Tat hat auch eine Reihe anderer, sehr großer Kommunen Bayerns ­ Großstädte wie München, Nürnberg, Augsburg und Fürth ­ davon Gebrauch gemacht. Sie haben völlig recht, Herr Kollege Schindler, dass uns das im Prinzip damals natürlich bewusst war. Aber wahrscheinlich haben die meisten Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses ­ ich denke, in allen Fraktionen ­ dies nicht in erster Linie im Blick gehabt und auch nicht erwartet, dass es so kommt.

Allein im ersten Halbjahr 2007 verzeichneten wir ein Zweitwohnungssteueraufkommen von etwa 15 Millionen Euro bei all den Kommunen, die in Bayern die Zweitwohnungssteuer erhoben haben. Diese Zahl kann man, wenn man das Aufkommen für das gesamte Jahr ermitteln will, nicht einfach verdoppeln. Wir werden sicherlich bald die Zahlen bekommen, die für das Jahr 2007 insgesamt gelten. Von den 15 Millionen Euro im ersten Halbjahr 2007 entfallen rund 10 %, also 1,5 Millionen Euro, allein auf die Landeshauptstadt München. Das wirft ein Licht auf eine Entwicklung, die wir damals nicht unbedingt so beabsichtigt hatten.

Damit wir nicht zu einseitig diskutieren, nenne ich den Markt Garmisch-Partenkirchen, der allein im ersten Halbjahr 2007 Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer in Höhe von einer Million Euro hatte. Dieser Betrag stammt in ganz erheblichem Maße von Menschen, die dort eine Zweitwohnung für ihren Lebensabend, für ihren Urlaub usw. unterhalten. Ob man da abkassiert, müssen die Kommunalpolitiker entscheiden.

Wenn wir uns mit der Zweitwohnungssteuer in Großstädten beschäftigen, dann müssen wir die Situation bedenken, dass damit nicht primär Ferienwohnungsbesitzer getroffen werden. Vielmehr ist es so, dass zum Beispiel in der Landeshauptstadt München eine ganze Reihe von Studenten und Auszubildenden betroffen ist.

Genauso ist der junge Polizeimeister betroffen, der aus der Oberpfalz stammt und ­ eigentlich gegen seinen persönlichen Willen ­ zum Dienst in der Landeshauptstadt München verpflichtet wird, weil die Großstadt ihren Bedarf an Polizeikräften nicht ganz decken kann. Oder denken wir an die von auswärts kommende junge Krankenschwester, die hier in einem Krankenhaus tätig ist.

Ich denke hier also an einen jungen Polizeimeister, an eine junge Krankenschwester oder an einen jungen Studenten, die ihren Schwerpunkt immer noch in ihrer bisherigen Familie, das heißt in ihrem Heimatort, haben. Der Student verbringt die Semesterferien vielleicht in seinem Heimatort in der Oberpfalz. Bei den anderen jungen Leuten ist es ähnlich. Sie sind während der Woche in München in ihrem Appartement, vielleicht nur, um dort zu übernachten.

Damit habe ich umschrieben, weshalb wir sagen müssen:

Es war nicht beabsichtigt, die Zweitwohnungssteuer dort greifen zu lassen. Solche Leute sollten nicht abkassiert werden. Auch eine Reihe von Kommunalpolitikern, zum Beispiel auch aus der Landeshauptstadt München ­ ich will da keine falschen Schuldvorwürfe aussprechen ­, hat gesagt: Eigentlich wollten wir diese Leute gar nicht treffen.

Aber bisher hatte man es juristisch gesehen und gesagt:

Es gibt keine Möglichkeit zur Differenzierung. Es gibt auch eine klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, in der es eindeutig heißt: Eine Differenzierung zum Beispiel nach dem Zweck der Nutzung ist nicht zulässig. Eine Kommune und wir als Gesetzgeber können also nicht sagen: Für Ferienwohnungen darf die Steuer erhoben werden; wenn eine Wohnung in München aber dazu genutzt wird, hier zu studieren, darf die Steuer nicht erhoben werden. So etwas ist eindeutig nicht zulässig.

Es ist eine Weile darüber hin und her diskutiert worden.

Aber in der soeben aufgezeigten Richtung gibt es keinen Lösungsweg.

Wir haben darüber nachgedacht: Gibt es eine andere Möglichkeit? Ich bin ­ anders, als es gerade angesprochen worden ist ­ der Meinung, dass die Lösung nicht allein im Melderecht liegt. Bezogen auf das Beispiel der Studenten gibt es Situationen, in denen man von einer Gratwanderung sprechen muss. Da muss man in einem Entscheidungsspielraum abwägen und fragen, wo ein Betroffener seinen Lebensmittelpunkt sieht. Ich greife bewusst das Beispiel des Studenten heraus.